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Ausgabe: | 1951 |
Spalte: | 705-710 |
Autor/Hrsg.: | Moe, Olaf |
Titel/Untertitel: | Urchristentum und Kirche 1951 |
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Ifconateftfmft für Das getarnte bebtet der Cijeolrjgie und föeltatonsäJtffenfdjaft
Begründet von Emil Schürer und Adolf von Harnack
Unter Mitwirkung von Professor D. Ernst Sommerlath, Leipzig
HERAUSGEGEBEN VON PROFESSOR D. KURT ALAND, HALLE-BERLIN
NUMMER 12 76. JAHRGANG DEZEMBER 1931
Spalte
Urchristentum und Kirche.Von Olaf Moe 705
Neuere englische Literatur zum Taufproblem
. Von Erich Roth............. 709
Zum Recht des Codex Iuris Canonici von
1917. Von Hans Erich Feine........... 717
Baptism and Confirmation (Roth)......... 714
Baptism To-day (Roth).................. 716
Blanke: Bruder Klaus von Flüe (Gloede).. 730
— Zinzendort und die Einheit der Kinder
Gottes (M. Schmidt) .................. 74°
Bucer: Traite de l'Amour du Prochain
(Stupperich) ......................... 735
Casel: Das christliche Kultmysterium.
3. Aufl. (Sohngen) .................... 749
Confirmation To-day (Roth) . . . .!......... 713
Cullmann: Noel dans l'Eglise ancienne
(Urner).............................. 751
Dante: Die Göttliche Komödie. Auswahl v.
August Vezin (F. Schneider)............ 728
Dix, Dom: The Theology of Confirmation
in relation to Baptism (Roth)........... 7'2
[Eichmann-Mörsdorf:] Lehrbuch des Kirchenrechts
auf Grund des Codex Juris
Canonici. 3 Bde. 6. Aufl. (Feine) ....... 718
Fischer s. Vetus Latina................. 727
Flemington: The New Testament Doctrine
of Baptism (Roth) .................... 7"
Franz von Sales: Auf heiligen Bergen
(Hamel) ............................. 736
Guardini: Vom Geist der Liturgie. 17. Aufl.
(Söhngen)............................ 750
Günther: Das Seelenproblem im älteren
Buddhismus (Mensching) .............. 725
Spalte
Herbert: Wege zum Hinduismus
(v. Glasenapp)........................ 724
Hessen: Existenzphilosophie. 2. Aufl.
<Richter) ............................ 747
Holtzmann: König Heinrich I. und die hl.
Lanze (F. Schneider)................... 731
Jone: Commentarium in Codicem Iuris Canonici
. I. (Feine)...................... 720
— Gesetzbuch der lateinischen Kirche.
1. Bd. (Feine) ........................ 720
Ladner: Gotamo Buddha (Rosenkranz) . . . 726
The Lambeth Conference 1948 (Roth)...... 716
Lipgens: Kardinal Johannes Gropper
1503—1559 (Stupperich)............... 734
Liturgisches Jahrbuch. Hrsg. v. J. Pascher.
1. Bd. (Fendt)........................ 748
Loenertz: Correspondance de Manuel Cale-
cas publ. (Altaner) .................... 730
Marsh: The Origin and Significance of the
New Testament Baptism (Roth)......... 709
Martin: Die Religion Jacob Burckhardts.
2. Aufl. (Schuster)..................... 744
Meissinger: Erasmus von Rotterdam.
