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Ausgabe:

1930 Nr. 13

Spalte:

297-300

Autor/Hrsg.:

Ahlhaus, Joseph

Titel/Untertitel:

Die Landdekanate des Bistums Konstanz im Mittelalter 1930

Rezensent:

Bossert, Gustav

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Theologische Literaturzeitung 1930 Nr. 13.

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irgendeinen Vorzug verdienen. Alles kommt darauf an,
wie man sich diesen Kampf und Sieg vorstellt. Luther
hat ihn näher als das Tragen der Anfechtung, als stille
Halten unter dem göttlichen Zorn bestimmt. Nur durch
diese Bestimmung gewinnen die Bilder bei ihm Sinn-
haftigkeit und Lebendigkeit. Der Christus yictor ist bei
ihm der, der unter dem göttlichen Zorn in die Hölle
getan wird und dort Gott anbetet. Man findet kaum
einen Vergleichspunkt mit der altkirchlichen Versöhnungslehre
. Erstens, Gott ist bei Luther auf beiden [
Seiten ganz und ungebrochen, der Teufel kommt nur
als göttliches Werkzeug im Versöhnungsdrama vor.
Zweitens, es handelt sich um ein letztes, nicht mehr
auf Tieferes zurück führbares geistig-persönliches Geschehen
. Mit beidem ist erst das Recht begründet, die
Versöhnung als Kampf und Überwindung darzustellen:
für die lebendige Bewegung Gottes im Gottesverhältnis,
für die Spannung von Zorn und Erbarmen, von Schuldbewußtsein
und Vergebungsgewißheit, d. h. für das Aufschließen
des Unbedingten in Gegensätzen, die nicht
mehr inbezug auf eine höhere Ordnung relativiert werden
können, haben wir nur noch die Bilder von Kampf |
und Leiden zur Verfügung. Nimmt man diese Be-
ziebttng weg, so sind die Bilder von Kampf und Leiden j
ebenso entseelt wie die von dem Rechtshandel. Ich gestehe
, daß ich einen unmittelbaren Zugang zu Irenaus j
ebensowenig besitze wie zu Anselm, daß mir die altkirchliche
Versöhnungslehre an ihr selbst ein fremdartiges
Gebilde ist und bleibt, genau so wie Anselms
Lehre an ihr selbst.

Man wird vielleicht finden, daß ich mit diesem
dritten Punkte aufs Letzte gesehen nichts Neues gegenüber
dem Zweiten gesagt habe. Aber gerade das Eigentümliche
an meiner letzten Argumentation gegenüber
der vorletzten ist das, worauf es mir ankommt. Was
wir heute brauchen, ist eine Versöhnungslehre,
welche den aneignenden Glauben, in dem
sieihreSinnhaftigkeiterstvollendet, versteht
als existierend unter dem Glauben
widersprechender Erfahrung. Nur weil ich
eine solche Versöhnungslehre allein bei Luther entwickelt
finde, nur deshalb bin ich auch in der Versöhnungslehre
Lutheraner.

Anhangsweis bemerke ich noch, dnß Aulen die tiefste Auseinandersetzung
neuerer deutscher Theologie mit dem Anselmismus, Adolf
Schlatt er, Jesu Gottheit und das Kreuz, 2. Aufl. Gütersloh 1913,
nicht beachtet hat.

Es geht aus der Art meiner Auseinandersetzung
vielleicht nicht zur Genüge hervor, wie dankbar ich
Aulen bin, endlich einmal in einer Erörterung über die
Versöhnungslehre Luthers eigentümliche Gedanken in
den Mittelpunkt gestellt zu sehen. Darin gehe ich mit
ihm ganz einig, wenn ich auch von Luther aus die Entwicklungslinien
in der Geschichte dieses Dogmas etwas
anders sehe als er und nicht in der Lage bin, den
zum Teil von Aulen selbst hervorgehobnen Unterschied
Luthers vom Altkirchlichen so gering einzuschätzen, daß
ich hier eine Einheit zwischen beiden im Wesentlichen
zu erkennen vermöchte.
Göttingen. E. Hirsch.

Ahl haus, Priv.-Doz. Dr. Joseph: Die Landdekanate des Bistums
Konstanz im Mittelalter. Ein Beitr. z. mittelalterl. Kirchenrechts
- und Kulturgeschichte. Stuttgart- F Enke 1929. (X, 405 S.
u. 2 Tab.) gr. 8°. == Kirchenrechtl. Abhandlungen, H. 109/110.

RM 40-.

In Südwestdeutschland und der Schweiz wird man
mit Freuden die neue Untersuchung über das Bistum
Konstanz im M. A. begrüßen. Auf Grund eines reichen,
bisher nicht bekannten Aktenmaterials gibt A. eine eingehende
, klare Darstellung der Entstehung und Verwaltung
der Landdekanate und -kapitel. Scharf unterscheidet
er im Anschluß an früher erschienene Arbeiten von
J. Krieg und F. Gescher zwischen dem kölnischen, der
Klöster- und Stifterverfassung nahestehenden und dem

westfränkischen Dekanatrecht und weist letzterem Rechtstyp
das Bistum Konstanz zu, wo der Dekan das vom
Bischof bestätigte Aufsichtsorgan ist; er fordert die
Untersuchung weiterer Diözesen, um die Ausbreitung
beider Rechtssysteme und eventuelle weitere Eigenbildungen
kennen zu lernen.

