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Ausgabe:

September/2023

Spalte:

795-808

Kategorie:

Aufsätze

Autor/Hrsg.:

Ulrich H. J. Körtner

Titel/Untertitel:

Evangelische Friedensethik auf dem Prüfstand
Friedensethische Konsequenzen aus dem Ukrainekrieg

I Der Ukrainekrieg als Zeitenwende



Europa und Deutschland stehen vor den Trümmern ihrer Russland- und Sicherheitspolitik. Schon der Krieg gegen Georgien 2008 sowie die völkerrechtswidrige Annexion der Krim 2014 und das militärische Eingreifen in der Ostukraine, wo inzwischen die Gebiete Donezk und Lugansk von Russland besetzt sind, stellten die Friedensordnung in Europa in Frage. Mit seinem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat der russische Präsident Putin die nach dem Fall des Eisernen Vorhangs, dem Zerfall und schließlich der offiziellen Auflösung der Sowjetunion entstandene neue Sicherheitsordnung unwiderruflich zerstört. Es trifft das Ausmaß der Zäsur, wenn man sie als Zeitenwende bezeichnet.

Der Ukraine-Krieg stellt auch die evangelische Friedensethik der letzten Jahrzehnte auf den Prüfstand. Heute herrscht ein ökumenischer Konsens, wonach die klassische Lehre vom gerechten Krieg durch das Leitbild des gerechten Friedens abzulösen sei. Das ist die Grundidee in der Friedensdenkschrift der EKD aus dem Jahr 2007.1 Die Deutsche Bischofskonferenz veröffentlichte bereits im Jahr 2000 ein Friedenswort, das unter der Überschrift »Gerechter Friede« stand.2 Während sich die Deutsche Bischofskonferenz jedoch schon recht bald nach Kriegsbeginn dahingehend äußerte, dass Waffenlieferungen an die Ukraine mit der katholischen Friedensethik vereinbar seien, tut sich die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) damit in Teilen weiter schwer. Zwar hat auch die Ratsvorsitzende der EKD, die westfälische Präses Anette Kurschus, frühzeitig und seither wiederholt erklärt, sie halte Waffenlieferungen an die Ukraine für ethisch vertretbar. Der Friedensbeauftragte der EKD, der Magdeburger Landesbischof Friedrich Kramer, lehnt Waffenlieferungen hingegen bis heute strikt ab und nimmt eine radikal pazifistische Position ein, die letztlich darauf hinausläuft, der Ukraine zur Kapitulation zu raten. Während die ukrainische Regierung Deutschland von Beginn des russischen Angriffskrieges an inständig um militärische Unterstützung gebeten hat, argumentiert Kramer, gerade wegen der deutschen Geschichte und deutscher Kriegsverbrechen während des Zweiten Weltkriegs in der Ukraine dürften unter keinen Umständen deutsche Waffen an das von Russland angegriffene Land geschickt werden. Wirtschaftssanktionen seien hingegen vertretbar, weil sie keine militärischen, zerstörerischen, tödlichen Konsequenzen hätten. Dem ist freilich entgegenzuhalten, dass auch Sanktionen ein ethisch begründungsbedürftiges Zwangsmittel sind,3 von denen keineswegs nur der militärische Sektor eines Angreifers oder seine Wirtschaft betroffen sind, sondern unter denen auch die einfache Bevölkerung zu leiden hat. Sanktionen zielen schließlich genau darauf, um den Rückhalt der Regierung eines Aggressors in der Bevölkerung zu schwächen.

Wie Kramer wird auch die ehemalige EKD-Ratsvorsitzende Margot Käßmann nicht müde, für einen radikalen Pazifismus einzutreten. In Erinnerung sind noch ihre Äußerungen, in denen sie nur wenige Tage nach den Gedenkfeiern zum 70. Jahrestag der Invasion der Alliierten in der Normandie die ethische Rechtmäßigkeit des Kriegs gegen Hitler in Frage gestellt hat.4 Kein Militäreinsatz, nicht einmal der Krieg der Alliierten gegen Hitler, könne jemals ethisch gerechtfertigt werden. Diese Ansicht vertrat Frau Käßmann schon zum Jahreswechsel 2009/2010 im Zuge der politischen Auseinandersetzung um den deutschen Militäreinsatz in Afghanistan. Schon damals wurde an ihren Aussagen, die als Delegitimation des Kampfes gegen Hitler verstanden werden konnten, zu Recht Kritik geübt, und zwar von Politikern und Journalisten unterschiedlichster Couleur.5

Ein ideologisch aufgeladener Pazifismus, wie ihn Kramer und Käßmann vertreten, wird dem gesamtbiblischen Zeugnis und dem Nächstenliebegebot nicht mehr gerecht. Außerdem zieht er die falschen Lehren aus der Geschichte. Auch die Friedensethik der EKD hat sich seit der Denkschrift von 2007 immer mehr in eine radikalpazifistische Richtung entwickelt. Das zeigt sich besonders an der Kundgebung der EKD-Synode 2019 »Kirche auf dem Weg der Gerechtigkeit und des Friedens«. Die Mitglieder der Synode haben sich selbst auf einen konsequenten »Weg der Gewaltfreiheit« verpflichtet. Man wolle Jesus mit »aktivem Gewaltverzicht« folgen. Die politisch Verantwortlichen werden aufgerufen, »militärische Gewalt zu überwinden«. Statt in Rüstung solle das Geld in Krisenprävention, Entwicklungspolitik und gewaltfreie Konfliktbearbeitung gesteckt werden. Andere Dokumente aus der EKD und ihrer Gliedkirchen gehen in die gleiche Richtung.

Dagegen heißt es in der Barmer Theologischen Erklärung von 1934, die heute nach wie vor in allen Landeskirchen in Geltung steht: »Die Schrift sagt uns, dass der Staat nach göttlicher Anordnung die Aufgabe hat, in der noch nicht erlösten Welt, in der auch die Kirche steht, nach dem Maß menschlicher Einsicht und menschlichen Vermögens unter Androhung und Ausübung von Gewalt für Recht und Frieden zu sorgen.« (These V)

Die Friedensdenkschrift von 2007 hat freilich keineswegs einen kategorischen Pazifismus propagiert, sondern ausdrücklich erklärt: »Bei schwersten, menschliches Leben und gemeinsam anerkanntes Recht bedrohenden Übergriffen eines Gewalttäters kann die Anwendung von Gegengewalt erlaubt sein, denn der Schutz des Lebens und die Stärke des gemeinsamen Rechts darf gegenüber dem Recht des Stärkeren nicht wehrlos bleiben.«6

Die Denkschrift steht mit solchen Aussagen in reformatorischer Tradition. So hat auch Martin Luther zwar Angriffskriege verurteilt, Verteidigungskriege aber gerechtfertigt. Ein Christ solle zwar grundsätzlich auf Gewalt verzichten, aber um des Nächsten willen könne die Anwendung von Gewalt geboten sein, wenn etwa das Leben von Unschuldigen und Wehrlosen geschützt werden müsse. Gegen das 5. Gebot verstoße nicht nur, wer einen anderen angreift oder gar töte, sondern auch der, der tatenlos dem Angriff auf Unschuldige und ihrer Tötung zuschaut.

