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Ausgabe:

1921 Nr. 2

Spalte:

257-258

Autor/Hrsg.:

Alfaric, Prosper

Titel/Untertitel:

L‘évolution intellectuelle de Saint Augustin. I. Du Manichéisme au Néoplatonisme 1921

Rezensent:

Krüger, Gustav

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257 Theologifche Literaturzeitung 1921 Nr. 21/22. 258

fehler entlieht find. Er macht felbft darauf aufmerkfam,
daß für diefe und ähnliche Arbeiten ein gründliches
Studium der Handfchriften und der älteren Ausgaben die
erfte Vorausfetzung ift. Diefe Vorausfetzung ift inzwifchen
durch Bouffet erfüllt worden, und es ift nur zu wünfchen,
daß deffen mühfame Unterfuchungen uns nicht dauernd
vorenthalten bleiben.

Gießen. G. Krüger.

Alfaric, Prosper: L' evolution intellectuelle de Saint Auguftin

I. Du Manicheisme au Neoplatonisme. (IX, 556 S.).
gr. 8°. Paris, Emile Nourry, 1918.

— : Les ticritures Manicheennes. i.Vue generale. (III, 154S.).

II. Etüde analytique. (240 S.). Dafelbft 1918.
Batiffol, Pierre: Le Catholicisme de Saint Augultin. (555 S.).

kl. 8°. Paris, Victor Lecoffre, 1920.
Das an erfter Stelle genannte Buch zeige ich mit
befbnderem Vergnügen an. Sein Verfaffer, jetzt Profeffor
der Religionsgefchichte in Straßburg, hat die erften Spa-
tenftiche feiner Arbeit während eines längeren Aufenthaltes
an unferer Univerfität getan. Ich habe damals viel
mit ihm über feinen Plan gefprochen, ohne doch eine
Vorftellung davon zu gewinnen, daß es fich für ihn um
ein fo umfaffendes Unternehmen handele. Was er uns nun
gefchenkt hat, zeugt nicht nur von völliger Beherrfchung
des Stoffes, fondern auch von fehr beachtenswertem Dar-
ftellungsvermögen. Alfaric befitzt eine große Gabe fo-
wohl der Analyfe wie der Synthefe, und das Milieu zu
verarbeiten gelingt ihm ebenfogut wie die Herausarbeitung
der perlönlichen Entwickelung. Ich habe mich bei der
Lektüre öfter von einem Vergleich mit Scheels Luther
leiten laffen, wobei der franzöfifche Gelehrte nicht fchlecht
abfchnitt. Im Vordergrund fteht natürlich das Problem
der Konleffionen. Ich freue mich dabei der Sicherheit
Alfarics, der fich bei feiner Betrachtung des werdenden
Auguftin nirgends die Augen durch den fertigen Auguftin
trüben läßt. Gewiß, das hat auch Thimme nicht getan.
Aber ich empfinde Alfarics rein genetifche Methode als
noch überzeugender. Vielleicht hängt das damit zufammen,
daß er weiter ausgegriffen hat als Thimme. Es gewährt
einen hohen Reiz, ihm bei der tiefdringenden, allerdings
etwas breiten, aber fehr gefchickt angelegten Analyfe der
Jugendfchriften Auguftins zu folgen, fei es, daß er uns an
ihnen Manichäismus, Skeptizismus und Neuplatonismus
illuftriert, wie fie fich demGeift des Werdenden darfteilten,

