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Ausgabe:

1898 Nr. 17

Spalte:

467-472

Autor/Hrsg.:

Pariset, Georges

Titel/Untertitel:

LÈtat et les Églises en Prusse sous Fréderic-Guillaume Ier (1713-1740) 1898

Rezensent:

Hegler, A.

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Theologifche Literaturzeitung. 1898. Nr. 17.

468

31. 1. 91). Da ift er allerdings ,unfer lieber H. dr. Spener'
feine und feiner Anhänger Schriften werden berührt
(S. 6of.) und man lieft: ,Die hern yvTjOlcog orthodoxi
werden uns hier almehlich für Ketzer erklären, weil wir
die Pietiften alle anhero ziehen. M. Schaden haben wir
accommodiert, für M. Francken ift auch eine ftelle vacant
zu St. Peter in Cöln' (63). Aber über H. Speners pro-
gramtna — 1691: es kann nur ,Die Freiheit der Gläubigen
von dem Anfehen der Menfchen in Glaubensfachen'
(Grünberg, Speners Hauptfchriften 275, derfelbe, Spener
I, 247) gemeint fein — wird (6lJ kein durchaus günftiges
Urtheil gefällt (vgl. Ritfehl, Piet. II, 181). — Man fpürt
doch, dafs Pufendorf fich diefer neuen Frömmigkeit überlegen
weifs. Denn ,daraus, fürchte ich, werde noch ein
ärger wefen werden als mit den Pietiften, dafs M. h. H.
die heiligen institutiones juris fogar herunter macht. Bone
deus, in quae nos reservasti temporal' (67). Aus dem Kreife
fcheinbar Nächftbetheiligter erfährt man es, wie wenig
doch die Pietiftifchen Fragen trotz der Fluth von Streit-
fchriften die die Zeit beherrfchenden waren (vgl. Grünberg
, Spener I, 271).

Aber theologifch und kirchlich sehen wir Pufendorf
allerdings aufs höchfte intereffirt. Nicht nur in dem
negativen Sinne eben, dafs er feine wiffenfehaftlichen
und praktifchen Ziele nur im Gegenfatz gegen die
Theologen durchfetzen zu können fich bewufst ift (s. an
Pregitzer, Hift. Zt. 70, 19 fr.). Pufendorf beweift fich vielmehr
auch in diefen Briefen überall als guten Proteftanten.
Von Leibniz' Schmiegfamkeit ift in der Correfpondenz
mit dem Landgraf Ernft nichts zu fpüren. Kräftig flammt
fein Zorn gegen Ludwig auf: ,unter Chrifti Apofteln kein
einiger dragoner gewefen ift'. (eb. 48.) Bitter fpürt der
fromme Politiker, was die Uneinigkeit der Proteftanten
verfchuldet: xevera laboriren beide parteien [Luth, u.
Ref.J an der Priefterkranckheit, die darin beftehet, dafs fle
glauben, Gott fei keinem gnädig, der nicht praecise alle
distinetiones adoriret, die He in ihren patribus et pluri-
ntutn reverendis praeeeptoribus gelefen' (S. 52). Aber er
fpottet über Boffuet's Bist, des variations: aus diefen ein
Argument pro verdate religonis Romanae fchöpfen, hiefse
fo viel, wie folgern: ,von den refugirten aus Frankreich
ift einer hier, der andre da hinausgelaufen; ergo ift in
Frankreich nicht eine intolerable tyranei und Verfolgung
vorgangen'. (H. Zt. 70, 195.) Endlich aber kann es Puf.
auch nicht laffen, fich direct an der dogmatifchen Debatte
zu betheiligen. Auf fein opus postliumuui, das jus feciale
geht er in den Briefen an Thomafius, foviel ich fehe,
nur einmal flüchtig ein . (eb. 33) während er es Rechenberg
zur Prüfung überfendet und wiederholt darauf zurückkommt
(eb. 197. 205.). Er nennt es erft eine midi'
tatiou von dem vernünftigen Gottesdienft der Chriften,
dann ein Werk de cousensu et dissensu protestantium und
bildet fich ein, .wenn man etwas rechtichaffenes könnte
zu Wege bringen, fo würde es einen beffern und mehreren
effect haben, wenn es von meinesgleichen laico, als einem
ex professo clerico herrührte'. Damit vgl. man Grotius,
Leibniz, Zinzendorf!

Den Brief Nr. 34 ohne Datum, kann ich mir unmöglich
nach demjenigen vom 9. 6. 86 (Hift. Zt. 70, 17)
und 9. 4. 87 (S. 3) gefchrieben denken. Er klingt doch
viel förmlicher als diefe. S. 33 Z. 5 lies anuis ftatt amo-
ris, S. 48, 14: sit ftatt si.

Rumpenheim. S. Eck.

Pariset, Dr. Georges, L' £tat et les Eglises en Prusse
sous Frederic-Guillaume ler (1713—1740). Paris 1897, A.
Colin & Cie. (XX, 989 S. gr. 8).

Eine Darfteilung des Verhältnifses von Kirche und
Staat in Preufsen unter König Friedrich Wilhelm I. auf
mehr als 1000 Seiten ift an fich fchon eine Merkwürdigkeit
. Denn die Regierung Fr. W.'s fcheint in kirchen-

politifcher Hinficht keine Epoche zu bilden. Seine Kirchenpolitik
kann wohl dazu dienen, den gefammten Zug feiner
Politik auf Herftellung einer ftarken Centraigewalt zu
illuftriren, dagegen find die Kirchen unter ihm viel zu
wenig felbftfländige und aus fich felbft — ohne fortwäh-

i rende Beziehung auf die Vergangenheit — verftändliche
Gebilde, als dafs man leicht hätte daraufkommen können,

i gerade das Verhältnifs von Staat und Kirche in diefer
Regierung zum Gegenftand einer fo ausführlichen Dar-
ftellung zu machen. Und das Erftaunen wächft, wenn

j nun der Autor nicht etwa ein preufsifcher Hiftoriker,
fondern ein franzöfifcher Gelehrter ift. Man frägt fich,
wie der Herr Verf., Dr. Georges Parifet, auf fein Thema
gekommen ift. Vielleicht durch Studien über die Ge-
fchichte der franzöfifchen Refugie's in Preufsen? Wohl
kaum. Oder hat das Werk von Ernft Laviffe — ihm ift
das Buch gewidmet — über die Jugend Friedrich's d. Gr
fein Intereffe auf die originelle Geftalt des ,Roi-Sergent'
gelenkt, von dem Laviffe felbft fchon in jenem Werke
eine intereffante Charakteriftik gegeben hatte? Oder ift
er von der Frage nach den gefchichtlichen Wurzeln der

j politifchen Macht des preufsifchen Staates ausgegangen?
So wie das Werk vorliegt, find die zufälligen Spuren der
Entftehung verwifcht. Das Thema ift gleichmäfsig nach
allen Seiten hin behandelt. In allen Beziehungen foll
das Verhältnifs von Staat und Kirche dargeftellt werden:
Der Staat kommt nur in Betracht, foweit es fich um
feine Stellung zu den Kirchen handelt, die letzteren nur,
foweit fie zum Staat Beziehung haben. Nicht ohne Ge-
fchick hat der Verf. in der Einleitung fein Thema gerechtfertigt
. Gerade die ruhigeren Perioden eignen fich beffer
zu einer umfaffenden Betrachtung über das Verhältnifs
von Staat und Kirche, als die Zeiten der grofsen hifto-
rifchen Krifen: Die erfteren zeigen alle Elemente des
focialen Lebens im Gleichgewicht und bringen den com-
plicirten Charakter ihrer Verbindung beffer zum Ausdruck.
Unter Friedrich I. fallen die Fortfehritte des Pietismus, unter
Friedrich II. fiegt die philofophifche Aufklärung. Unter
Fr. W. I. ift der Pietismus noch nicht entwaffnet und
die Philofophie hat noch nicht gehegt: weder Pietismus
noch Aufklärung dominiren. Vorher ift die Kirche viel-

I leicht lebendiger, aber der preufsifche Staat noch nicht
ausgebildet; nachher ift diefer thätig, aber die Kirche
lll fchon zu pafliv. Indem man Kirche und Staat unter

I der Regierung ftudirt, in welcher fich der preufsische
Staat endgiltig conftituirt hat und in welcher feine originalen
Züge am deutlichften hervortreten, lernt man den
Pi oteftantismus als den Hauptfactor der Macht des preuf-

I sischen Staates verliehen, wie den preufsifchen Staat als
die Macht, die dem deutfehen Proteftantismus am deut-

I lichften das Gepräge gegeben hat.

Das I.Buch zeigt den Staat als Befchützer der Kirche.

| Das 1. Cap. (,die preufsifche Monarchie') giebt einen Ueber-
blick über die preufsifchen Befitzungen, die Stellung des

I Herrfchers im Staate, die Richtung der preufsifchen Politik
unter Fr. W. I. Das 2. Cap. fchildert le roi-eveque (Urfprung

| und Inhalt des jus episcopale; das apokryphe Glaubensbe-
kenntnifsFr. W.'s, das in Leipzig 1718 gedruckt wurde; die
,officielle Moral', d. h. das praktifche Chriftenthum als das
Ideal des Königs); das 3. Cap. die perfönliche Stellung
des Königs zur Religion; das 4. die Regierung der Kirche
durch Laien (zuerft die Principien der Verwaltung, dann
die einzelnen Organe, das kgl. Cabinett u. f. w., die Ver-
theilung der Arbeit, die Art, wie das Syftem funetionirt).
Das 5. Cap. befpricht die Quellen des Kirchenrechts,
fpeciell die Entftehung, die Promulgation und den
Charakter der kgl. Edicte. Das 2. Buch (,La Constitution
de l'Eglise') behandelt zuerft die einzelnen Elemente der
Kirchenverfaffung, die Confiftorien (Cap. 1), die Geiftlich-
keit(Cap. 2), die Gläubigen (Cap. 3, hier auch die Synoden),
fodann Cap. 4 (,Svstemes et Confessions') die kirchenrecht-
lichen Syfteme, die Vertheilung der verfchiedenen Ver-
faffungselemente auf die einzelnen Gegenden des Reichs