Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

März/2020

Spalte:

159–173

Kategorie:

Aufsätze

Autor/Hrsg.:

Dagmar Heller

Titel/Untertitel:

Das (pan)orthodoxe Konzil von Kreta 2016. Seine Bedeutung für Orthodoxie und Ökumene

Die orthodoxen Kirchen der byzantinischen Tradition1 verstehen sich als eine Kirche, obwohl jede einzelne Kirche – es sind bisher 14 an der Zahl – »autokephal«2 ist, d. h. ihr Oberhaupt selbst bestimmen kann und damit unabhängig von einer übergeordneten Instanz ist. Was sie alle miteinander verbindet, sind der gemeinsame Glaube, der auf der Heiligen Schrift und der Tradition der Kirchenväter beruht, sowie Ordnungen und Regeln, die auf die Festlegungen der sieben ökumenischen Konzilien der alten Kirche zurückgehen. Um diese gemeinsamen Grundlagen weiterhin zu behalten und in der Gegenwart umzusetzen, gilt das Prinzip der Konziliarität oder Synodalität als grundlegende Eigenschaft der Kirche und als Zentrum des orthodoxen Kirchenverständnisses.3 Damit ist sowohl die Suche nach Konsens zwischen den Bischöfen einer Kirche wie auch zwischen den autokephalen Kirchen als solchen gemeint. Patriarch Bartholomäus I. von Konstantinopel hat dieses Prinzip folgendermaßen auf den Punkt gebracht:

»[E]s wird immer solche geben, die diejenigen als ›Häretiker‹ bezeichnen, welche nicht mit ihren Ansichten übereinstimmen. Die orthodoxe Kirche anerkennt in diesem Fall nur eine einzige Autorität: das Konzil ihrer kanonischen Bischöfe. Ohne konziliare Entscheidung ist eine Trennung zwischen Rechtgläubigkeit und Irrlehre nicht möglich. Alle Glaubenslehren der Kirche und ihre heiligen Kanones tragen das Siegel der Konziliarität. Die Orthodoxie ist die Kirche der Konziliarität.«4

Umso mehr mag es erstaunen, dass seit dem siebten ökumenischen Konzil im Jahr 787, dem zweiten Konzil von Nizäa, kein weiteres Konzil stattgefunden hat, das von den orthodoxen Kirchen als »ökumenisch« anerkannt würde. Zwar gab es immer wieder verschiedene Weisen der Verständigung untereinander bei Fragen, die die gesamte Orthodoxie angingen,5 aber keine Zusammenkunft entsprach den Anforderungen an ein ökumenisches Konzil. Zu Beginn des 20. Jh.s wurde allerdings deutlich, dass manche Fragen sich nur dann klären lassen, wenn sie von allen orthodoxen Kirchen gemeinsam auf einer offiziellen, von allen besuchten und anerkannten Synode beraten und entschieden werden. Nach langen Vorbereitungen kam es 2016 zur Einberufung eines solchen pan-orthodoxen6 Konzils auf der Insel Kreta, das – wie der Ökumeni-sche Patriarch7 in seiner Enzyklika zur Einberufung des Konzils schreibt – der Notwendigkeit diente, »dass die orthodoxe Kirche zuerst ihr eigenes Haus bestellt«8. Dem entspricht auch die Feststellung, der Zweck und Sinn dieser Synode sei es, »darzustellen, dass die orthodoxe Kirche die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche ist, geeint in den Sakramenten, besonders in der Göttlichen Eucharistie, im orthodoxen Glauben, aber auch in der Konziliarität.«9

Aus diesem Grunde soll im Folgenden dieses Konzil zunächst im Hinblick auf seine inner-orthodoxe Bedeutung beleuchtet werden, soweit mir dies als Außenstehende und Nicht-Orthodoxe möglich ist. Außerdem möchte ich untersuchen, welche Bedeutung die dortigen Beschlüsse für die Ökumene haben. Für beide Fragestellungen ist aber zuerst ein Blick in die Geschichte dieses Konzils nötig.

I Vorgeschichte

1. Die Ereignisse


Im Laufe der Geschichte wurde von orthodoxer Seite immer wieder an ein »ökumenisches Konzil« appelliert,10 und es gab auch immer wieder panorthodoxe Synoden.11 In der Neuzeit findet sich die Idee zu einem panorthodoxen Konzil zum ersten Mal im 19. Jh. im Zu­sammenhang eines Streites um die Verleihung der Autokephalie an die bulgarische Kirche.12 Im 20. Jh. wurde die Notwendigkeit eines solchen Konzils nicht nur aufgrund engerer Beziehungen zu nicht-orthodoxen Kirchen notwendig, sondern auch wegen inner-orthodoxer Entwicklungen wie z. B. der Entstehung einer orthodoxen Diaspora, die außer Jurisdiktionsfragen auch eine grundlegende ekklesiologische Klärung der Bedeutung des Ehrenprimats13 des Ökumenischen Patriarchen verlangt. Der eigentliche Beginn des Nachdenkens über ein Konzil14 wird von orthodoxen Theologen zu Beginn des 20. Jh.s verortet, nämlich in zwei Rundschreiben des Ökumenischen Patriarchen Joachim III. an alle orthodoxen Kirchen in den Jahren 1902 und 1904.

Zu Beginn der 1920er Jahre wurde die Notwendigkeit einer solchen Zusammenkunft deutlich, als nacheinander mehrere traditionell orthodox geprägte Staaten15 den gregorianischen Kalender einführten, dessen Annahme von kirchlicher Seite verschiedene Probleme bereitete.16 So kam es 1923 zu einem »panorthodoxen Kongress«17 in Konstantinopel, einberufen von Patriarch Meletios IV., um gemeinsam mehrere »dringende Probleme, insbesondere das Kalenderproblem« zu diskutieren.18 Nachdem aber gerade die zu diesem Thema auf diesem Kongress erfolgten Beschlüsse19 nicht von allen orthodoxen Kirchen aufgenommen wurden, ka­men weitere Forderungen nach einer panorthodoxen Synode auf.

1924 berief das Ökumenische Patriarchat für das Jahr 1925 »das erste Heilige Panorthodoxe oder auch Ökumenische Konzil« nach Jerusalem ein,20 das allerdings nicht stattfand, weil etliche Kirchen eine sorgfältige Vorbereitung eines solchen Konzils anmahnten, die mehr Zeit erforderte. 1926 regte daher der damalige Ökumenische Patriarch Basileios III. das Abhalten einer »Präliminaren Konferenz« oder »Prosynode« als »Vorläufer des künftigen ökumenischen Konzils« an.21 Aber erst 1930 fand eine »präliminare inter-orthodoxe Konferenz« statt, die dann eine »Themenliste für eine Prosynode«22 erstellte.

Es wurde in dieser Phase deutlich, dass von Anfang an dem Plan eines panorthodoxen Konzils verschiedene Hindernisse im Weg standen. Nicht nur die politischen Umwälzungen seit Beginn des Ersten Weltkriegs,23 sondern auch Rivalitäten zwischen den autokephalen Kirchen24 und vor allem die kirchenrechtlichen Unklarheiten über das Verfahren25 erschwerten den Prozess. Andererseits machen die Globalisierung und eine wachsende Diaspora, die die gewachsene Territorialstruktur der orthodoxen Kirche immer mehr in Frage stellte, das Anliegen spätestens in der zweiten Hälfte des 20. Jh.s immer dringender.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Prozess daher vor allem durch den Ökumenischen Patriarchen Athenagoras in zwei Rundschreiben an die Oberhäupter der autokephalen orthodoxen Kirchen in den Jahren 1951 und 1952 wieder aufgenommen. In der dadurch entstandenen Korrespondenz wird deutlich, dass einige orthodoxe Kirchen aus verschiedenen Gründen auf eine Verschiebung der darin vorgeschlagenen sogenannten »Pro-Synode« drängten.26 Letztendlich fand 1961 in Rhodos die erste einer Serie von so­genannten panorthodoxen Konferenzen statt, die vor allem an der Liste der von einer panorthodoxen Synode zu behandelnden Themen27 arbeitete.

