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Ausgabe: | Mai/1998 |
Spalte: | 492–495 |
Kategorie: | Kirchengeschichte: Reformationszeit |
Autor/Hrsg.: | Dingel, Irene |
Titel/Untertitel: | Concordia controversa. Die öffentlichen Diskussionen um das lutherische Konkordienwerk am Ende des 16. Jahrhunderts. |
Verlag: | Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus 1996. 776 S. gr.8 = Quellen und Forschungen zur Reformationsgeschichte, 63. Lw. DM 103,60. ISBN 3-579-01731-4. |
Rezensent: | Gunther Wenz |
Die Konkordienformel von 1577 und das Konkordienbuch von 1580, welches neben den altkirchlichen Symbolen und der erwähnten Formula Concordiae die Confessio Augustana samt Apologie, die Schmalkaldischen Artikel, Melanchthons Traktat über Vollmacht und Primat des Papstes sowie Luthers Kleinen und Großen Katechismus enthält, sind charakteristische Dokumente lutherischer Konfessionalisierung und in dieser Funktion paradigmatisch für einen Vorgang, der die europäische Geschichte der zweiten Hälfte des 16. sowie des 17. Jh.s weithin kennzeichnet: für den komplexen Prozeß der "geistige(n) und organisatorischen Verfestigung der seit der Glaubensspaltung auseinanderstrebenden christlichen Bekenntnisse zu einem halbwegs stabilen Kirchentum nach Dogma, Verfassung und religiös-sittlicher Lebensform" (E. W. Zeeden, Die Entstehung der Konfessionen. Grundlagen und Formen der Konfessionsbildung im Zeitalter der Glaubenskämpfe, München/Wien 1965, 9 f.).
In diesem Sinne ist die Formierung der Wittenberger Reformation zu einem konfessionellen Kirchentum ohne das Konkordienwerk nicht denkbar. Sowohl die Dogmatik der altlutherischen Orthodoxie als auch das praktische kirchliche Frömmigkeitsleben des Luthertums haben durch Konkordienformel und Konkordienbuch entscheidende Anstöße und Prägungen empfangen. An Männern wie Johann Arndt, Paul Gerhardt und auch Johann Sebastian Bach ließe sich dies unschwer belegen. Was die offizielle Theologie betrifft, so kann der "redonatus Lutherus", Leonhard Hutter, als klassischer Repräsentant lutherischer Frühorthodoxie gelten. Sein Ruhm ist im wesentlichen begründet durch das 1610 erstmals publizierte und bis in die Mitte des 18. Jh.s immer wieder neuaufgelegte "Compendium Locorum Theologicorum" (nach Maßgabe der Erstausgabe neu hrsg. v. W. Trillhaas, Berlin 1961; vgl. K. Hase, Hutterus redivivus oder Dogmatik der evangelisch-lutherischen Kirche. Ein dogmatisches Repetitorium für Studirende [1828], Leipzig101862).
Wenige Jahre nach Erscheinen seines Kompendiums, das als streng lutherisches Lehrbuch für den Gebrauch an sächsischen Lehranstalten konzipiert war, sah sich Hutter veranlaßt, die Konkordienformel gegen die "Concordia discors. De origine et progressu formulae concordiae Bergensis" (1607) von Rudolf Hospinian mit seiner historisch und theologisch gleichermaßen reichhaltigen "Concordia concors. De origine et progressu formulae concordiae ecclesiarum confessionis Augustanae" von 1614 zu verteidigen. Hutters "Concordia Concors" war nicht die erste Apologie des Konkordienwerkes. Bereits 1581 hatten sich Martin Chemnitz - neben Jakob Andreae Hauptautor der Konkordienformel -, Nikolaus Selnecker und Timotheus Kirchner auf landesherrliche Verordnung hin im Erfurter Gasthof "Zum Grünen Weinfaß" (für die Gegner willkommener Anlaß zu entsprechendem Spott) versammelt, um eine Verteidigungsschrift zu erstellen, aus der nach weiteren mehr oder minder erfolgreichen Konsultationen die "Apologia, oder Verantwortung des christlichen Concordienbuches etc."
