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Ausgabe:

1897 Nr. 2

Spalte:

50-51

Autor/Hrsg.:

Kacholides, P.

Titel/Untertitel:

Eénestosa chatastasis en to àgio örel 1897

Rezensent:

Meyer, Ph. L.

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Theologifche Literaturzeitung. 1897. Nr. 2.

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Ziehung feiner Söhne in der Ausficht auf hohe geiftliche
Würden einnahm, wie fein Verhalten beim Abfchlufs des
Konkordienwerks wären kaum denkbar, wenn ftatt des
fchwachen Herzogs Ludwig noch fein geifteskräftiger
Vater Einflufs auf Julius gehabt hätte. Merkel fei für
diefe Beziehungen auf Stälin, Wirtb. Gefchichte 4, 647,
762, 813 verwiefen. Sodann gibt K. Ubbelohde eine
noch nicht veröffentlichte Schul- und Kirchenordnung
von Urban Rhegius für die Stadt Lüneburg von 1531.
Man fieht, wie der Oberdeutfche von dem Schreiber,
dem er dictirte, nicht immer ganz verftanden wurde
und auch felbft das Plattdeutfche noch nicht beherrfchte.
Ubbelohde hat fich bemüht, in Anmerkungen den Text I
zu beffern und verftändlich zu machen. Ref. ift des
Plattdeutfchen nicht kundig genug, aber an einigen Stellen
find ihm Zweifel an der Notwendigkeit der Aenderung
und der Richtigkeit der Texterklärung aufgeftiegen, so
gleich bei Anm. 1 u. 2, S. 62. Die Correctur ,lett' ftatt
,lereth' ift unnöthig. Rhegius will sagen: der Knabe
lernt nicht davon d. h. verlernt nichts davon. Die Verwechselung
von ,lehren' und Jemen' ift nicht nur füd-
deutfch, fondern findet fich auch bei Luther. Die Correctur
,vafte' ftatt ,wufte' ift unrichtig. Zu lefen ift: Wy
blyuen vnd ßeen wufte, den meyften del ym older, beth
yn die kulen, d. h.: Wir bleiben und fehen unordentlich
aus, am meiften im Alter, bis ans Grab, d. h. die Schäden
der Erziehung treten meift im Alter noch befonders hervor
und begleiten uns bis in die Grube. Zu S. 68, Z. 2
vgl. das lutherifche ,demmen und fchlemmen'. S. 69,
Z. 23 ift lauer nicht ,Lober', fondern = Schelm, Schalk.
S. 81, Z. 11 ift ,Fund' = neu erfundener Brauch.

Für weitere Kreife ift das werthvollfte Stück des Bandes
Tfchackert's Arbeit: ,Die Hannoverfche Originalhand-
fchrift der Augsburgifchen Confeffion und ihre Lesarten'.
Tfchackert gibt eine genaue Befchreibung diefer Hand-
fchrift. Die Urfchrift des Codex Hannoveranus ift von
einer zweiten Hand corrigirt. Tfchackert weift nach, wie
H2 hierbei ganz der Wittenberger Octavausgabe Me-
lanchthon's von 1531 folgt, alfo für die hiftorifche Kritik
nicht in Betracht kommt. Um fo werthvoller find die
Ergebniffe der Unterfuchung von Hi, deren Lesarten
für den lateinifchen Text noch völlig unbekannt find.
Tfchackert ftellt feft, dafs Hi an vielen Stellen fich
von der Editio princeps unterfcheidet, dagegen der Nürnberger
üriginalhandfchrift nahe fteht und neben diefer
für die Herftellung des urfprünglichen Textes der Augustana
wefentlich in Betracht kommt, aber von ihr,
wie von allen übrigen Handfchriften, unabhängig ift.
Wahrfcheinlich erfuhr die Vorlage der Nürnberger Handfchrift
von Melanchthon noch einige Aenderungen, welche
in H, übergingen; fo dürfte H, dem Texte der wirklich
übergebenen Handfchrift am nächften kommen. Eine
Vergleichung von H, mit der Editio princeps Melanch-
thon's ergibt etwa neunzig Abweichungen rein redac-
tioneller Natur, formale, fachlich ganz unbedeutende
Aenderungen für den Druck, um die Form der Sätze
ftilifch zu beffern. Aber etwa an einem Dutzend Stellen
hat Melanchthon vorfichtig gemildert, einige eng gefafste
Begriffe erweitert oder zu weit gefafste verengert, mifs-
verftändliche verdeutlicht und erläutert, einige Stellen
auch fachlich verbeffert und ergänzt. Aus der ganzen
Unterfuchung ergibt fich, dafs Melanchthon fchon 1530
die Augustana nicht als eine Rechtsurkunde betrachtete,
an der kein Buchftabe geändert werden dürfe, dafs aber
keine feiner Aenderungen in der Editio princeps den Text
wefentlich umgeftaltet. Der lat. Text von H, fteht endlich
dem wirklich übergebenen Text der Augußana näher
alsdie Editioprinceps. Die Handfchrift des deutfchen Textes
ift von zwei Händen (Bl. 3—14, wo auf Art. XIX der Epilog
folgt und Bl. 15—53) gefchrieben und zwar zu einer
Zeit, als am endgiltigen Text noch gearbeitet wurde, und
giebt alfo zwei Entwürfe wieder, doch fteht fie dem
deutfchen TextdesConcordienbuchs (Abfchrift des Mainzer

Reichsarchivs) und dem Nürnberger Text nahe. Melanch-
thons erfter Druck des deutfchen Textes aber ift als
| deffen Privatarbeit anzufehen und fteht an Werth dem
Text der Mainzer und der Hannoverfchen Handfchrift
bedeutend nach.