In drei Kapitel wird der Stoff gegliedert: Ursprung
und Entwicklung der Landdekanate, der Dekanatssprengel
und die korporative Ausgestaltung der Landdekanate
: das Recht der Landkapitel.

Zuerst wird die älteste Bistumsorganisation besprochen
: das Archipresbyterat bis ca. 1100. Die herkömmliche
Meinung von der Translation des Bischofssitzes
von Windisch nach Konstanz lehnt der Verf. ab;
er schließt sich der These von Duchesne-Besson an, wonach
die Bischöfe von Vindonissa nach einer politischen
Grenzverschiebung ihren Sitz mehr in der Mitte ihrer
Diözese nahmen, während die neu sich bildende Alemannenkirche
in Konstanz ein neues Bistum erhielt am
Ausgang des 6. Jahrhunderts.

Es steht fest, daß die Aufteilung der alten Diözese politisch bedingt
ist. Aber eine Änderung des Bischofssitzes ist m. E. nur denkbar
bei einem Bischofswechsel; so wie nach den napoleonischen Wirren das
Bistum Konstanz aufgeteilt wurde und zwei neue Bistümer, Freiburg und
Rottenburg, entstanden, so wird man doch wohl auch die Entstehung
der Bistümer Avenches-Lausanne und Konstanz zu denken haben. Und
Maximus kann ganz wohl der erste Bischof von Konstanz gewesen sein,
namentlich wenn man dem Untergang der letzten heidnischen Alemannenherzoge
Butilin und Leutharis 553 mehr Beachtung schenkt.

Die Entstehung der meisten Landpfarreien liegt
im Dunkel, nach A. erreicht die Ausbildung des Pfarrsystems
mit der Besiedlung des Landes einen gewissen
Abschluß. Die Organisation des Klerus wird erörtert
durch den Nachweis eines vierfachen Sinnes des Wortes
Archipresbyter: Domarchipresbyter ä. O., Landarchi-
presbyter ä. O. = Vorstand der Großpfarrei, Domarchipresbyter
j. O. = Vorläufer des Archidiakons, Land-
archipresbyter j. O. = Landdekan. Im nächsten Abschnitt
: Entstehung der Landdekanate wird die Langsamkeit
der Ausbildung des Pfarrsystems hervorgehoben
; aber die Menge neuentstandener Pfarreien zwang
zur Ablösung der Baptismalkirchenverfassung durch eine
neue bischöfliche Verwaltungsorganisation. Die Bildung
des Dekanats erfolgte nach A. von oben her durch den
Bischof, nicht von unten durch Selbstorganisation des
Klerus. Die Abgrenzung der Sprengel geschah nach
siedlungsgeschichtlichen, verkehrstechnischen und politischen
Gesichtspunkten und kam um 1100 zum Abschluß;
urkundliche Belege finden sich von 1130 an. Der dritte
Abschnitt bespricht die vollendete Sprengeleinteilung
nach dem über decimationis von 1275. Im Anhang er-
| halten wir eine Zusammenstellung der Sprengel nach
' den vorhandenen m. a. Statistiken, für die man dem
Verf. danken muß; seinem Wunsch nach einer Bistums-
; karte wird man gerne beipflichten. Im vierten Abschnitt
werden einige Veränderungen in der Einteilung der De-
I kanatsbezirke besprochen: die Teilung des Dekanats
; Ebratshofen zwischen 1324 und 1353 hat ihren Grund
in der Große, die des Uracher Dekanats in politischen
: Vorgangen, die nicht näher untersucht werden. Es liegt
aber nahe, bei der Entstehung des Landkapitels Reutlingen
, des von Urach abgetrennten Teils, an die 1330
erfolgte Verpfändung der Grafschaft Achalm an Württemberg
zu denken (s. auch S. 72 und 262 A.).

Unter den zu Urach gehörigen Pfarreien fehlen S. 61 ohne An-
i gäbe des Grundes Dettingen a. d. Erms, Wittlingen, Grafenberg (FDA.

1, 77 Berge) und S. Florian (FDA. 1, 76 Stephen); Andwil ist Wann-
1 weil (FDA. 1, 77 Wile). Die Teilung des Sprengeis Urach läßt sich
noch enger begrenzen auf die Jahre 1325/26, in denen Reutlingen noch
zum Kapitel Bempflingen-Urach gehört, und 1336, wo es schon selb-
! ständiges Dekanat ist (vgl. S. 262 A. O. A. B. Reutlingen Ortsbeschreibung
S. 39. 178). Auch gehörte S. 63 Bingen schon 1275 zum Land-
I kapitel Mengen-Hohentengen. Gruorn mit seiner alten Stephanskirche
| (S. Stephan auf einem Schlußstein im Chor) muß schon früh selbständig
j geworden sein, wohl schon wie die benachbarte Wittlinger Kirche vor
i 1100 (O. A. B. Urach S. 724); zum Bezirk Kirchheim ist es vermutlich
I aus politischen Gründen, durch Zugehörigkeit zum Neckargau oder durch