Nachdem bisher terminologisch unklar war, worauf man genau hinarbeitete, beschloss man 1968 auf der Vierten Panorthodoxen Konferenz in Chambésy (Schweiz), dass es um die Vorbereitung einer »Heiligen und Großen Synode der Orthodoxen Kirche« gehen sollte.28 Nun wurde auch ein Sekretariat für deren Vorbereitung sowie einige Vorbereitungskommissionen eingerichtet und das Abhalten von panorthodoxen vorkonziliaren Konferenzen vereinbart. In verschiedenen weiteren Treffen der Oberhäupter der orthodoxen Kirchen – der so genannten Synaxis29 – vor allem 1992, 1995 und 2000 wurde der Vorbereitungsprozess mit gewissen Schwierigkeiten30 weiter betrieben und im Jahr 2014 die Einberufung des Konzils für Pfingsten 2016 beschlossen.

Auf der 2015 stattfindenden Fünften Vorkonziliaren Panorthodoxen Konferenz konnte man sich nicht auf alle erarbeiteten Textvorlagen einigen.31 Daher beschloss die Synaxis 2016, die Heilige und Große Synode im Juni 2016 in der Orthodoxen Akademie Kreta mit einer verkürzten Traktandenliste abzuhalten – entgegen dem Wunsch einiger Kirchenvertreter, die Synode nur dann stattfinden zu lassen, wenn alle auf der Ersten Vorkonziliaren Konferenz 1976 festgelegten zehn Themen bearbeitet worden seien.32

Bis zu diesem Zeitpunkt waren alle orthodoxen Kirchen in die Vorbereitungen des Konzils eingebunden. Nur das Patriarchat von Antiochien hatte bereits die Entscheidungen der Synaxis im März 2016 aufgrund jurisdiktioneller Querelen mit dem Patriarchat von Jerusalem in Qatar nicht unterschrieben. Da die Frage trotz Bitten nicht behandelt wurde, weigerte sich Antiochien, am Konzil in Kreta teilzunehmen. Aber diese Kirche blieb nicht die einzige, die sich letztlich vom Konzil fernhielt. Am 25. Mai 2016 stellte die Synode der Serbischen Orthodoxen Kirche ernsthaft die Frage, ob das ge­plante Konzil »die Kriterien einer Synode im Sinne der Geschichte der Orthodoxen Kirche erfülle«, und stellte in Zweifel, ob das Konzil wirklich die Einheit der Kirche abbilde.33 Vor allem wurden die Durchführungsregelungen für das Konzil als unvereinbar mit dem Prinzip der Konziliarität kritisiert sowie die Verbesserung der vorbereiteten Texte gefordert.

Der Heilige Synod der Bulgarischen Orthodoxen Kirche veröffentlichte am 1. Juni 2016 seine Entscheidung, dem panorthodoxen Konzil ebenfalls fernzubleiben, falls auf die Forderung nach Verschiebung nicht eingegangen würde. Gründe für diese Forderung waren vor allem das Fehlen bestimmter Themen auf der Tagesordnung sowie die Nicht-Akzeptanz einiger Textvorlagen.34

In einem Brief vom 6. Juni desselben Jahres an den ökumenischen Patriarchen bittet dann der serbische Patriarch ebenfalls um Verschiebung des Konzils35 und gibt als ersten Grund die Unzufriedenheit verschiedener orthodoxer Kirchen mit den vorbereiteten Texten an sowie die Entscheidungen von Antiochien und Bulgarien, nicht am Konzil teilzunehmen. Eine weitere Kritik ist »der fehlende Wille unserer Mutterkirche von Konstantinopel wenigs-tens einen der Vorschläge unserer Kirche [z. B. die Diskussion über die Autokephalie, das Stimmrecht der Bischöfe an der Synode, den Vorschlag, die Synoden des 9. und des 14. Jh.s im Bewusstsein und der Praxis der Orthodoxen Kirche bereits als ökumenisch zu be­trachten und einige andere, vielleicht weniger bedeutende] in die Themen und die Tagesordnung der Synode aufzunehmen«36. Aus diesem Grunde wird es als »schwierig« empfunden, am Konzil teilzunehmen. Aus einem Kommuniqué desselben Patriarchats vom 15. Juni 201637 geht dann allerdings hervor, dass nun doch Delegierte nach Kreta geschickt werden, die aber das Konzil sofort verlassen müssten, falls die von den abwesenden Kirchen geforderten Punkte nicht behandelt würden.38

Am 10. Juni 2016 beschloss der Heilige Synod der Georgischen Orthodoxen Kirche, nicht in Kreta teilzunehmen.39

In ihrer offiziellen Erklärung vom 13. Juni 2016 bezieht sich die Russische Orthodoxe Kirche auf die vier40 anderen orthodoxen Kirchen, die ihre Teilnehme in Kreta abgesagt hatten, und erklärt: »In this situation, the necessary ground for convening a Holy and Great Council […] is obviously absent.«41

Trotz all dieser Widerstände und der Nichtteilnahme der genannten Kirchen hielt das Ökumenische Patriarchat an der Durchführung des Konzils fest, das schließlich am 18. Juni 2016 feierlich eröffnet wurde.

2. Die Traktandenliste


Im Zentrum dieses langen Vorbereitungsprozesses stand die Diskussion um die zu behandelnden Fragen. Im patriarchalen Rundschreiben von 1902 wurden drei hauptsächliche Anliegen genannt, für die der Patriarch einen »Gedankenaustausch« anstrebte: a) die »Einheit des Glaubens und […] der gegenseitigen Liebe und Einmütigkeit« der »orthodoxen Völker«42, b) die »jetzigen und zukünftigen Beziehungen zu den zwei großen Ranken des Christentums, nämlich der westlichen und der protestantischen Kirche«43, sowie c) die Kalenderfrage44. Vor allem im Zusammenhang des zweiten Punktes stellte er den anderen orthodoxen Kirchen die Frage, ob »eine Präliminarkonferenz darüber zum gegenwärtigen Zeitpunkt für opportun gehalten wird, um eine günstige Basis gegenseitiger freundschaftlicher Annäherung vorzubereiten«45.

1924 wurde vom Büro der Heiligen Synode des Ökumenischen Patriarchats ein »Arbeitsplan des künftigen Ökumenischen Konzils«46 veröffentlicht mit sechs Kategorien von zu behandelnden Fragen: dogmatische Fragen, Fragen der administrativen Struktur der Kirche, Gottesdienstfragen, Fragen bezüglich des Klerus, die Kalenderfrage und Verschiedenes (einschließlich sozial-ethischer Fragen). Auffällig ist hier, dass die Frage nach den Beziehungen zu den westlichen Kirchen nicht auftaucht und offenbar im Gegensatz zur Situation 20 Jahre zuvor nicht mehr als vordringlich gesehen wurde.

