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Ausgabe:

1992

Spalte:

76

Kategorie:

Ökumenik, Konfessionskunde

Autor/Hrsg.:

Schmitz, Heribert

Titel/Untertitel:

Partikularnormen der deutschsprachigen Bischofskonferenzen 1992

Rezensent:

Kirchner, Hubert

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Seite 1

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Theologische Literaturzeitung 117. Jahrgang 1992 Nr. 1

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Lebzeiten zu ihrem Höhepunkt gelangt. Ist seine Art im Umgang
mit innerkirchlichen Konflikten die der Modernisten? Immerhin
gab es bereits zu seinen Lebzeiten Klagen von Freunden wie des
brillianten Döllinger-Schülers Lord Acton über eine vermeintliche
Halbherzigkeit Newmans.

Die Referate versuchen den Beziehungen Newmans zu einer
Reihe von als Modernisten abgestempelten Autoren wie Loisy,
Tyrell, Laberthonnier, von Hügel nachzugehen oder mehr zusammenfassende
Aussagen zu machen.

Ihr Ertrag läßt sich vielleicht am besten in einigen Ausführungen
des Herausgebers Arthur Hilary Jenkins in seinem Referat
„Newman auf dem Prüfstand. Die Krise des Modernismus in
England und die Probleme von Gewissen, Gehorsam und Widerstand
" (85-104) zusammenfassen, wobei wir einige Nuancen
vernachlässigen müssen. Jenkins findet es nicht verwunderlich,
daß Newman in die Debatte hineingezogen wurde.

„Der Schatten von Pascendi erstreckte sich zurück bis 1845,
1864 und 1875 [dem Jahr seiner Konversion, des Erscheinens der
Apologia und des Briefes an den Herzog von Norfolk über das
Problem von kirchlicher Autorität und persönlicher Gewissensfreiheit
. Rez.], als Newman behauptete, daß Rom Erfüllung und
Garant des christlichen Gewissens sei... Die Frage war nun wieder
eröffnet... Ein Argument, das in Verteidigung im Gewissen
begründeter Meinungsverschiedenheit begann, warf nun Fragen
zugunsten eines Widerstandes auf... Die Haltung der Ehrerbietung
, die dem neunzehnten Jahrhundert angemessen war und für
die Newman trotz seiner Rolle als Verfechter der Rechte des Gewissens
als Beispiel erschien, wurde in Kontrast gesetzt zu einem
neuen Stil im 20. Jh., wo Ehrerbietung als unwürdig zurückgewiesen
wurde und die alten Formen des Gehorsams und der Übergabe
als servil." (85)

Newman hatte einen überzogenen römischen Zentralismus in
Bezug auf theologische Forschung beklagt und darunter gelitten,
er hatte Elemente zur Lösung bereitgestellt, aber er hatte nicht
vorausgesehen, daß der Konflikt solche Formen annehmen
könnte, für die seine Lösungsmöglichkeiten nicht mehr ausreichten
.

Trotz leidvoller Erfahrungen blieb bei Newman der Optimismus
, daß, was er anzielte, in Gottes Zeit, hundert Jahre später
getan werden könnte. Wie John Coulson von ihm sagt: „Sein war
die größere Berufung: in der Weise, wie er der Indifferenz, Feindseligkeit
, Verfolgung und zögernder Anerkennung in seinem katholischen
Leben begegnete, Zeugnis zu geben für die Verkörperung
des Ideals, dem er sein Leben geweiht hatte: Der Praxis des
Heiligmäßigen Intellektes." (25) Das an den Anfang des Bandes
gestellte Referat des Freiburger Religionspädagogen und New-
manforschers Günter Biemer „Religiöse Erziehung - eine Aufgabe
zwischen divergierenden Plausibilitäten. John Henry Newmans
Beitrag zu einer modernen Theorie der Religiösen
Erziehung" (15-28) stellt den wohl stärksten Bezug zur Gegenwart
dar. Newmans Weg, den er einschlug und uns einzuschlagen
rät, ist eine katholische ,Via media' zwischen Liberalismus und
Traditionalismus. Er sollte der Weg eines kreativen und kraftvollen
christlichen Glaubens sein, der den Herausforderungen in
einer Gesellschaft mit pluralistischen religiösen Ansichten ins
Auge sieht... Es mag vereinfachend klingen, aber es ist Newmans
tiefste Überzeugung bis in sein hohes Alter hinein, daß die Opportunität
des Evangeliums in seiner ,inkarnationalen Methode'
liegt, d. h. bei den Christen, die die Wagnisse des Glaubens' verleiblichen
." (25)

