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Ausgabe:

1934 Nr. 24

Spalte:

448

Titel/Untertitel:

Christliche Symbole 1934

Rezensent:

Lerche, Otto

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447

Theologische Literaturzeitung 1934 Nr. 24.

448

Es wird ein Überblick gegeben über die Rechte der Kir- j Koch, Rudolf: Christliche Symbole. Gezeichnet unter Mitarbeit

che auf Schule und Erziehung nach dem neuen Codex
juris canonici und über die Schulrechtsartikel der Weimarer
Reichsverfassung (S. 164—184). Untersucht wer-

von Fritz Kredel. 9. u. 10. Liefg. Kassel: Bärenreiter-Verlag 1934.
(VIII S. u. 32 Blätter) Lex. 8°.

in Subskr. je RM. 2.40; Oesamtwerk RM 30—.

ersten Plane, der nur 150 Tafeln vorsah.

Aus dem Begleitwort Kochs seien einige Worte angeführt: „Daß
dabei die Kunst früherer Zeiten die meisten und besten Vorbilder gab,
ist selbstverständlich. Vornehmlich war es die Zeit der frühchristlichen
und byzantischen Periode, während die romanische Kunst schon weniger
Ursprüngliches zeigte, die Qotik und die darnach folgenden Zeiten
aber nur ganz ausnahmsweise etwas beizutragen vermochten.

Diese Vorbilder finden sich auf den verschiedenartigsten Gegenständen
jener Zeiten : Auf Grabmälern, auf Münzen, Glocken, Inschriften,
Teppichen und anderen Geweben, in Handschriften und ähnlichen
Dingen. Sie wurden, soweit wie möglich, getreu nach den Vorbildern
gezeichnet, doch ergab es sich manchmal, daß der heutige Gebrauch
eine Abweichung forderte, die dann auch ohne Bedenken vorgenommen
wurde. So sind auch ganz neue Zeichen entstanden, und da sich das
alles im Verlauf vieler Jahre in einem lebhaften Werkstattbetrieb vollzog,
so ist es ganz unmöglich, nachträglich noch einen genauen Nachweis
über das Herkommen einzelner Blätter zu führen.

Ein solcher Nachweis wäre zudem unangebracht und irreführend in
einer Sammlung, die nur für unmittelbare Anwendung geschaffen ist,
und der keinerlei geschichtliche und sonstige wissenschaftliche Absichten
zu Grunde liegen . . . ."

Wir würdigen diese Ausführungen Kochs, können uns aber recht
gut denken, daß sich in der Anwendung der hier gesammelten Symbole
nicht selten Meinungsverschiedenheiten zwischen Künstler und Gemeinden
(Pfarrern) ergeben, die durch den Blättern beigegebene Nachweisungen
am schnellsten beseitigt würden.

Berlin. Otto Lerche.

den die Probleme Kirche und konfessionelle Schule, Kir- Mit diesen beiden Lieferungen ist das Werk, kaum sechs Wochen nach

che und Simultanschule, Kirche und weltliche Schule, dem Tode des Verfassers zum Abschluß gekommen. Auf Einzelheiten
Kirche und moderne Bestrebungen der Koedukation und : ™,len ™ h'erftn'^t f",6"' £ng<ihne"; Jknd"rfen, Aa"f dle ^z!ige!Un
der sexuellen Erziehung, Kirche und Schulaufsicht usf. I ^20 s^fund ^

/c ino nin c- ■ a l 1 , n • j ,• »li j Nr- ^ ^P- und 1934 Nr. 14 Sp. 263 hinweisen. Wertvoll ist ein Ver-

{ 7 , 'n , "en Abschluß gewinnt die Anhand- zeichnis der gebotenen Symbole nach Gruppen: Altes Testament (19),

lung mit der Darlegung der Schulrechtsartlkel im bayn- Neues Testament (23), Monogramm (16), Evangelisten und Engel (10),
Sehen Und preußischen Konkordat (S. 252—262). Die j Leben Jesu (29), das Kreuz (35), das Tiersymbol im Neuen Testament
Lösung der Schulfrage in der Weimarer Reichsverfassung i (19) und Graphisches (7) ergeben insgesamt 159 Tafeln gegenüber dem
wird als Kompromißlösung bezeichnet, die den Belangen
aller Staatsbürger des politisch und religiös so
zerrissenen deutschen Landes so gerecht wie möglich
zu werden suchte (S. 255). Die katholische Kirche erkennt
als bedeutsam an, daß der Religionsuinterricht
zum ordentlichen Lehrfach erklärt ist und nach den
Grundsätzen der Kirche gegeben werden soll, ferner
daß auf die Gewissensüberzeugung der katholischen
Kinder im Unterricht an den öffentlichen Schulen Rücksicht
genommen wird und die Möglichkeit zur Errichtung
privater Schulen gegeben ist. Bemängelt wird der
Ausschluß einer Mitwirkung der Kirche bei Einrichtung
öffentlicher Schulen, die Errichtung konfessioneller Schulen
nur auf Antrag und nicht als Regelschule, der Ausschluß
der Kirche von der Schulaufsicht abgesehen von
der Leitung des Religionsunterrichtes, die Bestimmung
der nur freiwilligen Teilnahme am Religionsunterricht
(S. 252 ff.). Gegenüber den Bemühungen, die Kirche
von einem Einfluß auf die Schule zurückzudrängen, muß
die katholische Kirche ihre unveräußerlichen Rechte auf
Erziehung und Unterricht stets verteidigen (S. 264).

