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Ausgabe:

1899

Spalte:

585-588

Autor/Hrsg.:

Goetz, K. G.

Titel/Untertitel:

Der alte Anfang und die ursprüngliche Form von Cyprian‘s Schrift ad Donatum 1899

Rezensent:

Goltz, Eduard Alexander

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585

Theologifche Literaturzeitung. .1899. Nr. 21.

586

Roberts, Prof. W. Rhys, M. A., Longinus on the Sublime.

The Greek Text editcd after the Paris Manuscript
with Introduction, Translation, Facsimiles and Appen-
dices. Cambridge, Univcrsity Press, 1899. (XI, 288 S.
gr. 8.) 9 sh.

Das theologifche Intereffe an der für die Gefchichte
der Rhetorik wichtigen Schrift IJtQi vipovg befchränkt
fich im Grunde auf das berühmte Citat aus Genefis 1

ursprüngliche Form von Cyprian's Schrift ad Donatum.

(16 S.)

(Texte und Unterfuchungen zur Gefchichte der altchriftlichen Literatur
. Herausgegeben von Oscar von Gebhardt und Adolf Harnack.
Neue Folge. IV. Band, Heft I, der ganzen Reihe XIX, I.) Leipzig,
Hinrichs, 1899. (gr. 8.) M. 5.50

Die Arbeit von Erbes über die Todestage der Apottel
Paulus und Petrus und ihre römifchen Denkmäler bringt

[De Subl. IX,"9: zavz?) xai 6 zmv '/ovöaUov »edpoHriJ?, I u.ns «"« Redhe intcreffanter chronologifcher und archä-
ovy 6 rvymv can1Q. Leidr) r/> rov &SOV övva/uv xata I <?°#e^ die fich an frühere Arbeiten

r!r ^litf9ijoa&&WM> evlrvg h zv doßoXv 7QaU>ag de|feIben Verfaffers, sowie an die Arbeiten von Lipfms,
tL vüuJ ;-Lv o 9s6q> wal'Tb ,7*v{o»a> tpcäg xai }if g " " auf d,efem Geb,ete an"

fYtpezö'yepiod-in yij, xai lytvezn1). Es war in neuerer
Zeit etwas in Vergeffenhcit gerathen, bis in den letzten
Jahren wieder mehrfach die Aufmerkfamkeit darauf hingelenkt
wurde. Die von Manchen bezweifelte Echtheit
des Citates darf fchon deshalb als gefichert betrachtet
werden, weil ein jüdifcher oder christlicher Interpolator
nicht falfch citirt haben würde ysveafreo yrj xai iytvezo.
Sehr wahrfcheinlich ift aber das Citat nicht vom Verfaffer
felbft aus der Genefis entnommen, fondern aus der
Schrift feines Vorgängers Cäcilius von Calacte, der
nach Suidas zr/v ö6$av '/ovöalog war (f. meine Gefch. des
jüet Volkes 3. AufC III, 483—487). Damit wird es aber
nur um fo intereffanter, denn wir lernen nun in Cäcilius
einen griechifchen Rhetor jüdifcher Herkunft kennen.

Der neue Herausgeber, Roberts, hat fchon mehrere
auf die Schrift bezügliche Arbeiten veröffentlicht, namentlich
eine Studie über Cäcilius von Calacte [American
Journal of Philology XVIII, 1897) und eine folche über
den Verfaffer der Schrift vom Erhabenen [Journal of
Hellenic Studies XVII, 1897). Für die Herftellung des
Textes unferer Schrift kommt nur eine Handfchrift in
Betracht, ein Parisinus saec. X, denn die zehn anderen,
die man kennt, find alle aus jener genoffen. Der Herausgeber
giebt in den Anmerkungen genaue Rechenfchaft
über die Lesarten der Handfchrift und befpricht einzelne
Stellen in einem textkritifchen Anhang (S. 163—185).
Die Textbehandlung ift eine befonnene, wie fich auch an
der obigen Stelle über Mofes zeigt; denn der Verfaffer
läfst mit Recht das überlieferte hycoQVCz, das man durch
allerlei Conjecturen hat verbeffern wollen, unverändert
ftehen. Es heifst .erfaffen, auffaffen' (ähnlich Ev. Matth.
19, 11—12). In einem zweiten Anhang behandelt Roberts
die fprachliche Eigenart des Tractates (S. 186—211) und
in einem dritten die vom Verfaffer citirten Autoren
(S. 211—246). Hier wird auch das Mofes-Citat eingehend
behandelt (S. 231—237). Roberts hält es zwar auch für
wahrfcheinlich, dafs dasfelbe aus Cäcilius gefchöpft fei,
nieint aber, dafs der Verf. eine darüber hinausgehende
Kenntnifs von Mofes gehabt habe, und dafs ihm auch
Phil o nicht unbekannt gewefen fei. — Eine reichhaltige
Bibliographie (S. 247—261), Indices (S. 263—288), eine
umfaffende Einleitung (S. i—37) und eine den Text begleitende
englifche Ueberfetzung erhöhen den Werth
diefer forgfältigen Ausgabe. Die Unterfuchung über den
Verfaffer, womit die Einleitung fich befchäftigt, kommt
zu dem jetzt ziemlich allgemein reeipirten Refultate, dafs
der Verfaffer ein unbekannter Autor aus dem erften
Jahrhundert der römifchen Kaiferzeit fei.