Im Juni 1930 wurde schließlich von einer Vorbereitungskommission47 für eine Prosynode eine Liste von 1748 zu behandelnden Punkten aufgestellt, die Viorel Ionița49 in folgende sechs Gruppen einteilt:

– Förderung der inner-orthodoxen Beziehungen (Frage der Beziehungen zur Russischen Orthodoxen Kirche, Möglichkeiten des engeren Kontakts zwischen den orthodoxen Kirchen, engere Zusammenarbeit gegen Atheismus, Definition der Bedingungen für die Verleihung der Autokephalie)

– Fragen des Lebens und der Disziplin in den orthodoxen Kirchen (Pfarrerausbildung, Mönchtum, die Kodifizierung der Kanones und kanonischen Regelungen, Ehehindernisse, die Organisation von kirchlichen geistlichen Gerichten, ein möglichst einheitlicher Wahlmodus für Bischöfe, Uniformierung des Typikons50, kirchliche Kunst)

– Die Beziehungen der orthodoxen Kirche mit den anderen christlichen Kirchen (Beziehungen zu den heterodoxen Kirchen des Ostens und des Westens, Frage des Aufnahmeverfahrens von christlichen Konvertiten)

– Das Kalenderproblem

– Der Status der »Orthodox Church in America«

– Die Aktivitäten der orthodoxen Kirchen unter den Völkern, zu denen sie gehören

Im Ergebnis der Ersten Panorthodoxen Konferenz 1961 in Rhodos findet man die Zahl von Einzelthemen seit 1930 erheblich vervielfacht und inhaltlich vertieft. Die Einteilung in acht Kategorien51 (mit jeweils vier bis neun Unterthemen) lässt diese Vielfalt ahnen: 1. Glaube und Dogma, 2. Gottesdienst, 3. Verwaltung und Kirchenordnung, 4. Beziehungen der orthodoxen Kirchen untereinander, 5. Beziehungen der orthodoxen Kirche zu der übrigen christlichen Welt, 6. Orthodoxie in der Welt, 7. Theologische Themen, 8. Soziale Probleme. Schaut man sich die unter diesen Überschriften genannten Einzelthemen an, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier ein Ereignis geplant war, das nicht nur die Einheit der orthodoxen Kirche manifestieren sollte, sondern eine einheitliche Kirche schaffen sollte. Man wollte z. B. eine einheitliche Titulatur der Hierarchen finden52 und sich mit der »Kleidung des ehrwürdigen Klerus«53 beschäftigen. Oder es sollte auch eine »gemeinsam organisierte kirchliche Praxis« für die Kanonisierung der Heiligen festgelegt werden.54 Die größte Liste von Unterthemen findet sich in der Kategorie »Beziehungen der orthodoxen Kirche zu der übrigen christlichen Welt«, die offenbar wieder wichtig geworden sind. Auch die Liste der »Sozialen Probleme« wurde nun ausdifferenziert gegenüber 1923.

1976, auf der ersten Panorthodoxen Vorkonziliaren Konferenz in Chambésy, wurde die – laut Ionița »endgültige«55 – Liste der Tagesordnungspunkte für das geplante Konzil auf zehn (ohne Unterpunkte) festgelegt:56 1. Orthodoxe Diaspora, 2. Autokephalie und ihr Proklamationsmodus, 3. Autonomie und ihr Proklamationsmodus, 4. Diptychen57, 5. Die Frage nach einem gemeinsamen Ka­lender, 6. Ehehindernisse, 7. Anpassung der kirchlichen Fastenvorschriften, 8. Beziehungen der orthodoxen Kirchen zu der übrigen christlichen Welt, 9. Orthodoxie und Ökumenische Bewegung, 10. Der Beitrag der lokalen orthodoxen Kirchen zur Durchsetzung der christlichen Ideale des Friedens, der Freiheit, der Brüderlichkeit und der Liebe zwischen den Völkern und zur Aufhebung von Rassendiskriminierungen.58 Im Vergleich zur vorhergehenden Liste wird hier auf die konkreten praktischen Probleme fokussiert. Deutlich wird auch eine Öffnung auf die Welt hin.

Auf dieser Grundlage befassten sich in der Folgezeit Interorthodoxe Vorbereitungskonferenzen und Panorthodoxe Vorkonziliare Konferenzen mit diesen Themen und verfassten Vorlagentexte. Auf der Dritten Panorthodoxen Vorkonziliaren Konferenz 1986 wurden Vorlagen zu vier59 dieser Themen (Beziehungen der orthodoxen Kirchen zu der übrigen christlichen Welt, die orthodoxe Kirche und die ökumenische Bewegung, der Beitrag der orthodoxen Kirche zur Durchsetzung des Friedens, der Gerechtigkeit … und Anpassung der kirchlichen Fastenvorschriften) angenommen.

Da man sich bei den übrigen sechs Themen – vor allem in den Fragen der Verleihung der Autokephalie und der Diptychen60 – nicht einigen konnte und daher eine Blockade der weiteren Vorbereitung eingetreten war, konnte die Vierte Vorkonziliare Panorthodoxe Konferenz erst 2009 stattfinden. Anders als geplant wurde hier allerdings nur ein Text (»Die orthodoxe Diaspora«) erarbeitet.61 Die drei weiteren für die Vierte Vorkonziliare Konferenz geplanten Themen (Autokephalie, Autonomie und Diptychen) wurden im selben Jahr von der interorthodoxen Kommission für die Vorbereitung des Großen und Heiligen Konzils bearbeitet, wobei allerdings nur die Vorlage zum Thema »Autonomie« angenommen wurde. 2011 scheiterte ein weiterer Versuch, Textvorlagen für die beiden übrigen Themen anzunehmen.62 Daraufhin beschloss die Synaxis 2014, eine interorthodoxe Sonderkommission damit zu beauftragen, drei der bereits vorliegenden Texte zu überarbeiten und die anderen drei zu überprüfen.63

2015 revidierte die Fünfte Vorkonziliare Panorthodoxe Konferenz die Textvorlagen zu den Themen »Autonomie«, »Fasten« sowie »Die Orthodoxe Kirche und die übrige christliche Welt«64 sowie über den Beitrag zum Frieden, wobei aber nur die ersten drei angenommen wurden. Die Synaxis von 2016 strich die Themen »Autokephalie«, »Diptychen« und die Kalenderfrage,65 so dass letztendlich sechs Themen66 für Kreta auf der Traktandenliste standen: 1. Die Mission der Orthodoxen Kirche in der heutigen Welt (diese Formulierung ersetzt das bisherige Thema »Der Beitrag der lokalen orthodoxen Kirchen zur Durchsetzung der christlichen Ideale des Friedens, der Freiheit, der Brüderlichkeit und der Liebe zwischen den Völkern und zur Aufhebung der Rassendiskriminierungen«), 2. Die orthodoxe Diaspora, 3. Die Autonomie und ihr Proklamationsmodus, 4. Das Sakrament der Ehe und seine Hindernisse, 5. Die Bedeutung des Fastens und seine Beachtung heute, sowie 6. Die Beziehungen der Orthodoxen Kirche mit der übrigen christlichen Welt. Dabei beschloss die Synaxis die Annahme der bisher noch umstrittenen Textvorlagen zum ersten wie zum vierten Thema.67

II Die Konzilsbeschlüsse


Man kann die Beschlüsse von Kreta68 in drei Gruppen einteilen: Zum einen handelt es sich um Fragen der orthodoxen Frömmigkeit oder des Glaubenslebens (a), zum anderen geht es um kirchliche Strukturfragen (b), und zum Dritten um die Beziehungen der Orthodoxen Kirche zur Welt insgesamt (c).

In die erste Kategorie gehört das Dokument zur »Bedeutung des Fastens und seine Einhaltung heute«69, eine Frage, die erstmalig in den Beschlüssen der Ersten Vorkonziliaren Panorthodoxen Konferenz 197670 zu finden ist. Offenbar war deutlich geworden, dass die Fastenregeln in der modernen Zeit für die Gläubigen immer schwerer einzuhalten sind. Schon 1986 wurde festgestellt: »Es ist eine Tatsache, daß viele Gläubige heute nicht alle Fastenvorschriften ein-halten, sei es aus Nachlässigkeit, sei es aufgrund irgendwelcher Lebensverhältnisse.«71 Der jetzige Text betont die Wichtigkeit und Be­deutung des Fastens, hebt aber auch die »Oikonomia« hervor, d. h. die Möglichkeit, aus pastoralen Gründen Ausnahmen zuzulassen, und weist auf die geistliche Dimension gegenüber der bloßen formellen Einhaltung einer bestimmten Regel. Es geht hier also um ein pastorales Anliegen angesichts der modernen Lebensumstände.