Die ganze, überaus lichtvoll gefchriebene Abhandlung
ift geeignet, die Hoffnung neuanzuregen, dafs doch
die wirkliche Geftalt des dem Kaifer übergebenen Be-
kenntniffes endgiltig wieder hergeftellt werden könnte
Vielleicht gelingt es auch, die Abfchrift, welche der Crailsheimer
Reformator Ad. Weifs nach feinem Tagebuch gemacht
hat, wiederaufzufinden.

Die nächfte Arbeit von Sup. Kayfer behandelt die
von Herzog Philipp d. A. von Grubenhagen 1538 erlaffene
Kirchenordnung, die hier zum erften Mal veröffentlicht
wird. Kayfer ift geneigt, fie wefentlich auf Joh. Spangenberg
zurückzuführen. Für die Einleitung, befonders die
Frage von Philipps Beitritt zum fchmalkaldifchen Bunde,
wäre wohl eine Heranziehung der Strafsburger Korre-
fpondenz Band 2 und des Briefwechfels von Butzer und
Landgraf Philipp zu empfehlen gewefen.

Intereffant ift für die Gefchichte der Vorreformatoren
der Nachweis von Jofeph Müller, dafs die Schriften von
Nikolaus Rutze (Rus) nur Ueberfetzungen von Schriften
des Joh. Hus find. Nur der Anhang der Auslegung des
Glaubens, der zehn Gebote und des Vaterunfers ftammt
nicht von Hus (S. 174 Z 27 1. 1508). Eine zweite gröfsere
Arbeit hat K. Kayfer dem Gefchichtsfchreiber der Reformation
Niederfachfens, Hermann Hamelmann, gewidmet.
Nach einem Ueberblick über fein Leben, wobei manches
richtig geftellt wird, behandelt Kayfer nach Acten der K.
Bibliothek in Hannover die bisher dunkle Epifode in
Hamelmann's Leben 1571/73, nämlich feine Stellung in
der Graffchaft Diepholz und den Kampf mit dem eindringenden
Kryptokalvinismus (S. 200 Z. 1 1. Stolo). In
den Analecten werden Urkunden, Briefe und Acten zur
kirchlichen Gefchichte niederfächfifcher Gemeinden mit-
getheilt. Hier wären noch mehr topographifche und fprach-
liche Erläuterungen da unddort erwünfcht. Wer aufser Hannover
weifs, wo z. B. Bolzum, Dedingehufen, Dörnten etc.
liegt, oder was ein ,mattier' S. 240 Z. 19. ift? (S. 201 Z. 1
1. olderlute.) S. 238 Z. 12ff. fcheint der Text nicht in
Ordnung zu fein. Die Anm. 2 entfpricht ihm nur im Allgemeinen
. In den Miscellen behandelt F. Cohrs die Frage,
ob 1623 römifcher Gottesdienst in Markoldendorf gewefen,
während Tfchackert von 2 Schriften des Urb. Rhegius
aus einer Abhandlung Dr. Schwenke's nachweift, dafs fie
1524 in Königsberg nachgedruckt wurden. Den Schlufs
bilden Literaturbefprechungen. Was der Band bietet, erweckt
die betten Hoffnungen für die niederfächfifche
Kirchengefchichte und hat vielfach weit über Nieder-
fachfen hinaus Intereffe.

Nabern bei Kirchheim (Württemberg). G. Boffert.

Kuqo ).i<n<S, II., 'Hiveaz(öaa xaxäaxaOig evxiä ayUtt ÖQei.
Ecaioia 6 Ekktjvia^ög. Ev tdd-ijvaig, 1896. Leipzig,
Spirgatis. (a. 0", 119S. 8.) M. 2.—

Die Gefellfchaft ,6 Ekkrjviaiwg' ift eine Gründung
neueren Datums und verfolgt ihrem Namen nach nationale
Zwecke. Sie fucht diefelben auch durch Herausgabe
von Brofchüren mit nationaler Tendenz zu erreichen.
In der Reihe diefer ift die vorliegende als die dritte
erfchienen. Sie will, wie die vorhergehenden nachweifen,
dafs der Belitz von Macedonien für Griechenland zu den
Lebensfragen gehört. Der Athos ift aber ein Stück
von Macedonien.

Der Verfaffer fchildert nun, um zu erweifen, welche
Bedeutung der Athos für Griechenland hat, das dortige
Mönchsleben in einer fehr guten Ueberficht. Ihm haben
als dem Hellenen offenbar die hellenifch gefinnten Kreife
der Hagioriten viel über die intimften Verhältniffe ihres
Lebens mitgetheilt. Unter den namhaft gemachten Be-