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Ausgabe:

1973

Spalte:

325-332

Autor/Hrsg.:

Kjöllerström, Sven

Titel/Untertitel:

Bischöfe und Superintendenten in der Schwedischen Kirche 1973

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Theologische Literaturzeitung 98. Jahrgang 1973 Nr. 5

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neutestamentlichen Sätzen widerspricht; denn »gerade die
faszinierendsten Aussagen, die alles umgreifen und alle
Grenzen sprengen, können das Evangelium kaum vom Heidentum
unterscheiden; denn nicht umsonst haben im AT
und NT gerade die Irrlehrer nicht den trockenen Atheismus
gelehrt, sondern den Kosmos vergöttert und daher enthusiastisch
und faszinierend gesprochen." Schweizer vertritt mit
Energie das Anliegen, daß der Mensch Gott nicht durch einen
ar> ihn gerichteten Lobpreis sich unterwerfe oder ihn zur
theologischen Aussage mache, ohne daß die den Menschen
9esetzton Grenzen sofort und deutlich gezeichnet würden.
Eine Theologie der reinen Aktualität müsse abgelehnt werden
, weil Gottes Wort der Existenz der einzelnen vorgeord-
°et ist im Gekreuzigten und Auferstandenen und zugleich
ihr nachgeordnet im zur Vollendung Wiederkommenden.
Christus bleibt Haupt seiner Gemeinde, als Herr über sie
darf er nicht zu einer von ihr manipulierbaren Größe werden
. Wenn auch Christi Gegenwart für die Welt die Zusage
der unverbrüchlichen Treue Gottes ist, so ist sie doch nie
außerhalb des Hörens und Glaubens greifbarer Besitz. So
wirft Schweizer zum Schluß die Frage auf, „Ob die nüchterne
und den Menschen in seiner realen Situation . . . wirklich
sehende Verkündigung nicht nur am Rande umrahmt werden
dürfte von den Hymnen des Lobpreises und vom als Lob-
Preis verstandenen Sakrament", und in einer Anmerkung
fügt der Vf. hinzu: Daß Lobpreis und Sakrament zur Kraftquelle
der glaubenden Gemeinde werden könnten für ihren
Dienst an und in der Welt, solle damit in keiner Weise geleugnet
werden.

Weitere Analysen vorzuführen ist leider unmöglich. Verwiesen
sei nur auf Ulrich Wilckens: .Was heißt bei Paulus:
Aus Werken des Gesetzes wird kein Mensch gerecht?" (S. 51
bis 77), ergänzt von Josef Blank: »Warum sagt Paulus: Aus
Werken des Gesetzes wird niemand gerecht?" (S. 79-95).

Im Heft 2 der Vorarbeiten behandelt Joachim Gnilka „Die
Verhandlungen vor dem Synhedrion und vor Paulus nach
Markus 14,53-15,5" (S. 5-21), während Ferdinand Hahn eine
umfangreiche redaktionsgeschichtliche Untersuchung zum
Prozeß Jesu nach dem Johannes-Evangelium vorlegt (S. 23
bis 96), deren Grundgedanken im März 1969 beim Treffen
in Zürich vorgetragen wurden. Bezeichnend für das Einbringen
historisch-kritischer Denkweise in die katholische Exegese
ist mir auch der Beitrag von Rud. Schnackenburg i »Der
Jünger, den Jesus liebte" (S. 97-113). Hier wird die Frage
nach der Verfasserschaft des 4. Evangeliums so behandelt,
wie man sie in jeder kritischen Einleitung zum NT in der
protestantischen Theologie finden kann.

1 Evangelisch-Katholischer Kommentar zum Neuen Testament. Vorarbeiten
. Heft 1. Mit Beiträgen von E. Schweizer, R. Schnackenburg, U.
Wilckens, J. Blank. R. Pesch. 108 S. Heft 2. Mit Beitrögen von J. Gnilka,
F. Hahn, R. Schnackenburg, U. Luz. 135 S. Neukirchen-Vluyn: Neukirche-
ner Verlag des Erziehungsvereins, u, Zürich-Einsiedeln-Köln: Benziger
Verlag [1969/70]. gr. 8 ». Je DM 16.80.

