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Ausgabe:

1902 Nr. 2

Spalte:

45-48

Autor/Hrsg.:

Michiels, André

Titel/Untertitel:

L‘origine de l‘episcopat 1902

Rezensent:

Goltz, Eduard Alexander

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Theologifche Literaturzeitung. 1902. Nr. 2.

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denn das claflifche Alterthum gefchaffen hat. Sind es 1
nicht die unfterblichen grofsen Menfchen, und find fie es |
nicht deshalb, weil fie ihre Individualität auslebten? Und j
woher flammt eigentlich die claffifche Lyrik der Griechen?
.Nicht einmal dem Genie wurde eine Ausnahme geftattet',
bemerkt freilich Peter (S. 4), und deshalb find, das ift
offenbar feine Meinung, in der eigentlich claffifchen Zeit 1
der Griechen Brieffchreiber wie Cicero undenkbar. Nun,
wie die Briefe ausfahen, die von den grofsen Feldherren
und Dichtern des 5. Jahrhunderts gefchrieben worden 1
find, wiffen wir nicht, auch Peter weifs es nicht; aber 1
weshalb fie nicht von derfelben Unbefangenheit und Frifche
gewefen fein follen, wie der koftbare Brief des Epikuros
an fein Kind bei Ufener, Epicurea p. 154, oder wie die j
echten Jfokratesbriefe (die U. von Wilamowitz-Moellen- j
dorff, Ariftoteles und Athen II 391—399. charakterifirt), j
oder meinetwegen auch wie der merkwürdige Brief eines
fönft Unbekannten auf einer bei Athen gefundenen Bleitafel
des 4. Jahrhunderts v. Chr., Corpus Inscriptionum 1
Atticarum, Appendix ed. Wünsch p. II f.) — meines Wiffens j
der ältefte auf uns gekommene Brief in griechifcher
Sprache — das wird nur der fagen können, der die Belege
auch für die andere Thatfache zur Hand hat, dafs
man in Griechenland erft vom Jahre fo und foviel an gelacht
habe. Briefe der genialen Griechen des grofsen
Jahrhunderts find nicht auf uns gekommen; wer aber,
anftatt den Mangel der Ueberlieferung zu beklagen, bei
den grofsen Menfchen den Mangel fucht, der Hellt das
Selbftverftändliche hinter die gezwungene Theorie.

Heidelberg. Adolf Deifsmann

Michiels, Prof. Lic. Abbe Andre, L'origine de l'episcopat.

Etüde sur la fondation de l'cglise, l'oeuvre des apötres
et le developpement de l'episcopat aux deux premiers
siecles. Diss. Louvain 1900, Typogr. de J. van Linthout.
(XVIII, 431 S. m. 1 Taf.).

Die umfangreiche Doctorarbeiteinesbelgifchen Abbe's
und Profeffors am Seminar zu Malines befchäftigt fich mit
einer hiftorifchen Frage, auf die es für den Verfaffer nur
eine Antwort geben konnte. Der Urfprung des chriftlichen
Bifchofamtes geht mittelfl der flets geficherten apoftolifchen
Succeffion auf die Apoftel und letztlich auf die Vollmachten
des Herrn felbft zurück. Wenn der Verf. fich trotzdem die
Mühe giebt, diefe für jeden Katholiken feftftehende Thatfache
noch durch gefchichtliche Nachweifungen zu Mützen,
fo gefchieht dies offenbar zur Abwehr der von der pro-
teftantifchen Wiffenfchaft erhobenen Einwände gegen die
katholifche Gefchichtsauffaffung. Zumal das Buch J. Re-
ville's, Les origines de l'episcopat verdiente eine Widerlegung
feitens der katholifchen Theologen franzöfifcher
Zunge. Ebenfo durfte eine Auseinanderfetzung mit Hatch,
Harnack, Sohm u. A. über die ältefte Entwickelung des
kirchlichen Amtes nicht ausbleiben. Die Abwehr der
proteftantifchen Auffaffung, die durchweg zwifchen der
älteften chriftlichen Kirchenverfaffung refp. Gemeindeordnung
und dem römifch-katholifchen Verfaffungsfyftem
eine tiefe Kluft fieht, nimmt daher auch einen grofsen
Raum in dem Buche ein. Es ift aber dankbar anzuerkennen
, dafs der Verf. die Werke feiner Gegner wirklich
ftudirt hat und gewiffenhaft über fie referirt; auch bewahrt
er faft immer den Ton ruhiger wiffenfehaftlicher
Auseinanderfetzung, wenn er auch zuweilen die Furcht
vor der Anerkennung der katholifchen Wahrheit oder die
Luft, um jeden Prejs die katholifchen Aufftellungen zu
beftreiten, feinen Gegnern als Motiv für ihre wiffen-
fchaftlichen Deductionen unterfchiebt. Wenn er die Pro-
teftanten in feiner Einleitung ,rebelles aupouvoir de l'Eglise'
nennt, fo wird man das nicht zu tragifch nehmen dürfen.
Eher dürfen wir es uns verbitten, dafs die proteftantifche
Auffaffung als evolutioniftifch, naturaliftifch oder ratio-
naliftifch bezeichnet wird. Denn es wird damit der An-

fchein erweckt, als ob der Factor der göttlichen Ein-
fetzung und Leitung der Kirche überhaupt eliminirt
würde, was keiner der namhaften proteftantifchen For-
fcher hat thun wollen, wenn er diefe oder jene Theorie
über die Entwickelung der kirchlichen Verfaffungsformen
aufgeftellt hat.