ftand ein Urteil nicht zu. Das Ziel ift ein erfchöpfender
Überblick über das manichäifche Schrifttum und feine
Gefchichte, und da es m. W. einen folchen Überblick
bisher in keiner Sprache gibt, fo werden auch die Sachkundigen
Alfarics Arbeit willkommen heißen, zumal er
fich größter Sorgfalt und Genauigkeit befleißigt hat. Ich
benutze die Gelegenheit, auf einen Auffatz Alfarics in der
Revue d' Hiftoire et de Litteratures Religieufes 6 (1920)
S. 62—98 hinzuweifen. Er befchäftigt fich mit einem 1918
in einer algerifchen Höhle unweit Tebefia aufgefundenen
Manulkript, über das H. Omont in der Academie des
Inscriptions et Beiles-Lettres berichtete (vgl. deren
Compte-Rendus 1918 S. 241—250). Im Gegenfatz zu A.
Wilmart (a. a. O. S. 304), der in der von den manichä-
ifchen Electi und Auditores handelnden Handfchrift Bruch-
ftücke einer antimanichäifchen Schrift feheu will, möchte
Alfaric darin eine Verteidigung der manichäifchen Auf-
faffung erblicken, als deren Urheber er keinen Geringeren
als Mani felbft in Anfpruch nehmen will. Zum Beweis
druckt er den fehr lückenhaften Text mit Erläuterungen ab.

Batiffolls Buch ftellt den dritten Band feines Werkes
über Le Catholicisme des origines ä Saint Leon dar, deffen
erftes Buch 1' Eglise naiffante und La Paix Constantini-
enne 1909 und 1914 erfchienen find, und deffen letzter
Band Le siege apostolique fich in Vorbereitung befindet.
Von dem vorliegenden Band gilt Ähnliches wie von der
Paix Constantinienne (vgl. diefe Zeitung 1914 Sp. 401).
Neues wird man auf den vielen Seiten kaum finden. Das
Beitreben, Auguftin zu einem guten römifchen Katholiken
zu machen, tritt deutlich hervor. Indeffen wird davon der
größere Teil der Darfteilung kaum berührt, und es läßt
fich nicht leugnen, daß gewiffe formale Vorzüge der Ba-
tiffolfchen Schreibweife auch in diefem Band glücklich
in die Erfcheinung treten.

Gießen. G. Krüger.

Zak, Alfons, O. Praem., reg. Chorherr des Stiftes Geras: Die feiige
Gertrud von Altenberg, Tochter der hlg. Elifabeth und Prämon-

ftratenferin. (86 S.) 8". Saarlouis, Haufen 1921. M. 10_

Ich war gefpannt, wie man ein ganzes Buch über Gertrud, die
Tochter der hlg. Elifabeth, die faft vierzigjährige Meifterin des Prä-
monftratenfernonnenklofters Altenberg bei Wetzlar (geb. 1227, gelt
1297) fchreiben könne, da wir recht wenig von ihr winen. Der gelehrte
niederöfterreichifche Prämonftratenfer Z., deffen Verzeichnis gedruckter
Literatur auf S. 66—69 allerlei Erwartungen erregen kann, hat doch
nur eine im wefentlichen erbauliche Schrift geliefert. Zu Anfang ver- .
fucht er eine Ergänzung zur Lebensgefchichte der hlg. Elifabeth zu
feTes. daß er aus ihnen die kl itifchen Erwägungen erhebt, bieten. Als he in ihrem vierten Lebensjahr von Ungarn nach Deutfch-

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mit denen der Reifende fich von Manichäismus und Skep- !,n.a ZV trenr v"'°bten gjj,hrt, wurde habe man Raft gemacht Im

— ..... — -'• - r- Pramonftratenferchorherrenftift Obrowitz (tfchechtfch: Zaberduwiz) bei

Brünn, wo eben Kirchweih im Beifein vieler großen geiftlichen und
weltlichen Herrn, auch des Königs Ottokar I. von Böhmen gehalten
wurde. Das bezeuge die Urkunde Ottokars mit dem Vermerk: ,Tunc
temporis hec acta funt, cum tilia regis Ungarie in Teutoniam de-
portabatur. Tunc rex Boemie fccit prandium die fabbati in Clobuch
et die dominica in Zabridovich et hec omnia tunc firmiter determinavit'.
Eine Angabe von Jahr und Tag fehlt, und diefe wie eine andere ergänzende
Urkunde Ottokars mit dem Ausftellungsjahre 1210 find, wie