In seinem Großen Katechismus zieht Luther die Linie vom 5. Ge­bot zum Gleichnis vom großen Weltgericht (Mt 25) und eröffnet seine Auslegung des Gebotes mit der Feststellung, dass sich nicht allein der schuldig macht, »der da Böses tuet, sondern auch, wer dem Nähisten Guts tuen, zuvorkommen, wehren, schützen und retten kann, daß ihm kein Leid noch Schaden am Leibe widerfahre, und tuet es nicht. […] Als siehest Du jemand zum Tod verurteilt oder in gleicher Not und nicht rettest, so Du Mittel und Wege dazu wüßtest, so hast Du ihn getötet.«7 Eben deshalb ist es nach Artikel 16 des Augsburger Bekenntnisses mit dem christlichen Glauben vereinbar, »gerechte Kriege« zu führen, vorausgesetzt, die sie führende Obrigkeit wird ihrem Auftrag als von Gott eingesetzter Ordnungsmacht gerecht. In diesem Fall erklärt CA 16 sogar, die Ausübung rechtlich legitimierter Gewalt geschehe ohne Sünde.8 Wo aber »der Oberkeit Gebot ohn Sund nicht geschehen mag, soll man Gott mehr gehorsam sein dann den Menschen. Actuum 5.9

Aus solchen theologischen Erwägungen wie auch aus dem modernen Völkerrecht lässt sich nicht nur das Recht eines Staates auf Selbstverteidigung, sondern auch das Recht anderer Staaten zur Nothilfe für einen angegriffenen Staat ableiten. Ob man allerdings wie im Fall der individuellen Nothilfe von einer staatlichen Pflicht zur Nothilfe sprechen kann,10 ist fraglich. Das gilt auch dann, wenn man zwischen einer rechtlichen und einer moralischen Beistandspflicht unterscheidet. Vertraglich festgelegte Bündnisverpflichtungen wie im Fall der NATO oder der Europäischen Union sind ein eigenes Thema. Würde man jedoch von einer universalen Beistandspflicht sprechen, könnte daraus ein ethisches und politisches Argument für jedwede Form des Interventionismus ab-geleitet werden, was schlussendlich auch die militärischen und wirtschaftlichen Kapazitäten beistandswilliger Staaten übersteigen würde.

II Das Leitbild des gerechten Friedens in der gegenwärtigen Diskussion



Unter dem Eindruck des Ukrainekrieges verschärft sich die Frage, wie tragfähig das Leitbild des gerechten Friedens ist, das die Denkschrift von 2007 entworfen hat.11 Hat es sich in den zurückliegenden Jahren bewährt, muss es lediglich weiterentwickelt werden, um auf neue Herausforderungen zu reagieren? Gibt es allenfalls kleine Schwachpunkte, oder ist das Leitbild des gerechten Friedens einer grundsätzlichen Revision zu unterziehen?

In EKD-Kreisen scheint die Ansicht vorzuherrschen, die auch in einem vom evangelischen Militärbischof herausgegebenen Diskussionsbeitrag vom Februar 2023 vertreten wird, »dass die wesentlichen Grundpfeiler des Leitbilds tragen und ihre normativen Grundlagen nicht zu revidieren sind. Allerdings«, so fügen die Autoren hinzu, »sind sie sorgfältig auf die neuen Kontexte und Problemlagen hin auszulegen«12. Ausgangspunkt ist die These, es sei »das Recht eine der entscheidenden Säulen der Friedensordnung«, jedoch lediglich »eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für eine gelingende Friedensordnung«13. Sodann sei »der enge Zusammenhang von Recht und rechtserhaltendem Zwang genauer zu beachten«, wobei nicht allein an militärische Mittel, sondern auch an Wirtschaftssanktionen zu denken sei. Neben der Weiterentwicklung der aus der Lehre vom gerechten Krieg bekannten Kriteriologie, die auch in der Friedensdenkschrift von 2007 vorkommt, »unter dem Gesichtspunkt der glaubwürdigen Durchsetzung des Rechts« bedürfe es »stärker als bisher Überlegungen, wie militärethische Fragestellungen in friedensethische Konzeptionen zu integrieren sind«14.

Liest man den Diskussionsbeitrag, der von vier Theologieprofessoren, zwei Militärdekanen und einer Militärpfarrerin verfasst worden ist, zur Gänze, so lässt sich die These, die bisherige Friedensethik der evangelischen Kirche stehe auf solidem Grund, nicht aufrechterhalten. Die Autoren stellen richtigerweise fest, dass die »Gefahr einer nuklearen Erpressung durch eine Atommacht oder eines Angriffskriegs innerhalb von Europa«15 außerhalb der Vorstellung der Friedensdenkschrift von 2007 bleibt. Unumwunden räumen die Autoren ein: »Die Leitbegriffe der Friedensdenkschrift erfassen das gegenwärtige Kriegsszenario nur ungenügend«16. Wie aber kann man dann noch behaupten, das Leitbild des gerechten Friedens stehe auf gutem Grund? Erfreulicherweise rufen die Autoren die EKD-Denkschrift »Frieden wahren, fördern und erneuern« aus dem Jahr 1981 in Erinnerung,17 von der doch die Denkschrift 2007 in grundlegenden Punkten abrückt. Auch mir scheint es notwendig zu sein, in der friedensethischen Diskussion auf die Denkschrift von 1981 zurückzukommen und von dort aus die friedensethische, aber auch die davon zu unterscheidende friedens- und sicherheitspolitische Debatte neu zu führen. Friedens- und Sicherheitspolitik und Friedensethik bilden ein komplexes Wechselverhältnis. Es lässt sich nicht auf die von dem Papier »Maß des Möglichen« vertretene Ansicht reduzieren, als sei Friedenspolitik lediglich die praktische Umsetzung von Friedensethik.18

Tatsächlich hat schon der Afghanistan-Krieg 2001–2021 – der in Deutschland lange Zeit nicht so genannt werden durfte19 – Schwächen der Friedensdenkschrift von 2007 zu Tage treten lassen. Der Verlauf des deutschen Afghanistan-Einsatzes machte politische und militärische Entscheidungen nötig, die sich nicht einfach in die Logik der Friedensdenkschrift einfügten. Auch spricht diese zu einseitig von rechtserhaltender Gewalt, während bisweilen doch auch eine rechtsschaffende Gewalt notwendig ist, ohne die sich auch der von der Friedensdenkschrift angestrebte Vorrang ziviler Mittel der Friedensschaffung und Friedenssicherung nicht aufrechterhalten lässt.

In ihrer 2013 veröffentlichten Stellungnahme zum Afghanistan-Einsatz »Selig sind die Friedfertigen« hat die EKD ihre friedensethische Position nachzubessern versucht.20 Allerdings ist die Kammer für öffentliche Verantwortung damals in wichtigen Punkten zu keinem einhelligen Ergebnis gekommen. Während ein Teil der Kammer die Kriterien der Friedensdenkschrift von 2007 bestätigt sah und die friedensethische Legitimität des Einsatzes trotz gegebener völkerrechtlicher Mandatierung sehr kritisch beurteilte, betonte ein anderer Teil der Kammer die Legitimität des Militäreinsatzes. Er machte geltend, dass die ursprüngliche Interventionsentscheidung im laufenden Einsatz zu zuvor unvorhergesehenen und ungewollten Gewaltmaßnahmen gezwungen habe, mit denen man auf nicht erkennbare Faktoren und Entwicklungen reagieren musste. Dieser Teil der Kammer zog aus dem bisherigen Verlauf des Afghanistan-Einsatzes die Konsequenz, dass zwar nicht die Prinzipien, wohl aber die auf einzelne Handlungssituationen bezogenen Kriterien weiterentwickelt werden müssten.

