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Ausgabe:

1935 Nr. 8

Spalte:

150-151

Titel/Untertitel:

Zeitschrift für bayrische Kirchengeschichte ; IX. Jhg. (1934) Heft 2. 3. 4. 1935

Rezensent:

Bossert, Gottlob Christoph

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Theologische Literaturzeitung 1935 Nr. 8.

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Städten das Kirchenregiment des Rates stabilisiert und
der Ansatz zu kirchlicher Selbständigkeit gebrochen, der
in der Stelle dieser Stadtsuperintendenten lag. Wohl versteht
Rohde es sonst für Buscher zu erwärmen, der sich
tapfer, wenn auch nicht immer mit ganz sauberen Mitteln
gegen den vom Fürsten gestützten Calixt aufgelehnt
hat. Es ging B. in der Kirche um das Bekenntnis, in
der Schule um den Ramismus gegen den Aristotelismus.
Im übrigen hieß aber der Gegensatz nur „Landesherr
und Stadt", nicht wie die Formulierung „Geistliches
Ministerium und landesherrliches Kirchenregiment" nahezulegen
scheint, auch „Kirchengemeinde" oder „Pfarramt
" und „landesherrliches Kirchenregiment", mag auch
B. selbst ihn schon so verstanden haben. Es kämpfte nur
der Rat als summepiscopus der Stadtkirchenverwaltung
gegen den Fürsten als summepiscopus der Landeskirche
(s. S. 269!), und daß das Regiment des Rates nicht
„kirchlicher" war als das des Fürsten zeigt für Hannover
etwa die Bemerkung bei Ph. Meyer (S. 334 dieses
Hefts), für Göttingen und Münden Steinmetz (H. 1934,
S. 113 und 147). — Th. W. Werner liefert als „Beitrag
zur Geschichte des hannoverschen Organ
i s te n ge s c h 1 e c h te s der Schilde", was er

— ein interessantes Beispiel stadtkirchlicher Forschungswege
— aus allerlei Quellen erhoben hat über „Gerdt
Schildt, Organist an der Ae g i d ie n k i r c he
vonl547bisl56 9". — Der Herausgeber selbst
hat beigesteuert: „Die Kirchengemeinden Hannovers
in der werdenden Großstadt (1830
bis 1 890)." Übersichtlich steht da nebeneinander die
Lage der Gemeinden um 1820, die einsetzenden Umwälzungen
, insbesondere auf wirtschaftlichem Gebiet, und
ihre Auswirkung im kirchlichen Leben sowie die Gegenwirkung
der Kirche, wobei Uhlhorns Führertätigkeit
deutlich wird, während trotz aller treuen Arbeit im
einzelnen mancher Pastor und auch das Ministerium sich
als schwerfällig erwiesen hat. — Im H. 1934 stammt von
Philipp Meyer die Arbeit: „Zur Vorgeschichte
des hannoverschen Gesetzes über Kirchen
- und Schulvorstände vom 14. Oktober
18 4 8", heute besonders interessant durch die Mitteilung
der verschiedenen Entwürfe in einer Zeit des Umbruchs
, die z. T. noch heute beachtlich sind, wie die
gemischte Zusammensetzung der Kirchenvorstände nach
dem Entwurf 1835, aber auch die Gefahr der verpaßten
Gelegenheiten deutlich machen, die in hannoverscher
Kirchengeschichte leider immer wieder aufgetreten ist.

— Programmatisch schreibt in diesem Heft Julius
Wagen mann über „Aufgabe und Bedeutung
der Territor ialkirchengeschichtsfor-
s c h u n e", sie beschreibend als echte, strenge Geschichtsforschung
, die Methode und Darstellungskunst
erfordert, auf dem Gebiet der Kirchengeschichte und
zwar in der Heimat. Der Pastor kann am besten und
sollte in ihr mitarbeiten, er hat selbst den größten Gewinn
davon. Wird bei dieser Definition Kirchengeschichte
mit Recht als Geschichte des Evangeliums im weitesten
Sinne gefaßt, so ist doch wohl nicht ganz scharf
formuliert, daß das Evangelium „den Menschen nicht
nur in seinem Menschsein als Geschöpf, sondern auch
in seinem Bestimmtsein durch Blut und Boden" treffe,
wenn dieser Gegensatz so weitergeführt wird, daß das
Geschöpfsein ablehnend gegen das Evangelium reagiere,
das Bestimmtsein durch Blut und Boden nicht (S. 35).