Bischöfe und Superintendenten in der Schwedischen Kirche

Von Sven Kjöllerström, Lund/Schweden

1

Neujahr 1540 befahl Gustav Vasa, sowohl auf dem Gebiet
er Lehre als auch auf dem der Zeremonien die Reformation
urchzuführen. Hinter diesem Beschluß standen die deutsehen
Ratgeber des Königs, der Kanzler Conrad von Pyhy
und der im Dezember des Vorjahres zum Superintendenten
°er Schwedischen Kirche ernannte pommersche Magister
<--eorg Norman, ein Schüler Luthers und Melanchthons. Der
erwäh.nte Beschluß sollte durch Georg Norman im Zusammenhang
mit einer das ganze Reich umfassenden Visitation
durchgeführt werden,
^ähfej^j dieser Visitation, die jedoch auf drei der sieben
. Wodischcn 'Di°zesen beschränkt blieb, wurden die beiden
uhrenden Reformkatholiken, die Bischöfe von Skara und
'nköping, abgesetzt. Bis zuletzt hatten diese beiden Bischöfe
•jafür gekämpft, die Einheit mit Rom, „unitas et saneta obe-
'entia universalis ecelesiae", beizubehalten und „omnes ve-
eres ceremonias" zu bewahren. An Stelle der abgesetzten
ischöfe setzte Georg Norman zwei Senioren zu Leitern der
.'ozesen ein, die die Aufgabe hatten, in der Frage der Re-
'gion zu »verordnen und erlassen, was immer sie für gottgefällig
und unserem Lande weiterhin von Nutzen hielten".
^Uctoritate regia" sollten diese Senioren ordinieren und in
ren Diözesen Pfarrer ein- und absetzen.
Der Dacke-Aufstand zu Beginn der 40er Jahre des 16. Jh.s
wurde Gustav Vasa zum Mcmento. Normans Visitation kam
'cht zum Abschluß, und seine Superintendentur hörte auf.
ustay Vasa wurde sein eigener Superintendent. Auch Nor-
ar<s schon begonnene KO, »Ordinantia regni", blieb unvollendet
. Da die Senioren nicht zu ihrem Amt geweiht wurden,
^ehlte in Normans KO auch das Ritual für die Weihe der
enioren. Doch auch die Einrichtung der Senioren ver-
vc wand sehr schnell. An Stelle der Senioren setzte Gustav
asa anstatt der Bischöfe Ordinarien oder Superintendenten
^ln- Der Unterschied zwischen den Ordinarien und den frü-
cren Bischöfen lag darin, daß die Ordinarien nicht zu ihrem
l ' geweiht und vom König ohne vorhergehende Wahl
^"gesetzt wurden.

Nach dem Ende der Superintendentur Georg Normans übernahm
wenigstens teilweise der Erzbischof Laurentius Petri
wieder die Leitung.

Laurentius Petri (1499-1573) hatte während der 20er Jahre
des 16. Jh.s mit Unterstützung Gustav Vasas in Wittenberg
studiert, er zählte Luther, Melanchthon und Brenz zu seinen
Lehrern. Er wurde 1531 zum Erzbischof gewählt und durch
den 1524 in Rom geweihten Bischof Petrus Magni geweiht.
Laurentius Petri war also Träger der apostolischen Sukzession
. Während der 30er Jahre erteilte er zwei Bischofsweihen
. Es ist nichts darüber bekannt, ob er später noch Bischofsweihen
verrichtet hat. Mit einer Ausnahme fehlen
überhaupt Angaben über Bischofsweihen in Schweden während
der Jahre 1537-1574.

Für Gustav Vasa war die Ursache der bei seiner Thronbesteigung
1523 herrschenden politischen und kirchlichen Mißstände
die Herrschaft der Bischöfe oder die wirtschaftliche
und politische Machtstellung der Bischöfe. Mit vollem Recht
konnte der König gegen Ende seiner Regierungszeit feststellen
, daß er sich stets nachdrücklich darum bemüht hätte, die
»verderblichen Anschläge und bösen Absichten" der Bischöfe
zunichte zu machen, und daran gearbeitet hätte, an ihre Stelle
»christliche Prediger und Lehrer" einzusetzen. Es bestand jedoch
selbst noch in den 50er Jahren des 16. Jh.s auch für die
evangelischen Leiter der Diözesen eine ernsthafte Schwierigkeit
; sie lag in der Größe der Bistümer. Deswegen konnten
die Ordinarien die Gemeinden nicht genügend visitieren
und die notwendige Dienstaufsicht nicht ausüben. Es waren
also mehr Ordinarien notwendig. Die mittelalterlichen Bistümer
sollten in kleinere Diözesen aufgeteilt werden. Eine
solche Reform würde auch jeder Bischofsherrschaft die
Grundlage entziehen. Der Anfang dazu wurde in Finnland
gemacht.

Nachdem das Bistum Abo vier Jahre lang nicht mit einem
Bischof besetzt gewesen war, beschloß Gustav Vasa 1554,
dieses Bistum in zwei Diözesen Abo und Wiborg aufzuteilen.
Zum Ordinarius in Abo wurde Michael Agricola ernannt, der
1539 in Wittenberg Magister geworden und im gleichen Jahr