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Ausgabe:

1889

Spalte:

121-123

Autor/Hrsg.:

Schnabel, Herm. Phpp.

Titel/Untertitel:

Die evangelische Confirmation. Ein erweiterter Conferenzvortrag 1889

Rezensent:

Achelis, Ernst Christian

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hidorifche Excurfe etc., fo dafs diefer Theil feiner Arbeit j wollt, als eine todte, gedächtnifsmäfsige Aufnahme des

einen nicht unintereffanten Einblick in das innerkirchliche j chriftlichen Lehrftoffs; in allem evangelifchen kateche-

Lebcn des katholifchen Frankreich thun läfst, namentlich tifchen Unterricht, wenn er feines Namens nicht ganz

wenn man hier und da zwifchen den Zeilen zu lefen fich unwerth fein will, wird das Beftreben obwalten, die

bemüht. Da Verf. offenbar nur ein katholifches Publicum Tragweite und die Heilskraft der in der Lehre vorge-

im Auge hat, fo entwickelt er in mancher Beziehung tragenen Wahrheit Gottes den Confirmanden zu er-

mehr Freimuth und gefchichtlichen Sinn, als man fonft fchliefsen. Dafs dies gelungen fei, wollte Spener in der

von einem Jefuitenpater erwarten dürfte.

im zweiten Theil des Buches über Wefen, Aufgabe

Confirmation conftatiren, Chemnitz befcheidet fich echt

Weit weniger originell und geiftreich ift das, was i evangelifch, nur das conftatiren zu wollen, was eben con

datirt werden kann, nämlich dafs die Lehre den Kindern

und Methode der ,Apologetik' gefagt wird. Ein an fich beigebracht, dafs der katechetifche Unterricht nun abrichtiger
Gedanke ift es ja, wenn der Verf. geltend macht, gefchloffen fei.

dafs die Apologetik, den befonderen Verhältnifsen der i Es ift ja eine überaus bedenkliche Sache, mit dem
Gegenwart entfprechend, nicht in den alten Gcleifen fich '■ Herrn Verf. (S. 21) den Ausfpruch Pfaff's fich anzueignen :
fortbewegen, fondern mit der Zeit fich fort- und ausbil- : nemo ad'confinnationcm aplus est, nisi in quo vita spintualis
den müffe; praktifch mag auch die vom Verf. vorge- florct. Das florcre vitam j///-//««/^« hervorzubringen, hat der
nommene Unterfcheidung in eine höhere und niedere Katechet keine Macht; wohl aber hat er die Macht und die
Apologetik fein; anerkannt fei ferner die frohe Sieges- Pflicht, die Confirmation. herbeizuführen, und fie wird
gewifsheit, welche er katholifchen Peffimiften entgegen- durch kirchliche Zuchtmittel und durch den gröfseren

hält. In der Hauptfache aber fteht feine apologetifche moralifchen Zwang der kirchlichen Sitte für ein beftimmtes
Weisheit doch auf fehr fchwachen Füfsen. Sie beruht Lebensalter bei allen Kindern der evangelifchen Kirche
eben, wie es bei dem Standpunkt des Verf.'s nicht anders (mit feltenften Ausnahmen) herbeigeführt. Niemand wird
fein kann, auf der alten fcholaftifchen Vorausfetzung, behaupten, dafs jenes florere und die Confirmation zeit-
dafs eine vollftändige Harmonie zwifchen den Dogmen, lieh zufammentreffen müffen; wenn fie nun nicht zufam-
natürlich denen der katholifchen Kirche, und jeder rech- 1 mentreffen, alfo wenn jenes fiorere bei den Confirmanden
ten Wiffenfchaft beftehe, und ferner auf der pfycho- nicht ftattfindet — und bei wie vielen Taufenden findet es
logifchen Fiction, dafs bei Anwendung einer geeigneten wahrfcheinlich nicht ftatt?!—dann nöthigt die Kirche diefe
Argumentationsweife die Wahrheit jedermann leicht Taufende, indem fie .innere Glaubensüberzeugung', die
und ficher anzudemonftriren fei. — Bemerkenswerth fie nicht haben, bekennen müffen, zur öffentlichen Lüge
ift, dafs der Verf. das Bedürfnifs empfindet, der Aus- ! in den intimften Heiligthümern des Chriftenlebens!
einänderfetzung der Apologetik mit der Gefchichts- ( Gewifs foll bei gläubigen Chriften der Taufbund
wiffenfchaft, diefer neuen Grofsmacht, einen befonderen . täglich erneuert werden; es mag auch fein, dafs es
Abfchnitt zu widmen. Auf die apologetifchen Probleme, : wünfehenswerth ift, um mit Spener (S. 14) zu reden,
welche die eigentliche Kirchengefchichte dem Katholiken ; dafs dies auch ,einmal ganz solcmnitcr und öffentlich
(teilt, geht er freilich nicht naher ein. Er erörtert nur, ! gefchieht, damit die Gemeinde wiffe, wofür fie mich zu
wie in ungemein einfacher Weife die von einigen .deutfehen j halten habe'; allein das kann der Natur der Sache nach
Rationalilten' aufgebrachten Fragen der biblifchen Kritik j nur dann gefchehen, wenn das evangelifche Glaubensund
die von der vergleichenden Religionsgefchichte
gegen die Originalität und abfolute Ueberlegenheit des
Chriftenthums erhobenen Einwände zu erledigen feien.