Wertvoll ist die Zusammenstellung und Untersuchung
aller rechtlichen Bestimmungen in der Schulfrage, die
aufs brennendste das Verhältnis Staat und Kirche berühren
. Die Abhandlung ist in erster Linie eine juristische
und rechtsgeschichtliche Untersuchung. Dadurch
ist zu erklären, daß die historische Skizze vorwiegend
von den Rechtsquellen ihr Bild gewinnt, während andere
historische Quellen mehr unberücksichtigt bleiben. Eine
stärker historisch abgezielte Untersuchung würde den
Schulforderungen und weiteren Auswirkungen der Würzburger
Bischofskonfeienz, den Kämpfen des Bischofs
Ketteier mit ihrem Widerhall in der öffentlichen Meinung
und den gelegentlichen Verhandlungen der Schulfrage
auf dem Frankfurter Bundestag eine größere Darstellung
gewähren und diese Zeit als Entwicklungsphase
zum Kulturkampf hin aufzeigen. — Bei der Zeichnung
von Luthers Bedeutung für das Schulwesen darf nicht
nur sein Gedanke der religiösen Erziehung und Belehrung
in der Kenntnis der Heiligen Schrift und der ev.
Lehre (S. 28 f.) als Beweggrund für seine Forderung
der Errichtung von Schulen erwähnt werden, sondern
ebenso seine starke Hervorhebung des Gedankens, rein
um der weltlichen Aufgaben bedürfe man der Schulen,
s. sein Wort in der Schrift „An die Rathsherrn aller
Städte deutschen Landes . .": „Wenn nun gleich keine
Seele wäre, und man der Schulen und Sprachen gar
nicht bedürfte um der Schrift und Gottes willen, so
wäre doch allein diese Ursache genugsam, die allerbesten
Schulen, beide für Knaben und Maidlein, an allen Orten
aufzurichten, daß die Welt, auch ihren weltlichen Stand
äußerlich zu halten, doch bedarf feiner, geschickter
Männer und Frauen. Daß die Männer wohl regieren
könnten Land und Leute, die Frauen wohl ziehen und
halten könnten Haus, Kinder und Gesinde. Nun solche
Männer müssen aus Knaben werden, und solche Frauen
müssen aus Maidlein werden; darum ist's zu tun, daß
man Knäblein und Maidlein dazu recht lehre und aufziehe
."

Wilhelmshaven-Rüstringen. Ad. Heger.

„3d> aber fage eud). .

(Ehriftusroorte für unfere 3eit

(Sin Beitrag pnt geifttgen Slustaufdj jtoifd)en
neuteftamentlichem ©tjriftentum, national*
foätalifttfdjer 'JBeltanfc&auung unb Äirdje

35on £ic. 3>r. Cgbia Sdjmib

74 eciten — 1.50 ^RSOt.
21 us beut 33orroort:
$)ie ^Drucklegung gefchicht in einer geiftigfehr beilegten 3eit.
Sie Vorträge wollen inbeffen in keiner Sßeife in ben Äampf
ber 6tunbe eingreifen, rootjl aber in ber Spaltung klarer gut«
fcheibung im 6aä)lid)en unb mit ben Ohren bes erroadjten $)eutfd)en
auf bie SBetstjeit uon oben merken, auf ©runb baoon Vertrauen
fdjaffen änMfchen bem, roas heute leiber oft auseinanberftrebt unb
bod) in einem tiefen 6inn äufammengehört, unb su fröhlichem
unb tapferem S)anbeln im Sinn göttlichen Auftrags in ber neu»

geroonnenen "Öolksgemetnfchaft ermuntern.
2Bas id) gefagt unb nun gefchrieben habe, foll keine akabemifche
theologifche ^Ibhanblung fein, fonbern etroas Diel Einfacheres.
(£5 kann ja gar nicht anbers fein, als bafj bei uns allen, bie
mir biefc grofje 3eit mit Eingabe, 'Begeifterung unb 'Berant*
toortung als ©lieber unferes Volkes miterleben, ber (Xhrift
unb ber 9iationalfoäialiftinunsimmerioieberin

ein intenfines ©efpräch miteinanber kommt.
60 finb bie 21uffätje einfad) ein 6tüdt gegenroärtiges Ceben mit
all feiner llnausgeglidjenrjeit, aber auch mit all feinem brauf*
gängerifdjem SBagemut, ben uns bas 2)ritte 9Wd) gefchenkt bot.

Verlag von W. Äohlfiammer in Stuttgart

Mit einer Prospektbeilage des Verlages Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen.
Die nächste Nummer der ThLZ erscheint am 8. Dezember 1934.

Verantwortlich: Proi. D.W.Bauer in Göttingen, Düstere Eichenweg 14; für den Anzeigenteil: C. Kunze, Leipzig.
Verlag der J. C. Hinrich s'schen Buchhandlung in Leipzig C 1, Scherlstraße 2. — Druckerei Bauer in Marburg.