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Ausgabe:

1888

Spalte:

33-36

Autor/Hrsg.:

Nösgen, C. F.

Titel/Untertitel:

Die Glaubensgewissheit eine Illusion bei Ritschls Theologie 1888

Rezensent:

Gottschick, Johannes

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Chorgefanges, zur Hebung der Feier. Die Schöpfung
einer°wirklich lutherifchen Liturgie, mit diefen Worten
fchliefst der Verf., ift eine noch ungelöfte Aufgabe;
Ref. möchte von feinem Standpunkt hinzufügen, eine
überhaupt unlösbare Aufgabe, fofern unter lutherifcher
Liturgie irgend eine Gottesdienftordnung von ausfchliefs-
lichem, bindendem und bleibendem Charakter verftanden
werden foll, und fofern es lutherifch ift, was Luther am
Schlufs der deutfchen Meffe von Cultusordnungen ge-
fagt hat: Sie ,follen zur Förderung des Glaubens und
der Liebe dienen ... wenn fie das nicht mehr thun, fo
find fie fchon todt und ab und gelten nichts mehr, gleich
als wenn die neuen Schuhe alt werden und drücken, fie
nicht mehr getragen, fondern weggeworfen und andere
gekauft werden'.

Ref. fleht fchliefslich nicht an, trotz mehrfacher
Differenzen mit dem Verfaffer hinfichtlich der Auffaffung
und Beurtheilung der cultifchen Stellung Luther's, die an
fcharfen Beobachtungen, neuen Gefichtspunkten und
felbftändigen Unterfuchungen reiche Schrift G.'s als eine
äufserft anregende und belehrende zu bezeichnen. Er
bedauert nur, dafs er bei Ausarbeitung eines demnächft
in den ,Studien und Kritiken' erfcheinenden Artikels über
,die reformatorifchen Anflehten und Beftrebungen Luther's
und Zwingli's in Bezug auf den Gottesdienft' diefelbe
noch nicht benutzen konnte.

Alteckendorf (ElfafV). Paul Grünberg.

Nösgen, C. F.. Die Glaubensgewissheit eine Illusion bei Ritschis
Theologie (Ztfchr. f. kirchl. Wiffenfch. u. kirchl. Leben
1887, VII, 362—372, VIII, 406—416, IX, 475-488).
Leipzig, Dörffling & Franke.

Auch der jetzt kanonifirte Erlanger Hofmann hatte,
als er durch feinen Schriftbeweis die Sicherheit des
Traditionalismus geftört, darüber Klage zu führen, dals,
wer es gern bequem hat, fich nicht begnügt, felbft fort-
zufchlafen, was man ihm gönnen könnte, fondern
den läftigen Störenfried mit allen erdenklichen Ketzereien
behaftet, weil er nicht mit Bedacht lieft, was mit Bedacht
gefchrieben ift (Schutzfchriften I, S. 1. 2). In Erinnerung
hieran könnte man auch diefe neueBlütheRoftocker Polemik
ruhig ihre Frucht zeitigen laffen, den Lefern der Lut-
hardt'fchen Zeitfchrift durch ihren Titel gegen die Gefahr
der Ritfchl'fchen Theologie eine neue Herzftärkung zu
gewähren. Doch die plumpe Dreiftigkeit, mit welcher
hier das Gefchäft des Verdrehens betrieben wird, läfst
es angezeigt erfcheinen, in einigen Punkten zu charakte-
rifiren, was die (kirchliche Wiffenfchaft' heute zu leiften
und ihrem Publikum zu bieten vermag. Zu einer nur
einigermafsen vollftändigen Aufzählung der geradezu verblüffenden
Leiftungen in Auslegung und Argumentation
wäre ein Auffatz erforderlich.

Was Ritfehl als Glaubensgewifsheit bezeichnet, ift,
fo fagt N., nach Gegenftand, Wefen, Begründung nichts
als Illufion. Ihr Gegenftand ift nicht die Gnaden- und
Seligkeitsverheifsung, fondern die rechte Weltftellung,
zu deren Gewinn der Menfch Gott als Mittel benutzt.
Bei derErlöfung kommt es R. weit mehr auf die Befreiung
vom Uebel als von der Sünde an. R.'s Glaube kann
nicht fprechen: ,wie der Hirfch fchreiet nach frifchem
Waffer u. f. w.' oder ,wenn ich nur dich habe u. f. w.';
das ift für R. weltflüchtige mittelalterliche Gottesliebe.
Für das Wefen des Glaubens finden fich bei R. drei
Betrachtungsweifen. Derfelbe ift ihm einmal Selbftgefühl,
fleht alfo mit der chriftlichen Demuth in Widerfpruch.
Sodann Gehorfam und zwar in Kant's Sinn gegen den
das fittliche Ideal darbietenden Willen Gottes; wenn R.
ihn als Vertrauen bezeichnet und die Bedingtheit der
Rechtfertigung durch die fittliche Leiftung ablehnt, fo
ift das nur ein Reft des Schulfacks, eine Conceffion aus
praktifchen Rückfichten und bringt einen Bruch in feine