Die Friedensdenkschrift von 2007 bezeichnet Militäreinsätze als ultima ratio. Die Rede vom letzten Mittel ist aber nicht in einem zeitlichen Sinn zu verstehen. Es kann Situationen geben, in denen es geboten ist, frühzeitig und energisch mit militärischen Mitteln gegen jene vorzugehen, die systematisch das Leben anderer Menschen bedrohen oder vernichten. Es kann auch Situationen geben, in denen nicht die raschestmögliche Reduzierung der Truppenstärke, sondern eine vorübergehende Intensivierung des Militäreinsatzes nötig ist, um überhaupt eine Lage zu schaffen, in denen die Mittel der Diplomatie und des zivilen Aufbaus durch Hilfsorganisationen und NGOs wieder zum Einsatz kommen und für eine friedliche Konfliktlösung eine realistische Erfolgsaussicht besteht.

Diese Einsicht haben die Ereignisse im blutigen Sommer 2014 schmerzhaft in Erinnerung gerufen, als die für viele überraschenden militärischen Erfolge des terroristischen »Islamischen Staates« (IS) und die durch seine Kämpfer verübten Grausamkeiten und Vertreibungen nach einer internationalen Antwort riefen, weil der irakische Staat und seine Armee ganz offensichtlich nicht in der Lage waren, den IS aus eigener Kraft zu bekämpfen. Diese bedrohlichen Entwicklungen trugen dazu bei, dass der Westen schon bald bereit war, sich mit der russischen Annexion der Krim im Frühjahr 2014 zu arrangieren. Schließlich war Russland – auch aufgrund von politischen und militärischen Versäumnissen der USA und des Westens – zum Machtfaktor und entscheidenden Player im syrischen Bürgerkrieg geworden. Zwar mag man trefflich über die politischen Versäumnisse der ehemaligen irakischen Regierung unter dem schiitischen Präsidenten Maliki und die Fehler der Irakpolitik der USA räsonieren, ohne die der IS als staatsähnliches Gebilde gar nicht hätte entstehen können. Es trägt aber die Syrienpolitik der westlichen Staaten eine Mitschuld daran, dass der IS ein zusammenhängendes Territorium schaffen konnte, das sich zeitweilig bis nach Syrien ausdehnte und in dem er seine fundamentalistische Schreckensherrschaft errichten konnte. Solche retrospektiven Analysen halfen aber nicht weiter, als es 2014 darum ging, das Leben von ganzen Volksgruppen und religiösen Minderheiten wie den Christen und den Jesiden im Nordirak zu schützen und einen Aggressor zu stoppen, der überhaupt nicht an Verhandlungen interessiert war, sondern für seine Gegner nur Verachtung übrig hatte. Zudem kam ein nicht geringer Teil von IS-Kämpfern aus europäischen Ländern, darunter auch aus Deutschland, die im Fall ihrer Rückkehr auch für Europa ein Gefahrenpotential darstellten.

In dieser Situation sah sich die deutsche Bundesregierung im Sommer 2014 plötzlich vor die Frage gestellt, sich zumindest indirekt militärisch im Nordirak zu engagieren und Waffen an die Kurden zu liefern. Mit diesem Schritt hat Deutschland seine jahrzehntelange Doktrin, grundsätzlich keine Waffen in Krisengebiete zu liefern, zwar nicht völlig aufgegeben, aber doch entscheidend modifiziert.

Führende Vertreter der EKD haben die Entscheidung der deutschen Bundesregierung seinerzeit dennoch gebilligt und die Ansicht vertreten, sie lasse sich in Übereinstimmung mit den friedensethischen Grundsätzen der evangelischen Kirche rechtfertigen. Der damalige EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider erklärte, es gehe für die von IS verfolgten Menschen in erster Linie um Nothilfe, um Essen und Trinken, um sichere Unterkünfte und medizinische Versorgung, nicht um Waffen. Wohl lasse sich aus dem Evangelium der Verzicht auf Gewalt ableiten, es gebiete aber nicht, tatenlos zuzuschauen, wie andere Menschen gequält, enthauptet oder versklavt werden.21 Unter Hinweis auf Dietrich Bonhoeffers Wort, man müsse gegebenenfalls dem Rad in die Speichen fallen, um jene zu schützen, die unter die Räder geraten, folgerte Schneider: »Die moralische Qualität der Waffenlieferungen für den Widerstand gegen den IS hängt nicht allein an den Werten und Normen derer, die in Deutschland diskutieren und entscheiden. Sie entscheidet sich auch daran, was das Tun oder Lassen für die Menschen in Not bedeutet.« Er zollte denen Respekt, welche sich gegen die Waffenlieferungen an die Kurden aussprachen, doch befürwortete er im vorliegenden Fall eine Politik, die nicht allein durch humanitäres und diplomatisches, sondern auch durch militärisches Handeln zu helfen sich bemühte.

Alles in allem entsteht der Eindruck, dass die EKD auf die neuen internationalen sicherheitspolitischen Herausforderungen, welche letztlich auch deutsche Sicherheitsinteressen berühren, eher hilflos reagiert hat. Schon damals spielte die Friedensdenkschrift von 2007 in der deutschen Öffentlichkeit kaum eine Rolle. Auch für die EKD bot sie erkennbar keine ausreichende Basis, um zu einer klaren kirchlichen Position zu finden, die in der politischen Debatte über Deutschlands aktuelle und künftige Rolle in der internationalen Sicherheitspolitik eine substantielle Orientierungshilfe bieten könnte.

III Gerechter Friede – gerechter Krieg



Kernstück der Lehre vom gerechten Frieden in der Denkschrift von 2007 ist die Ablösung der klassischen Lehre vom gerechten Krieg durch die Lehre von der rechtserhaltenden Gewalt.22 Zwar wird der Einsatz militärischer Gewalt nicht grundsätzlich ausgeschlossen, doch soll es sich dabei künftig nur um »eine Art internationaler Polizeiaktion«23 handeln. Der Begriff des Krieges ist also inzwischen recht unscharf. Zwar sprechen gute Gründe zum Beispiel gegen Rhetorik und Logik des »Krieges gegen den Terror«, aber die neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen werden genauso verkannt, wenn der Einsatz militärischer Kräfte verharmlosend zum Polizeieinsatz erklärt wird. Die Folge könnte nämlich die demokratiepolitisch gefährliche Verwischung der Grenzen zwischen Polizei und Militär sein, deren Ergebnis möglicherweise nicht die Eindämmung militärischer Gewaltanwendung, sondern im Gegenteil die fortschreitende Militarisierung von Polizeikräften wäre. Im Zusammenhang heutiger Terrorismusbekämpfung ist dies eine reale Gefahr. Insofern kann man die Entwicklung, dass Militärkräfte bei Friedensmissionen (peace keeping/peace building) halb als Soldaten, halb als Polizisten agieren, nicht unzweideutig als friedenspolitischen Fortschritt sehen. Damit aber ist die Frage unausweichlich, ob nicht auch weiterhin eine christliche Lehre vom gerechten Krieg notwendig bleibt und entsprechend den friedenspolitischen Herausforderungen am Beginn des 21. Jahrhunderts weiterentwickelt werden muss.24 Der erwähnte aktuelle Diskussionsbeitrag aus der Militärseelsorge »Maß des Möglichen« erklärt dazu: »Die Rede« der Friedensdenkschrift aus dem Jahr 2007 »von Grenzsituationen sowie die klare Abgrenzung von der Lehre vom gerechten Krieg […] sind nicht sachgerecht und entsprechen auch nicht dem Argumentationsgang der Denkschrift«25.

