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Ausgabe:

November/2023

Spalte:

1109–1113

Kategorie:

Philosophie, Religionsphilosophie

Autor/Hrsg.:

Stekeler-Weithofer, Pirmin, u. Georg Friedrich Wilhelm Hegel

Titel/Untertitel:

Hegels Wissenschaft der Logik. Ein dialogischer Kommentar. Bd. 1: Die objektive Logik. Die Lehre vom Sein. Qualitative Kontraste. Mengen und Maße.

Verlag:

Hamburg: Felix Meiner Verlag 2019. 1296 S. = Philosophische Bibliothek, 690. Lw. EUR 98,00. ISBN 9783787329755.

Rezensent:

Andreas Arndt

Neben dem angegebenen Titel in dieser Rezension besprochen:

Stekeler-Weithofer, Pirmin, u. Georg Friedrich Wilhelm Hegel: Hegels Wissenschaft der Logik. Ein dialogischer Kommentar. Bd. 2: Die objektive Logik. Die Lehre vom Wesen. Hamburg: Felix Meiner Verlag 2020. 1008 S. = Philosophische Bibliothek, 691. Lw. EUR 128,00. ISBN 9783787329762.

Stekeler-Weithofer, Pirmin, u. Georg Friedrich Wilhelm Hegel: Hegels Wissenschaft der Logik. Ein dialogischer Kommentar. Bd. 3: Die subjektive Logik. Die Lehre vom Begriff. Urteil, Schluss und Erklärung. Hamburg: Felix Meiner Verlag 2022. 1196 S. = Philosophische Bibliothek, 692. Lw. EUR 128,00. ISBN 9783787329779.


Nach seinen Kommentaren zu Hegels Phänomenologie des Geistes (2014) und den Grundlinien der Philosophie des Rechts (2021) liegt nun auch Pirmin Stekeler-Weithofers dreibändiger Kommentar zu den drei Büchern (in zwei Teilen) der Wissenschaft der Logik abgeschlossen vor; inzwischen ergänzt durch einen Kommentar zu Hegels Realphilosophie (2023). »Kommentar« bedeutet nicht, dass der aktuelle Forschungs- und Diskussionsstand zur Wissenschaft der Logik zusammengefasst und kritisch aufgearbeitet wird; dies verbietet sich nach S.s Auffassung schon deshalb, weil, wie gleich zu Beginn erklärt wird, auch »[n]ach über 200 Jahren bloß partielle Interpretationsansätze« vorlägen, »die sich sogar in wesentlichen Punkten notorisch widersprechen« (Bd. 1, 11). Tatsächlich geht es S. um mehr, nämlich um eine Freilegung und Aneignung des »wahren« Hegel im Blick auf die Probleme der gegenwärtigen Philosophie.

Es sei, so heißt es in Anlehnung an ein Diktum Hegels aus der Phänomenologie des Geistes (»Das Bekannte überhaupt ist darum, weil es bekannt ist, nicht erkannt«), »ein Skandal der Philosophiegeschichte, dass man bis heute nicht weiß, wer Hegel ist« (Bd. 1, 18). Hegel, »der klarste Kopf logischer Geographie«, sei daher »noch immer der unterschätzteste Philosoph und Logiker der Weltgeschichte« (Bd. 3, 18). Dem möchte der monumentale dreibändige Kommentar abhelfen.

