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1959 Nr. 8

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Altes Testament

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Theologische Literaturzeitung 1959 Nr. 8

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wird. Aber die sonst gelegentlich auftretenden Kreuze müssen
nicht christlicher Herkunft sein. Daß vom 2. Jhdt. an und erst
recht in byzantinischer Zeit Christen hier bestattet worden sind,
zeigen die Kreuze auf Lampen.

Wenn man also auch im einzelnen da und dort einmal bei
der Beurteilung ein Fragezeichen setzen möchte, so ist den Ausgräbern
doch zu danken für die sorgfältige Beobachtung der Fundstücke
und den Berichterstattern für die Exaktheit, mit der sie
das Material vorgelegt haben.

Erlangen Leonhard Rost

Corsani, Bruno: La fede nel Dio Creatore secondo l'Antico Tcsta-
mento.

Protestantesimo XIV, 1959 S. 80—94.
Fraine, J. de: Moses' „cornuta facies" (Ex 34, 29—35).

Bijdragen — Tijdschrift voor Filosofie en Theologie 20. 19 59 S. 28
bis 38.

Philoncnko, Marc: Les Interpolations chretiennes des Testaments

des Douze Patriarches et les Manuscrits de Qumran.

Revue d'Histoire et de Philosophie Religicuses 38, 1958 S. 309-343;

39, 1959 S. 14—38.
S e e 1 y, Francis M.: Note on C RH with Especial Rcference to Proverbs

13:8.

The Bible Translator 10, 1959 S. 20—21.
Young, Edward J.: The Relation of the First Verse of Genesis One
to Verses Two and Three.

The Westminster Thcological Journal XXI, 1959 'S. 133-146.

KIHC HEN GESCHICHTE: ALTE KIRCHE

Dörries, Hermann: Konstantin der Große. Stuttgart: W. Kohlhammer
[1958]. 192 S., 16 Taf. kl. 8° = Urban-Bücher, hrsg. v.
F. Ernst, Bd. 29. Kart. DM 4.80.

D. liefert mit diesem Buch eine jedenfalls sehr beachtenswerte
und eindringliche Darstellung Konstantins, dessen Bedeutung
im Sinne eines in seinen Nachwirkungen mindestens bis
heute reichenden Konstantinischen Zeitalters ihm wesentliches
Desiderat ist. Allerdings geht es D. zunächst um Konstantin und
sein Zeitalter im engeren, zeitgeschichtlichen Bezug, weshalb er
auch die Gestalt und ihr Wirken im mühevollen und gewundenen
Aufstieg aus den Wirren der zerbrechenden Dioklctianischen
Ordnung heraus zu fassen sucht. In gleichem Maße sucht D. dem
politischen wie dem kirchlich - .religiösen' Wirken Konstantins
gerecht zu werden und entscheidet sich — gegen einen Teil der
modernen Forschung — dafür, daß Konstantin überzeugter Christ
war, ebenso aber ganz Politiker.

Mit einigem Erstaunen liest man freilich, wenn es in diesem
Zusammenhang heißt (S. 170): ,,Zu fragen, ob Konstantin sein
politisches Wirken unter religiöse Zwecke stellte, oder die Religion
seinen politischen Zielen dienstbar machte, ist anachronistisch
." Diese Feststellung ist um so erstaunlicher, als wir doch
gerade aus der Antike hinreichend Beweise dafür haben, daß
solche Abzwcckungcn durchaus möglich und sogar nicht selten
waren. Auch im Falle Konstantins selbst würde ich mich nicht
ohne weiteres gesjen eine solche .Koppelung' von politischem
und religiösem .Interesse' stellen - jedenfalls nicht für die mehr
oder minder lange Übergang6phase, die zwischen seiner heidnischen
und seiner christlichen Periode liegt. Überhaupt ist D.,
wo es um Äußerungen von starker Vcrallgemcinerungstcndenz
geht, oft etwas zu wagehalsig.

Er stellt wohl aber auch den Weg Konstantins zum christlichen
Politiker und ersten christlichen Kaiser als geradliniger
"nd geschlossener dar, als dieser wirklich gewesen ist; der für
ur>s freilich besonders deutliche Gegensatz zu Diokletian und
«en meist aus dem Zeitalter der Tetrarchie überkommenen Kräften
wird dadurch 6chr örjerspitzt und die Auseinandersetzung
Konstantins mit den Realitäten im ganzen, nicht so sehr im einzelnen
zu sehr vereinfacht. D. zeigt, woran die stark panegyri-
sicrenden Lobredner und Historiker schuld sein mögen, die ihr
Konstantinbild immer wieder zu oktroyieren versuchen (und in
deren Arbeitsweise D. selbst gute Einblicke gibt), einen im ganzen
doch zu geschlossenen und zu revolutionären Konstantin.