Kriege können freilich niemals gerecht sein, und mit militärischen Gewaltmitteln ist kein Frieden zu schaffen. Auch ist Frieden mehr als die Abwesenheit von Krieg. Rechtserhaltende Gewalt kann aber unter Umständen eine notwendige Bedingung sein, um überhaupt die Voraussetzung von diplomatischen Lösungen zu schaffen. In diesem Sinne gibt es keine gerechten Kriege, wohl aber den rechtlich und moralisch gerechtfertigten Einsatz militärischer Mittel. Widerspruch verdient allerdings die Annahme Augustins, es könne von Gott befohlene Kriege geben. Im Namen Gottes Kriege zu führen, ist Blasphemie. Die Absage an jede religiöse Rechtfertigung von Kriegen, die Bereitschaft zum Dialog, der Einsatz für Versöhnung und eine glaubhafte Verteidigungsbereitschaft schließen einander jedoch nicht aus.

Die offenkundige Schwäche der Leitidee des gerechten Friedens besteht darin, alle Hoffnungen auf die Weiterentenwicklung der Vereinten Nationen zu setzen. Einzig durch diese bzw. durch den UN-Sicherheitsrat könnte militärisches Eingreifen legitimiert werden. Nun liegen die Schwächen der Vereinten Nationen auf der Hand. Der Sicherheitsrat bildet noch immer die Nachkriegsordnung nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ab. Seine ständigen Mitglieder können als Vetomächte missliebige Entscheidungen blockieren und tun das auch. 1993 bezeichnete die EKD-Synode noch selbst die Vorstellung von einer Weltfriedensordnung und UN-Herrschaft als »utopisch erscheinendes Fernziel«26. Von diesem Ziel ist die Welt heute noch weiter entfernt als nach 1989. Zusammenfassend lautet die Kritik am Leitbild des gerechten Friedens, dass es zwar durchaus zwischen dem Frieden Gottes, verstanden als Vollendung der Welt im Reich Gottes, und einer innerweltlichen politischen Friedensordnung zu unterscheiden weiß.27 Auch stützt sich die »biblische Hoffnung auf eine Vollendung der Welt in Gerechtigkeit und Frieden« nach Überzeugung der EKD »nicht auf einen geschichtsphilosophisch begründeten Fortschrittsoptimismus«28. Doch vermengt sie am Ende die biblische Hoffnung auf das Reich des göttlichen Friedens mit der Utopie einer auf die Vereinten Nationen bauenden Weltfriedensutopie.

Das Diskussionspapier der evangelischen Militärseelsorge »Maß des Möglichen« hält eine Menschenrechtspolitik »aus pragmatischen und sachlichen Gründen« für ein »geeignetes Mittel zur Umsetzung des Leitbilds des gerechten Friedens«29. Freilich steht nicht zu erwarten, dass Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit nach westlichem Vorbild sich in absehbarer Zeit weltweit durchsetzen werden. Das schnelle Ende des arabischen Frühlings 2011, aber auch die politische Entwicklung in China spricht eine andere Sprache. Umso dringlicher stellt sich die Frage, wie realitätsgerecht der Glaube an die Vereinten Nationen als sicherheits- und friedenspolitischen Akteur ist, dem die EKD-Denkschrift von 2007 huldigt. Wie schon oben ausgeführt wurde, geht es bei vielen gewaltsamen Konflikten auch nicht nur um das Problem der rechtserhaltenden, sondern auch der das Recht allererst wiederherstellenden Gewalt bzw. um einen Einsatz von Gewalt, ohne den sich gar nicht die Bedingungen schaffen lassen, um Recht zu schaffen oder wiederherzustellen.

Die offenkundige Schwäche des UN-Sicherheitsrats darf freilich nicht dazu führen, die Autorität der UNO weiter zu demontieren und nationalstaatliche Einzelinteressen höher zu bewerten als die Pflichten, die aus der Mitgliedschaft in internationalen Organisationen zur solidarischen Mitwirkung an friedenserhaltenden und friedensstiftenden Maßnahmen und Strukturen erwachsen. Gerade wenn das Ziel eine Stärkung der Vereinten Nationen ist, muss über neue Lösungsansätze nachgedacht werden. Wer wie die Kirchen am friedenspolitischen und friedensethischen Ziel einer künftigen Weltinnenpolitik festhalten will, in deren Rahmen die Institution des Krieges überwunden und allenfalls nur noch eine Art von internationalen Polizeieinsätzen geduldet ist, sollte freilich »so konsequent sein, die Wiederkehr der Theorien des gerechten Krieges als eine Zwischenetappe auf diesem Weg zu begreifen«30. Tatsächlich gibt es etliche Berührungspunkte zwischen der EKD-Idee der rechtserhaltenden Gewalt und der im angloamerikanischen Raum heute vertretenen just and limited war theory.31

Die Denkschrift von 2007 wandelt den alten Satz »Si vis pacem para bellum« (Wenn du den Frieden willst, bereite den Krieg vor) ab in: »Si vis pacem para pacem« (Wenn du den Frieden willst, bereite den Frieden vor). Das klingt griffig. In Wahrheit bietet der abgewandelte Satz aber gar keine echte Alternative zur älteren Fassung. Jede Form militärischer Verteidigungsbereitschaft setzt Vorbereitungen für den sogenannten Ernstfall voraus. Das in dem Diskussionspapier »Maß des Möglichen« zitierte Motto moderner Sicherheitspolitik: »Hope for the best, prepare for the worst«32, ist doch nur die moderne Abwandlung der Maxime: »Si vis pacem para bellum.«

Hatte schon die Denkschrift von 2007 den Einsatz militärischer Mittel lediglich als »rechtserhaltende Gewalt«33 im Sinne einer ultima ratio für ethisch vertretbar gehalten, aber kein Wort über die etwaige Notwendigkeit von rechtsherstellender Gewalt verloren, so propagiert die Dresdener Kundgebung »Kirche auf dem Weg der Gerechtigkeit und des Friedens« einseitig Wege gewaltfreier Konfliktbearbeitung. Damit rückt sie in entscheidenden Punkten von der Friedensdenkschrift aus dem Jahr 2007 ab. Statt, wie innerhalb der NATO gefordert, die Militärausgaben auf zwei Prozent der Wirtschaftsleistung der Mitgliedsstaaten zu erhöhen, sollten mindestens zwei Prozent des Bruttoinlandproduktes für entwicklungspolitische Maßnahmen, für die Bekämpfung von Gewaltursachen, für Krisenprävention, für gewaltfreie Konfliktbearbeitung sowie für Nachsorge und zivile Aufbauarbeit in Krisenregionen eingesetzt werden. Außerdem forderte die Dresdener Synode die deutsche Bundesregierung auf, Gespräche mit den NATO-Partnern, auf EU-Ebene und in der OSZE mit dem Ziel zu führen, den Atomwaffenverbotsvertrag aus dem Jahr 2017 zu unterzeichnen. Ein solcher Schritt würde im Ergebnis wohl auf den Austritt Deutschlands aus der NATO hinauslaufen.