von 1583 hervorging. Weitere Verteidigungsschriften folgten. Sie wurden nötig, weil Konkordienformel und Konkordienbuch sowohl von römisch-katholischer als auch von reformierter Seite, darüber hinaus aber auch von dissentierenden Lutheranern z. T. heftig attackiert wurden, wobei sich die Angriffe dogmatisch auf Abendmahlslehre und Christologie konzentrierten, näherhin auf die abendmahlstheologische Annahme einer Ubiquität bzw. Multivolipräsenz der menschlichen Natur Jesu Christi sowie auf die entsprechenden christologischen Aussagen in der Lehre von der Idiomenkommunikation zum genus maiestaticum. In welcher Weise Jesus Christus gemäß seiner Menschheit an den Hoheitseigenschaften der Gottheit Anteil hat, darüber herrschte - nota bene - auch unter Lutheranern nur bedingte Einigkeit. Eine Reihe von Kirchen, die sich der Wittenberger Reformation verbunden wußten, sahen sich daher zur Unterschrift unter das Konkordienwerk bekanntlich nicht in der Lage.
Trotz der erheblichen Bedeutung des Konkordienwerkes für die konfessionelle Formierung der Wittenberger Reformation darf die Homogenität des Luthertums im ausgehenden 16. Jahrhundert offenbar nicht überschätzt werden. In diesem Sinne wurde das häufig vertretene Urteil, das Konkordienwerk sei seit der Zeit seines Abschlusses zur zentralen theologischen Bezugs- und Legitimationsgröße der lutherischen Kirchen geworden, namentlich in Bezug auf die Formula Concordiae schon vor geraumer Zeit kritisiert bzw. modifiziert (vgl. etwa R. D. Preus, The Influence of the Formula of Concord on the Later Lutheran Orthodoxy, in: L. W. Spitz/W. Lohff [Ed.], Discord, Dialogue, and Concord. Studies in the Lutheran Reformations Formula of Concord, Philadelphia 1977, 86-101; vgl. ders.; The Theology of Post-Reformation Lutheranism, 2 Vols., St. Louis 1970). Für eine solche Modifikation spricht u. a. die Tatsache, daß in den drei großen Lehrstreitigkeiten, die das Luthertum vom Abschluß des Konkordienwerkes bis in die Frühzeit des Dreißigjährigen Krieges erregt haben, nämlich im Huberschen Streit um die Prädestinationslehre (vgl. G. Adam, Der Streit um die Prädestination im ausgehenden 16. Jh. Eine Untersuchung zu den Entwürfen von Samuel Huber und Aegidius Hunnius, Neukirchen 1970), im Kenosis-Krypsis-Streit (vgl. J. Baur, Auf dem Wege zur klassischen Tübinger Christologie. Einführende Überlegungen zum sogenannten Kenosis-Krypsis-Streit, in: M. Brecht [Hg.], Theologen und Theologie an der Universität Tübingen u. Beiträge zur Geschichte der Evangelisch-Theologischen Fakultät, Tübingen 1977, 195-269) sowie im Rahtmannschen Streit um das schrifttheologische Verhältnis von Geist und Buchstaben (vgl. W. Grützmacher, Wort und Geist. Eine historische und dogmatische Untersuchung zum Gnadenmittel des Wortes, Leipzig 1902), "die Frage der Bekenntnisbindung und ihrer möglichen Verletzung keine Rolle [spielt]. Vielmehr handelt es sich um Streitigkeiten über in den Symbolischen Büchern offen gebliebene Fragen, die nicht vom Bekenntnis her, sondern nur durch eine über die Bekenntnisschriften hinausgehende theologische Sacherörterung entschieden werden konnten" (J. Wallmann, Die Rolle der Bekenntnisschriften im älteren Luthertum, in: M. Brecht/R. Schwarz [Hrsg.], Bekenntnis und Einheit der Kirche. Studien zum Konkordienbuch, Stuttgart 1980, 381-392, hier: 385). Theologisches Identitätssymbol und Bezugspunkt polemischer Abgrenzung wurde das Konkordienbuch dieser Sicht zufolge recht eigentlich "(e)rst in der Epoche nach Beendigung des Dreißigjährigen Krieges" (E. Koch, Art. Konkordienbuch, in: TRE 19, 472-476, hier: 474).