2. Aufl. (H. Bornkamm)................ 732
Meyer, G.: Gnadenfrei (eine Herrnhuter
Siedlung) (M. Schmidt)................ 740
Mörsdorf s. Eichmann-Mörsdorf ..... 718
Montoya: De Ignorantia (Fendt)......... 735
Motel: Zinzendorf als ökumenischer Theologe
(M. Schmidt)..................... 740
Newald: Erasmus Roterodamus (H. Bornkamm
) .............................. 732
Nilsson: Geschichte der griechischen Religion
. Bd. 2. (Herter) .................. 721
Philosophen-Lexikon. Hrsg. v. W. Ziegenfuß
u. G. Jung. 2. Bd. (Menzer)............ 743
Spalte
Quick: The Christian Sacraments (Roth).. 714
Rawlinson: Christian Initiation (Roth)... 714
Report of the Joint Committee of the Convo-
cation of Canterbury on the Administration
of the Sacratnent of Holy Baptism (Roth) 714
Richards: Baptism and Confirmation
(Roth)............................... 714
Schenkel: Mahatma Gandhi (Rosenkranz) 726
Segovia: Natus est — nascitur (Fendt)... 732
Solzbacher: Kaspar Ulenberg (Lau)...... 742
Taylor, J. R. S. u. F. J. Taylor: Baptism
in the Church (Roth).................. 715
The Theology of Christian Initiation (Roth) 715
Thornton: Confirmation To-day (Roth)... 713
Vetus Latina. 2. Genesis. Hrsg. v. B.Fischer
(Vogels).............................. 727
Wiedemann: Karl der Große, Widukind
und die Sachsenbekehrung (Lintzel)..... 730
Zahn-Harnack: Der Apostolikumstreit des
Jahres 1892 und seine Bedeutung für die
Ocgenwart (Eltester)____.............. 738
— Adolf von Harnack. 2. Aufl. (Eltester) .. 736
Von Personen:
Bibliographie Hans Preuß f (Petzoldt) ... 751
Berichte und Mitteilungen:
International Conference on Patristic Stu-
dies. Oxford, 24.—28. September 1951
(Schneemelcher)....................... 753
Neues Werk des schwabischen Reformators
Johannes Brenz entdeckt (Göltenboth)... 756
Bibliographie:
Deutsche theologische Bücher 1948—1950.
Kirchen- und Theologiegeschichte (Forts.)
(Steinborn) .......................... 757
Urchristentum und Kirche
Von Olaf Moe, Oslo
In der neuprotestantischen Theologie hat sich unleugbar
eine Tendenz geltend gemacht, das Urchristentum als noch
,.unkirchlich" aufzufassen. Das apostolische Zeitalter kannte
zwar Gemeinden oder eine Gemeinschaft der Gläubigen, aber
noch kerne Kirche als Institution. Die anstaltliche Kirche soll
vielmehr erst ein Erzeugnis der nachapostolischen Entwicke-
lung zum Altkatholizismus gewesen sein. Im Kampf mit
äußerer und innerer Gefährdung des Christentums, besonders
durch die Gnosis, ist die Verkirchlichung des Urchristentums
erfolgt!
Einen extremen, aber doch vielfach typischen Ausdruck
hat diese Auffassung in einem so beliebten Kompendium der
Kirchengeschichte wie dem Karl Heussis gefunden. Ich zitiere
nach der 1949 erschienenen 10. Auflage1: „In der apostolischen
Zeit bestand das Christentum aus kleinen Gemeinden von
„Heiligen", die zurückgezogen von der Welt auf die in nächster
Nähe erwartete Wiederkunft des Herrn harrten. Ihre
Glaubensvorstellungen waren noch flüssig, ihr Gemeindeleben
noch vielfach formlos und ungeregelt. Es herrschte der „Geist".
. . . Dagegen um das Jahr 180 gab es eine „Kirche", emen das
ganze Römerreich umspannenden Bund von Gemeinden.
Ihr Leben war durch feste Ordnungen geregelt. Sie hatten
Priester und emen Kultus, feste Ordnungen des Gemeinde-
') s. 25f.
705
lebens und des Gottesdienstes, eine feste, in mehreren Ämtern
sich abstufende Gemeindeverfassung, ein festes Glaubensbekenntnis
und eine daran gebundene Theologie." Kurz gesagt
: Die Ursprungszeit war „enthusiastisch".
Nun ist es deutlich, daß der Kirchenbegriff, mit dem hier
operiert wird, vielfach katholisch ist. Und dann ist es nicht
schwer, die Verkirchlichung des Christentums bis zum Anfang
der altkatholischen Zeit herabzurücken. Allein es zeigt sich,
daß Heussis Charakteristik der apostolischen Zeit auch die
wesentlichsten Merkmale, die nach altprotestantischer Auffassung
der Kirche eigen sind, vermissen läßt und daß sie mehr
an Erscheinungen der neueren Zeit wie die Inspirationsgememden
am Anfang des 18. oder die Pfingstbew cgung in
der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts als an echt evangelisches
Kirchentum erinnert. Es läßt sich auch kaum leugnen, daß in
der Regel die Ideale des modernen Historikers auf seine
Auffassung des Urchristentums unwillkürlich abfärben. Die
Stimmung vor den beiden Weltkriegen war auch in der
modernen Theologie überwiegend unkirchlich oder von in-
dependetistisch-kongregationalistischen Gemeindeidealen bestimmt
.
Indessen ist in den allerletzten Dezennien eine sehr starke
Reaktion gegen diegenannte Auffassung sowohl in der Theologie
als im praktischen Leben eingetreten. Es soll allerdings nicht
geleugnet werden, daß auch in diesem Falle die Veränderung
706
: j . a