In diese Richtung marschieren auch jene Landeskirchen, die zu einer »Kirche des gerechten Friedens« werden wollen, allen voran die Evangelische Landeskirche in Baden mit ihrer 2019 gestarteten Initiative »Sicherheit neu denken«, deren Koordinator Ralf Becker ist. Diese fordert zwar nicht ausdrücklich den NATO-Austritt der Bundesrepublik, aber doch die vollständige Konversion der Bundeswehr zu einer Organisation ziviler Sicherheitspolitik bis 2040. Zitat: »Das bisherige Bundesministerium für Verteidigung wird zum Ministerium für Zivile Krisenprävention. Die Bundeswehr übergibt ihre letzten Einrichtungen und Ausrüstungsgegenstände an das Internationale Technische Hilfswerk. Deutschland hat seine Sicherheitspolitik komplett auf nachhaltige zivile Sicherheitspolitik umgestellt.«34

Bereits unmittelbar nach ihrer Verlautbarung hat der evangelische Sozialethiker Johannes Fischer an der Dresdener Kundgebung scharfe Kritik geübt, die der Illusion einer »Zuckerwattewelt«35 erlegen sei und zwischen dem Frieden Gottes und innerweltlichem Frieden theologisch nicht angemessen zu unterscheiden wisse. Unmittelbar nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine attestierte Fischer der EKD, vor einem friedensethischen Scherbenhaufen zu stehen. Im Gegensatz zum Friedensbeauftragten der EKD, dem Magdeburger Landesbischof Friedrich Kramer, bekannte der Vorsitzende der Kammer für Theologie der EKD, Christoph Markschies, die evangelische Kirche sei »zu naiv« gewesen. Man habe »den zivilisatorischen Effekt der grausamen Geschichte des 20. Jahrhunderts überschätzt« und gleichzeitig »die Bedrohung durch totalitär verfasste Staaten in Europa unterschätzt«. Markschies’ Conclusio: »Pazifismus ist an dieser Stelle keine Antwort.«36

Auch biblisch-theologisch ist die einseitige Gleichsetzung von christlicher Friedensethik mit einer Ethik der prinzipiellen Gewaltlosigkeit fragwürdig. Unstrittig hat Jesu Aufforderung zur Gewaltlosigkeit und zur Feindesliebe in der Bergpredigt auch politische Implikationen und darf nicht privatistisch auf das Verhalten des Einzelnen begrenzt werden. Doch finden wir, wie der Neutestamentler Gerd Theißen zeigt, bereits im Neuen Testament »zwei entgegengesetzte Haltungen: Eine primäre Option für gewaltfreies Handeln, daneben eine Bejahung von Soldaten und staatlich ausgeübter Gewalt. Über die Spannung zwischen beiden Optionen wird nicht reflektiert. Mit ihr konnte man in kleinen Gruppen unterhalb der Machteliten leben.«37 Theißen vermutet, dass wir erst dann »zu einer politisch relevanten ‚Friedensethik‘« gelangen, »wenn wir heute in eigener Verantwortung die Friedensaussagen beider Testamente zusammenfügen. Das Alte Testament zeigt in visionären Bildern das Ziel eines Friedens in Gerechtigkeit, das Neue Testament zeigt den Weg zu diesem Ziel. Wir würden beides nicht zusammenfügen, wenn uns nicht Reformation und Humanismus, Revolutionen und Aufklärung, Weltkriege und Friedensordnungen unsere Verantwortung für den Frieden bewusst gemacht«38 hätten.

Die Ratsvorsitzende der EKD, Präses Annette Kurschus, hat in einem klugen Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 8. Juni 2022 eingeräumt, dass die Friedensdenkschrift von 2007 zu einseitig auf die Vereinten Nationen und das Völkerrecht gesetzt habe. »Die Besonderheiten des Völkerrechts gerade im Blick auf die Rechtsfindung und Rechtsdurchsetzung sind in der Denkschrift nicht ausreichend berücksichtigt.«39 Wie Putins offenkundiger Rechtsbruch zeige, reiche es »für eine Ethik internationaler Beziehungen nicht aus, eine Vorstellung der internationalen Ordnung für universal gültig zu erklären«. Im Mittelpunkt einer wirklichkeitsgerechten »Ethik internationaler Beziehungen, die den Aspekt der internationalen Gerechtigkeit ebenso umfasst wie Fragen der Verteidigung«, müsse »der Gedanke der Abwägung und Kompromisssuche stehen. Also das, was im nationalen Kontext demokratische Ordnungen erbringen und was die Barmer Theologische Erklärung als ›Maßgabe menschlicher Einsicht‹ im Sinne eines realistischen Blicks auf die Wirklichkeit vor Augen hat.«

IV Heidelberg revisited



Meines Erachtens ist die Denkschrift von 2007 aber auch in einem weiteren Punkt überprüfungsbedürftig. Er betrifft die Haltung zur atomaren Bewaffnung als Element einer wirksamen Abschreckungsstrategie. Die Denkschrift vollzieht in dieser Frage eine bewusste Abkehr von den Heidelberger Thesen 1959, die noch in der friedensethischen Denkschrift der EKD »Frieden wahren, fördern und erneuern« aus dem Jahr 1981 in Geltung standen. Die Denkschrift adressierte eine neue Phase des atomaren Wettrüstens einschließlich der Stationierung neuer Mittelstreckenraketen in Ost- und Westdeutschland und die heftige politische und innerkirchliche Kontroverse um den NATO-Doppelbeschluss vom 12. Dezember 1979. Während beispielsweise das Moderamen des Reformierten Bundes die atomare Abrüstung zur Bekenntnisfrage erklärte, urteilte die EKD, die Kirche müsse im Sinne der Heidelberger These VIII »die Beteiligung am Versuch, einen Frieden in Freiheit durch Atomwaffen zu sichern, weiterhin als eine für Christen noch mögliche Handlungsweise anerkennen«40. Im Gegensatz dazu vertritt die Friedensdenkschrift aus dem Jahr 2007 – unter dem Eindruck einer nach 1989 veränderten historischen und weltpolitischen Lage – die Auffassung, »die Drohung mit dem Einsatz nuklearer Waffen sei in der Gegenwart friedensethisch nicht mehr zu rechtfertigen«41. In diesem Punkt waren sich die Kammer für Öffentliche Verantwortung und der Rat der EKD einig. Uneinigkeit herrschte lediglich darüber, welche friedenspolitischen Folgerungen aus dieser Aussage zu ziehen seien.