Bedurfte es eines weiteren Beweises für die lediglich relative Bedeutung des Konkordienwerkes hinsichtlich der Selbstidentifikation des Luthertums bzw. für die häufig unterschätzte innere Differenziertheit lutherischer Theologie im Zeitalter der Frühorthodoxie oder Spätreformation, so hat ihn D. für den Zeitraum im unmittelbaren Umkreis von Konkordienformel und Konkordienbuch akribisch erbracht. Das Hauptergebnis der umfangreichen Monographie, die im Wintersemester 1993/94 von der Theologischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg als Habilitationsschrift angenommen wurde, ist in ihrem Titel kurz und bündig umschrieben: Concordia und Kontroverse gehören zusammen und zwar auch in binnenreformatorischer Perspektive, ja selbst im Hinblick auf den engeren Kontext der Wittenberger Reformation. Zwar ist nach D. die homogenisierende Kraft des Konkordienwerkes nicht zu unterschätzen: Auch wenn der entsprechende terminus technicus bei der Transformation des Torgischen ins Bergische Buch durchweg getilgt wurde, bleibt das Konkordienbuch das wichtigste Corpus Doctrinae der Wittenberger Reformation und ein hervorragendes Dokument lutherischer Konfessionalisierung. Das gilt um so mehr, als sich mit der Professio Fidei Tridentina von 1564 die römisch-katholische und mit der Erstellung des Heidelberger Katechismus von 1563 und der Confessio Helvetica posterior von 1566 auch die reformierte Konfession bereits entscheidend konsolidiert hatten. Gleichwohl ist die Lage des sog. Luthertums der späten 1570er und der beginnenden 1580er Jahre noch weitaus unabgeschlossener und offener, als man sich dies üblicherweise vorstellt. Die Konkordienformel war, mit D. zu reden, keineswegs zu dem übergreifenden Konsensdokument geworden, das sie hatte werden sollen: "Vielmehr setzte sich die unter der Confessio Augustana, deren Anhänger seit 1555 reichsrechtliche Duldung genossen, bestehende lehrmäßige Pluralität fort und trat in den Diskussionen um die Anerkennung der FC noch einmal in voller Deutlichkeit zu Tage. Die zweite und bereits in Erscheinung tretende dritte Theologen- und Gelehrtengeneration fand nicht zu einer homogenen Gruppe zusammen, sondern gliederte sich ... weiterhin auf: zunächst in solche, die als ,Flacianer die Erbsündenlehre des Matthias Flacius Illyricus weitertrugen und dies sowie die Ablehnung obrigkeitlicher Einflußnahme in kirchliche Belange zu ihrem Kennzeichen machten, in wieder andere, die als ,Gnesiolutheraner in scharfer Abgrenzung von der flacianischen Erbsündenlehre, aber wie die Flacianer um kompromißlose Bewahrung des Lutherschen Erbes kämpften, des weiteren in Gelehrte, Theologen und ,Laientheologen, deren Melanchthonschülerschaft sie allmählich von Luthers Theologie abrücken ließ, ohne sie sofort zu Calvinisten werden zu lassen.