Als eine weitere Frage dieser Kategorie wurde das Thema der Ehe behandelt (»Das Mysterion der Ehe und seine Hindernisse«72), ebenfalls auf dem Hintergrund moderner Entwicklungen, die zum einen dazu führen, dass Orthodoxe nicht mehr in mono-religiösen Gesellschaften leben, zum anderen die Gläubigen mit neuen Formen des Zusammenlebens konfrontieren. Das Konzilsdokument sieht die Ehe als »die älteste Einrichtung göttlichen Rechtes«73 und hebt daher den »Schutz der Heiligkeit der Ehe«74 hervor, die in den Zusammenhang der Bewahrung der Familie gestellt wird. Deutlich werden gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften wie auch Zusammenleben außerhalb der Ehe abgelehnt.75 Im Hinblick auf Ehehindernisse wird auf die Vorschriften der Kanones 53 und 54 des Konzils von Trullo verwiesen. Eine Doppelehe sowie eine dritte Ehe sowie die Mönchsgelübde sind Ehehindernisse, und wenn ein Priester bereits geweiht ist, kann er nicht mehr heiraten. Neu kommen in Kreta die Verbote von Ehen mit nichtorthodoxen Christen sowie mit Nicht-Christen hinzu, wobei (nur) im ersten Falls die Anwendung der kirchlichen Oikonomia von jeder »autokephalen orthodoxen Kirche im Geist pastoraler Sorge und entsprechend den Prinzipien der heiligen Kanones wahrgenommen werden« muss.76 Der zweite Fall dagegen ist »kategorisch verboten«77. Auch hier kann man von einer Anpassung an moderne Lebensverhältnisse sprechen, aber auch von einer Klärung der Frage, inwieweit orthodoxe Gläubige sich auf diese einlassen können oder nicht. Wie bereits oben gezeigt, war dieser Text nicht unumstritten,78 denn manche waren der Meinung, das Oikonomia-Prinzip sei auf die Ehe nicht anwendbar.

In der zweiten Kategorie (b) geht es zum einen um »die Orthodoxe Diaspora«79. Das Problem, das es hier zu lösen galt bzw. gilt, ist die Tatsache, dass die derzeitige Situation der Gesamtorthodoxie nicht ihrer Ekklesiologie entspricht, wonach »es an jedem Ort nur einen einzigen Bischof geben kann«80. De facto gibt es inzwischen vor allem in den westeuropäischen Ländern und in Nordamerika parallel existierende Diözesen fast aller autokephalen orthodoxen Kirchen. Das Konzil in Kreta bringt den Willen zum Ausdruck,81 für dieses Problem möglichst bald eine Lösung zu finden, »die mit der orthodoxen Ekklesiologie und der kanonischen Überlieferung und Praxis der orthodoxen Kirche übereinstimmt«82. Das Konzil sieht aber »einen unmittelbaren Übergang zur genauen kanonischen Ordnung […] aus geschichtlichen und pastoralen Gründen nicht realisierbar«83. Man will deshalb die bereits gebildeten (oder noch zu bildenden) orthodoxen Bischofskonferenzen auf nationaler oder regionaler Ebene, deren Einrichtung auf der Vierten Vorkonziliaren Panorthodoxen Konferenz 200984 beschlossen wurde, »bis auf weiteres« beibehalten. Damit wird eine Lösung des Problems verschoben.85

Mit der Ausbreitung der Orthodoxie in der Diaspora hängt auch die Frage der Autonomie (»Die Autonomie und die Art und Weise ihrer Proklamation«86) zusammen. Das Konzil legt fest, dass der Status der Autonomie von der jeweiligen autokephalen Kirche verliehen werden kann, auf deren Gebiet die betroffene Kirche besteht.87 Dahinter stehen Fälle aus der Geschichte, bei denen es zu Problemen kam. Zu nennen ist dabei vor allem die Situation in Estland, die im Jahre 1996 zu einem kurzzeitigen Bruch zwischen Moskau und Konstantinopel führte.88 Aber auch die orthodoxe Kirche in Japan war und ist ein Streitpunkt zwischen den beiden.89 Aus diesem Grund wurde nun in Kreta beschlossen:

»Jede Autokephale Kirche kann den autonomen Status nur einer Kirche verleihen, die sich im Bereich ihres geographischen Kirchengebietes befindet. Auf dem Territorium der orthodoxen Diaspora soll ausser durch panorthodoxe Übereinstimmung, vermittelt durch den ökumenischen Patriarchen in Übereinstimmung mit panorthodoxer Vorgehensweise, keine autonome Kirche eingerichtet werden.«90

Dazu steht die darauffolgende Bestimmung in einem gewissen Widerspruch:

»Sollten zwei Autokephale Kirchen Autonomiestatus auf ein und demselben geographischen Kirchengebiet gewähren und daraus Unstimmigkeiten in Bezug auf diese Autonomie entstehen, sollen sich die beteiligten Seiten gemeinsam oder getrennt an den Ökumenischen Patriarchen wenden, damit eine kanonische Lösung der Frage in Übereinstimmung mit der panorthodoxen Vorgehensweise gefunden wird.«91

Dass beide Bestimmungen hier nebeneinanderstehen, deutet auf das große Problem hin, dass die Frage der »kanonischen Territorien« nicht eindeutig geklärt ist. Das hat vor allem damit zu tun, dass sich im Laufe der Geschichte politische Grenzen immer wieder verschoben haben wie auch das Siedlungsgebiet mancher Ethnien bzw. Teile bestimmter Völker. Im vorliegenden Dokument von Kreta zeigt sich die Tendenz, die Rolle des ökumenischen Patriarchen als »Schiedsrichter« zu stärken.

Wie Anargyros Anapliotis gezeigt hat, bildet dieses Dokument einen Kompromiss zwischen den beiden divergierenden Autonomieverständnissen des Patriarchats von Konstantinopel und des Patriarchats von Moskau.92 Inwieweit die Bestimmungen des Konzils zu einer Lösung der genannten Beispiele führen können, wird von ihm in Frage gestellt sowohl im Hinblick auf die bestehenden autonomen Kirchen als auch im Hinblick auf zukünftige Autonomiegewährungen.

Die dritte Gruppe beinhaltet das Dokument »Der Auftrag der Orthodoxen Kirche in der heutigen Welt«93, das auf die Herausforderungen der modernen Welt im sozialethischen Bereich eingeht. Es geht um den »Wert der menschlichen Person«, um »Freiheit und Verantwortung«, »Friede und Gerechtigkeit«, »Friede und die Ab­wendung des Krieges«, gegen »Diskriminierungen«. Insgesamt wird »[d]ie Aufgabe der Orthodoxen Kirche als dienendes Zeichen der Liebe« dargestellt. Wie Rade Kisić94 gezeigt hat, wird dieser Text voraussichtlich keine Schwierigkeiten bereiten und von allen, auch den in Kreta nicht anwesenden Kirchen, akzeptiert werden. Er weist darauf hin, dass dieser Text nur im Zusammenhang mit den anderen Dokumenten, insbesondere aber mit der Enzyklika des Heiligen und Großen Konzils der Orthodoxen Kirche95 gelesen werden muss, da dort manche Themen, die im vorliegenden Dokument nicht konkret genug ausgeführt werden, ausführlicher be­handelt werden. Dabei ist z. B. zu denken an die Themen »Globalisierung«, »Gewalt« und »Migration«, denen in der Enzyklika ein Kapitel gewidmet wird.

