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Ausgabe:

1928

Spalte:

457-459

Autor/Hrsg.:

Jirku, Anton

Titel/Untertitel:

Das weltliche Recht im Alten Testament 1928

Rezensent:

Steuernagel, Carl

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Theologische Literaturzeitung

Begründet von Emil Schürer und Adolf von Harnack

Herausgegeben von Professor D. Emanuel Hirsch unter Mitwirkung von
Prof. D. Dr. G. Hölscher, Prof. D. Hans Lietzmann, Prof. D. Arthur Titius, Prof. D. Dr. G. Wobbermin

Mit Bibliographischem Beiblatt in Vierteljahrsheften, bearbeitet von Priv.-Doz. Lic. theol. K u r t D i e t r i c h Schmidt, Göttingen
Jährlich 26 Nrn. - Bezugspreis: halbjährlich RM 22.50 — Verlag: J. C. Hinrichs'sche Buchhandlung, Leipzig.

C1 UU,,, M_ 1ft Manuskripte und gelehrte Mitteilungen sind ausschließlich an Professor D. Hirsch in Göttingen, Jq Qaniomno,. lOM
.'O.Janrg. il. z.U. Hainholzweg «2, zu senden, Rezensionsexemplare ausschließlich an den Verlag. ocpicmDcr 174Ö.

Spalte1 Spalte
Jirku: Das weltliche Recht im Alten Testa- Ivan de Wijnpersse: De dietse vertaling
ment (Steuernage!).............4 571 van Suso's horologitnn aeternae sapientiae

Haefeli: Die Peschitta des Alten Testa-

Brooke, McLean, Thackeray: The

Old Testament in Gteek (Ders.)......461

Krackelmann: Lexikon Syriacutn (Dalman). 461

Wutz: Die Psalmen (Hernnann)......462

Dahse: Das Rätsel des Psalters gelöst (Kühl). 462

Spalte

Graft: Geschichte des Kreises Alfeld (Gohrs). 470
Kirchliches Jahrbuch für die evangelischen
Landeskirchen Deutschlands (Schian). . . . 472

(Clemen)...................465

' . ' [1 : LUC rcsciniirt viv.-. n.ivn i xji«- , , . , ~. „, ,, ,.. , /, ... -------~----~" ~---„w........ . . .

tu _ _ L*a Hl 1 picht Die Doppelkloster (Lempp) . . . 466 „, , . , . .,. , .... _

mentes (Hernnann) ............"GVo-u! Die Generalkapitel der Bursfelder Dock ho rn: D.e chnsthch-soztale Bewegung

Benediktiner-Kongregation (Ders.).....466

M ü 11 er: Der Kommunismus der mährischen

Wiedertäufer (Volker)............466

ijentsch: Nickel Schmidt (Nicolaus L'aber)
und Michael Blum, zwei Leipziger Drucker

der Reformationszeit (Clemen).......467

Wiener: The altars of the Old Testament H off mann: Die Jesuiten in Glogau

(Galling)...................4o3| (Eberlein)..................468

Morand: Le Statut de la femme kabylc v;'„tschke: Der Pietismus im alten Polen.-

(Strothmann)................ 463[ Zm Qescnicnte der deutsch - lutherischen |

Jecker: Die Heimat des hl. Pirmin, des Gemeinde Wengrow (Völker).......j K

Apostels der Alantannen (Hoffmann) . . . 464 1 Polnische Studenten in Leiden (Ders.). .
Levy: Die Wallfahrten der Heiligen im - Die Mitarbeiter an den Acta historico-
Elsall (Ders.)................ 465 ecclesiastica in Polen (Ders.)........469

in Deutschland (Ders.)...........473

Kühn cm an 11: Herder (Stephan)......474

Schellin g: Bruno oder über das göttliche
und natürliche Prinzip der Dinge (Knittermeyer
)....................474

Spiel!: Die Religionstheorie von Ernst

Troeltsch (Stephan).............474

Beibitz: Rationalism and Orthodo.xy of

To-day (Thimme)..............475

Heiler: Katholischer und evangelischer

Gottesdienst (Fendt)............476

Mensching: Das Christentum im Kreisel

der Weltreligionen (Haas).........>477

Witte: Die evangelische Weltmission (Ders.). I

Jirku, Prof. Dr. theo!, et pini. Anton; Das weltliche Recht im tischer Interessen zu stellen, läßt sich nicht verkennen,

Alten Testament. Stllgcschichtlich« und rcchtsverglcichende j obwohl er in einigen Beziehungen davon völlig frei ist.

Studien zu den juristischen Gesetzen des Pentateuchs. Güters- , unterscheidet 10 verschiedene Stilformen, im wesentlichen

loh: C. Bertelsmann 192,. (100 S.) 8°. geb. RM 7.50. ■ nach U£m Anfang) 7 B > vvenn jemand...", „wenn du...", „wenn

Im Codex Hamrntirapi (und ebenso in anderen alt- j ihr..." usw., außerdem z.B. Jussivformulierung, Fluchformulierung

orientalischen Gesetzbüchern) zeigen alle Einzelpara- ! usw. Es ist also immer nur ein einziges Merkmal entscheidend für

erraphen eine gleichartige Stilisierung. Es gilt Überhaupt 1 di* Zuweisung zu einer Gruppe. Dagegen habe ich Bedenken. M.E.

von den Gesetzen „aller Zeiten und Völker", daß sie je I WP** f docn fnc Stilyerschiedenheit, wenn von den mit „wenn

