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Ausgabe:

1931 Nr. 21

Spalte:

487-494

Autor/Hrsg.:

Luther, Martin

Titel/Untertitel:

Luthers Vorlesung über den Hebräerbrief 1931

Rezensent:

Bornkamm, Heinrich

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Theologische Literaturzeitung 1931 Nr. 21.

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berger Akademie — sucht in seinem Vortrag die neue Denkhaltung des
großen Kardinals in ihrem Wesentlichsten aufzudecken : das Problem des
Universum bei Nikolaus von Cues wird von den drei Lehrstücken der
coincidentia oppositorum, der complicatio und explicatio, der concor-
dantia her zu diesem Zweck verhandelt. Dabei tritt die grundlegende
Bedeutung der logischen Umstellung heraus: die traditionell-aristotelische
Logik wird durch den Satz ,finiti et infiniti nulla proportio' als Denkmittel
nur des Endlichen, nicht mehr der Qotteslehre erwiesen, das
Problem Endlich-Unendlich wird auf dasjenige von Idee und Erscheinung
in ihrer artmäßigen Getrenntheit zurückgeführt und jedem Individuellen
so sein gleich unmittelbares Verhältnis zum Absoluten gesichert,
in dem die Gegensätze des Endlichen zusammenfallen. Dem entsprechen
die Folgerungen für die Verendlichung des Weltbildes und die Auswirkungen
naturwissenschaftlicher, metaphysischer, ethischer und theologischer
Art. Die Sphäre der Logik grade offenbart hinwiederum auch
die Verbundenheit der scheinbar widersprechenden Gedanken von der
coincidentia und der explicatio, sofern die endliche Vernunft, die, eben
darum ignorantia, nur das Sein des Unendlichen und zwar als Schranke
erkennt, aber dadurch zugleich als docta ihres eigenen relativen Endlichkeitscharakters
nunmehr inne wird und Endliches vermöge des Unendlichen
messend zu denken vermag, darin selbst die schöpferische Kraft
ist, deren Eingefaltetheit sich — im Endlichen — frei zur Vielheit, zur
logischen Systematik der Wissenschaften entfaltet. So ähnelt sie ihre
Begriffsunterschiede setzende schöpferische Kraft derjenigen Gottes an,
die Wesensunterschiede schafft und den Dingen gleicherweise ungeteilt
verbunden ist wie die Vernunft den Begriffen. Beim Begriff der con-
cordantia alles Individuellen schließlich wird der christliche Religionsphilosoph
sichtbar, dem Christus zum Mittler wird zwischen dem Kon-
kret-Vielen und dem Absolut-Einen, sofern Christus die humanitas als
Gipfel alles Vielen repräsentiert und zugleich als ihr Endziel den unsterblichen
Sinn der Welt enthüllt. Neben ihm führt der Gedanke der
Kirche die concordantia aus im Sinne der una religio, expliziert in
rituum verietate. Es geht nicht an, hier über alle in strenge Folge gereihten
Gedanken zu berichten ; daß sie, wie die herausgehobenen Hauptlinien
andeuten, geeignet sind, den Zugang zu der eigentümlichen
christlich-platonischen, aber vom Aristotelismus und von nominalistischem
Denken nicht ganz befreiten Spekulation des Cusaners sachkundig zu
eröffnen, bestätigt auch ihr Zusammentreffen in der Auflösung vermeintlicher
Widersprüche. Das Denken des Nikolaus von Cues geht deutlich
um das Verhältnis von Gott und Welt; in diesem Erbe steht er. Und
er begreift Gott, das Absolute, als den im Universum, d. h. in der
rationale Erkenntnis zulassenden und sichernden Sphäre, explizierten
Sinn der Welt, der sich zur Totalität der Individuen verhält, wie Eine
Wortbedeutung zu den zahllosen Wortkörpern der vielen möglichen
Sprachen" (40).