— Ein Muster solcher Heimatgeschichtsforschung, namentlich
auch der von W. hervorgehobenen Demut vor
der geschichtlichen Wahrheit liefert Hermann Dör-
ries: „Germanische Religion und Sachsenbekehrung
", glänzend geschrieben und unbestechlich
nüchtern sowohl bezüglich dessen, was wir wissen (z. B.
über den Rang einer etwaigen Sonnenverehrung, Menschenopfer
u. a.) wie auch in der Beurteilung der Lage
der germanischen Religion (die Erhöhung des Totengottes
Wodan zum höchsten Gott vielleicht eine Krise
des bisherigen Glaubens; der den Götterglauben überdeckende
Schicksalsglaube ein Zeichen, daß die Naturreligion
ihrem Untergang zugeht!) und nicht minder der
Bedeutung der Sachsen'oekebrung als Einfügung in die
deutsche Geschichte (Widukinds Widerstand gegen Karl

i parallel dem hannoverschen Kampf gegen Bismarck!)

, und als aufrichtige Bekehrung (Zweifel daran eine Herabsetzung
Widukinds!). Es fehlt, wenn ich recht sehe,

; nur ein Hinweis auf die sozialen Motive der Auslieferung
der 4500, hinter der doch wohl der Gegensatz der sächsischen
Oberschicht und der unterworfenen germanischen
Stämme steckt. — Salfeld druckt das von

; Kayser einst benutzte, dann schon verloren geglaubte,
von S. in Celle gefundene „Lüneburgische Pfründenregister
von 1 5 3 4" ab. Rudolf Steinmetz
führt seine Veröffentlichungen über die hannoverschen
Generalsuperinteiidenten fort mit den „Generalsuperintendenten
von Göttin gen" und
Theodor Wotschke vervollständigt seine Mitteilungen
über „Pietistisches aus Östfriesland
und Niedersachsen nach Briefen in der
Staatsbibliothek Berlin und in der Hauptbibliothek
des Waisenhauses Halle", wobei
die hannoverschen Familien v. Scheele, Bacmeister u. a.
auftreten. Daß von den Radikaleren auch in Hannover
eifrig die Schriften der Mad. Guyon gelesen sind, ergänzt
wertvoll die Studien Eckharts über ihren Einfluß
in Norddeutschland. Wie nötig übrigens bei den verschlungenen
Pfaden hannoverscher Geschichte genaue
Ausdrucksweise ist, zeigt eine Bemerkung Steinmetz' (S.
149), die zu der Annahme verführen könnte, bei der
Erbteilung 1635 habe August von Celle Wolfenbüttel
erhalten, während August der Jüngere von der Dannenberger
Linie gemeint ist.

Alles in allem bieten die 3 Hefte reichhaltige Ergebnisse
heimatkirchengeschichtlicher Forschung, wie
Wagenmann sie fordert, z. T. für neue Forschungen weitere
Anregungen gebend, so ergibt sich bei Büttner und
Uhlhorn die Frage, was eigentlich in Stadt Hannover
die „Meinheit" sozial war, die die Reformation trag, und
wie es um wiedertäuferische Einflüsse stand. Ein Vergleich
von Büttner und Salfeld läßt den Wunsch entstehen
nach einer Erforschung der Vicarien und Com-
menden in den kleineren Städten u. ä.

Hannover. Fleisch.

Zeitschrift für bayrische Kirchengeschichte. Im Auftrag des Vereins
für bayr. K. Q. hrsg. von D. Dr. Karl Schorn bäum. IX. Jhg.
(1934) Heft 2. 3. 4. München : Chr. Kaiser. 1934. (S. 65-252) 8°.
Erfreulich reich sind die Beiträge zum Mittelalter.
L. Ölenheinz schildert „Hennannus Weise, Weihbischof
zu Akkon, 1398—1450", der gelegentlich auch
Erzbischof heißt, weil er neben Bamberg und Würzburg
auch Mainz als Weihbischof diente und Pfarrdienst tat
in Hasfurt und Koburg. Die Behauptung, wieweit Weihbischöfe
meist mit Bettelorden in Beziehung standen,
ist nachzuprüfen (S. 106). F. J. Bendel nennt „die
letzten katholischen Geistlichen in Rothenburg o. Tauber
" bis 1525. Liturgiegeschichtlich von Interesse is*
J.B. Götz „Die kirchliche Festfeier in der Eichstätter
Diözese am Ausgang des Mittelalters" auf Grund des
Pappenheimer Pfarrbuchs von 1511. Eine Fülle von
Volksbräuchen ist erwähnt, auch die Kommunionfeier am
Karfreitag und der Speisewein nach der Kommunion für
die Kommunikanten. M. Schütz schließt „die Geschichte
und die rechtlichen Verhältnisse des ehemaligen
Klosterguts und Klostervermögens zu Rothenburg o. T."
ab damit, daß der reichsstädtische Rat das anvertraute
Gut treulich für kirchliche, erzieherische und wohltätige
Zwecke verwendet hat, daß al>er der bayrische Staat,
ohne nach dem Recht zu fragen, das Kirchengut für sich
in Anspruch nahm. K. Schornbaum veröffentlicht
ein Schreiben des Torgauer Kantors Joh. Walter an
Markgraf Georg von Brandenburg zur Übersendung von
drei Liedern, vermutlich von 1530. H. Clauß macht