Er bietet in jedem Band zunächst eine umfängliche Einführung, welche die nach S.s Auffassung zentralen Einsichten der Wissenschaft der Logik (und der Hegelschen Philosophie überhaupt) pointiert – zum Teil auch in immer neuen Variationen zu den entscheidenden Punkten – herausstellt und polemisch vor allem gegenüber der analytischen Philosophie der Gegenwart verteidigt. Es folgt der vollständige Text der Wissenschaft der Logik (in der Fassung der der kritischen Ausgabe der Gesammelten Werke, wobei auch die Seitenzahlen der Erstauflagen angegeben werden; für die Lehre vom Sein wird, wie üblich, die zweite, von Hegel selbst stark erweiterte Auflage von 1832 zugrunde gelegt). In diesen Text eingebettet ist – typographisch abgesetzt – S.s eingehender Kommentar, der, wie etwas versteckt notiert wird, auf »nicht weniger als fünf Lektüren des Textes« basiert und »seit 2015 in drei Versionen jeweils neu geschrieben« wurde (Bd. 3, 61). Er sei »so entworfen, dass man ihn als fortlaufende systematische Überlegung lesen« und »Hegels Text auch überspringen« könne (Bd. 1, 95). Ohnehin wird es wohl viele Leserinnen und Leser geben, die den Kommentar nur selektiv als begleitende Lektüre zu bestimmten Passagen der Hegelschen Logik hinzuziehen werden. Die ausführlichen Personen- und Sachregister, die jedem Band beigegeben sind, erleichtern es, einschlägige Themen auch in anderen Abschnitten des Kommentars aufzufinden und dadurch den Blick auf das Ganze zu schärfen.

Im Untertitel seines Werkes verspricht S. einen »dialogischen Kommentar«. Unwillkürlich denkt man an die klassische Bestimmung von Dialektik als dialegesthai, als Gesprächsführung; hier: als ein Gespräch zwischen Autor und Leser: »Dialektik im allgemeinsten Sinn des Wortes ist [...] eine Logik dialogischen Verstehens [...]. Eine solche dialogisch-dialektische Verstehenslogik besteht aus typischen Weisen, die in jedem Sprechakt auftretenden formalen Ungereimtheiten aufzuheben«; ohne diese Verstehenslogik »blieben die Schemata kanonisierter Verstandesbestimmungen, auch jedes Rechnen und formalmathematische Beweisen, geistlos und sinnfrei«. Solche Schematisierungen seien daher »immer mit freier, erfahrener und kooperativer Urteilskraft anzuwenden.« (Bd. 1, 51) Dies ist im Blick auf den Untertitel der Kommentarbände zunächst so zu verstehen, dass Ungereimtheiten im Verstehen bzw. Nichtverstehen des Hegelschen Textes in einem fiktiven Dialog, der mögliche Einwände antizipiert, auszuräumen sind. Dem dient auch die zum Teil polemisch zugespitzte Auseinandersetzung mit gegenwärtigen Auffassungen zu Hegelschen Themen (die nicht notwendig auf Hegel selbst Bezug nehmen), vor allem von Seiten der analytischen Philosophie. Der Hinweis auf die dialogisch-dia-lektische Verstehenslogik ist aber auch so zu verstehen, dass die Bestimmungen der Hegelschen Wissenschaft der Logik selbst, um in ihrem möglichen Realitätsbezug nicht grundlegend missverstanden zu werden, der Konkretisierung durch eine solche Logik, oder, wie S. an zahlreichen Stellen einschärft, durch eine freie Urteilskraft bedürfen. Dialektische Sätze seien »Schachzüge in einem Dialog mit dem Leser« (Bd. 2, 17). Hierbei geht es auch grundlegend um das Verhältnis der, nach Hegel, reinen Denkbestimmungen zur Realität der Natur und des Geistes, worauf noch zurückzukommen sein wird.

