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Ausgabe:

1933 Nr. 14

Spalte:

245-248

Autor/Hrsg.:

Schneider, Johannes

Titel/Untertitel:

Doxa. Eine bedeutungsgeschichtliche Studie 1933

Rezensent:

Kittel, Helmuth

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Theologische Literaturzeitung 1933 Nr. 14.

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wohl Staatssekretär in jüdischen Angelegenheiten, erhält
von dem persischen König die Erlaubnis, mit denen,
die willens sind aus der jüdischen Verbanntenschaar,
heimzukehren und in Judäa die Gemeinde neu zu bauen,
wohlbemerkt aber nur in religiöser und kultischer Hinsicht
. Politische Selbständigkeit konnten und durften die
persischen Könige nicht aufkommen lassen, wie die
jüdische Gemeinde und Serubabel (518 v. Chr. ff.) es
zu ihrem Schaden erfuhren. Aber in religiöser Hinsicht
waren sie von kluger Duldsamkeit. Das erfuhr auch
Esra und seine Schaar. Das „Gesetz des Gottes des
Himmels", so sagen die Perser, das „Gesetz des Moses",
so Esra, — war in seiner Hand. Man hat dabei nach
Schmidt nicht bloß an die Schrift des Priestercodex zu
denken, sondern an den Zusammenschluß dieser Schrift
mit den anderen im Pentateuch enthaltenen Quellen —
also an unsere „fünf Bücher Mosis". In diesem Gesetzbuch
finden sich nun Bestimmungen (3. Mose 25) über
den Besitz von Grund und Boden, die sehr merkwürdig
und lehrreich sind. Der Hauptgedanke ist, daß der
Grund und Boden der Gottheit gehört, die israelitischen
Bewohner und Bauern nur Nutznießer und Lehnsmänner
sind (S. 10). Verkauft man etwas von seinem Grund
und Boden, so ists nicht für immer, sondern nur für
einen Zeitraum der mit dem „Halljahr" d. h. dem auf
7 Brachlandjahre (jedes im 7. Jahre der Beackerting)
folgenden Ruhejahr. Darnach fällt der Besitz wieder
an den ursprüngl. Eigentümer zurück. Der Gedanke ist
also, daß dem Streben nach Latifundienwirtschaft, wie
das z. B. zur Zeit des Jesaja (5, 8) hervortrat, durch das
Gesetz ein Riegel vorgeschoben werden sollte: „daß jedem
einzelnen eine Heimstätt, ein Stück Eigen am Grund
und Boden nicht nur gegeben, sondern auch und zwar
auf alle Dauer gesichert werde." Es soll durch die
Rückgabepflicht der Besitzstand der Familie erhalten
bleiben. Denn die Familie (mischpacha) ist die eigentliche
Lehnsmännin Gottes. Dies Gesetz, dessen Entstehung
auf eine längere geschichtliche Entwicklung zurückgeht
, hat sich nicht durchführen lassen. Das scheiterte
an den realen Verhältnissen. So wie man sich das
am grünen Tisch in Babel zurechtgedacht hatte, lagen
die Sachen eben in Judäa nicht. „Die Wiederansiedlung
der Geschlechter auf dem von Urzeit her eigenen Boden,
also eine Rückdrehung des Rades der Geschichte bis in
die Zeit des ersten Seßhaftwerdens im Lande" (S. 21)
war eben unmöglich. So endet Esras Leben mit einer
Enttäuschung. Und doch kann und soll man den großen
Grundgedanken seiner Reform nicht gering halten, daß
Gott seinem Volk das Land gab, in dem er es hat wurzeln
lassen und daß er will, daß dem Volk in seiner Ge^-
samtheit dieser Boden Heimatserde sei.

Man wird im Ganzen den schön und oft mit dichterischem
Schwünge vorgetragenen Ausführungen, auch
den Anmerkungen zumeist, zustimmen können. Im Einzelnen
ist man ja bei der Lückenhaftigkeit des Materials
auf mehr oder weniger begründete Vermutungen angewiesen
. — S. 6 1. st. 120: 130 u. st. Nobonaid: Nabu-
naid. S. 83,12 von oben ist der Ausdruck: Fortführung
der Gefangenen nach Babylon her verwunderlich. Auch
daß die eifernde Rede des Jesaja gegen die Land- und
Häuser-Fresser zweimal in extenso gegeben wird (S. 12
u. 17) ist in einer so kurzen Rede doch wohl unnötig.
Bonn. J. M e i n h o 1 d.

Schneider, Lic. Dr. Johannes: Doxa. Eine bedeuttingsaeschicht-
liche Studie. Gütersloh: C. Bertelsmann 1932. (V, 183 S.) 8°. =
Neutestamentl. Forschgn. Hrsg. v. O. Schmitz. 3. Reihe: Beitr. z.
Sprache u. Gesch. d. urchristl. Frömmigkeit. 3. H. RM 5—.