Seine Kompromißhaltung, die im Heerwesen, im Rechtswesen,
aber auch in der Religionspolitik häufig genug nachweisbar ist,
wird von D. letztlich doch vernachlässigt. Wo D. aber Kompromißhaltung
oder Widersprüche im Verhalten des Kaisers anmerkt
, ist die Argumentation m. E. häufig schief. Bei der Analyse
der Rechtspolitik heißt es beispielsweise (S. 64): „Der Herrscher
nimmt immer wieder einmal Anstoß an einzelnen krassen
Vorgängen (hier geht es um die von ihm erlassenen Bestimmungen
gegen die Denunzianten, denen Todesstrafe und Ausreißen
der Zunge angedroht wird, was merkwürdig erscheint, da der
vom Kaiser geleitete Staatsapparat in den .agentes in rebus'
selbst Geheimpolizisten besaß, die die Untertanen in sehr fragwürdiger
Weise überwachten), ohne sich klar zu machen, wie
weit sie von der ganzen Regierungsweise der Spätantike bedingt
sind." Gewiß wird man, wie ebenfalls S. 63 f. hervorgehoben
w'rd, den „Widerspruch" eines im ganzen eigengesetzlichen
Systems mit dem persönlichen Wollen und Empfinden des Herrschers
— zumal bei einer so robusten und temperamentvollen
Persönlichkeit wie Konstantin — immer wieder herausstellen
müssen und darüber auch gar nicht weiter erstaunt sein, aber
das, was D. über die Unfähigkeit Konstantins, die seine Zeit bestimmenden
politischen Kräfte zu erkennen, vorbringt, geht
jedenfalls zu weit. Doch verfolgen wir diese Stelle noch weiter
J.' „Es fehlte dem Kaiser auch die Neigung, verwickelte

Rechtsfälle vorsichtig zu entwirren; sein durchgreifendes Ungetüm
(muß heißen: Ungestüm) zog vor, durch das Dickicht der
Vorschriften und verfänglichen Bestimmungen Schneisen zu
hauen. Wo Diokletian Reskripte erteilt hatte, erließ Konstantin
neue Gesetze. Die Folge war, daß da, wo der umsichtige Ernst
und da6 bedachte Maß des römischen Rechtsdenkens ihre Stätte
hatten, der Ingrimm des Monarchen gegen korrupte Beamte,
tückische Denunzianten, brutale Fuhrleute sich in zornigen Ausrufen
und harten Strafandrohungen Luft machte. Nicht 6tets ist
der ausgreifende Eifer des Herrschers durch abwägenden Rat ge-
zügelt. Nicht immer steht die Strafe im rechten Verhältnis zur
Tat. Nicht überall sind die Maßstäbe des Rechts und der Sittlichkeit
unterschieden. Der Kaiser erneuert ein uraltes, die Phantasie
erregendes Gesetz, das den Vatermörder zusammen mit Schlangen
in einen Sack einnähen und ins Meer werfen hieß. Mit schreckender
Strenge sucht er die erweichte Sitte in Zucht zu nehmen (sie!):
Der Brauträuber wird samt der Willfährigen hingerichtet; die
Amme, die mit ihm durchstach, erhält glühendes Blei in den
Mund gegossen; ein Sklave als Helfershelfer wird verbrannt. Es
'st die Zeit, in der das Eindringen der Volksrechte die altrömische
Klarheit zu trüben beginnt, wo die Rhetorik in die
Gesetze einzieht, die Sprache verwildert, die Rechtsbegriffe gröber
werden. Alles das ist aber nicht nur Ausdruck eines Verfalls
der Rechtskultur, sondern es entspricht den unüberhörbaren Bedürfnissen
der Zeit, deren Anforderungen das Alte nicht mehr
Genüge tun konnte." Von gewissen sprachlich-stilistischen Eigentümlichkeiten
abgesehen, läßt der Inhalt hier besonders aufmerken
. Welches Alte konnte hier nicht mehr Genüge tun? Erzwang
die Zeit und die doch zunehmend verchristlichte Gesellschaft
eine immer rigoroser werdende Gesetzgebung und Rechtsübung
? Wir wissen aber, und D. betont es an anderer Stelle
selbst, daß Konstantin auch Milderungen in der Gesetzgebung
vornahm und hier und da bereits Billigkeit und Menschlichkeit
über die harte „iustitia" triumphieren ließ. War die Zeit so, daß
sie auf der einen Seite größere Strenge, auf der anderen mehr
Milde verlangte? Lag diese Paradoxie im widerspruchsvollen
Charakter des Kaisers oder in den antagonistischen Zeitverhältnissen
begründet? So viele Fragen, aber keine Antwort!

Auch an manch anderer Stelle bleibt D.s Buch unbefriedigend
, zumal auch wichtige Fragen, die der allgemein gehaltene
Titel .Konstantin der Große' beinhaltet, nicht immer beantwortet
werden. Heerwesen und Staatsordnung kommen sehr kurz.
Auch die sozialen Fragen werden nicht gerade ausführlich behandelt
(S. 69ff.; 117 (Gesellschaftsordnung, Sklaverei, Das soziale
Wirken der Kirche)) und erfahren im ganzen eine recht konservative
Würdigung, was sich auch aus den in dieser Richtung nur
knappen Literaturhinweisen erklärt.

Zur Verdeutlidiung sei noch hierzu ein Passus zitiert, dessen mir
fragwürdigste Positionen ich gleich kennzeichne. Es heißt auf S. 7g f.: