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Ausgabe:

1883 Nr. 8

Spalte:

173-176

Autor/Hrsg.:

Gebhardt, Osc. v.

Titel/Untertitel:

Texte und Untersuchungen zur Geschichte der altchristlichen Literatur 1883

Rezensent:

Harnack, Adolf

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173

Theologifche Literaturzeitung. 1883. Nr. 8.

174

(S. 78) ,eine Grundlage blofsgelegt zu haben vermeint,
auf welcher eine Revifion der Abendmahlslehre mit
Ausficht auf Erfolg vorgenommen werden könnte'. Wie
fich im Marburger Gefpräch typifch geoffenbart hat, fo
wird es auch inskünftig, wie man das auch beklagen
möge, bleiben: nicht auf der Grundlage grammatifcher
Exegefe baut fich die dogmat. Anfchauung vom Abendmahl
auf, fondern auf Grund des allgemeinen dogmati-
fchen Hintergrunds wird fich die grammatifche Auslegung
geftalten. — Nichts defto weniger ift es kein unnutzes
Werk, das der Verf. gethan hat. Gegenüber dem vielfachen
Streit, von welchem das heiligfte Vermächtnifs
unferes Herrn umwogt ift, kann ja nicht oft und nicht
eindringlich genug darauf hingewiefen werden, dafs
,Chriftus diefe Handlung verordnet hat, damit alle fich
in ihr vereinigen, nicht aber in der Erwartung, dafs fie
fich über ihren Sinn und Inhalt veruneinigen und dem-
gemäfs in der Handlung fich trennen' (Ritfehl, Unterricht
, S. 84). Und diefem Hinweife dient unfere ,für die
Wahrheitliebenden aller Confeffionen' beltimmte Schrift
in ihrer fchlichten, dem Laien vollkommen verftändlichen
Sprache in vorzüglicher Weife. — Zum Schlufs möchten
wir eine Bemerkung des Verf.'s S. 13 nicht unwiderfprochen
laffen. Er meint dort: ,Unter den Privatanfichten unterer
Geiftlichen dürfte gegenwärtig eine der verbreitetften die
fein, das Abendmahl fei ein Myfterium, das eben durch
fein myftifches und myfteriöfes Dunkel auf's Gefühl
wirke'. Wir find zwar fo wenig im Stande, unferen
Widerfpruch ftatiftifch zu rechtfertigen, wie der Verf.
dies hinfichtlich feiner Behauptung vermag. Aber wir
halten die ausgefprochene Meinung für ganz unzutreffend.
Wie weite Abweichungen von dem ftreng lutherifchen
Dogma im Punkte der facramentalen Union und des
Genuffes der Ungläubigen fich heutzutage eine grofse
Zahl von Geiftlichen geftatten mag: bis zu dem in den
angeführten Worten liegenden Subjectivismus dürfte die
,Privatanficht' doch recht Weniger gehen. Vielmehr wird
diefe bei der überwiegenden Mehrheit mit der von
Luther im Katech. »inj. fo nachdrücklich vertretenen
gefunden Lehre zufammentreffen, wonach die Wirkung
des h. Abendmahles auf der objectiven Kraft des Wortes
und der Verheifsung Chrifti beruht. — Die Angabe auf
S. 12 vom Tod Luther's im J. 1544 ift gewifs ein Druckfehler
.

Ulm a. D. A. Bilfingen.

Gebhardt, Ose v., und Harnack, Adf., Texte und Untersuchungen
zur Geschichte der altchristlichen Literatur.

I. Bd. Heft 3. Leipzig, Hinrichs, 1883. (III, 196 S.

gr. 8.) M. 6. —
Diefes Heft der ,Texte und Unterfuchungen* enthält
an dritter Stelle (S. 154—196) eine Abhandlung von
Gebhardt's ,Zur handfehriftlichen Ueberlieferung der
griechifchen Apologeten', welcher in fpäteren Heften j
weitere Mittheilungen folgen follen. An Bedeutung wer- j
den fie die hier gegebenen nicht übertreffen können; I
denn es ift der Arethascodex, Paris. Gr. 451, über welchen
der Verfaffer hier berichtet hat. Diefer ift aber,
wie Ref. in Heft 1 und 2 diefer Unterfuchungen gezeigt
hat, die wichtigfte und in Bezug auf eine Reihe von
Apologien als der Archetypus die entfeheidende Quelle
für unfere Kenntnifs jener alten Literaturgattung. Den
Beweis hierfür vermochte Ref. nicht mit folcher Evidenz
zu führen, dafs alle Zweifel bis auf den letzten befeitigt
waren. Aber die Zahl der feiner Annahme günftigen
Beobachtungen war gegenüber der Zahl der ungünftigen
eine fo überwältigende, dafs für jeden, der fich diefes
Verhältnifs klar gemacht hatte, die Entfcheidung feft-
ftehen mufste. Die ungünftigen Fälle durften nach allen
Regeln der Kritik nicht weiter mehr in's Gewicht fallen;
fie in ihrem Urfprunge zu erklären, dafür boten fich
verfchiedene Möglichkeiten, unter welchen die nächft-