tizismus loszulöfen weiß. Bezüglich der .Bekehrung' ift
das Ergebnis das gleiche wie bei Thimme, fteht alfo im
Gegenfatz zu dem Urteil des Dänen Nörregaard, der in
einem, mir nur aus Scheels Notiz in der Zeitfchrift für
Kirchengefchichte 1921 S. 201 bekannten Buche dem Bericht
der Konfelfionen wieder die alte Geltung zu ver-
fchaffen o-efucht hat, Es wird nun viel darauf ankommen,

oh es Alfaric p-elinet in der Fortfetzung feiner Darfteilung I 7- weiß- »chtlich gefälfcht. Trotzdem fchelnt mir das Ergebnis, da an
AU y.it „„Ar* his AOO fo herauszuarbeiten, daß die echten VV^T deS, nicht zu zweifeln ift, hinreichend »eher,

wenn auch nicht fehr bedeutungsvoll. Z. hatte etwas mehr Bezügliches
geboten in einem Autfatze ,Zum 8oojährigen Jubiläum des Prämon-
(tratenferordens (1120—1920)' in: Franziskan. Studien VII (10201

die Zeit von 387 bis 400 fo herauszuarbeiten, daß die
Konfeffionen fozufagen als reife Frucht abfallen. Gerade
diefe Jahre bedürfen einer viel energifcheren Durcharbeitung,

auch unter dem Gefichtspunkt des Biographen, als fie 1 S. 249-52. Im Buch hat er diefe Vorlage fchlecht gebraucht, ins-
ihnen bisher trotz der verdien ftlichen Bemühungen der befondere ftatt 12m: 1211 gefetzt trotz, jener Angabe der 2. Urkunde,

innen o'yiti uuu ua (uunain e. uncj obwohl eben 1210 Himmelfahrt Mar i auf einen Snnnfnr fipl fv<rl

Dogmenhiftonker zuteil geworden .It. Mochte uns Alfaric j oben) und das Stift der JunRfrau Maria gew™ ^?i^8JZ&

(Regesta Thuringiae II, 1464a) hat die Einholung Elifabeths als wahr-

auf diefe Fortfetzung nicht zu lange warten laffen. Nicht
unerwähnt möchte ich laffen, daß die deutfehe kritifche
Literatur durchweg verwertet ift, allerdings ohne fortlaufende
Auseinanderfetzung, worin ich nur ein weiteres
Zeichen der felbftändigen Arbeitsweife des Verfaffers zu

fcheinhch bereits 1210 erfolgt bezeichnet. Dies wird nun beftätigt, und
das ift wichtig für die Gefchichte der Verfchwörung gegen Kaifcr Otto IV.
(vgl. Hampe in Hill. Vicrteljahrschr. IV (1901) S. i87f.). Jene beiden
Urkunden Ottokars find zuletzt kritifch herausgegeben worden von Guft.
Friedrich in: Codex dipl. et epift. regni Bohcmiae II (1912) nr. 363/4,

fehen vermag. Das Druckfehlerverzeichnis ift nicht voll- I die oben angef. Stelle fteht p. 392, 28 f. — Von der neueren Forfchung
ftändig, doch handelt es fich meift um Kleinigkeiten. | zur Gefchichte der hlg. Elifabeth weiß Z. nichts, er fügt neue zu den
Über den wiffenfehaftlichen Wert der an zweiter alten iimern.SeinT.itpri,t,,rvpr,.;pSni0;f»z„pr<Tänzen.z.B.durchHinwpiv
Stelle genannten Arbeit Alfarics, deren Kenntnis ich
der Freundlichkeit des Verfaffers verdanke, fteht mir

alten Irrtümern. Sein Literaturverzeichnis ift zu ergänzen, z.B. durch Hinweis
auf Gudenus, cod. diplom. Moguntinus III, ilgof., auf Thuringia Sacra
(1737) P- 106 u. 266C, auf Helfifches Urkundenbuch I, i ed. A. Wyß.
Auch die angeführte Literatur ift fchlecht ausgenutzt.

mangels quellenmäßiger Befchäftigung mit dem Gegen- | Marburg (Lahn). Karl Wenck.