Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1879 Nr. 5

Spalte:

100-103

Autor/Hrsg.:

Schulte, Joh. Friedr. v.

Titel/Untertitel:

Die Geschichte der Quellen und Literatur d. canonischen Rechts von Gratian bis auf die Gegenwart. (In 3 Bdn.) 1879

Rezensent:

Zoepffel, Richard

Ansicht Scan:

Seite 1, Seite 2, Seite 3

Download Scan:

PDF

99

Theologifche Literaturzeitung. 1879. Nr. 5.

100

ftaltet, als er felbft von Jahr zu Jahr vorfichtiger in feinen
Beurtheilungen und kritifcher in feinen Schlufsfolgerungen
geworden ift. In der pünktlichen Regiftrirung feiner und
Anderer Forfchungen liegt der wefentliche Werth der j
neuen Auflage des Kraus'fchen Werkes. Ihr Umfang ift
deshalb trotz etwas comprefferen Druckes um 4 Bogen, 1
fowie um 15 Holzfchnitte vermehrt. Im folgenden verzeichne
ich in Kürze, welchen Abfchnitten diefe Bereicherung
befonders zu Gute gekommen ift.

In dem 2. Buche (,Gefchichte der Katakomben') ift
neu die Mittheilung über die im J. 1874 unter de Roffl's
Leitung aufgedeckte uralte Bafilica d. h. Petronilla (S.
81—87), fodann das ganze 5. Cap. über das Cömeterium
von S. Callifto über der Erde und die oberirdifchen Cöme-
terien überhaupt (S. 120—130 nach de Roffi, R. S. III
393 ff.). Manche alte Vorurtheile find gerade hier von
de Roffi berichtigt worden.

In dem 3. Buche (,S. Callifto') find die Capp. 7 u. 8
(,das Cömeterium der h. Soteris' ,die Arenaria des Hippo-
lytus und die anonymen Regionen der Katakombe d. h.
Calliftus') neu hinzugekommen (S. 197 -215 nach R. S. III).
Kraus hat Fig. 23 die fchöne Chromolithographie des
Wandgemäldes in dem zum Cömeterium der h. Soteris
gehörigen Cubiculum dei cinque Santi, welche de Roffi [
R. S. III tab. I—2 publicirt hat, im Holzfchnitt wieder- [
gegeben. Fünf Perfonen in betender Stellung ftehen J
neben einander, rings von Bäumen und Zweigen um- [
geben, auf denen Vögel fich wiegen. Der Name der
Perfonen mit dem Zufatz in pace fleht über einer jeden
(Dionyfas, Nemefius, Procopius, Eliodora, Zoe), links und j
rechts unter ihnen find je ein Pfau gemalt, dazu auf der
linken Seite unmittelbar über dem Pfau in gröfseren !
Schriftzügen die Infchrift: ,Arcadia [in] pace'. Kraus nach
de Roffi vermuthet, dafs damit eine fechfte Perfon bezeichnet
fein foll. Diefe Hypothefe fcheint auch mir
die wahrfcheinlichfte; indeffen, da die übrigen Perfonen
zugleich abgemalt find, fo ift auch eine andere Deutung
möglich. Darf man vielleicht an Herrn. Sim. IX, 1, 4
erinnern?

In dem 4. Buch (,die altchriftliche Kunft') hat namentlich
das 8. Cap. (,Die Sarkophage der alten Chriften')
einige Zufätze erfahren. Am fpärlichften find die Bereicherungen
zum 5. und 6. Buch, welche von der Bauart
und den Infchriften der Katakomben handeln.

Dagegen finden fich im 7. Buch (,Inhalt der Katakombengräber
') bedeutende Zufätze und Umftellungen,
f. S. 488. 492. 495 f. 498. 502. Trotzdem ift das Inhalts-
verzeichnifs S. XX mit dem der 1. Auflage identifch,
obgleich der Verf. eine Reihe von in den Katakomben
gefundenen Gegenftänden aufzählt und befpricht, die
dort fehlten. Auch der Abfchnitt über die Blutphiolcn
hat S. 514 f. auf Grund der fortgefetzten eigenen Forfchungen
des Verf.'s und derer der Gebrüder de Roffi
einen Schlufsparagraphen erhalten, in welchem Kraus in
' Thefenform die Refultate feiner wiederholten Unter-
fuchungen zufammenfafst.

Sehr dankenswerth find die forgfältigen Verzeich-
nifse aller bisher in Rom und Umgebung aufgedeckten
Katakomben (8. Buch S. 517 — 557), fowie das Regifter
der aufser dem römifchen Gebiet liegenden altchriftlichen
Cömeterien (Beilage X S. 600—613). Gerade hier läfst
fich deutlich erkennen, wie viel in den letzten 5 Jahren gearbeitet
worden ift. Zwar zu den Capp. über die fog.
gnoftifchen und jüdifchen Cömeterien ift nichts hinzugekommen
; aber fowohl die Verzeichnifse der in Rom's Umgebung
liegenden katholifchen Katakomben find bereichert,
als auch befonders die Nachweifungen über die fuburbica-
rifchen. Hier hat der Verf. 6 vor dem J. 1873 unbekannte
Cömeterien aufzählen können: das d. h. Zoticus in
agro Papinio an der via Labicana, 10 Miglien v. Rom
(Bull. 1873 S. 112; f. Stevenfon, II eimitero di Zotico.
Moderia 1876), das Cömeterium bei Nazzano (Bull. 1874
S. 113. 159), das des Bifchofs u. M. Alexander in Bac-