liegende die war, es möchten die in Betracht kommenden
Handfchriften nicht mit genügender Sorgfalt verglichen
worden fein. Kritiker freilich, die nur auf jene ungünftigen
Fälle fahen, hatten es leicht, Einwendungen zu erheben,
zumal da diefelben fämmtlich in meiner Unterfuchung
aufgeführt waren. In dem Theol. Literaturblatt von
Luthardt (1882 Sp. 210 f.) wurde meine Claffification
der Apologetenhandfchriften zum Theile beftritten. Diefe
Beftreitung kam für mich zu fpät; denn fchon vor Veröffentlichung
meiner Studien hatte ich von Gebhardt
aus Paris die Mittheilung erhalten, dafs fich in der
Hauptfache meine Refultate durch eine erneute Prüfung
des gefammten Materiales bewährt hätten. Zugleich aber
erhielt ich von ihm die Nachricht, dafs der gröfste
Theil der Textesftellen, welche die Sicherheit meiner
Aufftellungen zu bedrohen fchienen, fich erledige, fobald
man die Fehler ausmerze, welche die von Otto benutzten
Collationen enthalten haben. Jetzt liegen nun
von Gebhardt's eingehende Studien über den wichtigen
Codex vor und klären uns über viele Punkte von
Bedeutung auf. Die wichtigften Ergebnifse find folgende:

1) Der Cod. Paris. 174 ift wirklich aus dem Arethascodex
genoffen, ebenfo der Cod. Marcian. 343 — den
Beweis hierfür wird Dr. Maafs liefern —; endlich dem
Cod. Fris. kommt ein felbftändiger Werth nicht zu.
Damit find die Einwendungen des Recenfenten im Theol.
Literaturblatt erledigt.

2) Die Collation des Paris. 174, welche von Otto
durch C. B. Hafe empfangen und feinem kritifchen
Apparate einverleibt hat, ,fucht an Flüchtigkeit und
Fehlerhaftigkeit ihres Gleichen'. Aber auch der Arethascodex
ift fchlecht verglichen. Der Grieche Sypfomos,
der für Hafe-Otto Collationen angefertigt hat, hat
ganz untaugliche Arbeiten geliefert. Die Vergleichung
des Cod. Paris. 450 (die einzige Handfchrift, welche die
echten Schriften Juftin's enthält) ift zum Glück bei weitem
zuverläffiger. Auch die Collation des verbrannten
Argentoratensis gehört allem Anfchein nach zu den
belferen.

3) Die Lücke im Arethascodex im Pädagog des
Clemens und die andere, welche den Wegfall des ganzen
Tatian verfchuldet hat, find von mir richtig berechnet
worden. Die Handfchrift beftand urfprünglich aus 59
Quaternionen und einer Lage von zwei Blättern =
474 Blättern.

4) Die von mir aufgeftellte Hypothefe, dafs die
Scholien im Codex 451 zum Theil von Arethas felbft
herrühren, beftätigt fich. Aber zugleich zeigt Gebhardt,
wie ungenügend alle bisherigen Mittheilungen über die
Scholien gewefen find. Er ftellt feft, dafs diefelben von
zwei verfchiedenen, aber gleichzeitigen Schreibern
herrühren. Der Eine ift Baanes, der Schreiber des Textes,
der Andere Arethas; diefer hat — wie ich bereits ver-
muthet hatte — auch eigenhändig auf den beiden letzten
Blättern der Handfchrift die Erklärung des Spruches
Genef. 49, 11 eingetragen. Die Beweisführung Gebhardt
's ift eine fo fiegreiche, dafs an dem literarge-
fchichtlich fo wichtigen Factum, dafs Arethas felbft die
wichtigften Scholien niedergefchrieben hat, nicht mehr zu
zweifeln ift. Arethas hat dazu denText aller in dem Bande
vereinigten Schriften Seite für Seite durchcorrigirt, falfche
Buchftaben durch Rafur entfernt und die fo entftandenen
Lücken mit möglichfter Anbequemung an die Hand des
Baanes ausgefüllt. Er hat ferner mehrere Schriften in
Abfchnitte nachträglich eingetheilt und den Tractat de
resurrectione in Capitel zerlegt, die er mit einer Inhaltsangabe
verfehen hat. Endlich von ihm rührt die Angabe
der Korten für Herftellung der Abfchrift und
Ankauf des Pergamentes her, die fich in der Subfcription
findet.

5) Die Vorlage des Arethascodex war in Uncialen
und ohne Unterfcheidungszeichen gefchrieben; fie mufs
fpäteftens im 7. Jahrhundert entftanden fein und enthielt