Das zweite Dokument in dieser Kategorie behandelt speziell die »Beziehungen der Orthodoxen Kirche zur übrigen christlichen Welt«96. Es stand erst an dem letzten Verhandlungstag auf der Tagesordnung und war schon im Vorfeld das Umstrittenste.97 Wie die Vorgeschichte gezeigt hat, war dieses Anliegen aber von Anfang an eines der Hauptanliegen eines solchen panorthodoxen Konzils gewesen. Der Text stellt dementsprechend die »führende Stellung [der Orthodoxen Kirche] in der Frage der Förderung der christlichen Einheit in der heutigen Welt« an den Anfang und betont ihre Verantwortung für die Einheit sowie ihr Engagement in der ökumenischen Bewegung.98 Auffällig ist auch die Betonung, dass die »Teilnahme an der Bewegung zur Wiederherstellung der Einheit mit anderen Christen […] der Natur und Geschichte der orthodoxen Kirche keineswegs fremd« sei, sondern »einen konsequenten Ausdruck des apostolischen Glaubens und der apostolischen Tradition unter neuen geschichtlichen Bedingungen« darstelle.99 Das Dokument geht dann auf die bestehenden bilateralen und multilateralen Dialoge mit anderen Kirchen ein und benennt als zentrales Desiderat die »Klärung der gesamten ekklesiologischen Frage«100. Als Ziel dieser Dialoge wird die Einheit der Christen101 gesehen, wobei die Rolle der orthodoxen Kirche darin besteht, »die Fülle der Wahrheit in Christus und ihre (d. h. der orthodoxen Kirche) geistlichen Schätze für die ihr gegenüber Außenstehenden kraftvoll« zu bezeugen.102 Im zweiten Teil des Textes geht es um die Beteiligung und Mitarbeit im Ökumenischen Rat der Kirchen, wobei die Bedingungen dieser Mitarbeit deutlich klargestellt werden, die darin bestehen, dass der ÖRK keine Super-Kirche ist und niemals sein wird.103 Insbesondere wird die Unterstützung der Arbeit der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung hervorgehoben.

Dieses Dokument stellt eine Kombination von zwei 1986 erarbeiteten Texten zu den Themen »Die Orthodoxe Kirche und die Ökumenische Bewegung« und »Beziehungen der Orthodoxen Kirche mit der christlichen Welt« dar.104 Interessant ist dabei im Vergleich vor allem Par. 6. 1986 war formuliert worden:

»Die orthodoxe Kirche als die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche ist sich ihrer Verantwortung für die Einheit der christlichen Welt voll bewusst. Sie erkennt die faktische Existenz aller christlichen Kirchen und Konfessionen an und glaubt zugleich, dass ihre Beziehungen zu diesen auf der Grundlage einer möglichst baldigen und objektiven, von diesen Kirchen vorzunehmenden Klärung der gesamten ekklesiologischen Frage beruhen müssen und insbesondere auf ihrer umfassenderen Lehre über die Sakramente, die Gnade, die Weihe und die apostolische Sukzession.«105

Im jetzigen Text dagegen heißt es:

»Ihrer ontologischen Natur nach kann die Einheit der Kirche niemals gestört werden. Die Orthodoxe Kirche anerkennt jedoch die historische Benennung der anderen nicht-orthodoxen christlichen Kirchen und Konfessionen, die nicht mit ihr in Gemeinschaft stehen; sie glaubt aber, dass ihre Beziehungen zu diesen auf der so zügig und objektiv wie möglich erfolgenden Klärung der gesamten ekklesiologischen Frage beruhen sollte, insbesondere über deren allgemeine Lehren über Sakramente, Gnade, Priestertum und apostolische Sukzession.«106

Hinter der etwas eigenartigen Formulierung, die orthodoxe Kirche anerkenne »die historische Benennung«107 anderer Kirchen, steckt einer der Hauptstreitpunkte des Konzils. Die Formulierung, die im Endstadium der Vorbereitungsphase bereits von allen Kirchenvertretern auf der Fünften Panorthodoxen Vorkonziliaren Konferenz 2015 angenommen worden war, hatte gelautet: »Die Orthodoxe Kirche anerkennt die historische Existenz anderer christlicher Kirchen und Konfessionen, die nicht in Gemeinschaft mit ihr sind […].«108 Bereits im Vorfeld des Treffens hatte in einigen orthodoxen Kirchen– so z. B. in der Kirche von Zypern109 und in der Bulgarischen Kirche110 – eine Diskussion darüber stattgefunden, ob die nicht-orthodoxen Kirchen als »Kirchen« bezeichnet werden können. Die Formulierung von Kreta ist ein Kompromiss, der letztlich die Annahme des Textes möglich machte.111 Dabei wird nun offen gelassen, ob diese anderen Gemeinschaften als Kirchen verstanden werden können oder nicht, stattdessen wird lediglich anerkannt, dass sie sich selbst als Kirchen bezeichnen.112

III Die Bedeutung des Konzils


Der gesamte Prozess, der schließlich in der Abhaltung der Synode von Kreta gipfelte, zeigt Folgendes: Während an der Vorbereitung der Synode Vertreter aller Kirchen aktiv beteiligt waren und in der Verabschiedung der Textvorlagen offenbar zu einer relativ großen Einheit gelangten, brachen bei der Durchführung des Konzils alte Spannungen wieder durch und manifestierten sich offenbar un­überwindliche gegensätzliche Auffassungen innerhalb der Orthodoxie. Die Tatsache, dass nur zehn der 14 autokephalen Kirchen letztlich daran teilnahmen, lässt die Frage aufkommen, ob dieses Konzil, das schließlich stattfand, tatsächlich dem entsprach, was ursprünglich vorgesehen war. Auf das Ganze gesehen zeigte sich die Orthodoxie letztlich als gespalten, wobei sich vor allem eine Spaltung zwischen der slawisch-sprachigen Orthodoxie und der griechisch-sprechenden abzeichnet.

Dies bestätigte sich gewissermaßen bereits kurz nach dem Konzil in den Reaktionen der abwesenden Kirchen. Das Bischofskonzil der Russischen Orthodoxen Kirche ließ Ende November/Anfang Dezember 2017 verlauten, dass »dieses Konzil nicht als ökumenisches verstanden werden kann, und dass die dort gefassten Beschlüsse nicht als bindend für die gesamte Orthodoxe Kirche betrachtet werden können«113. Dabei werden auch die negativen Stimmen der anderen drei in Kreta abwesenden Kirchen erwähnt.114 Allerdings fehlt eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Beschlüssen.

Heute – etwas mehr als drei Jahre nach dem Konzil – scheint sich noch deutlicher abzuzeichnen, dass es offenbar nicht gelungen ist, die Einheit der Orthodoxen Kirche zu bewahren. Im Oktober 2018 spitzte sich die bereits angedeutete Spannung zwischen dem Patriarchat von Moskau und dem Ökumenischen Patriarchat aus Anlass der Auseinandersetzung um die Autokephalie für die Ukraine derart zu, dass Moskau die Gemeinschaft mit Konstantinopel einseitig aufkündigte.115 Es ist derzeit noch unklar, ob und wenn ja, wie sich die Orthodoxie in der Zukunft neu formieren wird und inwieweit dabei die Beschlüsse von Kreta aufgenommen und umgesetzt werden. Dies gilt vor allem für die verschiedenen Positionen im Hinblick auf die Ökumene, denn die im Vorbereitungsprozess von Kreta dargestellten inner-orthodoxen Differenzen bezogen sich zu einem großen Teil auf die Frage der Beziehungen zu Nicht-Orthodoxen. Aus diesem Grund wird vermutlich die Bedeutung dieses Konzils für die weltweite christliche Ökumene im Folgenden nur im Hinblick auf den Teil der derzeit 14 autokephalen Kirchen formuliert werden können, der die Beschlüsse tatsächlich rezipieren wird.

