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Ausgabe:

1933 Nr. 14

Spalte:

256-257

Autor/Hrsg.:

Löber, Volkmar

Titel/Untertitel:

Freiherr vom Stein. Staatsmann und Christ 1933

Rezensent:

Gerhardt, Martin

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Theologische Literaturzeitung 1933 Nr. 14.

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wieder. Aufgenommen sind weiter die beiden Briefe
Coegisti me und Vereor, dam der unechte O profundum,
dieser praesertim cum textus ab Holstenio et eins sequa-
cibus emissus magnis passim emendationibus indigeret.
Endlich zwei kleine Stücke: Gebete beim Hinscheiden
einer Schwester (aus Cod. Monac.; schon bei Bolland),
das andere ein statutum abbatissae S. Caesarii de iure
sepulturae servando (aus Cod. Turon.; ungedruckt).

In seiner Einleitung spricht sich M o r i n — übrigens
nur beiläufig — sehr lobend über Malnorys Darstellung
von Leben und Werke des Caesarius aus. Ich will dem
gewiß nicht widersprechen; aber es liegt mir daran,
daneben nachdrücklich der Verdienste von Arnold (Leipzig
1894) zu gedenken, der jedenfalls in die gelehrten
Fragen weit tiefer eingedrungen und insbesondere den
Problemen der Nonnenregel mit größter Sachkunde
nachgegangen ist. Was er von der Art der Regel sagt
(S. 408), wird Jeder, der sie studiert hat, gern unterschreiben
: „Hier belauschen wir das Werden und Entstehen
des abendländischen Klosterwesens, wir beobachten
die stille Arbeit eines durch Gewissenhaftigkeit
und liebevolle Fürsorge großen Mannes." Morin weiß,
warum er gerade diesem Manne ein gut Teil, vielleicht
den Hauptteil seiner gelehrten Lebensarbeit zugewandt
hat. Man darf ihm wünschen, daß es ihm vergönnt sein
möge, uns das Corpus Caesarianum, das seiner Vollendung
entgegenreift, bald vorzulegen.
Gießen. G. Krüger.

Bullarium Danicum. Pavelige Aktstykker vedrerende Danmark
1198—1316. 2. Halb-Bd. Udgivet af Alfr. Krarup. Kopenhagen:
G. E. C. Gad in Komm. 1932. (VIII, 991 S.) 8°. Kr. 8—.

Überraschend schnell ist dem ersten, in dieser Zeitung
bereits angezeigten Halbband (vgl. 1932, Sp. 300)
der abschließende Halbband, wohl doppelt so umfangreich
wie der erste, gefolgt, sodaß jetzt in einem starken
Bande die gesamten Dänemark betreffenden päpstlichen
Aktenstücke von 1198 bis 1316 vorliegen. Die Sammlung
umfaßt sowohl die jetzt zuerst aus der Vaticana
veröffentlichten, als auch die früher bereits anderswo
herausgegebenen Briefe. Etwa 150 Briefe waren bisher
unbekannt. Ein kurzes Regest in dänischer Sprache erleichtert
die Benutzung, ebenso das Namenregister (S.
917—984).

Ein Ergänzungsband zu den früher erschienenen
6 Bänden der Acta pontificum Danica wird die Sammlung
der mittelalterlichen auf Dänemark bezüglichen
Papsturkunden abschließen. Außer Schleswig, was ja
selbstverständlich ist, umfaßt das Bullarium auch Estland
und Rügen, die damals mit zum dänischen Reiche gehörten
.

Im Register fehlen Romo (Rino) 205 und Glenstrup (Glandstorp)
505; untern Femern muß es 983 statt 696 heißen.

Hadersleben. Th. O. A c h e 1 i s.

Lau, Franz: „Äußerliche Ordnung" und „Weltlich Ding" in
Luthers Theologie. Göttingen: Vandenhoeek & Ruprecht 1933.
(165 S.) 8°. = Stud. z. systemat. Theologie. Hrsg. v. A. Titius u. G.
Wobbermin. H. 12. RM 7.50.

Die vorliegende Arbeit bietet einen beachtenswerten
Beitrag zur Ethik Luthers. „Äußerliche Ordnung" ist
der Komplex der Ordnungen des natürlichen Gemeinschaftslebens
, „weltlich Ding" bezeichnet diese Ordnungen
in ihren Beziehungen zu zeitlichen Gütern, wie
etwa zur Nahrung. Diese Ordnungen sind einerseits
von Gott gegeben, der sie in seiner Potentia ordinata
wirkt und ihre Befolgung den Menschen gebietet. Andererseits
sind sie natürliche Ordnungen, wie sie im geschichtlichen
Leben der Menschheit offenbar werden.
So erscheinen sie im vernünftigen Naturrecht, das den
Menschen überall einwohnt. Diesen Ordnungen steht
aber die Sünde entgegen. Daher werden sie vielfach
mißbraucht. Trotzdem bleiben die Ordnungen als solche
erhalten. Die Kritik an ihrer jeweiligen Form ist berechtigt
, nicht aber eine wider sie, etwa den Staat, gerichtete
Revolution, denn die Ordnungen als solche sind