R. Klibansky druckt in der Textbeilage das sogenannte kosmo-
logische Glaubensbekenntnis des Kardinals ab, eine Eintragung des
Cusaners auf einem freien Schlußblatt in einer von ihm erworbenen
Handschrift astrologischen und astronomischen Inhalts, bald nach 1444.
Dazu eine phototypische Wiedergabe dieses fol. 55 v aus dem Cod.
Cus. 211.

Bonn. E. Wolf.

1. Luthers Vorlesung Ober den Hebräerbrief. Nach der Vatikanischen
Handschrift hrsg. von Emanuel Hirsch und Hanns
Rückert. Berlin: W. de Gruyter u. Co. 1920. (XXVII, 299 S.)
gr. 8°. = Arbeiten z. Kirchengesch. hrsg. von E. Hirsch u. H. Lietz-
mann, Bd. 13. RM 15-; geb. 17—

2. Luthers Vorlesung über den Hebräerbrief 151718. Hrsg.
v. Johannes Ficker. Leipzig: Dieterich'sehe Verlagsbuchh. 1929.
= Anfänge reformator. Bibelauslegung Bd. 2. 1. Tl.: Die Glosse.
Mit 1 Lichtdrucktaf. (LVI, 74 S.) 2. Tl.: Die Scholien. (137 S.)
gr. 8°. RM 15—; geb. 17—.

3. Luther, Martin: Vorlesung über den Hebräerbrief 1517/18.
Übertragen v. G eorg H el big. Leipzig: Dieterich'sehe Verlagsbuchh.
1930. (XVI, 156 S.) gr. 8°. RM 5.50; geb. 7—.

4. Luthers Hebräerbriefvorlesung von 1517/18. Deutsche Über-
setzg. v. Erich Vogelsang. Berlin: W. de Gruyter u. Co. 1930.
(VII, 187 S.) gr. 8°. = Arbeiten z. Kirchengesch. hrsg. v. E. Hirsch
u. H. Lietzmann, Bd. 17. RM 7—; geb. 8—.

5. Vogelsang, Erich: Die Bedeutung der neuveröffentlichten
Hebräerbrief-Vorlesung Luthers von 1517/18. Ein Beirr, z.
Frage: Humanismus und Reformation. Tübingen: J. C. B. Mohr 1930.
(26 S.) gr. 8°. = Sammig. gemeinverständl. Vorträge u. Schriften a.
d. Gebiet der Theologie u. Religionsgesch., 143.

RM 1.80; in Subskr. 1.50.

Als letzte der großen Vorlesungen aus Luthers
Frühzeit tritt die Hebräerbrief-Vorlesung in den Kreis
der glücklichen Funde, durch die uns ein früher nicht
geahnter fester Grund für die Geschichte des werdenden
Luther gelegt worden ist. Der Hebräerbrief als Gegenstand
und das Schicksalsjahr 1517/18 als Entstehungszeit
haben die Erwartungen auf diese Vorlesung, seit

man von ihrem Vorhandensein wußte, hoch gespannt.
Man wird im ganzen sagen dürfen, daß sie sie erfüllt
hat, wenn auch gelegentlich an anderen Punkten, als
man vermutete. Gewiß ist sie nicht mit der Römerbrief-
vorlesung auf die gleiche Linie zu stellen. Das knappe
Diktat der Hebräervorlesung verschließt sich dem Zugang
spröder als das breit angelegte gedankengewaltige
i Römer-Kollegheft Luthers. Aber dafür lohnt sie dem
| Eindringenden seine Mühe durch eine Fülle scharf ge-
| prägter zusammengepreßter Wendungen, mit einer verhaltenen
Glut der Gedanken, die für die Entwicklung
der Rechtfertigungs- und Christuslehre neue Anhalts-
j punkte bieten, und durch den Einblick in Luthers wissenschaftlich
beträchtlich vertiefte Auslegungsweise. Es erforderte
eine größere Abhandlung, das im einzelnen zu
schildern. Ich beschränke mich daher in der folgenden
Anzeige auf die nächste Pflicht, in die beiden vorliegen-
, den Ausgaben einzuführen. Ich halte mich dabei rein an
I die Sachfragen. Über den persönlichen Streit, der sich
an die beiden kurz nach einander erschienenen Ausgaben
: angeschlossen und ungebührlich von sich reden gemacht
hat, hier meine Meinung zu sagen, halte ich nicht für
meines Amtes.