Für die gemeinsam geteilte friedensethische Grundposition in der Frage der Nuklearbewaffnung stützt sich die Denkschrift von 2007 auf ein Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag aus dem Jahr 1996, wonach nicht erst der Einsatz von Kernwaffen, sondern bereits die Drohung mit ihnen völkerrechtswidrig sei, sieht man vom Extremfall ab, in dem das Überleben eines Staates auf dem Spiel steht. Alle Versuche, die Verbreitung von Kernwaffen durch ein völkerrechtliches Regelwerk zu unterbinden, seien gescheitert. Die Produktion und Einlagerung von Massenvernichtungswaffen in Risikostaaten ließe sich auch durch die Drohung mit Atomwaffen nicht verhindern. Anders als während des Kalten Krieges könne man heute auch nicht mehr »mit einem zu rationalen Kalkül geneigten Gegner rechnen. Vor diesem Hintergrund haben die Gründe für die Kritik an der Abschreckungsstrategie deutlich an Gewicht gewonnen.«42 Während nun eine in der Friedensdenkschrift zu Wort kommende Argumentationslinie die vollständige atomare Abrüstung fordert, lautet eine andere Position, die atomare Abschreckung bleibe – unbeschadet intensiver Abrüstungsbemühungen – weiterhin »gültiges Prinzip«, da man sich, »auch ohne jemandem explizit zu drohen, mit potentiellen Bedrohungen« auseinandersetzen müsse, die nicht zuletzt von der wachsenden Zahl von Staaten, die Kernwaffen besitzen, und von Terrorgruppen ausgehen, die sich Massenvernichtungswaffen beschaffen könnten.43 Wie sich die zweite Argumentationslinie mit der angeblich konsensuellen Abkehr von der Heidelberger These VIII widerspruchsfrei in Einklang bringen lässt, ist nicht ersichtlich.

Interessanterweise verwendet Gerd Theißen den Begriff der Komplementarität im Rahmen seiner Deutung des Leitbildes vom gerechten Frieden. Der Komplementaritätsbegriff stehe für das spannungsvolle Nebeneinander »von Militärdienst und Gewaltlosigkeit mit dem gemeinsamen Ziel des ›gerechten Friedens‹«44. Allerdings führt Theißen nicht näher aus, wie der Begriff seiner Ansicht nach genau zu bestimmen ist. Er geht auch nicht darauf ein, dass die Friedensdenkschrift von 2007 den Komplementaritätsbegriff nicht mehr verwendet, sondern bewusst vom Komplementaritätsgedanken abrückt, der die tragende Denkfigur der Heidelberger Thesen von 1959 ist.

Heidelberger These VI lautet: »Wir müssen versuchen, die verschiedenen im Dilemma der Atomwaffen getroffenen Gewissensentscheidungen als komplementäres Handeln zu verstehen.« Erst im Rahmen dieses Komplementaritätsgedankens wird These VIII verständlich, wonach die Kirche »die Beteiligung an dem Versuch, durch das Dasein von Atomwaffen einen Frieden in Freiheit zu sichern, als eine heute noch mögliche christliche Handlungsweise anerkennen« müsse. Notabene: müsse, nicht etwa nur könne! In der Friedensdenkschrift 2007 fehlt der Begriff der Komplementarität völlig. Auch im Diskussionspapier »Maß des Möglichen« bleibt der Komplementaritätsbegriff unerwähnt, obwohl die Heidelberger Thesen positiv gewürdigt werden.45 Statt von Komplementarität sprechen die Autoren des Papiers von einer »Kompromissformulierung« . Das wird aber der inneren Logik der Heidelberger Thesen nicht gerecht.46

Es war der Physiker Carl Friedrich von Weizsäcker, der den friedensethischen Begriff der Komplementarität maßgeblich prägte. Ursprünglich stammt er aus der Quantenphysik. Dort besagt er, dass ein und derselbe Vorgang methodisch auf zwei verschiedene Weisen beobachtet und beschrieben werden kann, die einander ausschließen, gleichwohl zusammengehören und einander ergänzen, ohne in einer dritten Beobachterperspektive aufgehoben werden zu können. In analoger Weise sprechen die Heidelberger Thesen von der Komplementarität zweier gegensätzlicher Positionen in der Friedensethik. Nach der einen muss die Kirche den Waffenverzicht als christliche Handlungsweise anerkennen, nach der entgegengesetzten die Beteiligung an dem Versuch der Friedenssicherung durch atomare Abschreckung. Dabei ist nicht nur Heidelberger These IX in Erinnerung zu rufen: »Für den Soldaten einer atomar bewaffneten Armee gilt: Wer A gesagt hat, muss damit rechnen, B sagen zu müssen; aber wehe den Leichtfertigen!« Für das Komplementaritätsverständnis der Heidelberger Thesen ist der Kommentar zu These XI entscheidend: »Faktisch stützt heute jede der beiden Haltungen, die wir angedeutet haben, die andere. Die atomare Bewaffnung hält auf eine äußerst fragwürdige Weise immerhin den Raum offen, innerhalb dessen solche Leute wie die Verweigerer der Rüstung, die staatsbürgerliche Freiheit genießen, ungestraft ihrer Überzeugung nach zu leben. Diese aber halten, so glauben wir, in einer verborgenen Weise mit den geistlichen Raum offen, in dem neue Entscheidungen vielleicht möglich werden«47. In der Denkschrift von 2007 fehlt dieser Gedanke, weshalb die beiden Argumentationslinien pro und contra Fortsetzung atomarer Abschreckung unverbunden nebeneinanderstehen, was auch die Politologin Ines-Jacqueline Werkner moniert.48

Man kann die Argumentationsfigur der Heidelberger Thesen als eine verantwortungsethisch begründete Ethik einer provisorischen Moral bezeichnen. In Anbetracht der neuen Weltlage, die mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine entstanden ist, gewinnt diese Ethik neu an Aktualität. Jetzt, wo die nach dem Fall des Eisernen Vorhangs, dem Zerfall und schließlich der offiziellen Auflösung der Sowjetunion entstandene neue Sicherheitsordnung unwiderruflich zerstört ist, zeigt sich, dass der vermeintliche friedensethische Fortschritt der Denkschrift von 2007 und der Kundgebung von 2019 gegenüber der Denkschrift von 1981 und den Heidelberger Thesen von 1959 in Wahrheit ein Rückschritt ist.

Der Ukrainekrieg führt vor Augen, dass irdischer Frieden nicht nur mit Gerechtigkeit, sondern auch mit Freiheit verbunden ist. Während der Leitgedanke der Denkschrift von 1981 Frieden in Freiheit war, ist der Leitbegriff der Denkschrift von 2007 der gerechte Frieden. Allerdings spricht auch die Denkschrift von 2007 davon, dass der gerechte Friede die Förderung der Freiheit erfordert, und verwendet in diesem Zusammenhang die Formel »Friede in Freiheit«.49 Das Selbstbestimmungsrecht der Völker und souveräner Staaten, das im Fall der Ukraine mit Füßen getreten wird, wird aber nur in abgeschwächter Form behandelt.

Die Aussicht auf eine kernwaffenfreie Welt ist mit dem Angriffskrieg Russlands, der letztlich auf die Zerschlagung der Ukraine und die Bestreitung des Existenzrechts des ukrainischen Volkes zielt, gegenüber der Zeit nach 1989 wieder in weite Ferne gerückt. Putin hat schon in einer frühen Phase des Krieges mit seinem Atomwaffenarsenal gedroht. Wie Reiner Anselm, Katja Bruns und Roger Mielke richtig feststellen, gilt es angesichts der nuklearen Drohungen »nüchtern anzuerkennen, dass eine Sicherheitsordnung ohne atomare Abschreckung gegenwärtig kaum denkbar ist«50. Die Autoren reden keineswegs einer unkritischen Fortschreibung nuklearer Strategien das Wort, sondern fordern im Gegenteil ein besonnenes Handeln, um den Beginn einer neuen Eskalationsspirale zu verhindern.