Daneben existierte zugleich ein ausgesprochen calvinismusfreundliches Lager unter diesen sogenannten ,Philippisten. Die weitere Ausformung Lutherscher Theologie im Geiste Melanchthons konnte sich in so verschiedenen Schattierungen bzw. mit solch unterschiedlichen Akzentsetzungen vollziehen, daß die Gruppen- oder Richtungsbezeichnung ,Philippisten bzw. ,Philippismus nur vergröbernd den breiten theologischen Spielraum umschreibt, der schließlich wiederum über verschiedenste Wege - sei es über die Zeremonien, sei es über Modifikationen in der Lehre - den Zugang zum Calvinismus eröffnet. Auch lehrmäßige Parallelen zu den Gnesiolutheranern kommen vor. Darüber hinaus waren unter den sogenannten Philippisten nicht wenige, die in einer bucerisch verstandenen Wittenberger Konkordie und in der Confessio Augustana variata sogar eine konsequente Fortsetzung Lutherscher Theologie erkennen konnten. Neben ihnen standen die offen calvinistisch Gesinnten, die eine bekenntnismäßige Einigung auf europäischer Ebene erstrebten und weder in Martin Luther noch in der Confessio Augustana mehr als lediglich partikular anerkannte Größen sahen" (Dingel, 17 f.).
Wie immer man die gewählte Nomenklatur und vorgenommenen Gruppenabgrenzungen im einzelnen beurteilen mag, Faktum ist, daß sich das geistige Umfeld, aus dessen Kontext heraus und in bezug auf dessen Kontext sich Konkordienformel und Konkordienbuch zu artikulieren und zu etablieren hatten, keineswegs als einheitlich darstellt. Dies wird durch die Studie D.s im einzelnen belegt. Die Hauptinteressen der - auf den Zeitraum von 1577/80 bis 1618 konzentrierten - Untersuchung richten sich dabei auf den Aufweis der territorialen Brennpunkte der öffentlichen Diskussion um die Konkordie, zweitens auf den Verlauf dieser Kontroversen und ihren jeweiligen territorialen Hintergrund sowie drittens auf die Frage des jeweiligen theologischen Anliegens.
Erörtert werden folgende Themen: I. Die Stellung der Stadt Straßburg zur Konkordienformel und die daraus sich ergebenden Kontroversen; II. Die Pfälzer Aktivitäten gegen das Konkordienwerk; III. Die ablehnende Haltung des westeuropäischen Protestantismus; IV. Christoph Herdesianus und seine Schriften; V. Konfessionelle Streitigkeiten im Fürstentum Anhalt; VI. Die Rolle der Konkordienformel in den konfessionellen Auseinandersetzungen der Stadt Bremen; VII. Die Indienstnahme von Schriften der Helmstedter Theologen durch die konkordienfeindliche Polemik; VIII. Der flacianische Einspruch; IX. Die katholische Stellungnahme zum Konkordienbuch. Aus der gebotenen Auflistung geht hervor, daß die öffentlichen Diskussionen um das Einigungswerk von FC und Konk sich überwiegend im deutschsprachigen Raum abspielten, wenngleich "Übersetzungen ins Lateinische, das ja immer noch die ,lingua franca der Epoche darstellte, angefertigt wurden, um den ,ausländischen Kirchen zumindest eine Kenntnisnahme der Debatte zu ermöglichen. Daran mußte vor allem den hinter der FC stehenden Theologen gelegen sein, die zwar mit dem Konkordienwerk in erster Linie die Kirchen der Augsburger Konfession und damit die Kirchen des Reichs einen wollten, aber in der Confessio Augustana und Formula Concordiae keineswegs national begrenzte Bekenntnisse sahen. Sie ließen die deutsch abgefaßte voluminöse Apologie des Konkordienbuchs unverzüglich ins Lateinische übertragen. Dies war um so wichtiger, als die Apologie des Konkordienbuchs nicht wie die Apologie der Confessio Augustana eine erneute Explikation der einzelnen Bekenntnisartikel der Konkordienformel bot, sondern eine Widerlegung solcher Schriften darstellte, die als herausragend im Protest gegen die Concordia aufgefallen waren und eine große Breitenwirkung erzielt hatten" (27).
