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Ausgabe:

1930 Nr. 1

Spalte:

12-13

Autor/Hrsg.:

Neuscheler , Eugen

Titel/Untertitel:

Die Klostergrundherrschaft Bebenhausen 1930

Rezensent:

Knapp, Theodor

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Theologische Literaturzeitung 1930 Nr. 1.

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dem die im übrigen von viel Geist und von reichem j
theologischen Verständnis zeugende Arbeit leidet. Richtiger
wäre es gewesen, zuerst einmal ganz unsystematisch j
und prinziplos die trinitarischen Grundstellen zu unter- )
suchen, aus ihnen das Wesen einer wirklichen trinitarischen
Aussage herauszuarbeiten, darnach die sekun- j
dären und die zweifelhaften Anklänge zu untersuchen, j
und erst auf grund solcher methodisch-exegetischer Ein-
zelfeststellungen an eine systematische, biblisch-theologische
Rekonstruktion des trinitarischen Denkens des
Paulus heranzugehen.

Die Zahl dieser Grundstellen oder, wie B. (S. 225)
sagt, „ausgesprochen trinitarischen Stellen" ist freilich
nicht groß. Ich rechne hierzu nur II. Cor. 13,13 (vgl.
m. Auslegung a. a. O.) und 1. Cor. 12,4—6; die dritte
Stelle, die B. noch aufführt, Eph. 4,3—6 ist problematisch
(s. o.).

Der Spruch II. Cor. 13, 13 hat in dem systematischen Aufbau seine
Stelle erst unter AUS gefunden; zu weit geht mir der Vf. auch hier,
wenn er betont, daß die eine Lebenswesenheit hier als Christus-, Gottes-
und Geistesgabe erscheine; ich finde weder die Einheit der drei Gaben
noch die Wesenseinheit der drei Gaben angedeutet (S. 87 ff.). Eher
ist das von I. Cor. 12,4—6 zu sagen.

Diese Stellen berechtigen uns in jedem Falle zu
der Meinung, daß wenn Paulus auch sonst die drei Namen
nennt, eine trinitarische Aussage beabsichtigt ist.
Es müssen aber die drei Namen gleichwertig und in
innerem Zusammenhang aufgeführt sein. Sonst bleibt
die „Trinität" eine äußerliche oder etwas Zufälliges.
Diese Bedingungen sind, wie sich uns schon ergeben
hat, auffallend selten erfüllt. Die Regel ist, daß Paulus
das Heil und die Heilserfahrung binitarisch beschreibt
und entweder von Gott und seinem Sohn, oder von Gott
und seinem Geist oder von Christus und dem Geiste
(Gottes) redet, z. B. 1. Cor. 6,11. Der Verf. hat versäumt
, auch die große Zahl solcher binitarischen Aussagen
zu sammeln. Solche binitarische Aussagen
können natürlich leicht zu trinitarischen abgerundet
werden. Daraus entsteht aber noch keine wirkliche
Trinitätslehre, sondern nur ein Ansatz zu ihr. Von besonderer
Wichtigkeit ist hier, daß Paulus Heil und
Heilserfahrung bald pneumatisch, bald „Christisch" ausdrückt
und leicht von einer Anschauung zur anderen
übergeht, vgl. Rom. 8,5 ff. Hier sind dann trinitarische
Anklänge unvermeidlich, aber man kann fragen, ob sie
bewußt erzeugt sind. Jedenfalls muß bei jeder trinitari- I
sehen Aussage gefragt werden, aus welchem Grunde die
„dritte" Größe — es ist bald Gott, bald Christus, bald
der Geist — noch genannt ist, vgl. z. B. Gal. 3, 14. i
Rom. 8, 5. 1. Thess. 1, 6—8. Innerlich begründet er- I
scheint die Trinität nur dann, wenn sie aus der Geschichte
der Heilsökonomie herauswächst, nämlich aus j
der Folge der „zwei" Sendungen durch Gott, so
klassisch Gal. 4, 4—7 (vgl. dazu B. auf S. 52ff.); nur {
ist hier besonders stark die Subordination von
Sohn und Geist zum Ausdruck gebracht; gegeben ist
nicht 3, sondern 1 und 2, und nur die „Grundstellen" ermächtigen
uns dazu, zu fragen, ob Paulus hier nicht
doch die Trinität gemeint hat, d. i. die Zusammenschau
von 1 und 2. Vgl. Rom. 8, 11 (S. 97 f.).