Für S. ist Hegels Logik eine »bodenständige Analyse und Explikation der real gebrauchten logischen Formen«; ihr Vorgehen sei »dialektisch gerade auch in dem Sinn eines freien Dialogs, durch den allein wir zu personalen Subjekten werden [...]. Eben daher lässt sich Dialektik auch nicht formalisieren«, denn jede Formalisierung lasse »offen, wie die Regeln im Weltbezug anzuwenden sind.« (Bd. 3, 96 f.) Diese These bereitet Probleme, wenn sie in Bezug auf den immanenten Gang der Wissenschaft der Logik selbst, die Entwicklung der reinen Denkbestimmungen, verstanden wer- den soll. In der Vorrede zur zweiten Ausgabe betont Hegel, es gehe darum, »[d]as Reich des Gedankens philosophisch d. i. in seiner eigenen immanenten Thätigkeit, oder was dasselbe ist, in seiner nothwendigen Entwicklung darzustellen« (Bd. 1, 117). Hier geht es nicht um den Weltbezug der logischen Formen, sondern um die immanente Notwendigkeit ihrer Entwicklung innerhalb dessen, was Hegel auch das reine Denken nennt. Im Anschluss an Kant, der diesen Gedanken aber nicht wirklich ausgeführt hatte, vertritt Hegel die Auffassung, dass die reine Vernunft in sich systematisch strukturiert sei, d.h. einen notwendigen Zusammenhang von Denkbestimmungen darstelle. Der Begriff der notwendigen Entwicklung an der zitierten Stelle wird von S. jedoch nicht kommentiert.

Diese Notwendigkeit ergibt sich aus dem Programm eines »reinen Denkens« bzw., was dasselbe ist, des Denkens des Denkens oder des Sich-Erfassens des Begriffs, das Hegel zum Einstieg in die Logik macht: »Nur der Entschluß, den man auch für eine Willkühr ansehen kann, nehmlich daß man das Denken als solches betrachten wolle, ist vorhanden.« (Bd. 1, 254) Dies bedeutet, dass die Logik von allem scheinbaren und tatsächlichen Vorwissen über das Denken und von aller Intentionalität auf Gegenstände außerhalb des Denkens abstrahiert und nur die Denkbestimmungen als solche betrachtet, beginnend mit dem Residuum dieser Abstraktion, dem bloßen, reinen Sein ohne alle Bestimmtheit. Die Bestimmtheit, die das Denken im Fortgang der Logik schrittweise gewinnt, ist für Hegel daher in der Konsequenz eine Selbstbestimmung des Begriffs in dem Sinne, dass wir mit begrifflichen Mitteln den Begriff denken, wobei unser Begreifen – das begriffliche Denken – mit dem identisch ist, was wir begreifen (vgl. Bd. 3, 1096). Hegel nennt dies die absolute Methode; sie ist unser begriffliches Wissen des Begriffs, »für das er nicht nur als Gegenstand, sondern als dessen eigenes, subjectives Thun ist, als das Instrument und Mittel der erkennenden Thätigkeit« (Bd. 3, 1098). Anders gesagt: im reinen Denken ist der Begriff Subjekt, Mittel und Gegenstand, und insofern ist die (absolute) Methode die notwendige Selbstbewegung ihres Inhalts. Hiervon unterscheidet Hegel nun das »suchende Erkennen«; in ihm ist »die Methode gleichfalls als Werkzeug gestellt«, aber »als ein auf der subjectiven Seite stehendes Mittel, wodurch sie sich auf das Object bezieht«, so dass »Subject, Methode und Object nicht als der eine identische Begriff gesetzt sind« (Bd. 3, 1098).

Im vorliegenden Kommentar wird diese Unterscheidung von wahrhaftem Erkennen (Selbstbewegung des Begriffs) einerseits und suchendem Erkennen andererseits nicht ausführlicher zum Thema gemacht, obwohl sie meines Erachtens zentral für den Bezug der Logik zur (endlichen) Realität der Natur und des Geistes ist. Die Äußerlichkeit, die Subjekt, Mittel und Objekt im suchenden Erkennen haben – einem Erkennen also, das nicht absolut selbstbezüglich ist – entspricht nämlich Hegels genereller Charakteristik der endlichen Dinge, welche »die Realität ihres Begriffs nicht vollständig an ihnen selbst haben, sondern dazu anderer bedürfen« bzw. »den Begriff als eine äusserliche Bestimmung an ihnen haben.« (Bd. 3, 844) Dies besagt, dass die logischen Kategorien nicht einfach auf die Realität als deren innere Bestimmungen übertragen werden können, wie es etwa der junge Marx unterstellte, als er Hegel vorwarf, er konstruiere die Realität nach logischen Bestimmungen, statt sich um die Logik der Sache zu bemühen. Das »suchende« Erkennen bedeutet gerade, dass eine Ableitung der Realität aus der Logik bzw. dem Begriff nicht möglich ist, sondern die begrifflichen Relationen in der gegebenen Realität erst aufzusuchen und näher zu bestimmen sind.

