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Ausgabe:

1888

Spalte:

592-594

Autor/Hrsg.:

Baum, Adolf

Titel/Untertitel:

Magistrat und Reformation in Strassburg bis 1529 1888

Rezensent:

Kawerau, Gustav

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Introductorius in evangelium aeternum veranlafste Beweg- Baum, Adf., Magistrat und Reformation in Strassburg bis

ung neues Licht verbreitet, fo wird man den befonde-
ren Werth des Buches auch für die Kirchengefchichtc
nicht in Abrede ftellen. Der Scholaftik, wenn auch nicht
ausfchliefslich der theologifchen, ift fogar das ganze erfte
Capitel gewidmet (S. i—97), und mit einigen Bemerkungen
über gewiffe, die Theologie betreffende Hauptfätze
diefes Capitels wollen wir fchliefsen.

Wir können dem Verf. im Wefentlichen zuftimmen,
wenn er fagt (S. 13), der Begriff der Abhängigkeit von
der Tradition bezeichne die Stellung der Scholaftik nicht
ganz zutreffend, obgleich wir lieber fagen möchten: noch
nicht vollftändig. Ebenfo, wenn er den der Scholaftik
gemachten Vorwurf anerkennt (S. 14), dafs fie die prak-
tifche Bedeutung der von ihr behandelten Gegenftände
überfehe und diefelben nur als Doctorfragen behandle;
auch, wenn er bemerkt (S. 16), die Scholaftiker hätten
fich mehr mit den Meinungen ihrer Vorgänger über den
Gegenftand, als mit dem Gegenftände felbft, befchäftigt.
Endlich geben wir ihm in der Hauptfache Recht, wenn
er als charakteriltifch hervorhebt das Uebergewicht der
logifchen Intereffen, die dialektifche Behandlung
der Fragen, die Bemühung, weniger die Thatfachen
zu fammeln und zu erkennen, als die Thatfachen in Begriffe
umzufetzen und aus diefen Begriffen über die Thatfachen
zu urtheilen, ihren Werth oder Unwerth zu be-

1529. Strafsburg, Heitz, 1887. (XXIII, 212 S. gr. 8.)
M. 4.50.

Das Intereffe des Lefers wird bei diefer Schrift zu-
nächft durch die näheren Umttände ihrer Herausgabe in
Anfpruch genommen. Der jugendliche Verfaffer, der
Sohn des um Strafsburgs Reformationsgefchichtc hochverdienten
Theologen Joh. Wilh. Baum, der hoffnungsvolle
Erbe der Intereffen feines Vaters für dies Studiengebiet
, ift, ehe er letzte Hand an feinen erften gröfseren
hiftorifchen Verfuch legen konnte, am 14. April 1886
verftorben. Da hat fich die Mutter entfchloffen, des
Sohnes Arbeit den FVcunden des Verewigten zur Erinnerungsgabe
zu veröffentlichen, auch wenn nun des
Sohnes letzte Ueberarbeitung dem Mfcr. gefehlt hat.
Möchte diefe Vorgefchichte fchon der Kritik es verbieten
, etwaige Mängel mit üblichem Mafse zu meffen, fo
ift es hier doppelt angenehm, dafs der Recenfent we-
fentlich nur Anlafs findet, den Dank dafür auszufprechen,
dafs die Veröffentlichung erfolgt ift. Wohl würde der
Verdorbene, wenn ihm felber noch der Abfchlufs feiner
Arbeit vergönnt gewefen wäre, an manchen Stellen noch
Anlafs zur Nachbefferung gefunden haben: er würde
z. B. gerade an dem Theil feiner Arbeit, auf den er be-
fonderes Gewicht gelegt hat, Strafsburgs Betheiligung