cano an d. via Cassia, 21 MQlien v. Rom (Bull. 1872
S. 142 f.), dann die Cömeterien refp. Gräber zu Caftri-
monium, Gabi, Velletri fBull. 1873 S. 100. S. 115. S. 107),
welche bisher noch nicht näher unterfucht find. Das
Verzeichnifs der aufserrömifchen Cömeterien umfafst in
der neuen Auflage 71 gegen 57 Nummern. Neu find
die Nrn. 3—7 (Italien), 32 (Sicilien), 52 (Frankreich),
56—57 (Rheinlande), 59—65 (Ungarn, Iftrien, Venetien,
Ephefus, Syrien, Südrufsland, auf Melos); neu find auch
die Angaben über das Cömeterium von Cäfarea in Mauretanien
(Nr. 66). Das fehr brauchbare Regifter der Abbreviaturen
chriftlicher Infchriften (Beilage XI S. 614—621)
ift durchgefehen und erweitert worden.

Leipzig. Ad. Harnack.

Schulte, Geh. Juftiz-R. Prof. Dr. Joh. Friedr. v., Die Geschichte
der Quellen und Literatur d. canonischen Rechts
von Gratian bis auf die Gegenwart. (In 3 Bdn.) 1. Bd.
Von Gratian bis auf Papft Gregor IX. — 2. Bd. Vom
Papft Gregor IX. bis zum Concil von Trient. Stuttgart
1875 u. 77, Enke. (VIII, 264 u. XVIII, 582 S.
gr. 8.) M. 28. —

In dem vorliegenden Werke hat fich deutfehe Gründlichkeit
und Gclehrfamkeit ein gewaltiges Denkmal gefetzt
; ebenfo wie der Fleifs das Staunen des Lefcrs
hervorruft, nöthigt die fcharfe Kritik, das auch die klein-
ften Einzelheiten für das Ganze verwerthende Urtheil
zur ungetheilten Bewunderung; v. Schulte's Gefch. der
Quellen und Literatur des kanonifchen Rechts überflügelt
bei Weitem — wie fehr es auch im Einzelnen auf den-
felben ruht — die ähnlichen Arbeiten eines Maurus Sorti,
eines Giovanni Fantuzzi und felbft eines Savigny, foweit
hier deffen Gefch. des römifchen Rechts im Mittelalter
in Betracht kommt. Seit 10 Jahren hat der Verfaffer
feine Fachgenoffen auf das Erfcheinen feiner umfallenden
Schrift durch zahlreiche kleinere und gröfsere Abhandlungen
über die kanonifchen Handfchriften, Rechtsquellen
und Schriftfteller vorbereitet. Dafs die Refultate aller
derfelben ohne Wiederholung der einzelnen UnterfuchuIlgen
in dem vorliegenden erften und zweiten Bande ver-
werthet find, werden ihm vor Allen diejenigen Dank
wiffen, für welche das kanonifche Recht nicht Fach-
wiffenfehaft ift, die an demfelben erft in zweiter Linie
ein Intereffe haben; auch wird den Kanoniften felbft
durch Plinweis auf die einzelnen Abhandlungen die Möglichkeit
geboten, fich über wichtigere P'ragcn näher zu
inftruiren. Das ganze Werk ift auf drei Bände veran-
fchlagt, der erfte bringt die Gefchichte der Quellen und
der Literatur des kanon. Rechts von Gratian bis auf
Gregor IX (n50 bis 1234), der zweite reicht von Gregor IX
bis zum Concil v. Trient (1234 bis 1563) und der letzte
foll die Zeit von 1563 bis auf die Gegenwart behandeln.
Dafs das Decret Gratian's — der Ausgangspunkt des
Werkes — hier nicht in feiner Bedeutung als felbftän-
dige Sammlung, fondern nur infoweit unterfucht werden
foll: ,als es den Gloffatoren als Grundlage ihrer Behandlung
dient', motivirt Sch. dadurch, dafs ja Maafsen
in feiner Gefchichte der Quellen und Literatur des kanonifchen
Rechts mit der Zeit auch bis zum Decret des
Gratian vorrücken werde. Dafs diefer Grund nicht nachhaltig
, bedarf keines Beweifes. Es fcheint, als ob in
diefem Fall das Beffere des Guten Feind gewefen, die
Furcht, etwas Unvollftändiges zu liefern, hat der Verfaffer
— weil er noch nicht für alle dem Decret des
Gratian zu Grunde liegenden Sammlungen die nothwendigen
handfehriftlichen Studien gemacht habe (S. 39 A. 1)
— zu diefer den Werth des Buches wenn auch nur um
ein Geringes fchmälernden Befchränkung der Aufgabe
bewogen. In einer Einleitung zum erften Bande giebt
Sch zunächft ein fehr ausführliches Verzeichnifs der
Quellen der Literaturgefchichte, fowie der Schriftfteller