In einem zweiten Hauptabschnitt sucht der Verf. i
den theologischen Ideengehalt der paulinisch-trinitari-
schen Texte zu erheben, den er dann mit der kirchlichen
Dreifaltigkeitslehre vergleicht. Hier wird mehr dogmatisch
argumentiert. Der Verf. bemüht sich, allerlei falsche
Auffassungen zu widerlegen, so die Meinung, daß
Paulus nur eine Dreifaltigkeit des Wirkens, nicht eine
Wesensdreifaltigkeit lehre, vor allem die Leugnung der
„Persönlichkeit" des h. Geistes bei Paulus: er ist nach
B. weder eine unpersönliche Macht, noch das unpersön- i
liehe Gotteswesen, auch nicht bloße Personifikation, erst
recht nicht identisch mit dem Kyrios — zu II. Kor. 3,
17 konstatiert der Verf. die ihm wichtige Unterscheidung
zwischen Pneuma als Wirkprinzip und dem Preuma als
Wesensprodukt des Pneumawirkens. Positiv weiß der

Verf. dann die Persönlichkeit des heiligen Geistes aus
der Art und Weise des Seins und Wirkens, aus dem
Verhältnis zum Menschen und aus dem zu Vater und
Sohn zu erweisen. Er übersieht aber, daß die Aussagen
des Paulus auf solche dogmatische Bestimmtheiten gar
nicht eingestellt sind, daß das Interesse an einer einhelligen
, immer festgehaltenen Lehre ihm abgeht und
daß in all seinen Aussagen deutlich und konsequent die
Unterordnung des Geistes unter Gott oder auch unter
den Sohn heraustritt, oft so kräftig, daß man sagen
muß, das Absehen auf eine göttliche Dreieinigkeit ist
ihm noch fremd gewesen.

Es steckt viel Fleiß, viel Bemühen um theologische
Exegese, viel anregende Diskussion in dieser Arbeit;
aber da sie methodisch von Grunde aus verfehlt ist,
kann sie nur mit äußerster Vorsicht verwertet werden.
Mit Absicht haben wir so ausführlich über diese katholische
Arbeit referiert; es besteht die Gefahr, daß solche
gewiß pneumatische, aber durch das Feuer der Kritik
nicht geläuterte und des wissenschaftlichen Fundamentes
entbehrende biblisch-theologische Untersuchungen demnächst
auch im Bereich der protestantischen Theologie
erscheinen werden.
Kiel. H. Windisch.