, . , !77; , c-i'-, . • /v ,„„__' j„„ tt_* ; jemand" beginnenden Gesetzen die einen durchgängig die 3. Person

eine einheitliche Stilart zeigen (ob das ganz den Tat- Ja(|fwcisen ^so soll er..)( dic andern da n hen £ d£

Sachen entspricht, kann ich nicht feststellen). Um so 2. Pers. Sing, oder Piur. („so sollst du", „so sollt ihr"), vgl z b

mehr muß es auffallen, daß die Gesetzeskörper des : Ex. 21,7ff. 14. Dtn. 19,16ff. Andererseits verteilt J. z.B. die

A.T.S, BuildesbUCll, deut. Gesetz, Heiligkeitsgesetz USW., Gesetze, die durch die außerordentlich charakteristische Strafformel

dieser Regel nicht entsprechen. Das kann nur daraus p^-p py^ zusammengehalten werden, nur wegen der vererklärt
werden, daß sie keine originalen, einheitlichen schiedenen Formulierung des Anfangs auf drei Gruppen (z. B. Lev.
Entwürfe sind, sondern redaktionelle Gebilde, zu denen | 20,9; Ex. 21,12; Lev. 24,17). J.'s stilkritische Methode bedarf also
Material aus verschiedenen Stilreinen Originalgesetzen noch der Verfeinerung und Vertiefung, ehe sie haltbare Ergebnisse

benutzt worden ist. Dies ist der sicher richtige und licf€m kann- - h nimmt ferner an> daß »He Gesetze, die gleichen

fruchtbare Ansatzpunkt für Jirkus Untersuchungen, Und f f^...^ ein und demselben Originalgesetz stammen, und baut

V n .! Tl Ut^i Int ic+ ,„mifp11r,« oin Vprrlipnet darauf Schlussc auf; z. b. s. 53: auf Mose können nur Gesetze der

daß er ihn stark betont hat, ist zweifellos ein WNdMWh Form >wenn emand...« zurückgenen. M ciner solcneil Annahme
Übrigens verkennt J. nicht, daß gelegentlich auch vor mMten wir ab€r sofort eincn Schrjtt weiterf?ehen und als mosaisch
ihm schon Stilunterschiede für die Quellenanalyse der alIe Q€setze in der „wenn"-Fomulierung ansehen, sowohl die des
Gesetzsammlungen des A.T.S benutzt worden sind (auch ßB. wie die von Dt. 19—25". Könnten nicht mehrere Gesetzesich
Selbst habe solche für die Analyse des deut. Ge- ; körper verschiedener Herkunft gleich stilisiert gewesen sein? Sind
SCtzeS verwertet) • er vermißt jedoch die konsequente wir sicher, daß die Redaktoren und Abschreiber die Formulierung
Durchführung des Prinzips Auch darin wird man ihm "ic geändert haben? — J. versucht sodann eine Charakteristik und

Recht geben müssen wenn er auch das Maß des bereits W*«** auch DAaKt,cnjnj; d" von ihm ermittelten primären Gesetz-

von andern Geleisteten wohl verkennt. Er selbst unter- bucher. D.ese Absdunttc betned.gcu am wenigsten. Die Charak-

vun a uem vjcicibietLn vvuiii w D„„Ltm /„,. tenstik bleibt im wesentlichen eine Zusammenstellung von unscharfen

nimmt es nun, alle Gesetze des weltlichen Rechtes (vva- E^kOgwi (z. b. s. 50: „an Behörde,, werden nur die Richter und

rum nicht auch die kultischen?) StllkritlSCh ZU analy- die Äitesjen erwähnt"; wie soll man sich, diese Gerichtsverfassung

Sieren Und aUS dem Ergebnis Schlüsse ZU ziehen. Zwei- vorstellen?), die Datierung beruht auf unzureichenden Indizien (z.B.

fellüS ist dabei, ZUmal da JirkU die Gabe Übersichtlicher die Nichterwähnung eines Königs beweist Herkunft aus der vorkönig-

Zusammenstellungen Und daher der Präparierung des liehen Zeit, ein böses arg. e silentiol). Endlich behandelt J. das

Materials für seine Verwertung in hervorragendem Maße gegenseitige Verhältnis der ermittelten originalen Gesetzbücher sowie

besitzt, allerlei Beachtenswertes herausgekommen. Aber ;l,r Verhältnis zu den übrigen altorientalischeu Gesetzbüchern Auch

mir o„L„- x a„R I c»in» 4 i •, • .x „„„.".„»„d hat aiic hier findet sich im einzelnen viel Anfechtbares (eine Reihe von

mir scheint, daß J. seine Arbeit nicht genügend hat aus- [>aMn kann ich als sokhe nicht anerkennen) dodl kann ich dem

reifen lassen, daß er ZU Schnell daran gegangen ist, aUS y<;rf ,„ d£r Hauptsache zustimmen, daß das Verhältnis der uns vor-

Seinen Beobachtungen Schlüsse ZU ziehen, durch die er iieg€nden oder von uns ermittelten Gesetzbücher nicht das der ein-

sich ZU früh festgelegt hat, SO daß er den freien Blick fachen Abhängigkeit des einen vom andern ist, sondern daß es im all-

für das Studium des Materials verloren hat. Auch eine gemeinen sehr viel komplizierter vorgestellt werden muß. Wenn er

Neigung, seine Beobachtungen in den Dienst apologe- aber letztlich alle Ähnlichkeiten als Auswirkungen eines Urgesetzes

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