Aus dem bisherigen Verlauf des Ukrainekrieges lassen sich zumindest folgende Lehren ziehen: 1. Es stimmt nicht, dass man gegen eine Atommacht keine Kriege gewinnen kann. Beispiel: Afghanistan, wo sowohl die Sowjetunion (1979 –1989) als auch die NATO (2001–2021) letztlich im Kampf gegen die Mudschahedin und die Taliban gescheitert sind. Die Aufforderung an die Ukraine, schnell einen Verhandlungsfrieden zu suchen, also im Klartext: sich zu ergeben, ist ethisch falsch und auch pragmatisch unbegründet. 2. Der Besitz von Kernwaffen bedeutet zwar nicht notwendigerweise, in jeder kriegerischen Auseinandersetzung dem Gegner überlegen zu sein, wohl aber eine erhöhte Sicherheit vor einem Angriffskrieg. Die Ukraine hat – gegen entsprechende Sicherheitsgarantien, die aber letztlich keinen Bestand hatten – 1994 auf ihr Kernwaffenarsenal aus der Zeit der Sowjetunion verzichtet, über das sie allerdings keine operative Kontrolle hatte. Der Verlauf der Ereignisse in der Ukraine seit 2008, die Annexion der Krim 2014 und schließlich der groß angelegte Angriff 2022 werden Staaten in ihrer Haltung bestärken, keinesfalls auf vorhandene Atomwaffen zu verzichten bzw. ihre Anstrengungen zu intensivieren, in den Besitz von Atomwaffen zu gelangen.

In Anbetracht dieser Lage ist die Annahme, der Verzicht auf Kernwaffen würde den Weltfrieden fördern, zumindest zweifelhaft. Problematisch ist daher auch die Position der EKD, den Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag von 2017 zu fordern. Dieser stellt gegenüber dem Atomwaffensperrvertrag aus dem Jahr 1970 und dem seither entstandenen Regelwerk keine Verbesserung dar, auch wenn dieses in den vergangenen Jahrzehnten zunehmend durchlöchert wurde. Im Unterschied zum Atomwaffensperrvertrag ist keine der Atommächte dem Atomwaffenverbotsvertrag beigetreten. Von den NATO-Staaten haben einzig die Niederlande an den Verhandlungen teilgenommen, in der UN-Vollversammlung am Ende aber gegen den Vertrag gestimmt. Schweden war zunächst für den Vertrag, hat ihn dann aber doch nicht unterzeichnet, um sich die Option für einen NATO-Beitritt offenzuhalten. 2022 hat das Land ebenso wie Finnland unter dem Eindruck des Überfalls Russlands auf die Ukraine den Antrag auf Mitgliedschaft in der NATO gestellt. Eine atomwaffenfreie NATO ist eine Illusion.

Das alles kann keineswegs bedeuten, sich mit der Fortsetzung atomarer Abschreckung abzufinden und den Bestrebungen von Ländern wie dem Iran, in den Besitz der Atombombe zu gelangen, tatenlos zuzuschauen. Ines-Jacqueline Werkner plädiert dafür, die Heidelberger Thesen in Richtung auf ein Konzept nuklearer Abrüstung durch gemeinsame Sicherheit weiterzudenken. »Mit dem Begriff der gemeinsamen Sicherheit ist der Lösungsansatz bereits angezeigt: Sicherheit ist nicht mehr voreinander, sondern nur noch miteinander zu suchen. Das kann sich heute nicht mehr nur auf die USA und Russland beschränken; multipolare Strukturen erfordern die Einbeziehung aller relevanten Akteure. Das erschwert gemeinsame Sicherheit, dennoch ist sie alternativlos.«51

Diese Sätze stammen allerdings noch aus der Zeit vor dem Ukrainekrieg. Dieser hat zu einem sicherheitspolitischen Paradigmenwechsel geführt, den der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Michael Roth (SPD), auf folgende Formel bringt: »Sicherheit kann es in Europa nur noch gegen, nicht mit Russland geben.« Was diese Doktrin auch für die Frage der atomaren Abschreckung bedeutet, inwieweit selbst dann, wenn Russ-land als Gegner und nicht als Partner des Westens einzustufen ist, noch wechselseitig mit rationalem Kalkül zu rechnen ist, das beide Seiten vom Einsatz nuklearer Waffen abhalten kann, ist eine offene, abgründige Frage.

Zur Zeitenwende, die Russlands völkerrechtlicher Krieg gegen die Ukraine herausgeführt hat, gehört – Gott sei es geklagt! – schrecklicherweise auch »die Rückkehr des Feindes«, wie der Sozio-loge Armin Nassehi in der ZEIT vom 25.2.2022 geschrieben hat. Die Vorstellung einer feindlosen Demokratie hat sich als Illusion erwiesen. Der Feind des Westens ist nicht das russische Volk, wohl aber seine Führung. So wichtig alle Schritte zur Deeskalation und die Suche nach diplomatischen Lösungen sind, es wäre naiv und gegenüber den Menschen in der Ukraine verantwortungslos, Putin und seinen Gefolgsleuten zu versichern, dass wir sie nicht als Feinde betrachteten. Wer Jesu Gebot, seine Feinde zu lieben, befolgen will, muss überhaupt wissen, wer seine Feinde sind und wer nicht.

In dieser Situation gilt es, die Friedensethik der evangelischen Kirche grundlegend auf den Prüfstand zu stellen und dabei auch innerkirchlichem Streit nicht auszuweichen, gemäß der Warnung des Propheten Jeremia vor denen, die sagen: »Friede, Friede«, und ist doch nicht Friede (Jer 8,11). Gerade jetzt gilt es, die schon in der EKD-Denkschrift von 1981 formulierte »Erkenntnis auszuhalten, daß es für einen Frieden in Freiheit weder durch atomare Rüstung noch durch den Verzicht auf sie eine Garantie gibt.«52 – Aushalten lässt sich diese Erkenntnis nur auf dem Boden einer Verantwortungsethik, die mit Dietrich Bonhoeffer darauf vertraut, »daß Gott kein zeitloses Fatum ist, sondern daß er auf aufrichtige Gebete und verantwortliche Taten wartet und antwortet«53.

Abstract



A discussion has flared up in the Protestant churches about whether their basic position on peace ethics, namely replacing the classical doctrine of just war with the guiding principle of just peace, is still viable in view of the Ukraine war and its geopolitical consequences. The article argues that not only tendencies within the Evangelical Church in Germany (EKD) toward a categorical pacifism, but also the idea of just peace as developed in the peace ethics memorandum (Denkschrift) from 2007, should undergo a fundamental revision. In the context of such a revision, not only the peace-ethical memorandum of the EKD from 1981 but also the Heidelberg Theses on nuclear armament from 1959 should be subjected to a contempor-ary relecture.