ffimmen und die Folgen zu erfchliefsen, die aus ihnen ; am Druck und der Verbreitung Luther'fcher Schriften,
zu erwarten find; ja wenn er fagt, dies Merkmal muffe [ an Knaake's Bibliographie in Bd. I und II der Weimarer
gewählt werden, wenn nur eins genannt werden folle. ! Lutherausgabe ein Hülfsmittel gefunden haben, das feine
Letzteres geben wir zu, wenn mit diefer Behauptung die , eigenen Nachforfchungen erheblich gefördert und ergänzt
Anerkennung der materiellen Abhängigkeit von der Tra- hätte, ebenfo auch an der inzwifchen erfchienenen vor-
dition verknüpft und diefe Seite etwas ftärker betont | trefflichen Arbeit v. Dommer's über die Lutherdrucke
wird, als der Verf. will. Aber K. hat eine allzu idea- j der Hamburger Stadtbibliothek. Er hätte ferner mit
hfhfch gefärbte Vorftellung von der Wiffenfchaftlichkeit leichter Mühe feine Unterfuchungen über Strafsburgs
der Scholaftik, mindeffens von der Selbftändigkeit der ' neue Armenordnung durch eine ausgedehntere Ver-
fcholaftifchen Wiffenfchaft gegenüber der Kirche. Unter 1 gleichung gleichzeitiger analoger Einrichtungen in anderen
allen Schwankungen und Kämpfen, fagt er (S. 4), er- Städten noch lehrreicher machen können. Er hätte der
neute fich doch immer die Vorftellung von der Selb- j von jhm S. 162 erwähnten Verlegung des Kirchhofes
ffändigkeit der Wiffenfchaft (gegenüber der Kirche!) und I vor die Stadtthore vielleicht eine noch gröfsere Bedeu-
fchlug in einer Generation nach der anderen feilere [ tung beigelegt, wenn er dazu gekommen wäre, diefelbe
Wurzel. Hieran ift richtig nur, dafs es zu allen Zeiten j Mafsregel in einer Reihe anderer evangelifcher Städte
auch im Mittelalter einzelne und mitunter nicht wenige . zu vergleichen und die Polemik zu beachten, welche
Manner gab, die mit Ueberzeugung und aus wiffenfchaft- j katholifcherfeits dagegen geführt wurde (vgl. meinen
liehen Gründen von der orthodoxen Kirchenlehre ab- q Güttel, S. 56 Anm. l). Aber wir haben hier allen
wichen. Da diefe aber faft ausnahmlos gemafsregelt ; Grund, uns an dem zu freuen, was der Verf. zufammen-
und unterdrückt wurden oder laudabiliter se subjecerunt getragen hat, und nicht diefe Freude uns trüben zu
(wie felbft Abälard) und niemals auf die Dauer etwas jaffen o!urch Reflexionen über das, was er noch weiter
ausrichteten, fo ift damit nichts bewiefen. Sogar der i hätte bieten können. Es ift ein mtereffantes Thema, das
Begründer der theologifchen Scholaftik, Anfelm von Can- i fich der Verf. geltellt hat: er verfolgt von Schritt zu
terbury, ftabilirte doch vor allem die Autorität der Kir- ; Schritt das Verhalten des Magiftrats jenes grofsen
chenlehre als einen rocher de bronzc, obgleich er es in ftädtifchen Gemeinwefens zu dem Andringen der grofsen
weiterem Umfange, als feine noch berühmteren Nach- | neuen religiöfen Bewegung, um den Antheil zu ermeffen,
folger, für möglich hielt, das Kirchendogma vor dem | der demfelben an der Aufrichtung der evangelifchen
Forum der Vernunft zu rechtfertigen oder gar als noth- Kirche in Strafsburg zufällt. Er verfolgt fein Thema bis

wendig zu erweifen. Auch wo dies nicht gelingen konnte,
hielten fich alle mafsgebenden Scholaftiker von Anfelm
bis zu Gabriel Biel an die orthodoxe Kirchenlehre, zu
deren Dogmen allerdings die Lehre von der immaculata
coneeptio, auf deren Beftreitung fich K. u. a. beruft, bis auf
Pius IX nicht gehörte, während die trinitarifchen und
chriftologifchen Grundlagen damals bekanntlich längft
ebenfo unerfchütterlich feftftanden, wie heute. Trotz
jener viel zu weit gehenden Behauptung ift es aber anzuerkennen
, dafs fich der Verf. von der banalen Verachtung
der Scholaftik fernhält, welche, feitdem fie fich
durch die Aufklärung des vorigen Jahrh. feftgefetzt hat,
(mit Ausnahme der Romantiker) auch aus den Kreifen
Derjenigen fchwer auszurotten ift, die fich der Fähigkeit
rühmen, gefchichtliche Gröfsen mit dem Auge des Hifto-
rikers zu würdigen. Im Uebrigcn verweilt Ref. auf feinen
Artikel über Scholaftifche Theol. in Herzog's Real-
Encyklop. 2. Aufl.

Kiel. F. Nitzfeh.

zum 20. Febr. 1529, d. h. bis zur officiellen Abfchaffung
der Meffe und dem damit errungenen Siege der Reformation
. Als Etappe auf diefem Siegeswege tritt zuerft
hervor die Duldfamkeit des Magiftrats gegenüber dem
Druck reformatorifcher Schriften, die noch nicht als per-
fönliche Hinneigung zur Reformation, fondern zunächft
nur als ortsübliche Milde in der Handhabung der Cenfur
fich darfteilt. Darauf die dilatorifche Behandlung der
Veröffentlichung des Wormfer Edictes, und dann doch
eine fo milde Handhabung der Ausführung desfelben,
dafs gleichwohl (ohne Impressum) noch weiter Luther'fche
Schriften gedruckt werden konnten. (Hier hätten weit
mehr Drucke nachgewiefen werden können; z. B. Itammt
manche Schrift, die unfere älteren Bibliographen für
Frofchauer'fchen Züricher Druck anfehen, vielmehr aus
Köpfel's Officin.) Zur pofitiven Begünftigung der neuen
Lehre fchreitet man vor im ZellTchen Handel, indem
man dem Prediger des Evangeliums Schutz gegen den
Bifchof gewährt und fein Verbleiben im Amt durchfetzt.