leben wirklich erwacht und vorhanden ift; dafs es aber
vorhanden fei, dafür vermag auch der belte katechetifche
Unterricht keine Bürgfchaft zu geben. Soll der folenne
Gewiffe gewagte Combinationen und mafslofe Präten- I Act in der Bedeutung, wie Spener ihn fordert, ftatt-
fionen der zuletzt genannten Wiffenfchaft werden dabei ! finden, wohl, fo mufs es Gott überlaffen werden, wann

nicht übel ironifirt.

Alteckendorf (Elfafs). Paul Grünberg.

Schnabel, Pfr. Herrn. Phpp., Die evangelische Confirmation.

Ein erweiterter Conferenzvortrag. Berlin, Reuther,
1S8S. (101 S. 8.) M. i: 5°-

Wir haben es hier mit einer fehr umfichtigen und
ernft und tief durchdachten Arbeit zu thun. Mit grofser
Warme der Ueberzeugung verficht der Herr Verf. feine
Auffaffung der evangelifchen Confirmation, und feine
Darlegung ift fo durchaus fachlich gehalten, dafs auch
der, welcher die Auffaffung für richtig zu erklären nicht
vermag, eine Förderung der Verhandlung über das Wefen
der evangelifchen Confirmation zur Verftändigung ihr
zuzugeftehen nicht umhin kann. In diefem Falle befindet
fich nun allerdings der Referent.

In dem erden Abfchnitt (S. 5—27) glaubt der Herr
Verf. es beweifen zu können, dafs das, was Chemnitz
über die Confirmation lehre, mit der Auffaffung Spener's
völlig zufammendimme. Unferes Erachtens wird über-
fehen, dafs zwar beide vom Glauben reden, der in der
Confirmation zur Aeufserung feitens der Confirmanden
komme, dafs jedoch Chemnitz die doctrina et fides,
nämlich quac arditur, im Auge hat, Spener dagegen
die fides qua creditur, dafs alfo Chemnitz die Confirmation
wefentlich als katechetifchen Act auffafst. Nun
ift es ja wohl zweifellos, dafs Chemnitz den Geid der
evangelifchen Kirche nicht fo verleugnet habe, dafs er
als Ziel des katechetifchen Unterrichts weiter nichts ge-

der Einzelne dazu im Stande id; aber Menfchen dürfen
fich nicht anmafsen, eine obligate Einrichtung für
ein bedimmtes Alter zu bedimmter Jahreszeit dafür zu
treffen.

Aus diefem Grunde vermögen wir der Ausführung
des Herrn Verf. im 2. Abfchnitt (S. 27—74), in welchem
er für die Definition der Confirmation als Taufbunds-
erneuerung plädirt, nicht zuzudimmen. Von der Confirmation
mufs eben alles fern gehalten werden, was
bei den Kindern etwas vorausfetzt, was nicht mit Sicherheit
vorausgefetzt werden kann. Denn Wahrhaftigkeit
im Bekennen und Geloben id und bleibt die Grundtugend
alles Chridenthums. Wir find mit dem Herrn
Verf. durchaus einverdanden in der Zurückweifung der
facramentalen Auffaffung der Confirmation, obgleich
wir nicht verkennen, dafs nur diefe Auffafsung den
Unterbau zu verleihen vermöchte für das Bekenntnifs des
(fubjectiven) Glaubens und das Gelübde, welches von
den Kindern in der Confirmation gefordert wird. Die
Confirmation id und darf nichts anderes fein, als der
feierliche Abfchlufs des obligatorifchen Katechumenen-
Unterrichts; die Prüfung vor der Confirmation und ihr
Ausfall id das allein anzuwendende Kriterium für die
Würdigkeit zur Confirmation. Diefe kann und foll aus-
gedattet fein mit Gottes Wort, mit liturgifchen Riten
würdigder Art, aber nichts darf gegen den Charakter
des Obligatorifchen, den die katechetifche Unterweifung
und der Abfchlufs derfelben, die Confirmation, hat, ver-
dofsen. Ob deshalb mit der Confirmation co ipso der
erde Empfang des heil. Abendmahls verbunden fein
dürfe, id nicht fchwer zu entfeheiden. Die Frage beant-