Göttingen. E. Schürer.

fchlicfsen.

Der erfte Theil der Erbes'fchen Unterfuchungen
(S. 1—66) facht fefte Anhaltspunkte zu gewinnen für die
Datirung des Märtyrertodes der beiden grofsen Apoftel.
Für Paulus führen die Berechnungen zu einem feften
Refultat. Der Verfaffer wagt es, ein beftimmtes Datum
für den Tod des Apoftels zu fixiren unter Preisgabe der
zweiten Gefangenfchaft: den 22. Februar 63 n. Chr. Für
Petrus bleibt E. bei einem unbeftimmteren Ergebnifs
ftehen: er fei wahrfcheinlich umgekommen als eines der
zahlreichen Opfer der Neronifchen Verfolgung im Jahre
64. Was die Tradition von Petrus berichtet, fei meift
ein Nachklang der gefchichtlichen Ueberlieferung über
Paulus. Der Weg, welcher den Verfaffer zu diefen Er-
gebnifsen führt, ift ein ebenfo mühevoller wie intereffanter,
in feinen einzelnen Stadien keineswegs überall gleich
ficher. Die neuen Anhaltspunkte, welche es dem Verf.
ermöglichen, die bisherigen Berechnungen zu berichtigen
oder zu ergänzen, find meift dem von Mommfen edirten
Chronographen des Jahres 354 entnommen.

Wenn diefer im Unterfchied von Eufeb (Chronik
und K. G.) den Tod der beiden Apoftel in das Jahr 55
fetzt, den Klemens aber an die zweite Stelle der Bifchöfe
Roms einreiht, fo hat das feinen Grund in einer älteren
Ueberlieferung, die von der Ankunft des Paulus in Rom
im Jahre 55 wufste und zugleich daran fefthielt, Klemens
fei von Petrus felbft eingefetzt, alfo fein directer Nachfolger
. E. meint nun, die Annahme, dafs Paulus im
Jahre 55 nach Rom gekommen, damals geftorben fei
und Linus 56—67 zum Nachfolger gehabt, habe zur Folge
gehabt,dafs eineLückevon I2jahren entftanden fei, diedann
durch einen Anencletus a. XII ausgefüllt wurde, während
Klemens auf 68—76 angefetzt wurde, als unmittelbarer
Nachfolger des Petrus (f67). Diefe Darfteilung entfpräche
auch den Angaben Tertullians und der Klementinen und
fei im jetzigen Liberianus nur verwifcht. So habe die
irrthümliche Tradition, dafs Paulus und Petrus gleichzeitig
den Märtyrertod erlitten, dazu geführt, dafs das
Jahr 55, welches urfprünglich nur dem Paulus eignete,
auch auf Petrus übertragen wurde, während das Jahr 67
refp. 64 das wirkliche Todesjahr des Petrus, fälfehlich
auch für das des Paulus gehalten wurde. (S. 1—16.)

Das Jahr 55 ift nun nach Eufeb auch dasjenige, in
dem Felix von Feftus abgelöft wurde, alfo das der Abreife
des Paulus von Cäfarea. Jeder fpäteren Datirung
fcheint zu widerfprechen, dafs Pallas, der nach Tacitus
bereits 56 bei Nero in Ungnade fiel, für den nach feinem
Abgange verklagten Felix wirkfame Fürfprache that.
Erbes hält dagegen die Ungnade des Kaifers gegen
Pallas bis zum Jahre 62 für nicht fo grofs, dafs nicht
gelegentlich doch feine Fürfprache noch hätte wirkfam
fein können. Die Möglichkeit einer viel fpäteren
Erh0c t • Pf, r nip Tnriestaoe der Apostel Paulus und Datirung von Felix' Abgang, fei daher nicht zu beftreiten.
trbes, Lic. Pfr. C, Die Todestage aer «P»-«' 1 Die hiftorifchen Wahrfcheinlichkeitserwägungen des Verf
Petrus und ihre römischen Denkmaler. Kntifche Unter , wiirAM „u„_ u:_ _:_Ut —„-------

wurden aber hier nicht genügen, um der ausdrücklichen
Eichungen. (138 S.) Angabe Eufeb's zu widerfprechen, dafs Felix im Jahre

Harnack, D. Adolf, Der Ketzer-Katalog des Bischofs Maruta 54 refp. 56 abgegangen fei, wenn es ihm nicht gelänge,
von MaiDherkat (17 S) nachzuwerfen, dafs die Angabe Eufeb's überhaupt

iviaipnerkat. (17 a.; mit der nachweishch faifchen Vorausfetzung zu-

«oetz, Lic, Pfr. Priv.-Doz. K. G., Der alte Anfang und die fammenhänge, das 11. Jahr des Agrippa fei das erfte des