Berlin Josef Mann

Schmitz, Heribert, u. Franz Kalde: Partikularnormen der
deutschsprachigen Bischofskonferenzen. Metten: Abtei-Verlag
1990. 136 S. 8 = Subsidia ad ius canonicum vigens applican-
dum, 2. DM 17,80

Der neue Codex Iuris Canonici (CIC) von 1983 hatte den regionalen
Bischofskonferenzen in vielen Fällen die Möglichkeit
eingeräumt und sie z.T. sogar verpflichtet, ergänzend zu den allgemeinen
Bestimmungen partikulare Normen zu erlassen, um
das kirchliche Leben im Detail zu ordnen. Davon ist in weitem
Maße, wenn auch nicht durchgehend, Gebrauch gemacht worden
. Das vorliegende Bändchen bietet - in der Reihenfolge der
Canones des CIC und in synoptischer Zusammenstellung - alle
diese Normen der vier deutschsprachigen Bischofskonferenzen,
der Berliner Bischofskonferenz, der Deutschen Bischofskon-
fernz, der Österreichischen Bischofskonferenz und der Schweizerischen
Bischofskonferenz. Damit wird einmal eine generelle
Übersicht ermöglicht und der Umgang mit diesen Normen wesentlich
erleichtert. Denn die Texte werden, sofern sie nicht allzu
umfangreich sind, im vollen Wortlaut abgedruckt. Derartige
Sammlungen gab es, auch für nur eine Bischofskonferenz, bisher
wohl noch nicht. Des weiteren wird zugleich aber auch eine vergleichende
Wertung ermöglicht. Das betrifft z. B. das Verhältnis
zwischen den Beschlüssen der Berliner Bischofskonferenz und
der Deutschen Bischofskonferenz, die zuweilen bemerkenswerte
Unterschiede aufweisen, z.B. hinsichtlich der Laienpredigt in
der Eucharistiefeier (zu can. 766 CIC, S.26). Von Interesse ist
auch die unterschiedliche Einschätzung der pastoralen Gegebenheiten
, etwa zur Einführung der Generalabsolution zwischen der
Deutschen und der Schweizerischen Bischofskonferenz (44-47
zu can. 961 §2). Eine auch für den evangelischen Benutzer sehr
informative Ergänzung stellen die Texte der Ausführungsbestim-
mungen der Österreichischen Bischofskonferenz für konfessionsverschiedene
Eheschließungen dar, die trotz ihres Umfanges in
Gänze geboten werden (57-73).

In jedem Falle werden die Daten der Beschlußfassung, der Rekognoszierung
durch den Heiligen Stuhl, der Promulgation und
des Inkrafttretens mitgeteilt. Ein zweiter Teil bietet die genauen
Fundorte der Texte in den verschiedenen Gesetzespublikationen,
einschlägige Literatur, den Wortlaut zweier offizieller Schreiben
an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen, eine Liste der Canones
, zu denen die Partikularnormen erlassen werden können
bzw. müssen, ein Abkürzungverzeichnis sowie Register. In
Summa: Ein wichtiges Arbeitsinstrument, für den Gebrauch des
CIC im deutschen Sprachraum eigentlich unerläßlich.

Schöneiche bei Berlin Hubert Kirchner

Alphonso, Herbert: The Origin and Meaning of Jesuit Apostolic Community
(Gr. 72, 1991, 357-364).

Bernard, Charles Andre: L'illumination de rintclligcnce. Un trait de
l'experience mystique ignatienne (Gr. 72, 1991,223-246).

Casella. Mario: IginoGiordani. „La pacecominciada noi". Roma: Edi-
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Italiani, 13. Kart. Lit. 26.000.

Dante, Francesco: Storiadella „Civiltä Cattolica" (1850-1891). II labo-
ratorio del Papa. Roma: Edizioni Studium 1990. 287 S. 8 - II Pcrnsicro
Politico e Sociale dei Cattolici Italiani, 14. Kart. Lit. 28000.

Eggensperger, Thomas, u. Ulrich Engel: Bartolome de las Casas. Dom i-
nikaner - Bischof - Verteidiger der Indios. Mit einem Nachwort von G.
Gutie>rez. Mainz: Grünewald 1991. 154 S. kl. 8 - Topos Taschenbücher.
207. Kart. DM 12,80.

Freitag. Josef: Schwierigkeiten und Erfahrungen mit dem „sacramen-
tum ordinis"aufdem Konzil von Trient (ZKTh 113. 1991.39-51).

Garcia-Mateo, Rogclio: San Ignatio de Loyola y cl humanismo (Gr. 72.
1991,261-288).