von urher von Gott gegeben und erweisen ihre bleibende
Bedeutung gerade im Gegensatz zur Sünde. Deshalb
dürfen sie nicht aufgehoben, wohl aber sollen sie vom
Evangelium erleuchtet werden. Der eigentliche Inhalt
der Ordnungen ist die Liebe. In dieser Welt können sie
aber nur durchgesetzt werden durch die Gewalt. Dabei
muß aber Recht vor Macht gehen, doch soll nur Macht
das Recht handhaben. Daher kann auch Gewaltübung
Liebe sein, wenn auch als „schmerzlicher Umweg der
Liebe". Zum Schluß macht der Verfasser einige Bemerkungen
über das Naturrecht, das einerseits der christlichen
Sittlichkeit gleicht und andererseits doch auch
von ihr verschieden ist. — Der Verfasser hat mit großer
Belesenheit den Stoff zu seiner Untersuchung aus den
Schriften Luthers zusammengetragen und auch zu verschiedenen
neueren Auffassungen des Problems Stellung,
genommen. Er ist überall den Sachen auf den Grund
gegangen, er konstruiert nicht nach seinen eigenen theologischen
Voraussetzungen, sondern er schöpft wirklich
aus den Quellen. Nichts wird geglättet, die Paradoxien
in Luthers Anschauungen bleiben und gewisse Differenzen
in ihm werden hervorgehoben. Der Verfasser hebt
mit Recht den positiven Zusammenhang der Erkenntnis
der vernünftigen Weltordnung mit der christlichen Liebesforderung
hervor, übersieht dabei aber keineswegs die
Gegensätze, die sich dawider in anderen Äußerungen
Luthers erheben. — Der Verfasser hat in dieser Arbeit
noch nicht das letzte Wort über das angeschnittene Problem
sagen wollen, eine weitere Untersuchung soll ihr
folgen. Die Gegensätze die er wahrnimmt, sind freilich
vorhanden, aber ihre Lösung scheint mir im Ganzen
verhältnismäßig nicht allzu schwierig zu sein. Die von
urher von Gott dem Weltleben eingestifteten Ordnungen
(Ehe, Beruf, Staat usw.) bringen an sich den göttlichen
Willen, wie er in der Schöpfung sich offenbart, zum
Ausdruck, und sind demgemäß sowohl Gaben der göttlichen
Liebe, als auch dem Menschen gegebene Aufgaben
der Gegenliebe zu Gott bezw. der Liebe zu den
Mitmenschen. So ist ihr Inhalt in der Tat identisch mit
dem Dekalog wie mit der Bergpredigt. Andererseits
werden aber diese Ordnungen vom Standort der sie
negierenden und übertretenden menschlichen Vernunft
her vom Menschen als Druck und Zwang empfunden, zumal
sie nur auf diesem Wege unter den sündigen Menschen
durchgesetzt werden können.
Berlin-Halensee. R. Seeberg.

Löber, Volkmar: Freiherr vom Stein. Staatsmann und Christ.
Berlin: Wichern-Verl. 1933. (143 S. m. 3 Taf.) gr. 8°. = Veröff. d.
kirchl.-soz. Bundes, 77/78. RM 3—.

Diese Studie ist entstanden aus einem Auftrag des
damaligen Reichsministers des Innern Dr. Wirth, „die
bis dahin noch bestehende publizistische Lücke auszufüllen
und in einer besonderen Schrift die religiöse
Grundeinstellung des Freiherrn vom Stein und die Auswirkung
dieser seiner evangelischen Lebensanschauung
auf sein Wirken herauszuarbeiten" (S. 7f.). Sie beruht
auf guter Kenntnis der Quellen, wobei nur die Heranziehung
der mustergültigen Publikation von Georg Winter
: „Vom Beginn des Kampfes gegen die Kabinettsregierung
bis zum Wiedereintritt des Ministers vom
Stein" (Publikationen aus den preuß. Staatsarchiven Bd.
93 Neue Folge, 1. Abt. 1. Teil, Bd. 1, Leipzig 1931) zu
vermissen ist. Die ersten drei Kapitel (Steins Werde-
und Lebensgang, Volk und Staat, der Kampf gegen
Napoleon) bieten inhaltlich nichts Neues, sind aber im
Interesse eines geschlossenen Gesamtbildes dankenswert.
Der Hauptnachdruck der Schrift liegt auf dem 4. Kapitel:
Steins Persönlichkeit und sein Verhältnis zu Religion
und Kirche. Mit Recht betont L. durchgehend«, daß
Stein in seiner Frömmigkeit in erster Linie vom Luthertum
bestimmt und daß er hier wie auch in seinem!
Lebenswerk als Staatsmann über den Doktrinarismus
der Aufklärung hinausgewachsen ist. Von besonderem
Interesse ist die Darstellung seines Verhältnisses zur
katholischen Kirche (S. 121ff.) und seiner Beteiligung