Festzuhalten ist dabei die vom Konzil hervorgehobene positive Bedeutung des orthodoxen Engagements in der ökumenischen Bewegung, die als ein Zeugnis-Ablegen »von der Fülle der Wahrheit in Christus«116 verstanden wird. Die oben beschriebene Zweideutigkeit in der Bezeichnung der Heterodoxen als »Kirchen« wird von Nicht-Orthodoxen unterschiedlich bewertet: Der evangelische Theologe Andreas Müller hebt zwar eine in Nuancen unterschiedliche Haltung gegenüber den nicht-orthodoxen Kirchen in der Enzyklika der Synode,117 der Botschaft118 und dem Dokument über die Beziehungen zu der übrigen christlichen Welt hervor, sieht aber letztlich in dem bereits erwähnten Paragraphen 6 die Zuerkennung »einer gewissen Form von Kirchlichkeit«119. M. E. deutet die Textänderung, die auf Kreta selbst unter dem Druck einiger anti-ökumenischer Stimmen vorgenommen wurde,120 allerdings eher darauf hin, dass eine solche Zuerkennung von Kirchlichkeit hier zurückgenommen wird. Insgesamt gelangt man zu einer Ambivalenz im besagten Dokument, wenn Heterodoxe deutlich als diejenigen beschrieben werden, die »vom wahren Glauben der Einen, Heiligen, Katholischen und Apostolischen Kirche abgewichen sind«121, aber gleichzeitig eine deutliche Abgrenzung gegen Gruppen innerhalb der Orthodoxie, die »unter dem Vorwand des Erhalts oder der angeblichen Verteidigung der wahren Orthodoxie« der Einheit der Orthodoxie schaden,122 vorgenommen wird.

Eine eindeutigere ökumenische Haltung scheint sich jedenfalls im Dokument über die Ehehindernisse durchgesetzt zu haben, wo die Ehe von orthodoxen Gläubigen mit anderen Christen im Ge­gensatz zu einer solchen mit Nicht-Christen dem Oikonomia-Prinzip zugeordnet wird. Dieser Beschluss wird für die Ökumene vor Ort, vor allem in orthodoxen Diasporagebieten einen Fortschritt für das Zusammenleben von Christen verschiedener Tradition bedeuten.

Eine wichtige ökumenische Bedeutung kann das Konzil von Kreta aber vor allem dann bekommen, wenn die dort entstandene Idee, »aus dem Heiligen und Großen Konzil eine regelmäßige Institution zu machen«123, in die Wirklichkeit umgesetzt wird, um die bisher noch nicht behandelten Fragen aufzunehmen und die Haltung zur Ökumene weiter zu klären.

Abstract


Conciliarity or synodality is the attribute, which makes the 14 autocephalous Orthodox churches one church. Since the 8th century no more council was held that would have been accepted as ›ecumen-ical‹. But latest with the beginning of the 20th century new ques-tions developed in the Orthodox Church, which could be solved only with a common synod. Therefore, since the 1920s efforts were made to prepare a pan-Orthodox council, which finally took place in June 2016 in Crete, however with last-minute refusals of four Orthodox churches.

The present article retraces the pre-history of the meeting, presents the decisions of the Council and reflects on its significance. From an inner-Orthodox perspective the Council of Crete reflected old tensions, which show a gap between Slavonic and Greek Orthodoxy. From an ecumenical perspective it needs to be put on record positively, that the Council confirms clearly the significance of the ecumenical movement and the Orthodox engagement in it, although in some places also the inner-Orthodox anti-ecumenical voices can be heard.

Fussnoten:

