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Ausgabe:

1905 Nr. 5

Spalte:

141-144

Autor/Hrsg.:

Sdralek, Max (Hrsg.)

Titel/Untertitel:

Kirchengeschichtliche Abhandlungen. Zweiter Band 1905

Rezensent:

Hennecke, Edgar

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Theologifche Literaturzeitung 1905 Nr. 5.

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erftehung von den Toten'. Über die Weglaffung des H. nunmehr (vgl. noch ebda. 545 ff. gegen K.), in Übermaß
' (l) gibt der Apparat keinen Auffchluß; er erwähnt 1 einftimmung mit Puech {Mclanges Henri Weil, Paris 1898,
aber die zweimalige Hinzufügung der Präpofition n. i p. 395 ff.), die letzten Jahrzehnte des 3. Jahrhunderts als
2) Das zweite Zitat findet fich in demfelben Band 1 Entüehungszeit der unbedeutenden Schrift erweift, fetzt
Bedjans p. 241 in den Akten des Mar Saba, über welche 1 fie K. ein Jahrhundert früher (S. 165. 167; etwas anders
G. Hoffmann in den ,Auszügen aus fyrifchen Akten per- ! S. 182: ,die beiden letzten Jahrzehnte des zweiten und
fifcher Märtyrer' (= Abhandlungen für die Kunde des die beiden erften Dezennien des dritten Jahrhunderts')

Morgenlandes VII, 3, 1880) S. 22—28 zu vergleichen ift
Hier heißt es Z. Ii:

,Auch einer von den Apofteln fagte fo: Wegen (bttB)
der Narben meines Körpers komme ich zu der Aufer-
ftehung von den Toten'.

Über die Stelle des III. Korintherbriefs, die hier zitiert
ift, fehe man Henneckes Handbuch S. 394; Zahn,
Gefchichte des ntl. Kanons II, 605. Die Pefchito hat in
Gal. 61- für OTty/iaza ein anderes Wort (KltOPfp). Das
Alter der hier erwähnten Martyrien bleibt noch zu unter-
fuchen.

Maulbronn. Eb. Neftle.

Kirchengeschichtliche Abhandlungen. Herausgegeben von
Prof. Dr. Max Sdralek. Zweiter Band. Breslau, G. P.
Aderholz 1904. (285 S.) gr. 8° M. 5 —

Inhalt: Seppelt, F. X., Das Papfttum und Byzanz. — Knof-
falla, J., Der pfeudo-juftinifche Xöyos naoaivBtixuq TlQog "Ei-
).rjva<;. — Blacha, F. v., Der pfeudo-cyprianifche Traktat ,,de sin-
gularitate clericorum" ein Werk des Novatian. — Grabifch, J., Die
pfeudo-cyprianifche Schrift Ad Xovatianum. Ein Beitrag zur Gefchichte
des Papftes Cornelius.

An die .Kirchengefchichtlichen Abhandlungen', die
Sdralek als Leiter des kirchenhiftorifchen Seminars der
katholifchen Fakultät zu Breslau 1902 herausgab (f. die Anzeige
in 1904, Nr. 9), reiht fich hiermit ein zweiter Band,
der eine Darltellung F. X. Seppelts über ,das Papfttum
und Byzanz' und Erftlingsarbeiten aus dem Gebiete der
altchriftlichen Literaturgefchichte enthält. Die Arbeiten
geben lieh fämtlich als Nachprüfungen von unlängft er-
fchienenen Werken nichtkatholifcher Schriftfteller.

Seppelts Abhandlung (S. 1—105) (teilt eine eingehende j des 4. Jahrh. vor uns haben, ift durch A. und H. feft-

Diefer Nachweis wird fchon durch das Verhältnis zu
Julius Afric. hinfällig und verlohnte alfo nicht den Müheaufwand
, der aus der ziemlich langatmigen Darftellung

— man wird in diefer Beziehung an Widmann erinnert

— fpricht.

S. 191—256 ,Der pfeudo-cyprianifche Traktat de sin-
gulariiate clericorum ein Werk des Novatian', von F. von
Blacha. Zur Neuaufnahme der Forfchung an diefem
Traktat hatte Achelis' Arbeit (Virgines sttbintroduetae. Ein
Beitrag zu I. Kor. 7, Lpz. 1902) anregend gewirkt und
zunächft Harnacks Schrift ,Der pfeudo-cyprianifche Traktat
de singidaritate clericorum ein Werk des donatiftifchen
Bifchofs Macrobius in Rom' (Lpz. 1903) hervorgerufen.
Während A., zu deffen Arbeit im übrigen die Ergänzungen
und Einfchränkungen Jülichers (Archiv f. Religionswiffen-
fchaft VII 373 ff.) zu vergleichen find, die nähere Datierung
im 4. Jahrhundert noch im Unfichern laffen mußte
(S. 35ff.), ift H. mit feiner beftimmten Anfetzung einer
Andeutung Morins gefolgt, diefe fcharflinnig begründend;
v. Bl. erhebt dagegen Einwendungen, die zum Teil
berechtigt fein mögen (S. 228 ff. über die Beweisführung
aus Gennadius; S. 203 ff. Nachprüfung über die Bibelzitate
, wodurch eine befonders enge Berührung mit der
Zitationsweife Lucifers allerdings in Frage geftellt, aber
andererfeits gerade durch die von Bl. eingefügten Parallelen
aus Ambrofiafter nichts für ihn bewiefen wird; S. 202
Z. 10 v. u. hat er ftatt H.s Angabe S. 39 Philaft. irrtümlich
Philoftorgius). Seine eigene Hypothefe von der
Autorfchaft des Novatian ift bereits von H. (Chronologie
2, S. 553f.) mit Recht einer kurzen vernichtenden Kritik
unterzogen. Daß wir in dem Traktat ein Lehrfchreiben
der donatiftifchen Epoche aus den drei erften Vierteln

