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Ausgabe:

1909 Nr. 18

Spalte:

513-515

Autor/Hrsg.:

Kallen, Gerhard

Titel/Untertitel:

Die oberschwäbischen Pfründen des Bistums Konstanz und ihre Besetzung (1275-1508) 1909

Rezensent:

Stengel, Edmund

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Theologifche Literaturzeitung 1909 Nr. 18.

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drücklich und macht nirgends den Verfuch, Urfprüngliches niederften, insbefondere der Meßpfründen verändert hat.
zu reftituieren? Sollte es nicht mehr herauszubekommen : Es ergibt fich, daß von einer Geltung des in ökono-
fein, ob Nov. in feinem Johannes paraclitus oder advo- mifchen Fragen fo ftark maßgebenden Gefetzcs von
catus las? — Indes, wir befitzen ein lateinifches Werk i Angebot und Nachfrage im Durchfchnitt nicht die Rede
aus dem 4. Jahrh., in dem Novatians Traktat nicht bloß fein kann. Schon zu Beginn des behandelten Zeitraums
benutzt, fondern feitenweife abgefchrieben worden ift, war das Bedürfnis im wefentlichen gedeckt, ja in fo
die 1901 von Batiffol und Wilmart edierten pfeudo- reichem Maße, daß fpäter gar nicht feiten eine Ver-
origeniftifchen tractatus. Fauffet berichtet kurz über minderung der vorhandenen Stellen erfolgen mußte;
diefen Fund, auch über die Hypothefe von Weyman und nicht weniger als 41 von ihnen find eingegangen oder
Jordan, die ihn Novatian felber zufchreiben wollten; nach zu Filialkirchen degradiert worden. Aber viel erheblicher
Bardenhewers Gefchichte der altchrifllichen Literatur II als die Abnahme ift die Zunahme; nicht weniger als 66
1903 entfeheidet er fich mit Recht für nieänifchen oder neue Pfarreien find entftanden. Forfcht man nun den
nachnieänifchen Urfprung. Aber daß wir jetzt genau wirkfamen Gründen nach, fo ift nur feiten, wie im Ka-
wiffen, wer ihr Verfaffer ift, hat er nicht erfahren und, pitel Blaubeuren, die Steigerung der Pfründen auf die
was fchlimmer ift, diefen koftbaren Zeugen für einen Unwegfamkeit der Gegend zurückzuführen. Statt inner-
Novatiantext im 4. Jahrh. außer Betracht gelaffen. Nur licher Urfachen werden meift perfönliche, äußere Veranein
Beifpiel für den Schaden: In jenem tractatus ift laffungen anzunehmen lein. Es fcheint, daß namentlich
S. 210, 15—213,7 das Meifte lediglich Reproduktion im Dekanat Theuringen und im Linzgau, vielleicht auch
von Novatian ed. Fauffet p. 107,15—111,9: verdienen die im Kapitel Stockach die Grundherrfchaft die treibende
Varianten keine Beachtung? Sicher ift der Gewinn für Kraft war; denn in derTat hatten die Grundherren ein Inter-
den Text der tractatus aus unferem Novatian-Texte kein effe daran, an allen ihnen gehörigen Orten felbftändige
geringfügiger; aber wenn 107,21 jetzt bei Nov. distribuit Pfarrkirchen zu errichten, um mit diefen auch die kirch-
et dirigit, S. 23 fchon wieder dirigit begegnet, Gregor von liehen Abgaben in der Hand zu behalten. Von befon-
Elvira an erfter Stelle distr. et digessit fchreibt, werden derem Intereffe ift K.s Feftftellung über den Anteil der
wir zögern, bei dem Stilkünftler Novatian distribuit et dt- Städte an den felbftändigen Pfarreien. Bis ins 16. Jahr-
gerit einzufetzen? Wenn die Überlieferung für Nov. Ii 1,7 hundert haben in vielen von ihnen — darunter find felbft
durch vier Worte von perversos corrigit getrennt, impro- Reichsflädte — keine folchen beftanden, fondern nur zu
bos quoque corrigil bezeugt, Gregor dagegen improbos quos- Landpfarreien gehörende Filialen. Es ift eben nicht
que comprimit, führt das nicht auf fruchtbare Gedanken? leicht für ein nachträglich entftehendes Gebilde, fich
Die continentia signatae caritatis [11,41*. aller alten Aus- dem Netze einer feit alters feft gefügten Einteilung zu
gaben hatte Welchman in c. s. castitatis emendiert, Gregor entziehen. Ähnlich wie mit den Pfarreien fleht es mit
fchreibt: cont. s. camis: foll gleichwohl castitatis im Text den niederften Pfründen, die vielfach eine ganz zwecklofe
verbleiben? Unter 13 Worten auf it Novat. 110,3—& Vermehrung erfahren haben. Namentlich die Städte
ftand in den alten Novatian-Texten fugit; Welchman leiden geradezu Überfluß an ihnen. Man darf darin das
korrigiert fugat: müßte dies nicht felbft ohne die Hilfe Beftreben des Bürgertums erblicken, einen Anteil am
von Gregors refugit verfchwinden? kirchlichen Leben zu gewinnen, der ihm fonft oft dadurch

