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Ausgabe:

1899

Spalte:

211-213

Autor/Hrsg.:

Goldbacher, Al. (Ed.)

Titel/Untertitel:

Corpus Scriptorum Ecclesiasticorum Latinorum. Vol. XXXIV, pars II 1899

Rezensent:

Jülicher, Adolf

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Theologifche .Literaturzeitung. 1899. Nr. 7.

212

z. B. fehlen die Artikel sabbatizare und tubicinatio; bei
Cain fehlt 2,2. 131,2. 132,4, bei Salomon 153,4, bei aenigma
155,7, bei martyres 36,3, bei Mysterium 148,9. Die nur in
genauen Citaten verkommenden Wörter refp. Stellen
follten im Regifter irgendwie kenntlich gemacht fein;
öfters, z. B. bei lex ift mir auch das Princip, nach dem
die Stellen geordnet find, nicht klar geworden. — Die
Correctur ift mit gröfster Sorgfalt ausgeführt worden;
Verfehen wie Nominaproria S. 154, participitatio S. 113,3
oder 163 a bei azima 141,12 ft. 141,1.2 und bei gigans 105,10
ft. 105,5 find feiten.

Die von Marx eingeführte Zerlegung der Capitel in

beweift feine Ausgabe beinahe am ficherften, dafs wir
von Auguftin's Briefen eine neue Ausgabe kaum nöthig
hatten. Die Abweichungen Goldbacher's von den Mau-
rinern, fogar von ganz neuen Editionen wie Hartel's
Texten der Briefe des Paulinus Nolanus an Auguftinus
find nicht gerade vereinzelt, aber fie betreffen zu zwei
Dritteln Wortftellung und Wortformen wie mundi huins
ftatt huius mundi und abisse ftatt abiisse Gewifs fehlt
es auch nicht an werthvolleren Emendationen, theils
folchen, die auf Grund guter Handfchriften, theils die als
Conjecturen Goldbacher's gegenüber unbefriedigender
Ueberlieferung geboten werden, aber fie bedeuten etwas

Paragraphen wird allgemeinen Beifall finden — ein paar ' faft immer nur für die Prägung des Gedankens, nicht
Male ift da die Zahl am Rande um eine Zeile verrückt für diefen felber. Hin und wieder wird man auch G.
worden z. B. die 6 auf S. 86 —; dafs aber nun in den widerfprechen müffen; z. B. wenn er 5,10 gegen die grofse
Regiftern durchweg nach Capiteln und Paragraphen ftatt ! Mehrzahl der Zeugen luceat opera vestra (ftatt luceant)
nach Seiten und Zeilen citirt wird, ift eine merkwürdige ; fchreibt, obgleich er 82,10 in dem gleichen Citat luceant
Verbefferung: das Auffinden der Stellen koftet nun immer 1 vorzieht, wenn er 267,1 in den Satz etiamsi reprehendi
viel mehr Zeit. Aber die Klagen über Ungleichmäfsig- : non meruit, quod rede defendi potest ein non vor potest
keit in den einzelnen Abtheilungen des Corpus script. einfchiebt, was den Sinn zerftört, oder wenn er 707,21
eccl. latin. (wie fie z. B. hier auch dadurch nahe gelegt perveniemus in den Text nimmt: iam ergo sifideles sumus,
werden, dafs wieder bei allen Bibelcitaten die Capitel in ; ad fidei viam perveniemus, quam si non dimiserimus ....
lateinifchen Zahlen bezeichnet werden, dagegen i.Timoth., j ad summitatem contemplationis ...veniemus. Die Beziehung
4. Reg. gefchrieben wird), unterdrücke ich, da fie an die i auf das unmittelbar vorhergehende Schriftwort ,in quod
Leitung diefes Unternehmens ja doch nicht heranreichen: pervenimus, in eo ambulemus1 und der Sinn des Augu-
diefe läfst die Mitarbeiter eben nach ihrem Gutdünken j ftin'fchen Satzes fichern der alten Lesart pervenimus trotz
verfahren, und wir wollten dankbar fein, wenn bei | aller Handfchriften die Echtheit. Mit Recht hält G. 444,
diefem Syftem immer fo gediegene Ausgaben wie die 10 das quam der einzigen Handfchrift vor esse corpus
von Filaftrius herauskämen. i deo non audeant dicere für unhaltbar, er emendirt quam-

Marburg. Ad. Jülicher. i u!^ ™ch™Sea aude/nt d™hf Auguftin

& * fo behebte quamvis den Vorzug verdienen? Mufs 5,1 nicht

die Africa siccitatis nobilitate laborans nach den beiden
Corpus Scriptorum ecclesiasticorum Latinorum. Editum con- älteften Handfchriften sicc. novitate l. vereinfacht werden?
filio et impenfis Academiae LitterarumCaefareae Vindo- , Der Text von ep. 73,3 ift noch nicht befriedigend herge-
bonenfis. Vol. XXXIIII. Vindobonae, F. Tempsky, : ftellt; ein befonders fchwieriges, aber unentbehrliches Stück
1808 ferr 81 M 2160 • 2D(5,iif. mufs G. bekennen, in keiner feiner Handfchriften
gefunden zu haben.