1) Im Gegensatz zu den orientalischen orthodoxen Kirchen.
2) Von griech. autos – selbst und kephalé – Haupt, Kopf, Oberhaupt.
3) Vgl. z. B. Anastasios Kallis, Brennender nichtverbrennender Dornbusch. Reflexionen orthodoxer Theologie, Münster 1999, 92; Hilarion Alfeyev, Orthodox Christianity. The History and Canonical Structure of the Orthodox Church, Vol. I, New York 2011, 327.
4) Patriarchal- und Synodal-Enzyklika zur Einberufung des Heiligen und Großen Konzils der orthodoxen Kirche www.orthodoxie.net/index.php?id= 13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=337&cHash=ba0da03a709eade1b03f6f7b1c1fe9b6 (abgerufen am 25.10.2018).
5) Z. B. gab es im 17. Jh. eine Reihe von panorthodoxen Synoden, die vor allem dazu dienten, den gemeinsamen Standpunkt gegenüber Anfragen aus den westlichen Kirchen zu bestimmen (vgl. Viorel Ionit¸ a, Towards the Holy and Great Synod of the Orthodox Church. The Decisions of the Pan-Orthodox Meetings since 1923 until 2009, Studia Friburgensia 62, Basel 2014, 1).
6) Da inzwischen der Begriff »Ökumene« bzw. »ökumenisch« anders besetzt ist als in der Alten Kirche, wird im heutigen Kontext nicht mehr von einem »ökumenischen« Konzil gesprochen, sondern von einem »panorthodoxen«.
7) Die Bezeichnung »ökumenischer Patriarch« für den Patriarchen von Konstantinopel taucht zum ersten Mal im 5. Jh. auf, als Patriarch Akakios (472–488) diesen Titel im Sinne eines »Reichspatriarchen« führte (vgl. Wilhelm Nyssen, Hans-Joachim Schulz, Paul Wiertz [Hrsg.], Handbuch der Ostkirchenkunde Bd. I, Düsseldorf 1984, 14).
8) S. oben den Link in Anm. 4.
9) Ebd.
10) Vgl. Ionit¸ a, Towards (s. Anm. 5), 1.
11) Vgl. das Panorthodoxe Konzil von Jerusalem 1583.
12) Ionit¸ a, Towards (s. Anm. 5), 2.
13) Dem Patriarchen von Konstantinopel wird seit dem 2. Ökumenischen Konzil bereits »the prerogative of honour (presbeia tes times)« nach dem Bischof von Rom zugesprochen (vgl. Kanon 3 unter: http://www.orthodoxa.org/GB/ortho doxy/canonlaw/canons2econcileGB.htm). Seit der Trennung zwischen Rom und Konstantinopel 1054 hat er daher diesen Ehrenvorrang für die östlichen Kirchen.
14) Anastasios Kallis, Auf dem Weg zum Konzil. Ein Quellen- und Arbeitsbuch zur orthodoxen Ekklesiologie, Münster 2013, 43.
15) 1916 Serbien, 1917 Kroatien und Slowenien, 1918 Russland, 1919 Rumänien, 1923 Griechenland.
16) Vgl. Ionit¸ a, Towards (s. Anm. 5), 3. Das Hauptproblem war die Frage des Osterdatums, das sich im neuen Kalender auffallend verschob.
17) Allerdings waren nicht alle orthodoxen Kirchen vertreten. Vgl. Ionit¸ a, Towards (s. Anm. 5), 5 f.
18) S. Ionit¸ a, Towards (s. Anm. 5), 4.
19) Der Kongress schlug eine Korrektur des Julianischen Kalenders vor. Vgl. »Beschlüsse des Panorthodoxen Kongresses von Konstantinopel (05.–06.06.1923)«, in: Kallis, (s. Anm. 14), 105 f.
20) Viorel Ionit¸ a, Der Weg zur Einberufung der (Panorthodoxen) Heiligen und Großen Synode der Orthodoxen Kirche, in: Orthodoxes Forum 31 (2017), 15–27, hier: 15.
21) Kallis (s. Anm. 14), 122.
22) Ionit¸ a, Der Weg (s. Anm. 20), 16. Hier wird eine terminologische Unklarheit deutlich, die offenbar auch mit einer Unklarheit darüber zusammenhing, auf was für eine Art von Zusammenkunft man eigentlich zuging. Dies wurde erst 1968 geklärt (s. unten).
23) Z. B. war die Russische Orthodoxe Kirche an einer wirklichen Teilnahme bei gemeinsamen Treffen verhindert.
24) Z. B. verhinderten Spannungen der Bulgarischen und der Albanischen Kirche mit dem Ökumenischen Patriarchat eine Einladung an diese beiden zum Treffen von 1930 (vgl. Ionit¸ a, Der Weg [s. Anm. 20], 16).
25) Vgl. das erwähnte Scheitern des für 1925 einberufenen Konzils.
26) Brief des Ökumenischen Patriarchen Athenagoras an die Vorsteher der autokephalen orthodoxen Kirchen (12.02.1951), in: Kallis (s. Anm. 14), 196 f.
27) Aus der Verfahrens- und Arbeitsordnung der I. Panorthodoxen Konferenz von Rhodos: »Der Zweck der Konferenz ist […]: ›Die endgültige Festlegung des Themenkatalogs, der der künftigen Prosynode vorgelegt wird‹.«, Kallis, (s. Anm. 14), 246.
28) Wie Gisa Bauer, Die Heilige und Große Synode 2016 – Geschichte, Verlauf, Beschlüsse in: MDKI 67 (2016), 71–75, hier: 71 (mit Bezug auf Norbert Zonker, Erste Bischofsversammlung in dieser Form. Fragen und Antworten zum Panorthodoxen Konzil, KNA vom 07.06.2016, 25 f.), darlegt, handelt es sich um eine Synode, die es »in dieser Form […] noch nie gab.«
29) Hier handelt es sich um eine neue Entscheidungsstruktur, die 1992 von Patriarch Bartholomäus I. initiiert wurde. Vgl. Radu Constantin Miron, Das Heilige und Große Konzil der Orthodoxen Kirche - Kommentierte Tagebuchaufzeichnungen eines Teilnehmers, in: Una Sancta 73 (2018), 82-98, hier: 84f.
30) So kam es z. B. 1996 kurzzeitig zu einem Abbruch der Abendmahlsgemeinschaft zwischen Moskau und Konstantinopel wegen eines Streites um die Orthodoxie in Estland. Vgl. Andrey Shishkov, Die Rezeption des Panorthodoxen Konzils auf Kreta durch autokephale Kirchen, die nicht daran teilnahmen, in: Una Sancta 73 (2018), 99–111, hier: 101.
31) Vgl. Ionit¸ a, Der Weg (s. Anm. 20), 23.
32) Siehe unten.
33) www.spc.rs/eng/referring_holy_and_great_council_orthodox_church (aufgerufen am 25.0.2018). Übersetzung aus dem Englischen von D. H.
34) www.pravoslavie.ru/english/93882.htm und www.pravmir.com/resolution-of-the-holy-synod-of-the-bulgarian-orthodox-church-regarding-the-pan-orthodox-council/ (beide Seiten aufgerufen am 25.10.2018). Vgl. dazu Bojidar Andonov, Das Panorthodoxe Konzil von 2016: Die Entscheidungen der bulgarischen orthodoxen Kirche – mit politischem Beigeschmack, in: Orthodoxes Forum 31 (2017), 47–54; auch Martin Illert, Die Bulgarische Orthodoxe Kirche und die Heilige und Große Synode, in: ÖR 66 (2017), 42–47.
35) www.spc.rs/eng/referring_holy_and_great_council_orthodox_church (aufgerufen am 25.10.2018)
36) Ebd. Übersetzung aus dem Englischen von D. H.
37) www.spc.rs/eng/communique_12 (aufgerufen am 25.10.2018).
38) Vgl. zu den Hintergründen Ilija Romic, Das Heilige und Große Konzil auf Kreta aus der Sicht der Serbisch-Orthodoxen Kirche, in ÖR 66 (2017), 29–31.
39) https://mospat.ru/en/2016/06/11/news132881/ (aufgerufen am 25.10.2018). Vgl. dazu die ausführliche Analyse bei Nino Sakvarelidze, Die Stellungnahme der orthodoxen Kirche Georgiens zur Panorthodoxen Synode auf Kreta 2016, in: Orthodoxes Forum 31 (2017), 63–70.
40) Zu diesem Zeitpunkt zählt auch die serbische Kirche noch zu den Abwesenden; s. oben.
41) https://mospat.ru/en/2016/06/13/news132897/, s. auch www.christiantoday.com/article/russian.orthodox.church.pulls.out.of.pan.orthodox.coun cil/88291.htm (aufgerufen am 25.10.2018). Eine Analyse dieser Entscheidung findet sich bei Sergii Bortnyk, Die Absage der russischen orthodoxen Kirche: Ein Bruch in der Orthodoxie?, in: Orthodoxes Forum 31 (2017), 55–62.
42) Patriarchal- und Synodalenzyklika des Ökumenischen Patriarchats, Phanar 1902, in: Athanasios Basdekis (Hrsg.), Orthodoxe Kirche und Ökumenische Bewegung. Dokumente – Erklärungen – Berichte 1900–2006, Frankfurt/Paderborn 2006, 1–8, hier: 3 f.
43) A. a. O., 4.
44) A. a. O., 6.
45) A. a. O., 5.
46) Kallis, (s. Anm. 14), 113 f.
47) In der einschlägigen Literatur gibt es leider unklare Darstellungen darüber, wer letztlich die Themenliste erarbeitete. Laut Ionit¸ a, Towards (s. Anm. 5), 16, war es das »Meeting of the Inter-Orthodox Preparatory Commission« im Juni, während er in seinem Artikel Der Weg (s. Anm. 20), 16, davon spricht, dass die »präliminare interorthodoxe Konferenz« im Mai desselben Jahres »die Themenliste für eine Prosynode erstellte« (aber auf S. 18 erwähnt er ebenfalls die im Juni tagende Kommission und deren Themenliste).
48) Anders als bei Ionit¸ a, Towards (s. Anm. 5), 112 f., handelt es sich in der Dokumentation von Kallis, (s. Anm. 14), 129 ff., um 16 Punkte.
49) Ionița, Towards (s. Anm. 5), 17.