Für die Schlußzeile Novatians, die anerkanntermaßen entging, daß es ,von der Herrfchaft über die Pfarrkirche

verdorben ift, haben wir von Gregor keinen Beiftand zu ausgefchloften' blieb. Freilich wird, wie K. bemerkt,

erwarten. Aber das überlieferte mediator dei et hominum > diefe Erklärung nicht immer zutreffen. Oft genug war

C/ir. Jesus, . . . unum et solum . . . deum patrem suum, wirkliche Frömmigkeit der eigentliche Grund folcher

vianentc in illo quod etiam auditus est, breviter appro- frommer Stiftungen, namentlich auf dem Lande, wo zu-

bavit wird man keinenfalls fo wie F. interpungieren und weilen übrigens auch der gebirgige Charakter des Terrains

mit Berufung auf Hebr. 5,7 erklären dürfen. Das bre- ihre Zunahme rechtfertigen mag. — Im zweiten Teile

viter gehört zum Vorangehenden, manente in illo ift feiner Arbeit handelt K. von der Art der Befetzung der

Reft eines Hinweifes auf Joh. 14,10 und quod etiam au- Kirchenämter, wiederum zunächft, und zwar am ausführ-

ditus est breviter ift Verftümmelung einer auf den Inhalt lichften, von den Pfarreien (§ 5—7), dann kurz von den

des Buchs zurückblickenden Formel, vielleicht noch mit Pfründen niederfter Ordnung (§ 8). Zu unterfcheiden

einer Anfpielung auf Joh. 8,26 oder 8,40: das maskulini- find Laien- und geiftliche Patronate. In jenen lebten

fche auditus ift fchlechterdings nicht zu halten. die alten, feit dem 12. Jahrhundert kirchenrechtlich be-

Ohne Handfchriften wird fich ein durchweg befrie- feitigten Eigenkirchen noch fort. Freilich fo weit wie

digender Text unfres Traktats ja nie befchaffen laffen; z. B. in Öfterreich, wo nach v. Srbiks Unterfuchungen

aber durch die Verwertung feiner alten Ausfchreiber und aus dem Eigenkirchcnwefen fich gatione dominii' ein

durch die genaue Beobachtung des aus de trinitate wie landesherrlicher Patronat entwickelte, kam es im fpät-

aus den andern Überbleibfeln der Feder Novatians zu mittelalterlichen Oberfchwaben wegen feiner territorialen

erhebenden Sprachgebrauchs kann man wohl noch eine Zerfplitterung nicht. Aber auch hier herrfchte tatfächlich

Reihe von Fehlern befeitigen. Und diefes Ziel hätte der ; nicht der kanonifche, von der Sache unabhängige, fon-

gelehrte und in feiner Arbeit fo faubere Presbyter Fauffet dem der dingliche, an den Befitz eines Gutes oder Hofes

fehr wohl erreichen können. geknüpfte Patronat. Die Folge diefes Zuftandes war

Marburg i H. Ad. Jülicher. ; f.1" fehr (iarke!' Wechfel der Patronate, die wie andere

_ iVAdruurB J | Befitzungen und nutzbare Rechte aus einer in die andere

Dr. 0» PM. * X^ÄrS gÄpl^Äli"

Bistums Konitanz und ihre Befetzung (1275—1508). Em befitzt, der niedere Adel fich fchlecht, der höhere da-

Beitrag zur Pfründengefchichte vor der Reformation, gegen ziemlich gut behauptet hat. In das, was die an-

Mit einer Karte (Kirchenrechtliche Abhandlungen, deren verloren haben, teilen fich jetzt meift die Städte

45 und 46 Heft.) Stuttgart, F. Enke 1907. (XVI, ' und d,%Kiöft".- während die Bifchöfe ganz leer ausge-

4i. uuu 4u. iici ., & iwr _ ' gangen find. Die Kirche hat ftatt des dinglichen Patro-

308 S.) gr. 8 r.ats der weltlichen Herren einen anderen, vollwertigen

Die Arbeit Kallens zerfällt in zwei Hauptteile. Zu- Erfatz des germanifchen Eigenkirchentums ausgebildet,

nächft zeigt fie in einer eingehenden und forgfältigen die Inkorporation. Diefe Maßregel hat, wie die Aus-

ftatiftifchen Überficht, wie fich in Oberfchwaben während führungen K.s befonders deutlich erkennen laffen, auf

des Zeitraums vom Ende des 13. bis zum Anfang des das kirchliche Leben geradezu verwüftend gewirkt. Denn

16. Jahrhunderts die Verteilung der Pfarreien und der indem fie die Pfarreien ihrer Selbfländigkeit beraubte und

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