Diese Seite, die in Hegels Wissenschaft der Logik eher nur angedeutet wird, rückt der Kommentar immer wieder ins Zentrum, wenn er das dialogisch-dialektische Verfahren thematisiert und dabei weniger die immanente Dialektik der Begriffsentwicklung als vielmehr die Dialektik des »suchenden Erkennens« in Bezug auf die (endliche) Realität meint. S. spricht, wie erwähnt, in diesem Zusammenhang wiederholt von »Urteilskraft« bzw. »freier Urteilskraft«, welche notwendig sei, um die allgemeinen Kategorien der Logik auf die Realität zu beziehen. Dialektik, so heißt es in der Einführung zur Lehre vom Begriff, sei die »Formenanalyse der nötigen besonderen Urteilskraft in konkret dialogischen Verständigungen über reale Verhältnisse, insbesondere der Prüfung der Abstände zu generischen Normalfällen, Stereotypen oder Idealtypen« (Bd. 3, 15). Dies betrifft nach meiner Auffassung den Bezug der logischen Kategorien auf eine Realität, welche den Begriff nur als äußere Bestimmung an sich hat und nicht in ihm aufgeht. Dass dieses Verfahren unter den Titel der Urteilskraft gestellt wird, ist jedoch nicht unbedingt einleuchtend, denn Hegel vermeidet eine solche Charakteristik, weil es bei ihm generell – auch in der Praxis des »suchenden« Erkennens (und darüber hinaus im praktischen Weltbezug überhaupt) – in letzter Instanz nicht um das Urteilen, sondern um das Schließen geht. Tatsächlich sind für Hegel sowohl das wahrhafte als auch das suchende Erkennen als Schlüsse bestimmt (vgl. Bd. 3, 1098 f.), das praktische und theoretische Weltverhältnis der Menschen wird durchgängig als Schluss begriffen: als Arbeit im gegenständlichen Sinne, aber auch als »Arbeit des Begriffs«.

Dies liegt zum einen daran, dass Hegel, wie in der Begriffslogik näher ausgeführt, das Urteil grundsätzlich als eine defizitäre Form ansieht, sofern die Vermittlung von logischem Subjekt und logischem Prädikat, die Kopula des Urteils, eine Leerstelle bleibt und erst der Schluss diese Vermittlung begrifflich nachvollziehbar darzustellen vermag. Nach Hegels Auffassung hat dies zweitens auch zur Konsequenz, dass Kants Theorie der Urteilskraft das Verhältnis des Einzelnen, Besonderen und Allgemeinen nicht zureichend erfasst, nämlich letztlich als Subsumtion des Einzelnen unter ein Allgemeines. Dies gilt uneingeschränkt für die bestimmende Urteilskraft, aber auch die reflektierende Urteilskraft, die das allgemeine zum einzelnen aufsucht, mache unkritisch das Einzelne als unmittelbar Gegebenes zum Ausgangspunkt der Reflexion, gehe jedoch tendenziell darüber hinaus, indem sie im Aufsuchen des Allgemeinen dieses in eine innere, vermittelte Beziehung zum Einzelnen setze (vgl. Bd. 2, 161 ff.). Auf der Ebene der Vernunft, d. h. der logischen Idee, bedeutet dies nach Hegel, dass das Allgemeine als in sich konkrete Totalität nicht die Spitze einer hierarchischen Struktur darstellt und das Einzelne und Besondere unter sich subsumiert, sondern dass im vollendeten Schluss Ober-, Mittel- und Untersatz und damit Allgemeines, Besonderes und Einzelnes austauschbar und vollständig miteinander vermittelt sind: Das Allgemeine ist nur durch und mit dem Einzelnen und Besonderen und vice versa. Eine solche nichthierarchische Allgemeinheit, die das Ganze bezeichnet, ist für Hegel der normative Bezugspunkt in der Bewertung der Realität, auch wenn sich diese Allgemeinheit in ihr nicht bruchlos verwirklichen lässt. Gerade diese kritische Funktion des vollendeten logischen Begriffs, der Idee, lässt sich meines Erachtens durch das Konzept einer freien Urteilskraft nicht wirklich einholen. Auf jeden Fall aber hat S. mit seiner Problematisierung des Verhältnisses von Logik und Realität einen ganz entscheidenden Punkt energisch in den Mittelpunkt gerückt, der sonst fast immer unterbelichtet wird und an dem sich fundamentale Missverständnisse festmachen.