Nicht unerwähnt bleiben darf, daß sich der besagte öffentliche Konkordienprotest keineswegs flächendeckend geäußert hat; vielmehr war es lediglich eine Minderheit der Nichtunterzeichner der FC, deren Streitschriften publiziert und einer breiteren Öffentlichkeit übergeben wurden. Gleichwohl bestätigt sich aufs ganze gesehen das Resultat: "Konkordienformel und Konkordienbuch führten keineswegs zu einem endgültigen lehrmäßigen Ausgleich und starrer Kodifizierung dessen, was als reine Lehre auf lutherischer oder calvinistischer Seite zu gelten hatte. Ebensowenig kam es zu einer Einebnung der konfessionellen Vielfalt" (19).
Während zur ersten Hälfte des 16. Jh.s seit alters eine unübersehbare Fülle von Spezialliteratur vorhanden ist und neuerdings auch die zweite Hälfte des Reformationssäkulums wachsendes Forschungsinteresse auf sich zieht, sind die Jahre zwischen der Publikation von FC bzw. Konk und dem Beginn des Dreißigjährigen Krieges bislang "so gut wie unbeachtet geblieben" (25). Es ist ein hoch zu schätzendes Verdienst der Arbeit von D., hier ansatzweise Abhilfe geschaffen zu haben, indem die zahlreichen nach 1580 an die Öffentlichkeit gebrachten Einsprüche gegen das Konkordienwerk sowie die respondierenden Verteidigungen der FC-Befürworter in ihrem historischen Kontext und in ihrem theologischen Anliegen wissenschaftlich zugänglich gemacht wurden. Die dabei zutage tretenden binnenlutherischen Differenzierungen sind in der Lage, ein allzu planes Bild von der Verfassung Wittenberger Bekenntnistradition am Ausgang des Reformationsjahrhunderts zu revidieren.
Neben der namentlich auf die Stellung der CA und derjenigen Martin Luthers bezogenen Autoritätsfrage und der Kontroverse um den angemessenen Weg zur Konkordie, der sich insbesondere auf die Forderung einer Generalsynode und auf das Problem der Legitimität von Damnationen bezog, war es, wie gesagt, vor allem die Thematik von Abendmahlslehre und Christologie, in bezug auf welche unaufgehobene Spannungen sich zu erkennen gaben.
Während dabei die gegnerische Polemik zwischen der württembergischen und der norddeutschen Christologie kaum differenzierte und Omnipräsenz- und Multivolipräsenzchristologie gleichermaßen als ubiquitaristisch bzw. ubiquitistisch kritisierte, bemühte man sich auf seiten der Apologeten des Konkordienwerks um subtile, auf größtmögliche Einheit abzielende Unterscheidungen. Man versuchte deutlich zu machen, "daß man unter Ausgrenzung des Calvinismus eine behutsame Integration des philippistischen Standpunkts suchte und sich keineswegs zum Anwalt der als ,ubiquitistisch gebrandmarkten Württemberger Christologie machte, wie dies von der Gegenseite stets behauptet wurde. Die Distanzierung von den Württembergern wurde nicht zuletzt darin deutlich, daß Jacob Andreae, ihr Hauptvertreter, zur Erstellung der Apologie des Konkordienbuchs nicht herangezogen wurde und sie sogar in Konkurrenz zu Widerlegungen treten konnte, die von Württemberger Seite, gelegentlich auch unter Federführung Andreaes, erarbeitet worden waren" (647).
Wie auch immer: Die Lage ist komplexer als man sich das in der Regel vorzustellen geneigt ist. Dies dürfte sich in Bezug auf die weitere Wirkungs- und Rezeptionsgeschichte des Konkordienwerkes ähnlich darstellen. Leider ist eine präzise Rekonstruktion dieses konfessionsgeschichtlich außerordentlich bemerkenswerten Entwicklungsprozesses nach wie vor Desiderat. Im wesentlichen gilt die Aussage von F. Kattenbusch bis heute: "Eine Geschichte der inneren Wirkung der Symbole auf die Entwickelung des Protestantismus zu schreiben ist eine Aufgabe, der sich noch niemand unterzogen hat" (F. Kattenbusch, Art. Symbole, Symbolik, in: RE3 19, 196-207, hier: 202). Es gibt sonach noch viel zu tun; ein - guter - Anfang ist gemacht.