Beiden Ausgaben liegt die Handschrift aus der
Aurifabersammlung der Palatina in der Vatikanischen
Bibliothek (P.) zugrunde, auf die zuerst 1899 der spätere
Naumburger Superintendent, der nun schon verstorbene
Dr. Herrn. Vopel hinwies, als er im Auftrage Joh.
Fickers die Kataloge der römischen Bibliotheken auf
reformatorische Exegetica durchsah. Erste Stücke daraus
wurden durch Denifles Lutherwerk 1904 bekannt, einiges
wenige noch durch K. A. Meißinger, Luthers Exegese
in der Frühzeit (1911) und J. Ficker, Luther 1517
(1918). Es ist begreiflich, mit welcher Freude man
nun die Veröffentlichung des ganzen Textes zuerst durch
Hirsch-Rückert (H.-R.), dann durch Ficker (F.) begrüßt
. Er umfaßt die Glosse zum ganzen Hebr., die
Scholien zu Kap. 1—11. Da aber Luther nachweislich
im Drang des Semesterendes die Vorlesung auf die,
freilich stark bereicherte, Glosse beschränkt hat, ist uns
seine Vorlesung im vollen Umfange erhalten. Ja, wenn
auch die von Verstellungen und Fehlern wimmelnde
, Hdschr. P. den Bearbeiter im einzelnen vor schwierige
Fragen stellt, die ohne neue Zeugen niemals eine ganz
einheitliche Lösung finden werden, so darf man
doch sogar hoffen, mit dem vorliegenden Text Luthers
eigenem Kollegheft recht nahezukommen. Es bedeutet
dabei wenig, ob man mit H.-R. naoh dem Vorgang von
1 Meißinger in P. eine Abschrift einer studentischen Kol-
; legnachschrift findet oder mit F. die Vermutung wagt,
i P. weise wie der Römerbrieftext der Palatina auf Lu-
1 thers Manuskript selbst zurück. Mir ist diese Hypothese
zwar unwahrscheinlich: die Bemerkung in Aurifabers
Römertext ,ex autographo descriptus' fehlt eben doch im
Hebr., und das wiegt schwerer als das Fehlen einer
: Notiz über den Verfasser der Glosse; die, allerdings
j nicht besonders zahlreichen, Hörfehler, finden dabei keine
i rechte Erklärung; für das Weglassen des Scholion zu 2,
14 a ist kein Grund einzusehen (S. XXV); die sorgfältige
Aufmachung von P. spricht nicht gegen die andere
These, da P. ja keinesfalls ein studentisches Kollegheft,
sondern eine Abschrift ist; die Verwirrungen der Glosse
sind nur aus einer doppelt gebrochenen Überlieferung zu
verstehen, u. a. Aber sachlich ist der Unterschied unbedeutend
, da die wörtliche Verwendung eines Vorlesungsstückes
(H.-R. 174, 9—19. F. II, 59, 9—19) in Luthers
Instructio pro confessione peccatorum (W. A. 1; 264,
9—18; das ist die genauere Parallele als die von H.-R.
S. XI bemerkte zu W. A. 1; 330, 36—331, 4) P. auch
im anderen Falle als wörtlich aus Luthers Heft
diktiert erweist. Während diese grundlegende Hdschr.
H.-R. allein zur Verfügung stand, ist es F. gelungen,
! noch eine studentische Nachschrift (D.) in der Anhalti-
I nischen Staatsbibliothek in Dessau ausfindig zu machen,
die aber nur die Scholien zu Kap. 1—5, und auch diese