Die Vertheidigung der katholifchen Verfaffungslehre
ift aber durchaus nicht der einzige Zweck des Verfaffers.
Er will den älteften Quellen wirklich gerecht werden und
eine Entwickelung des kirchlichen Amtes conftatiren —
nur die Lehre von der Uebertragung der geiftigen Gewalt
und von der apoftolifchen Succeffion mufs dabei gewahrt
werden. Es ift ein durchaus intereffanter Verfuch, die unleugbare
Primitivität der Anfangszuftände und die Einfachheit
der älteften Formen in Einklang zu bringen mit der Ur-
fprünglichkeit des katholifchen Syftems. Es ift keine
Unredlichkeit, fondern eine unwillkürliche Folge feines
katholifch gefchulten Denkens, dafs er einerfeits die Quellen
ihre deutliche und einfache Sprache reden läfst, anderer-
feits fortwährend fpätere katholifche Begriffe fubftituirt.
Man kann oft mehrere Seiten mit voller Zuftimmung
lefen: im Schlufsfatze erfcheint plötzlich ein ganz modern-
katholifcher Titel.

Die äufserliche Faffung des Kirchenbegriffes, die irrige
Vorftellung von einem göttlichen Rechtsinftitut, eine im
Grunde materialiftifche Auffaffung des heiligen Geiftes und
feiner Uebertragung, kurz eine Verkennung des innerlichen
und überweltlichen Charakters des Evangeliums,
i das find die Grundirrthümer des Verf., die ihn an einem
richtigen Verftändnifse der Quellen einfach hindern. Es
ift oft fchwer über das Einzelne zu rechten, wo man in
der Grundanfchauung fo gefchieden ift.

Das ift der Eindruck gleich bei dem erften grundlegenden
Abfchnitte über Jefus, den Gründer der Kirche
nach dem Zeugnifse der Evangelien. Ueberall werden
Glaubensfätze in Rechtsfätze verwandelt. Aus der Aus-
fendung der Zwölf wird die Errichtung eines Apoftelcolle-
giums mit beftimmter Amtsgewalt, aus den Verheifsungen
an Petrus und die Jünger ,/a charte constitutionelle de
l'cglise1, aus dem Lehr- und Taufauftrage: le droit d'en-
seigner et de regir — de sanetifier les hommes par les rites
sacres qiiil a insiitues. Selbft wenn der Verf. mit feiner
ausführlichen Darlegung der Authentie der grundlegenden
Herrenworte(Matth. 16, i6—a l8,i7.i8 28,i8—2o Mark. 16,15
Joh.20,21.22 21,15—17) überall Recht hätte — fpätere Interpolationen
Rheinen mir in der That hier nirgends vorzuliegen
— fo führt doch feine Auslegung weit über
das hinaus, was die Texte befagen. Wo fleht hier etwas
von der Kirche als einer .fichtbaren organifirten Ge-
meinfehaft', wo etwas vom Primat über die ganze Kirche
— oder von Uebertragung amtlicher geiftlicher Gewalt?
Das Alles bringt erft der Verf. in die Texte hinein. So
gewifs der Herr ,die Kirche' gegründet und feinen Apofteln
eine Miffion gegeben, fo ficher hat er derartige Begriffe
nicht gekannt. Der Verf. mufs felbft zugeben (S. 76),
dafs Jefus diefe Miffion ,et les pouvoirs apostoliqued ganz
,en generat gegeben habe.

Die Art, wie diefe Kirchenregierung fich entwickelt
habe, will nun das zweite Buch fchildern. Die Apoftel-
gefchichte ift dafür dem Verf. eine völlig ausreichende
und fichere Quelle. Zuerft habe das Apoftelcollegium
allein regiert. Dann habe es fich Diakonen zur Unter-
ftützung gewählt, die durch Handauflegung geweiht
wurden. Diefes P"actum zeige die felbftändige Exiftenz
der Kirche als einer auf göttlichem Rechte beruhenden
Gemeinfchaft trotz des vorläufigen Verbleibens der erften
Jünger in der jüdifchen Religionsgemeinfchaft. Predigen,
Taufen und die anderen heiligen Riten vollziehen, war
die Aufgabe der Apoftel und ihrer Gehilfen, die durch
Handauflegung den heiligen Geift erhielten. Diefer Act
der Handauflegung hatte alfo nach Meinung des Verf.—
nichts davon fleht in den Quellen — die doppelte Bedeutung
einer Mittheilung der allgemeinen Gnadengaben