50) Typikon (›Buch der Vorschriften‹): Es gibt ein liturgisches, ein disziplinäres und ein monastisches Typikon. Hier geht es vor allem um die Vereinheitlichung der rituellen Regeln (vgl. Konrad Onasch, Kunst und Liturgie der Ostkirche in Stichworten unter Berücksichtigung der Alten Kirche, Wien/Köln/ Graz 1981, 364 f.).
51) Kallis, (s. Anm. 14), 256–260; Ionit¸ a, Towards (s. Anm. 5), 125–130.
52) Vgl. den dritten Bereich von Themen »Verwaltung und Kirchenordnung«, in welchem es u. a. auch um »Administrative und andere Unterschiede im bischöflichen Rang« ging. Kallis (s. Anm. 14), 257.
53) Ebd.
54) A. a. O., 260.
55) Ionița (s. Anm. 20), 19.
56) Kallis (s. Anm. 14), 424.
57) Diptychen sind Listen, auf denen die Bischöfe verzeichnet sind, mit denen eine Ortskirche Gemeinschaft hat und die deshalb in den Fürbitten namentlich erwähnt werden.
58) Kallis (s. Anm. 14), 428.
59) S. a. a. O., 534–549.
60) Hier ging es vor allem um die Rangfolge der neueren autokephalen Kirchen in den Diptychen.
61) Kallis, (s. Anm. 14), 604 ff.
62) Vgl. Ionit¸ a, Der Weg (s. Anm. 20), 22.
63) A. a. O., 23. Letztlich hatte die Kommission nicht genügend Zeit, um an den beiden letzten, umstrittenen, Texten weiterzuarbeiten.
64) Hier wurde der Text »Orthodoxie und Ökumenische Bewegung« mit dem Dokument über die Beziehungen zur übrigen christlichen Welt verschmolzen.
65) Ionit¸ a, Der Weg (s. Anm. 20), 24.
66) Die beiden oben genannten Themen Nr. 8 und 9 wurden in einem Dokument und damit zu einem Tagesordnungspunkt zusammengefasst (vgl. Anm. 62).
67) Ionit¸ a, Der Weg (s. Anm. 20), 24. Der letzte Text (Ehehindernisse) wurde auch hier von zwei Patriarchen nicht unterschrieben.
68) Es gibt zwei deutsche Übersetzungen aller Konzilsdokumente. Eine noch 2016 erschienene wurde herausgegeben von Barbara Hallensleben unter dem Titel »Einheit in Synodalität. Die offiziellen Dokumente der Orthodoxen Synode auf Kreta«, Münster 2016. Im Folgenden wird aus der neueren Übersetzung zitiert: »Synodos. Die offiziellen Dokumente des Heiligen und Großen Konzils der Orthodoxen Kirche (Kreta, 18.–26. Juni 2016)«, griechisch und deutsch, Hrsg. von der griechisch-orthodoxen Metropolie von Deutschland, Bonn 2018.
69) Synodos, 50–56.
70) Ionit¸ a, Towards (s. Anm. 5), 147.
71) Damaskinos Papandreou, Zur Vorbereitung des Panorthodoxen Konzils, in: Wilhelm Nyssen, Hans-Joachim Schulz, Paul Wiertz (Hrsg.), Handbuch der Ostkirchenkunde Bd. III, Düsseldorf 1997, 261–286, hier: 270.
72) Synodos, 80–85.
73) Par. 2, Synodos, 80.
74) Par. 5, Synodos, 81.
75) Par. 10, Synodos, 83.
76) Par. 5, Synodos, 85.
77) Ebd.
78) Vgl. Anm. 65.
79) Synodos, 71–79.
80) Die Orthodoxe Diaspora, in: Synodos, 71.
81) Par. 1.a), Synodos, 71.
82) Ebd.
83) Par. 1.b), ebd.
84) Ionit¸ a, Towards (s. Anm. 5), 188–196.
85) Vgl. dazu auch Athanasios Vletsis, Das Ende oder der Beginn des synodalen Lebens in der Orthodoxie?, in: orthodoxes Forum 31 (2017), 153–177, hier: 165.
86) Synodos, 67–70.
87) Synodos, 68.
88) Konstantinopel hatte der dort existierenden orthodoxen Kirche mit ethnisch estnischer Mehrheit die Autonomie verliehen (bzw. wieder verliehen, nachdem dies bereits vor Beginn der Sowjetzeit einmal der Fall gewesen war), während es gleichzeitig eine russische Kirche gibt, die unter dem Moskauer Patriarchat den Status der Selbstverwaltung hat (das ist nicht die volle Autonomie).
89) Vgl. Berislav Župari, Die Japanische Orthodoxe Kirche. Orthodoxie im fernen Osten, in: Thomas Bremer, Hacik Rafi Gazer, Christian Lange (Hrsg.), Die orthodoxen Kirchen der byzantinischen Tradition, Darmstadt 2013, 107–110.
90) Synodos, 69 (Par. 2e)
91) Par. 2.f), Synodos, 69.
92) Anargyros Anapliotis, Autonomie und die Weise ihrer Erklärung, in: Orthodoxes Forum 31 (2017), 95–101.
93) Synodos, 86–102.
94) Rade Kisic´, Die Sendung der Kirche in der Welt von heute, in Orthodoxes Forum 31 (2017), 89–93.
95) Synodos, 20–41.
96) Synodos, 57–66.
97) Vgl. Radu Constantin Miron, Das Heilige und Große Konzil der Orthodoxen Kirche – Kommentierte Tagebuchaufzeichnungen eines Teilnehmers, in: Una Sancta 73 (2018), 82–98, insbesondere 93–97.
98) Synodos, 57 (par. 1–5).
99) Synodos, 58 (par. 4).
100) Synodos 58 (par. 6).
101) Vgl. Synodos, 61 (par. 12).
102) Synodos, 59 (par. 6).
103) Synodos, 62 ff. (ab par. 16).
104) Vgl. Anm. 62. Eine genauere Darstellung der Genese dieses Textes findet sich bei Stylianos Ch. Tsompanidis, Orthodoxe Kirche und Ökumenische Bewegung nach der Heiligen und Großen Synode, in: Orthodoxes Forum 31 (2017), 81–88.
105) Kallis (s. Anm. 14), 534 f.
106) Synodos, 58 (par. 6).
107) In der von B. Hallensleben herausgegebenen Übersetzung heißt es: »… den historischen Namen …«.
108) »The Orthodox Church acknowledges the historical existence of other Christian Churches and Confessions that are not in communion with her and believes that her affiliation with them should be based on a speedy and objective elucidation of all ecclesiological topics, most especially their general teachings on sacraments, grace, priesthood, and apostolic succession«, https://www.holycouncil.org/-/preconciliar-relations.
109) Vgl. z. B. den Metropoliten Athansios von Limassol unter www.pravoslavie.ru/english/90619.htm (aufgerufen am 03.11.2018), der im Februar 2016 klar sagt: »There are no churches or confessions. Rather, these have cut themselves off from the Church and must be considered heretics and schismatics.«, und: »I maintain that giving the title ›Church‹ to heretical or schismatic communities is entirely incorrect from a theological, dogmatic and canonical perspective …«.
110) »Освен Светата Православна църква не съществуват други църкви, а единствено ереси и разколи, и да се наричат последните »църкви« е богословски, догматически и канонически напълно погрешно. (Besides the Holy Orthodox Church, there are no other churches, but only heresies and schisms, and to call the latter »churches« is theologically, dogmatically, and canonically completely wrong.«), Sitzung des Hl. Synods der Bulgarischen Orthodoxen Kirche am 21.04.2016, www.bg-patriarshia.bg/news.php? id=201851, Übersetzung von Peter Anderson, Seattle, USA.
111) Vgl. dazu Radu Constantin Miron. Positiv beurteilt dies Bischof Andrej C´ ´ilerdzˇ ic, dass es möglich war, den Begriff »Kirche« für die Nicht-Orthodoxen weiterhin zu benutzen. S. Ders., Die Panorthodoxe Synode von Kreta, in: Orthodoxes Forum 31 (2017), 71–74.
112) Eine eingehendere Analyse dieses Dokuments habe ich unternommen in meinem Artikel Das (Heilige und Große) Konzil der Orthodoxen Kirche auf Kreta in ökumenischer Perspektive, in: ÖR 66 (2017), 59–72.
113) https://mospat.ru/en/2017/12/02/news153781/, parr.37-40 (aufgerufen am 25.10.2018). Übersetzung aus dem Englischen von D. H.
114) Die Entscheidung der Georgischen Kirche findet sich auf Englisch zusammengefasst unter https://orthodoxethos.com/post/final-decision-of-the-church-of-georgia-on-the-council-of-crete-summary (aufgerufen am 25.10.2018).
115) Vgl. dazu meinen Bericht im MDKI 69/2018, 121-125, sowie Ökumenischer Lagebericht des Konfessionskundlichen Instituts 2019 II. Orthodoxie, in: epd Dokumentation Nr. 49/2019, 14-18.
116) Synodos, 59 (par. 6).
117) Enzyklika des Heiligen und Großen Konzils der Orthodoxen Kirche (Kreta 2016), Synodos, 20–41.
118) Botschaft des Heiligen und Großen Konzils der Orthodoxen Kirche, Synodos, 42–39.
119) Andreas Müller, Die Heilige und Große Synode aus Evangelischer Sicht, in: Orthodoxes Forum 31 (2017), 141–152, hier: 148.
120) S. oben.
121) Synodos, 65 (par. 21).
122) Synodos 65, (par. 22). Dies ist ein Paragraph, der in den früheren Fassungen des Dokuments nicht auftaucht und daher als direkte Reaktion auf konkrete gegenwärtige Tendenzen zu werten ist. Vor allem sind damit Gruppen angesprochen, die sich derzeit in vielen orthodoxen Kirchen lautstark gegen jegliches ökumenische Engagement stellen.
123) Botschaft des Heiligen und Großen Konzils der Orthodoxen Kirche, Synodos, 42–49, hier: 44.