Würdigung des gleichbetitelten Werkes von Walter geftellt. Der Verfaffer fchreibt an eine Gruppe von
Norden (Berlin, Behr 1903) und Prüfung der im Vorwort j Klerikern (,corpus nostrum' c. 1), neben welcher eine
N.s ,angegebenen Gefichtspunkte der Betrachtung' dar. andere Gruppe in Betracht kommt, deren Angehörige
Nordens Thefe, daß das Wefen der Unionsgefchichte des I als ,Verächter' jener (c. 34) auftreten. Diefe haben
Mittelalters nicht in den unfruchtbaren, auf eine Ideal- Märtyrer aufzuweiten, und auch für jene befteht noch
union hinzielenden theologifchen Disputationen, fondern die Möglichkeit des Martyriums (c. 35). Man wird an-
in dem Verfuch der Lateiner, Konftantinopel zu erobern, gefichts diefer Angaben und der Tatfache, daß die in
und den Unionsbeftrebungen der griechifchen Kaifer liege, 1 dem donatiftifchen Kampf verhandelten Kontroverspunkte
wird ihrem Verdienfte gemäß anerkannt, aber doch eine in dem Schriftftück nicht verhandelt werden, urteilen
ftärkere Hervorhebung des religiöfen ftatt des politifchen müffen: Entweder haben wir wirklich einen donatiftifchen
Elements unter Hinweis auf die .kulturellen' Differenzen Bifchof, dann aber von dem Anfang des 4. Jahrhunderts
zwifchen Orient und Occident (als Schlagwort von Ehr- j vor uns, dem die Martyrien der diokletianifchen Ver-
hard her überkommen) gewünfeht und die Anlegung des | folgung noch in Erinnerung waren, oder einen katho-
Maßftabes einer Idealunion, für die nur dem Mittelalter [ lifchen der fpäteren Jahrzehnte (für diefe Jahrzehnte ftarke
das rechte Verftändnis abgegangen fei, immerhin für , Beweisgründe H.s: Zitat aus 2. Petr.), der an die ftaat-
möglich erachtet. Neben eingehenden Referaten aus j liehen Verfolgungen der Donatiftenpartei (zumal nach 340)
Nordens Schrift, die neues Quellenmaterial, befonders dachte, wie Bifchof Gratus von Karthago beim karth.
für das 13. Jahrh., bot, enthält die wohldisponierte Dar- Konzil v.J. 348. Kanones 3 und 4 diefes Konzils (Bruns
ftellung, die gleichfalls bis 1453 hinunterreicht und im I 113) — nur von Achelis, aber an anderer Stelle feiner
ganzen recht lesbar ift, wenn fie auch der Großzügigkeit i Unterfuchung, herangezogen — befaffen fich mit der
entbehrt, felbftändige Literaturnachträge namentlich aus 1 Ausfchließung der extranci beiderlei Gefchlechts, aber in
franzöfifchen Schriften (von Brehier 1899, Kleinclausz 1902 der Motivierung blicken Momente durch (,sub practexlu
u. a.). Verf. felbft beabfichtigt, Monographien über Alex- | caritatis et dilectionis1), die auch in unferm Traktate (c. 32)
ander IV. und Urban IV. zu liefern. Über vereinzelte 1 wiederkehren! Es kann nicht Aufgabe diefer Befprechung
Wendungen, die feinem römifchen Standpunkte zu gute j fein, zu unterfuchen, wie weit die Möglichkeit einer Er-
zu halten find, wird man mit ihm nicht rechten. klärung in der letzteren Richtung nach den befprochenen

S. 107—190 wird von Joh. Knoffala ,der pfeudo- ! eingehenden Unterteilungen offen bleibt. Wegen der
juftinifche Xoyog xagcuvETixog xgög "Ellrjvag' behandelt, ! markanten Äußerung von ftarkem Zufammenfchrumpfen
mit befonderer Rückficht auf die Monographie Gauls i der Kirche (c. 1) könnte auf die Klagen über den großen
(f. darüber meine Befprechung 1904 Sp. 225 ff). Mit ! Klerikermangel in Nordafrika um 400, z. B. im Cartha-
diefem u. a. ift er der Anficht, daß Julius Africanus den ginicnse III can. 37 (Bruns I 138; es wird hier auch auf
Pf.-Juftin gekannt habe, mit Unrecht, wie auch Harnack vorangegangene Konzilienbefchlüffe angefpielt), verwiefen
im 2. Bande feiner .Chronologie' S. 154fr. zeigt. Während werden.