Die Geschichte des Wortes ööEn gibt eine Reihe
wichtiger Fragen auf, deren Bearbeitung wiederholt gefordert
wurde. Sehn, gibt in der Einleitung seines Buches
eine eindrucksvolle Zusammenstellung der Desiderate
, die die Forschung in Bezug auf dieses Wort geäußert
hat. Er wählt sich von diesen Problemen das
im engeren Sinne sprachgeschichtliche aus. „Wir
fragen insbesondere, ob die griechischen Übersetzer des

A. T., deren Sprachgebrauch von stärkstem Einfluß auf
das N. T. gewesen ist, die konkret-realistische Bedeutung
Lichtglanz dem Worte 86ga bei der Wiedergabe des
hebräischen kabod von sich aus aufgezwängt haben, oder
ob sie einfach, wie Deißmann vermutet, ,die alte realistische
, in der Volkssprache ihrer Umgebung noch fortlebende
Grundbedeutung aufgegriffen haben'." (S. 4).
Mit dieser Wahl dürfte die allgemeine Problemlage
hinsichtlich des Begriffes ö6|a zutreffend beurteilt sein:
erst wenn die Frage nach dem Ursprung jenes Bedeutungswandels
geklärt ist, der in der LXX zum 1. Mal
im großen Umfang sichtbar wird, gewinnt man einigermaßen
sicheren Boden für alle anderen Fragen, die die
Bedeutungsgeschichte von Söga aufgibt.

Nach einleitenden sprachgeschichtlichen Bemerkungen
allgemeiner Art, einer Vermutung über die Etymologie
des Wortes und einer Übersicht über seinen „lite-
rargriechischen Gebrauch" tritt Sehn, in eine ausführliche
Untersuchung des in Frage kommenden Quellenmaterials
ein. In sehr übersichtlicher Weise geht er
hintereinander die 86|a-Stellen folgender Urkunden durch:
Inschriften; Mysterienliteratur, Zauberpapyri, Astrologie;
Septuaginta und verwandte Texte (Aquila, Symmachus,
Theod., Aristeasbrief, gr. Henoch, Test. 12. Patr., Ps.
Salom.); Philo; Urchristentum (Synoptiker, Acta, Paulus
, Johannes, Petr.briefe, Judas, Jacob, Hebr.); neute-
stamentliche Apokryphen; alte Kirche (Apostol. VV.,
Apologeten, Origines, ausgewählte andere Väterstellen).
Eine Betrachtung über ,öö|a im Neugriechischen' und
,56ga und gloria' beschließt das Ganze.

Aus allen diesen Urkunden sind die einschlägigen
Stellen sehr sorgfältig zusammengetragen worden. Meist
sogar in vollständiger Form, und wo das nicht der Fall
ist, wird die Beschränkung sorgsam vermerkt und begründet
. Die Interpretation hat stets das schlichte Ziel,
festzustellen, ob man es an der betr. Stelle mit der allgemein
literar-griechischen Bedeutung zu tun habe, oder
mit der konkret-realistischen Bedeutung Lichtglanz. Als
Ergebnis dieser Materialkontrolle hält Sehn, fest: in
der Bedeutungsgeschichte von öö^a heben
sich zwei Linien heraus, die literargrie-
chisch abstrakt-theoretische (Meinung,
Ehre, Ruhm) und die volksgriechisch-hellenistische
mit dem ko n k re t - rea 1 i s t ischen
Sinn Glanz, Lichtglanz. Die zweite dürfte
kaum durch die LXX geschaffen sein. Vielmehr
ist es wahrscheinlich, daß sie die
ursprüngliche ist, die sich im Volksgrie-
chischen erhalten hat und von den griechischen
Übersetzern des A.T. wieder aufgegriffen
ist.

Jede Würdigung einer solchen Untersuchung wird
von dem ausgehen müssen, was dem Verfasser selbst
das Entscheidende ist. Eine anderswo einsetzende Kritik
wäre angesichts des so umfangreichen verarbeiteten Materials
allzu billig. Sehn, gewinnt an drei Punkten die
Hauptstützen für seine Hypothese, die er selbst als solche
würdigt: in der Etymologie des Wortes, in der Auslegung
der Zauberpapyri und im Tatbestand der LXX.
Hier muß also die Kritik ansetzen.

a) Sehn, meint: „Die eigenartige Bedeutungsgeschichte
von öö|tt und der dazugehörenden sonstigen
Wörter läßt sich nun am besten dann verstehen, wenn
man als ursprünglichen Grundinhalt der Wurzel dok
den des sinnlich wahrnehmbaren Scheinens oder
Glänzens eines Lichtkörpers annimmt" (S. 8). Diese
Annahme wird dann spezialisiert auf öoxwdgEiv (=ins
rechte Licht rücken, beleuchten),öoxeiv (= glänzen, scheinen
), Söget (= Lichtglanz), öoluG-iv (=mit Glanz antun),
lat. decus (= Zier, Glanz), docere (= sein Licht leuchten
lassen). Es ist nun angesichts der Tatsache, daß dieser
etymologischen Vermutung in Sehn.'s Arbeit eine verhältnismäßig
große Bedeutung zukommt, überraschend,
daß sie in keiner Weise durch Belege oder konkrete
etymologische Argumente gestützt wird. Sehn, stellt