Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1914 Nr. 5

Spalte:

137-139

Autor/Hrsg.:

Bardenhewer, Otto

Titel/Untertitel:

Geschichte der altkirchlichen Literatur. I. Bd.: Vom Ausgange des apostolischen Zeitalters bis zum Ende des 2. Jahrh. 2., umgearb. Aufl 1914

Rezensent:

Harnack, Adolf

Ansicht Scan:

Seite 1, Seite 2

Download Scan:

PDF

137 Theologifche Literaturzeitung 1914 Nr. 5. 138

Ahnung hat. Er fchiebt ja ... . die beffere Kenntnis dem Timotheus
zul' —Jift billig, aber hilft uns nicht weiter.

Die Kirchenordnungen der Paft. werden — zweifellos
mit Recht — dem Zufammenhang entnommen und nach

Literaturgefchichte' verteidigt. Er fucht zu zeigen, daß
die Selbftändigkeit der Aufgabe gegenüber der allgemeinen
.helleniftifchen Literaturgefchichte' nur feftgehalten
werden kann, wenn die Kirche mit ihrem Depositum

fachlichen Gefichtspunkten verglichen. So kommt die Ii- 1 fidei (>eine und diefelbe Wahrheit') der Betrachtung zu
terarifche Gattung diefer Abfchnitte zu ihrem Recht; bei i Grunde gelegt wird. Als ,altchriftliche Literaturgefchichte',
der Kommentarbehandlung erfcheinen fie fchließlich immer 1 weg fie nicht YKch noch Fleifch fei, fei die Aufgabe nicht
nur als Briefabfchnitte (daß fie das nicht find, hätte der I hartb.ar. ,Mit direkter Bezugnahme auf Harnack's »Ge

Autor aber doch beweifen muffen und nicht einfach als
Refultat der kritifchen Theologie vorausfetzen dürfen).
Leider aber fällt M. in Fehler der fcheinbar von ihm
fchon überwundenen Behandlungsweife zurück, wenn er
fich nun darauf befchränkt, die Kirchenordnungen mit
allerlei exegetifchen, textkritifchen und fprachlichen Bemerkungen
zu verfehen, in denen zwar viel wertvolles
Material gebucht ift, die aber hier — in einer Monographie
— vor der Erörterung der wichtigeren literarifchen
Fragen hätten zurücktreten müffen.

Denn die Ordnungen der Paft. find in Wirklichkeit verfchiedener
literarifcher Art. Wohl wird z. B. vom Gebet und vom Verhalten beim
Gebet gehandelt, aber doch kaum von den Pflichten der iniaxonoL und
Siäxovoi, fondern nur von der für diefe Funktionäre gewünfchten fitt-
lichen Hefchaffenheit; überdies flehen im Bifchofsfpiegel Eigenfchaften,
die von jedem Chriften gefordert werden könnten; die Regel über das
Verhalten der Frauen im Gottesdienft andrerfeits erfährt eine Begründung,
die in Wahrheit auf die Stellung der Frau überhaupt geht. Diefe Eigentümlichkeiten
nötigen m. E. zu der Hypothefe, daß in den Paft. Regeln
verfchiedener Art zufammen- und in die Briefform eingearbeitet find. Solche
Materialfcheidung innerhalb der Kirchenordnungen fcheint mir wefentlicher
als Interpolatioushypothefen wie die zu I Tim. 4, 13fr. — einem ohnehin
literarifch fehr fchwer beftimmbaren Stück! —vorgetragene oder gar die
Erörterung über Ttiozbq ö ).öyaq, nach der in diefer Formel Xöyoq die
Predigt, moxöq — doppelfinnig — .rechtgläubig' und ,myftifch' bedeutet.

In der Frage nach der Reihenfolge der Briefe und
nach dem Verfaffer ift M. fichtlich von Ed. Schwartz beeinflußt
: er neigt dazu, II Tim. fpäter als I Tim. (vgl. 4, 15
mit II i(6) anzufetzen und beide von verfchiedenen Ver-
faffern abzuleiten. Unter den Widerfprüchen zwifchen I
und II, die er anführt, find gewiß einige der Beachtung
wert, andere fcheinen mir nur mit einem Vergrößerungsglas
erkennbar. Doch für wefentlicher als diefe allzu
große Scharffinnigkeit in kritifchen Fragen halte ich einen
anderen Mangel des Buches: es bietet in den meiften
Abfchnitten nur Rohmaterial und unterläßt felbft den Verbuch
zur Verarbeitung.

So ift gleich der erfte Abfchnitt ,über die Sprache der Paft.' gewiß
ftatiftifch wertvoll, ifoliert aber die aufgezeigten Erfcheinungen doch bisweilen
. Wenn z. B. das Anakoluth I Tim. 1,3t zunächft nur gebucht
wird, um dann mit der Ungefchicklichkeit des Autors erklärt zu werden,
fo vermißt man einen Hinweis auf die Lockerung der Konftruktion, die
auch fonft gelegentlich mit dem Gebrauch von xa&wq verbunden ift. Gerade
die etwas ftereotype Sprache der Paft. ift ja für eine Statiftik gram-
matifcher und fyntaktifcher Phänomene nicht fehr ergiebig. Rohmaterial
und nicht mehr bietet auch der Abfchnitt über die Briefform fowie der
Vergleich mit der Didaskalia,

fchichte der altchriftlichen Literatur« hat v. Wilamowitz
von den »Scheuklappen derchriftlichenLiteraturgefchichte«
gefprochen, welche »die Einheit des geiftigen Lebens« fo
wenig anerkenne, und die Behauptung aufgeftellt, eine Ge-
fchichte der altchriftlichen Literatur der erften Jahrhunderte
habe im »Grunde genau die Berechtigung wie eine Ge-
fchichte der katholifchen Literatur feit dem Tridentinum«.
Ob Harnack ihm wohl eine kurze Definition des Unter-
fchieds zwifchen chriftlicher und helleniftifcher Literatur
geben wird?.