Dafs man fich in dem Apparat fchlecht zurechtfindet,
trotzdem bei jedem Briefe die benutzten Manufcripte
genau bezeichnet werden, hat einen fehr einfachen Grund;
die gleichen Siglen bedeuten leider bei verfchiedenen
Beftandtheilen der Sammlung verfchiedene Zeugen. Hier
trägt die Schuld doch nicht blofs die arge Verzettelung
der Handfchriften, fondern ein mangelhaftes Syftem.
Wenn man für die Codices Parisini den Buchftaben P
vorbehalten wollte, was alles Lob verdient, und eventuell

XXXIIII. S. Aureli Augustini Hipponienfis episcopi epistulae.
Recensuit et commentario critico instruxit AI. Go 1 db'ach er. Pars II.
Ep. XXXI—CXXIII. (746 S.)

Das erfte Stück diefer neuen Edition von Auguftins
Correfpondenz erfchien 1895; wiederum als Volumen
XXXIIII (die Zahl XXXXI1II war 1895 durch ein Verfehen
in den Titel gelangt) erfcheint 1898 pars II, der
die Briefe 31—123 enthält. Es find das die Briefe aus
der Periode von 396—410, von den Maurinern als secunda

classis zufammengefafst; wir dürfen alfo wohl erwarten, j P, Pi P2 Ps P4 unterfchied, wo in 5 Parifer Handfchriften
dafs der Herausgeber auch weiterhin fich den Maurinern ein Brief enthalten ift, fo konnte man auch Pr, undmeinet-
anfchliefsen und die noch ausftehende gröfsere Hälfte ! wegen bis P30 fixiren als fefte, durchgehende Siglen für
jener Correfpondenz in einem 3. und 4. Theile uns bieten ein und dasfelbe Manufcript; während jetzt z. B. der-
wird: da jeder Theil feine eigene Paginirung hat, eine felbe Codex für ep. 92 P3 heifst, für 93 und 105, für 110
faft ingeniöfe Erfchwerung für die Verweife in den doch I und 112 P1, für Iii P4. Codices aus dem Vatican heifsen
hoffentlich auch noch einmal erfcheinenden Regiftern. I ftatt V Vi Va u. f. w. nach Willkür V, R oder U, folche
Mit der praefatio müffen wir natürlich bis auf pars IV j von St. Omer O oder A, folche von St. Gallen G oder S.
warten, wo allerdings — er umfafst nur 39 Briefe — Platz | Zu einer brauchbaren Vorftellung von Charakter und

dafür beffer als in pars II und III bleiben würde; ob Indices
für die epistulae allein, was fich fehr empfähle, angefertigt
werden follen, ahnt noch Niemand.

Werth einer Handfchrift kann der Benutzer des Apparats
bei diefem faft muthwilligen Namenwechfel nicht gelangen.
Nicht minder beklagenswert!! ift, dafs in der neuen

Das Lob, das ich an diefer Stelle (1895, Sp. 3CX)f.) Ausgabe jede augenfällige Unterfcheidung der von Fremder
Arbeit Goldbacher's an pars I fpenden konnte, darf den, wie Paulinus oder Hieronymus, an Auguftin ge-
ich mit denfelben Referven auch bezüglich des zweiten j richteten Briefe von den eigentlich auguftinifchen, die bei
Theils wiederholen. Alles macht den Eindruck grofser j den Maurinern und Migne durch Anwendung eines anderen
Sorgfalt, gediegener Schulung und verftändiger Einficht; j Druckes fo gut erreicht wird, unterbleibt. Bei Briefen
felbft fo kleine Verfehen wie das Fehlen eines Kommas ' wie 121 und 123, wo eine Inscriptio in den Handfchriften
hinter occurit, 251,4, und die Setzung eines Punktes nach nicht aufbewahrt worden ift, kann man erft lange fuchen,
diligentur 5,18, wo der Sinn nur ein Komma zuläfst, oder | ehe man weifs, welchen Schriftfteller man vor fich hat,
wie zu 436,14: I Theff. 4,12 ftatt 4,13, begegnen feiten, j eine beim gelegentlichen Nachfchlagen einzelner Stellen
und zu Nachträgen wie bei 82,19 ein Verweis auf Lc. 8,15 ] geradezu verhängnisvolle Quelle von Irrthümern. Hier
bekommt man wenig Gelegenheit. Aber man möchte dem hätte das philologifche Gewiffen fich wohl wenigftens «•
ernften Fleifse diefes Editors gröfsere Gewinne wünfchen j Klammern eine Notiz über dem Briefanfang abringen
als die auf diefem Felde möglichen. Nur ein Billet — j können; und zumal bei fo langen Briefen, wie Nr. 75 der
S. 444 f. als XCII A fignirt — ift es ihm gelungen, aus j des Hieronymus es ift, mit diefer Menge wichtiger Bibel-
einem codex Cheltenhamensis neu aufzufinden; im Ganzen citate, wäre m. E. auf jeder Seite ein Hinweis am Rande