Neuscheler, Eugen: Die Klostergrundherrschaft Bebenhausen
. Sonderabdr. a. Württemberg. Jahrbücher f. Statistik u.
Landeskunde, Jg. 1928. Stuttgart: W. Kohlhamrner 1929. (S.
116—185 m. 1 eingedr. Kte.) 4°.
Das Zisterzienserkloster Bebenhausen ist der Zeit nach das vierte
seines Ordens im heutigen Württemberg, gegründet von den Pfalzgrafen
von Tübingen, die kurz vorher das Chorherrnstift zu Marchtal mit
Prämonstratensern besetzt, ein Jahrhundert zuvor das Bencdiktinerkloster
zu Blaubeuren gestiftet hatten. Auch nach Bebenhausen hatten sie zunächst
1185 Prämonstratenser gerufen, die aber aus unbekannten Gründen
1190 den Zisterziensern Platz machen mußten. Die Freigebigkeit der
Pfalzgrafen gegen die Kirche hat zum Verfall ihres Vermögens beigetragen
, an dem übrigens üppige Verschwendung, kostspielige Fehden,
wiederholte Erbteilungen wohl noch mehr Schuld trugen. 1301 verkauften
sie Burg und Stadt Tübingen an das Kloster Bebenhausen.
Doch vermochte dieses den Erwerb nicht zu behaupten, sondern mußte
sofort darein willigen, daß der Kauf rückgängig gemacht wurde. 1343
gingen dann beide, Burg und Stadt, an die Grafen von Württemberg
über, und damit die gräfliche Hochgerichtsbarkeit auch über das Kloster.
Dazu erwarben sie sich die Schirmherrschaft über dieses. Bebenhausen
nahm zwar von seiner Gründung an Reichsunmittelbarkeit in Anspruch,
wurde auch in den Hussitenkriegen vom Reich besteuert und der Abt
auf den Reichstag eingeladen, also als reichsumnittelbar anerkannt.
Andrerseits aber erschien er auf den württembergischen Landtagen und
bekannte sich dadurch als Landsassen. Das Zwitterverhältnis entschied
sich schließlich zugunsten der Landeshoheit, kraft deren Herzog Ulrich
1534 das Kloster aufhob, Herzog Christoph 1556 dort eine seiner
Klosterschulen unter einem evangelischen Abt einrichtete. Zwar wurde
der Abt noch 1582 zum Reichstag beschrieben, aber das war nur eine
gedankenlose Wiederholung des Vorgangs, der der selbstbewußte Herzog
Friedrich, 1593 zur Regierung gelangt, ein Ende machte. Das Kloster
besaß eine stattliche Zahl von Dörfern; viel weiter noch reichte sein
Güterbesitz und seine Zehntrechte; all das auf einem beigegebenen
Kärtchen verzeichnet. Auch stand ihm das Patronat über mehr als ein
Dutzend Pfarreien zu, den es bis zum Beginn des 15. Jahrhunderts zur
Inkorporation ausbaute. Die Herrschaft über die Dörfer übte als Beamter
des Abtes ein Vogt, von Anfang an ein Laie, der zugleich die Verhandlungen
mit auswärtigen Herrschaften zu führen hatte. Für die Verwaltung waren
Bezirke, sogenannte Pflegen gebildet; die Pfleger waren anfangs Mönche,
später ebenfalls Laien. In der ersten Zeit des Klosters wurden zahlreiche
Eigenbetriebe eingerichtet und zu diesem Zweck nach Zisterzienserart
Bauern gelegt, ganze Dörfer gesprengt. Aber auch hier wie anderswo
verloren mit der Zeit die Mönche den Geschmack an körperlicher Arbeit,
die Zahl der Laienbrüder sank von 130 auf 16 und noch weniger herab
, und so trat an Stelle der Eigenwirtschaft fast durchweg Verpachtung
an Maier; nur am Sitz des Klosters selbst und in dem ganz nahegelegenen
Lustnau blieben Wirtschaftshöfe des Klosters bestehen, der zu
Lustnau unter einem Hofmeister. Über all das, über die äußere Geschichte
des Klosters, die Regierung und die Persönlichkeit der einzelnen
Äbte — von 1320 bis 1456 waren es Adlige aus benachbarten Ministerialengeschlechtern
- über den allmählichen Erwerb des Besitzes, über
dessen Verwaltung, über den Wechsel zwischen Wohlstand und Geldnot,
über die unaufhaltsame Zersplitterung der Güter, über Klosterzucht und
Verweltlichung erhalten wir einen gründlichen und anschaulichen Bericht
in Neuschelers Abhandlung, die von guter Kenntnis der deutschen
Rechts- und Wirtschaftsgeschichte im allgemeinen, von eindringender