urfprünglich rein Kantifche Anfchauung. Endlich ift
ihm der Glaube ein Erkenntnifsurtheil. Gewifsheit giebt's
bei keinem der drei Fälle. Nicht, wenn der Glaube Selbftgefühl
ift; denn das Gefühl kann ausfetzen, ohne dafs
der Glaube aufhört, Gewifsheit aber wäre keine Gewifsheit
, wenn fie ausfetzen könnte. Nicht, wenn der Glaube
fittlicher Gehorfam ift; denn der Sünder kann nie gewifs
fein, diefe Leiftung in genügender Weife präftirt zu haben.
Nicht, wenn er ein Erkenntnifsurtheil ift; denn derWechfel
der philofophifchen Syfteme feit Kant ift ein Beweis, dafs
auf Erkenntnifs- und Werthurtheile fich keine objective
Gewifsheit gründen läfst (!). Was die Begründung
angeht, fo weift R. in Jefu Gefchichte keine fpeeififche,
nicht einmal eine graduell hervorragende Selbftbethäti-
gung Gottes auf; denn er fieht das Offenbarungsartige
an Chrifti gefchichtlichcr Erfcheinung allein in folchem,
was ihn zum proplieta exemplaris werden läfst. Aber
auch nicht einmal das ift etwas. Denn R. weifs nichts
von einem directen Auftrag Gottes an Chriftus, wie ihn
die Socinianer lehrten, weift ihn alfo nicht als Propheten
nach. Chrifti Zuverficht zur Liebe Gottes, in welche
feine Vorbildlichkeit gefetzt wird, fleht nicht höher als
die der Sänger von Pf. 90 u. 23, ja angefichts Matth.
27, 46 tiefer als diefe. kindlich das Werthurtheil, dafs
Chriftus der Macht der Welt nicht unterlegen und das
darauf gegründete Selbftgefühl der ihm Folgenden könnte
allein auf den Aufweis der Gefchichtlichkeit feines Lebens
als einer Kette von einzelne n feine Sinnesweife
betätigenden Erlebnifsen und Verhaltungsweifen, Wunder
und objective Auferftehung eingefchloffen, begründet
werden. R. lehnt aber ein Leben Jefu ab, weil ihm die
biblifchen Berichte nicht alle zuverläffig find. R., Kaftan,
der Ref. reden nur von der Erfahrung der Auferftehung
Chrifti oder von Manifeftationen des Erhöhten. Alfo
Illufion von Anfang bis zu Ende ').

Einem wiffenfehaftlichen Gegner gegenüber ift es die
erfte Pflicht, fogar nach dem Mafsftab der natürlichen
Moral, die zu bekämpfenden Anfchauungen in ihrem
eignen Zufammenhang vorzutragen. Nun gewinnt R.
bekanntlich Rechtf. III, $ 5 —162) zuerft die Definition
des Gegenftandes des Glaubens, nämlich der Rechtfertigung
oder Sündenvergebung, ohne die der Glaube felbft
unverftändlich ift, ergänzt diefelbe § 52, indem er den
Beweis für die Nothwendigkeit der Sündenvergebung
durch ihre Zweckbeziehung auf den fchon in der Gegenwart
zu erlebenden Befitz des ewigen Lebens führt, und entwickelt
auf Grund jener Definition $ 19, 23—26 eingehend
die Merkmale des Glaubens, im direkten Anfchlufs an
die reformatorifche Lehre, wonach die Rechtfertigung
ein fynthetifches Urtheil und der Glaube Vertrauen auf
die Gnade Gottes, die fittliche Thätigkeit aber eine abgeleitete
Folge des religiöfen Verhältnifses des Gläubigen
zu Gott ift (vgl. $ 53). N. aber erklärt zuerft, auf den
Gegenftand des Glaubens bei R. nicht vorwiegend Acht
haben zu wollen, um dann gelegentlich ein auf den Kopf
geftelltes Fragment der Anfchauung R.'s als das Ganze
vorzutragen, erzählt wörtlich: ,ein klarer und runder Begriff
des Glaubens findet fich bei R. nirgends [trotz der
Definition III1 S. 120, die, wie bei jedem Capitel, fo auch
hier den Schlufs bildet], fo dafs wir genöthigt find, uns
deffen Elemente erft aus den verfchiedenften Stellen der
Werke desfelben zufammenzufuchen' und fetzt nun mit
einer beliebigen Stelle aus ^ 60 ein. Das ift ein unqua-
lificirbares Verfahren, das vollends alle Grenzen in der
Behauptung überfteigt, die 11. b. principielle Definition
des Glaubens bei R. als Vertrauen auf die Gnade Gottes
fei eine Conceffion und bringe einen Bruch in die urfprünglich
rein Kantifche Auffaffung. Ob R. perfünlich

') Ob N. felbft einem verftändigen Menfchen zutraut, dafs er feinen
Glauben auf eine Erfahrung oder eine Manifeftation von etwas gründen
wolle, was ihm unwirklich ift und bleibt?

2) N. benutzt die erfte, nicht die „verbefferte" zweite Auflage!

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