Fussnoten:

1) Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen. Eine Denkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland, Gütersloh 2007.
2) Deutsche Bischofskonferenz, Friedenswort »Gerechter Friede« (DB 66), Bonn 2000.
3) Vgl. Maß des Möglichen. Perspektiven evangelischer Friedensethik angesichts des Ukrainekrieges. Im Auftrag des Evangelischen Militärbischofs hg. v. Evangelischen Kirchenamt für die Bundeswehr, Berlin 2023, 41f. Die Autoren sind Dirck Ackermann, Reiner Anselm, Katja Bruns, Michael Haspel, Friedrich Lohmann, Roger Mielke und Bernd Oberdorfer.
4) Vgl. Ulrich H.J. Körtner, Neuer Streit um die Friedensethik. Anmerkungen zur gegenwärtigen Diskussion in der evangelischen Kirche in Deutschland, in: ZEE 59, 2015, 3–7, hier 3.
5) In einer Rede vor dem niedersächsischen Landtag versuchte die Bischöfin, ihre Aussagen zu relativieren. Die Debatte ebbte damals ab, weil Frau Käßmann im Februar 2010 von ihren Ämtern zurücktrat. Nachzulesen ist das alles in einem 2013 erschienenen Buch von Gerhard Arnold, das akribisch die Aussagen der EKD zum Afghanistan-Konflikt zwischen 2008 und 2010 auswertet. Vgl. Gerhard Arnold, Gerechter Friede am Hindukusch? Die evangelische Kirche und der Afghanistan-Konflikt 2008 bis 2010. Kirchliches Jahrbuch für die Evangelische Kirche in Deutschland, Lieferung 2/2010, Gütersloh 2013.
6) Aus Gottes Frieden leben (s. Anm. 1), 68 (Nr. 102).
7) BSLK 608,22–27.32–35.
8) Vgl. BLSK 70,15 u. 71,23.
9) BSLK 70,23–26; vgl. Apg 5,29.
10) Vgl. Maß des Möglichen (s. Anm. 3), 43–45.
11) Zu meiner grundsätzlichen Kritik vgl. Ulrich H.J. Körtner, Evangelische Sozialethik. Grundlagen und Themenfelder (UTB 2107), Göttingen 42019, 185– 209.
12) Maß des Möglichen (s. Anm. 3), 7.
13) Maß des Möglichen (s. Anm. 3), 7f.
14) Maß des Möglichen (s. Anm. 3), 8.
15) Maß des Möglichen (s. Anm. 3), 22.
16) Maß des Möglichen (s. Anm. 3), 29.
17) Maß des Möglichen (s. Anm. 3), 62. Vgl. Kirchenkanzlei der EKD (Hg.), Frieden wahren, fördern und erneuern. Eine Denkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland, Gütersloh 1981.
18) Vgl. Maß des Möglichen (s. Anm. 3), 58: »Für die Umsetzung der Friedensethik ist […] die Politik zuständig.«
19) Das erinnert fatalerweise an die Sprachregelung der russischen Regierung, wonach es sich beim Angriffskrieg gegen die Ukraine nicht um einen solchen, sondern lediglich um eine »Spezialoperation« handle.
20) Kirchenamt der EKD (Hg.), »Selig sind die Friedfertigen«. Der Einsatz in Afghanistan: Aufgaben evangelischer Friedensethik. Eine Stellungnahme der Kammer für Öffentliche Verantwortung der EKD (EKD-Texte 116), Hannover 2013.
21) Erklärung des Vorsitzenden des Rates der EKD zum Konflikt im Nord-Irak vom 27.8.2014, http://www.ekd.de/vortraege/2014/20140828_schneider_irak.html (zuletzt abgerufen am 12.9.2014).
22) Aus Gottes Frieden leben (s. Anm. 1), 65–70 (Kapitel 3.2).
23) Aus Gottes Frieden leben (s. Anm. 1), 70, Nr. 104.
24) Vgl. Körtner, a.a.O. (Anm. 11), 193–198.
25) Maß des Möglichen (s. Anm. 3), 38.
26) Kundgebung der EKD-Synode zur Friedensverantwortung 1993, in: Rat der EKD (Hg.), Schritte auf dem Weg des Friedens. Orientierungspunkte für Friedensethik und Friedenspolitik. Ein Beitrag des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD-Texte 48), Hannover 32001, 38–48, hier 46.
27) Vgl. Aus Gottes Frieden leben (s. Anm. 1), 51 (Nr. 74).
28) Ebd.
29) Maß des Möglichen (s. Anm. 3) 61.
30) Herfried Münkler, Der neue Golfkrieg, Reinbek 2003, 132.
31) Vgl. Michael Walzer, Just and unjust Wars: A Moral Argument with Historical Illustrations, New York 52015; Clark Ian, Doctrines of Limited War, in: Waging War. A Philosophical Introduction, Oxford 1981, 51–71.
32) Maß des Möglichen (s. Anm. 3), 53.
33) Aus Gottes Frieden leben (s. Anm. 1), 65ff.
34) Ralf Becker/Stefan Maaß/Christoph Schneider-Harpprecht (Hg.), Sicherheit neu denken. Von der militärischen zur zivilen Sicherheitspolitik – Ein Szenario bis zum Jahr 2040. Kurzfassung, Karlsruhe 52021, 13 (https://www.sicherheitneudenken.de/media/download/variant/248631/d---kurzfassung_2021_web.pdf [letzter Zugriff: 15.7.2022]).
35) Johannes Fischer, Gewaltlos in einer Zuckerwattewelt, https://zeitzeichen.net/node/7979, 25.11.2019 (letzter Zugriff: 18.7.2022).
36) Zitiert nach https://www.evangelisch.de/inhalte/198211/09-03-2022/markschies-wir-waren-zu-naiv (letzter Zugriff: 18.7.2022).
37) Gerd Theißen, Christliche Friedensethik – neuzeitliches Konstrukt oder Fortsetzung der biblischen Geschichte?, in: International Journal of Orthodox Theology 8, 2017, H. 3, 7–50, hier 42.
38) Ebd.
39) Annette Kurschus, Was liegt jenseits von Eden?, in: FAZ, 8.6.2022, https://www.faz.net/aktuell/politik/ekd-ratsvorsitzende-zum-ukraine-krieg-freiheit-und-recht-verteidigen-18084139.html (letzter Zugriff: 18.7.2022).
40) Die Heidelberger Thesen samt ihren Erläuterungen sind anhangsweise abgedruckt in: Frieden wahren, fördern und erneuern (s. Anm. 17), 76-87, hier 58.
41) Aus Gottes Frieden leben (s. Anm. 1), 8 f (Vorwort). Vgl. ebd., 103 (Nr. 162).
42) Aus Gottes Frieden leben (s. Anm. 1), 74 (Nr. 109).
43) Aus Gottes Frieden leben (s. Anm. 1), 104 (Nr. 164).
44) Theißen, Christliche Friedensethik (s. Anm. 37), 7.
45) Vgl. Maß des Möglichen (s. Anm. 3), 19.
46) Maß des Möglichen (s. Anm. 3), 46.
47) Heidelberger Thesen (s. Anm. 40), 87.
48) Vgl. Ines-Jacqueline Werkner, Zur Aktualität der Heidelberger Thesen, http://www.ethikundmilitaer.de/de/themenueberblick/20201-nukleare-abschreckung/werkner-zur-aktualitaet-der-heidelberger-thesen/ (letzter Zugriff: 1.7.2022).
49) Vgl. Aus Gottes Frieden leben (s. Anm. 1), 5 (Nr. 82).
50) Reiner Anselm/Katja Bruns/Roger Mielke, Starke Zeichen. Überlegungen zu einer neuen evangelischen Friedensethik, in: zeitzeichen 23, 2022, H. 4, 8-11, hier 11.
51) Werkner, Heidelberger Thesen (s. Anm. 48).
52) Frieden wahren, fördern und erneuern (s. Anm. 17), 58.
53) Dietrich Bonhoeffer, Widerstand und Ergebung. Briefe und Aufzeichnungen aus der Haft (DBW 8), hg. v. Christian Gremmels u. a., Gütersloh 1998, 31.