Der gesamte Kommentar geht von der Einsicht aus, dass die logischen Formen als Formen nicht unmittelbar mit materialen Gehalten identifiziert werden dürfen, sondern als allgemeine, d. h. generische Bestimmungen weder eine eigene metaphysische Exis-tenz beanspruchen noch bruchlos in Aussagen über einzelne bzw. besondere Gegenstände übersetzt werden können. Dass dies den Leserinnen und Lesern ständig eingeschärft wird, verschafft allererst einen nicht durch grundlegende Missverständnisse belasteten Zugang zu Hegels Text. Hierbei setzt S. sich vor allem kritisch mit Einwänden der analytischen Philosophie auseinander, indem er zu zeigen versucht, dass diese größtenteils auf Vorannahmen beruhen, welche Hegel begründet zurückweist. Das »Grundproblem der Logik ist ganz generell das Eins und Alles, aber nicht i. S. einer neuplatonischen Mystik, sondern als Frage nach dem Bereich für die Gegenstandsvariablen, wie er in unseren Verwendungen des Wortes ›alle‹ als Quantor [...] implizit vorausgesetzt wird«; Hegel habe erkannt, dass dabei immer von bestimmten Gegenstandsbereichen zu sprechen sei und es keinen »allgemeinen Belegungsbereich von Gegenstandsvariablen« gebe (Bd. 1, 71). Gleichwohl sei etwas immer nur im Blick auf das Ganze zu bestimmen, denn wir »digitalisieren« in der Sprache alles, d. h., wir reißen das Zusammengehörige auseinander, so dass es im Denken erst wieder zusammengeschlossen werden müsse; dieser »zentrale Gedanke Hegels war wohl zu modern, um bisher schon begriffen zu werden« (Bd. 1, 92). Er verweist auf das spinozistische Prinzip »Bestimmtheit ist Negation« (determinatio est negatio), das Hegel für seine Logik in Anspruch nimmt. Von hier aus erschließt sich für S. dann auch das in den Kontroversen um Hegel wohl umstrittenste Theoriestück der Logik, die Theorie des Widerspruchs (vgl. Bd. 2, 261 ff.). Dies dürfte zu weiteren Auseinandersetzungen Anlass geben, wobei zu bedauern ist, dass der Kommentar auf andere Interpretationen, die Hegels Widerspruchsbegriff verteidigen, wie etwa die Arbeiten von Michael Wolff, nicht Bezug nimmt.

Ungeachtet dessen ist der Kommentar in jeder Hinsicht perspektivenreich und anregend und verschafft uns neue Zugänge zu Hegel, die dann – hoffentlich – in eine Lektüre der Wissenschaft der Logik selbst münden. Schließlich eröffnet die Logik ja, wie S. zu Recht betont, das Reich der Freiheit, »weil wir nur über das Begriffliche Zugang zu Möglichkeiten haben« (Bd. 3, 100), die wir dann selbst ergreifen müssen – theoretisch wie praktisch.