Ich bin kein Freund von methodologifchen Unter-
fuchungen und Streitigkeiten; in den meiften Fällen find
fie eine unnütze Zeitverfchwendung. Bedarf es gegenüber
dem Einwurf von Wilamowitz des Hinweifes darauf,
daß er fich mit feinem eigenen Beifpiele fchlägt (denn
warum foll eine Gefchichte der katholifchen Literatur feit
dem Tridentinum eine unberechtigte Aufgabe fein?), ferner
daß alle Literaturgefchichte fehr wohl auch in großen
Ausfchnitten behandelt werden kann, fei es nach Maßgabe
beftimmter Formen, fei es im Hinblick auf einen
beftimmten Inhalt. Natürlich find bei folcher Behandlung
unvermeidliche Schranken mitgefetzt, und ihrer muß
man fich bewußt bleiben. Aber die Verfuchung, das
Recht einer befonderen Gefchichte des Dramas, der Lyrik
ufw., und wiederum das Recht einer Gefchichte der Literatur
der Religion, des Rechtes, der Philofophie, ufw. erft
noch zu erweifen, ift zu wenig verlockend, als daß ich
ihr verfallen könnte. Mit der alten Literatur der chrift-
lichen Religion hat es aber noch eine befondere Bewandtnis
. Diefe Religion hat fich fehr bald in verfchiedenen
Kulturfprachen nebeneinander zum Ausdruck und Aus-
taufch gebracht. Dabei ift ihre Formenfprache ihr
felbft nie von felbftändiger Bedeutung gewefen; denn fie
war ftets mit der Darfteilung, Fortpflanzung und Verteidigung
ihres Inhalts ganz und gar befchäftigt. Eine
altchriftliche Literaturgefchichte, die fich von der Philologie
Form und Entwurf diktieren ließe, fiele daher von
fich felber ab und verlöre ihren eigentlichen Sinn. Die
altchriftliche Literaturgefchichte ift eine Dokumenten-
gefchichte. Als folche hat fie natürlich auch auf die
Formen zu achten und muß herbeiziehen und lernen, was
es hier zu lernen gibt — felbft an eine Monographie

Natürlich hat diefe Art der Bearbeitung auch ihre : unter diefem Gefichtspunkt läßt fich denken—; aber wie
Vorzüge. Sie leitet zum Sehen an und arbeitet fpäteren fich der chriftliche Geift in Gedanke und Wort felbft er-
Unterfuchungen vor, aber fie läßt manche Probleme — j faßt und zu dauernden oder vorübergehenden Aus-
und gerade die wichtigften — ungelöft. prägungen gebracht hat, das muß der Hauptgefichtspunkt

Auf den Verfuch, die im Rahmen diefer Anzeige auf- j bleiben. Eben deshalb muß auch .Chriftlich' das entgeworfenen
Fragen ihrer Beantwortung näher zu führen, [ fcheidende Stichwort fein; denn .Kirchlich' ift hier zu
darf ich unter Hinweis auf meine Bearbeitung der Paftoral- j eng und dazu ein in der Literaturgefchichte erft werden-
briefe in Lietzmanns Handbuch z. N. T. wohl verzichten, der Begriff.

Ich habe Mayers Arbeit nur noch bei der Korrektur be- Dennoch kann man fich auch .Altkirchliche Literaturgefchichte
' als Aufgabe gefallen laffen. Aber wenn fie
anders ausfehen foll als die .Altchriftliche Literaturgefchichte
', fo darf fie nicht fo ausfehen wie das Barden-
Berlin. Martin Dibelius hewer'fche Werk. Diefes ift in Wahrheit eine ,Alt-

1 chriftlicheLiteraturgefchichte' mit eingemengten,

nützen können und freue mich, daß wir — trotz manchen
Diffenfus in Hauptfragen — in vielen Einzelheiten unabhängig
von einander zu ähnlichem Urteil gelangt find

ardennewer, Protonotar Prof. DD. Otto: Gelchichte der i tendenziöfen, kirchlichen Gefichtspunkten. Einen
altkirchlichen Literatur, i. Bd. Vom Ausgang des : vollen kirchlichen Eindruck gewinnt man hier nicht, fondern
apoftolifchen Zeitalters bis zum Ende des zweiten Jahrh. | nur einen fchwächlichen. Eine .Altkirchliche Literatur-
2. umgearb. Aull. (XII, 633 S.) gr 8» Freiburg i. B., ! gefchichte' mußte fich auf den Standpunkt ftellen auf
u 1 .„„ I* , a/t ,~ welchem die Väter des 5.—9. Jahrhundert die altchriftliche

Herder 1913. M. 12—; geb. M. 14-50 Literatur gefehen und gefichtet haben. Ihre kritifche Ar-

In diefer mit bekannter Sorgfalt und Umficht bear- beit (vgl. z. B. das Decretum Gelasii, Photius und Arethas)
beiteten zweiten Auflage hat der Verfaffer in der umfang- müßte aufgenommen und fortgefetzt werden. Ichwünfchte,
reichen .Einleitung* (S. 1—73) den Begriff .Altkirchliche daß ein katholifcher Forfcher den Mut hätte, das zutun,

#