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Ausgabe:

1992

Spalte:

825-826

Kategorie:

Altes Testament

Autor/Hrsg.:

Becker, Uwe

Titel/Untertitel:

Richterzeit und Königtum 1992

Rezensent:

Zobel, Konstantin

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Seite 1

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825

Theologische Literaturzeitung 117. Jahrgang 1992 Nr. 11

826

eine geistgetriebene Bewegung denken, bei welcher die unterschiedlichsten
Möglichkeiten und Anknüpfungspunkte denkbar
erscheinen!

Noch einmal, diese Sammlung ist ihrer Vollständigkeit halber
beeindruckend, wendet sich jedoch an den willigen Forscher, der
das vorgelegte Material nun genauer untersuchen möchte.

Borsdorf Gottfried Schille

Altes Testament

Becker, Uwe: Richterzeit und Königtum. Redaktionsgeschichtliche
Studien zum Richterbuch. Berlin-New York: de Gruyter
1990. IX, 326 S. gr.8' = Beihefte zur Zeitschrift für die alttesta-
mentliche Wissenschaft, 192. Lw. DM 118,-.

Die 13 Kapitel mit 306 Textseiten sowie ein Literaturverzeichnis
(307-321) und ein mageres Bibelstellenregister (322-326)
umfassende Arbeit ist eine für den Druck überarbeitete Dissertation
, die 1989 vor der Ev.-Theolog. Fakultät der Friedrich-
Wilhelms-Universität Bonn verteidigt worden ist. Ihr Ziel ist die
„literarhistorische Verortung der das Königtum betreffenden
Texte" (20), ein Beitrag zur Redaktionsgeschichte des Ri-Buches
und die Bestätigung der These von M. Noth, daß der erste Deuteronomist
für die Erstverschriftung des Ri-Buches wie auch des
DtrG verantwortlich war (ebd.).

Dem eigentlichen analytischen Hauptteil der Arbeit ist eine
dreiteilige Einleitung vorausgeschickt (Kap. 1), die neben methodischen
Aspekten (1.3) zunächst die Aufgabenstellung der Arbeit
zu begründen sucht. Von der Tatsache der widersprüchlichen Beurteilung
des Königtums (1.1.) in Ri 2-12 und 17-21 ausgehend
(13-16 werden nicht behandelt; vgl. 20), wird „die Notwendigkeit
einer präzisen redaktionsgeschichtlichen Einordnung" (6)
der jeweiligen Texte innerhalb des Ri-Buches betont. Daran
schließt sich ein kurzer instruktiver Überblick über die bisher geleistete
rg Forschung am Ri-Buch an (1.2.).

Im Hauptteil der Arbeit (Kap. 2-12) geht B. methodisch sauber
und geschickt vor. Zunächst grenzt er literarisch die einzelnen
Bestandteile voneinander ab, begründet seine Entscheidung,
führt ggf. in den aktuellen Stand der Diskussion ein und versucht
vor allem mittels literarkritischer Untersuchungen, Aussagen
über die Einheitlichkeit der zur Debatte stehenden Abschnitte
sowie deren Verfasser zu treffen. Dabei bezieht Becker auch die
Parallelstellen des Jos-Buches zur Landnahmeüberlieferung in
Ri 1 mit in seine Untersuchung ein. Er kommt z. B. zu dem Ergebnis
, daß es erstmalig der Juda-Redaktor (Rp) war, der z. T.
wörtlich Material aus Jos 15 übernahm, alle anderen Parallelen
von DtrN zum Jos-Buch sich jedoch auf Grund der literarischen
Priorität von Ri 1 erklären lassen.

Im Anschluß daran wird durch eine literarhistorische Fragestellung
der Versuch unternommen, die erreichten Ergebnisse
zeitlich-relativ zueinander in Verbindung zu setzen, um den jetzigen
Übergang vom Jos- zum Ri-Buch (Kap. 3) erhellen zu können
. Nach Becker folgte auf die Notiz über die abgeschlossene
Landnahme in Jos 21,45 ursprünglich der Hinweis in 24,31, daß
Israel nur zu Lebzeiten Josuas Jahwe treu diente, danach wurde
in Ri 2,8-10 der Tod Josuas und der Beginn einer unheilvollen
Zeit berichtet. Damit endete das Jos-Buch des DtrH. Ein DtrN
sprengte diesen Zusammenhang durch die Einfügung von Jos
22,1 -6; 23; Ri 1,21.27ff; 2,1 -5.6-7 (literarische Priorität von Jos
24,31, sie!) auf und schließlich fügte ein Rp den sicherlich altes
Material enthaltenden Bericht Jos 24,1 -30 sowie Jos 22,7-34 ein
und schuf mit Ri 1,1-18.22-26 einen neuen Anfang des Ri-
Buches.

Bei der Erklärung der Entstehung des Ri-Buches geht B. zunächst
von einem DtrH aus, „der erstmals im Zuge der Komposition
seines Geschichtswerkes aus einigen älteren... Heldenerzählungen
sowie anderen Überlieferungsfragmenten eine
zusammenhängende Darstellung der Richterzeit schuf" (300).
Die Möglichkeit einer DtrH bereits vorliegenden Sammlung (so
W. Richter) bestreitet Becker. DtrH beginnt in Ri 2,8 und endet
in 16,31 (sie). Als Spezifikum stellt Becker den antiköniglichen
Zug heraus, der sich bereits in der geschichtstheologischen Einleitung
zum Ri-Buch (2,11-19*) erkennen läßt, wenn die „ Richter
-Retter-Gestalt" (Becker) als die Führungsfigur der vorstaatlichen
Zeit herausgestellt wird. Folglich verdanken sich auch
der Gideonspruch (8,220 und die Einarbeitung der Jothamfabel
(9,8-15) DtrH (3000). Insgesamt gesehen gehen auf DtrH folgende
Stücke zurück: Ri 2,8-10.11 -18*; 3,7-11.16-26*; 4*; 5*;
6,1-6*. Ilaa.l8-24a*; 7,1 lb. 13.14a. 15*. 16-22*; 8,5-2 l*.22f;
9,8-15a.25-41.42-45*.50-54; 10,l-5.17f*; 11,1-1 la* 12,8-15;
sowie große Teile von c 13-16.

Diese Darstellung der Richtzeit des DtrH ist anschließend von
spät-dtr Redaktoren, die die grundsätzliche Königskritik ihrer
Vorgänger teilten, überarbeitet und erweitert worden. Aufgrund
des in den einschlägigen Texten erkennbaren Interesses an Themen
wie „Recht und Gesetz", „Gesetz und Völker" vermutet B.
DtrN als Verfasser von: l,21.27ff; 2,1.7.12aa. 13.14a. 16b. 17.
18aa*. 19-21; 3,5f; 8,24-27; 9,16b-19a.24.56f; 17-18*.

Eine dritte Hand schließlich, „Juda-Redaktion" oder „Juda-
Redaktor" (36ff) genannt, die Becker in ausgesprochener inhaltlicher
Nähe zum Pentateuchredaktor (Rp) sieht, rahmte das
dtr Ri-Buch durch 1,1-18.22-26; 19-21* und veränderte die dtr
Konzeption von der Richter- und Königszeit völlig. Die Zeit der
Richter wird als „eine gescheiterte und nur durch das Königtum
zu überwindende Epoche des heillosen Chaos" (305) verworfen,
„in der ein jeder tat, was ihm gefiel" (17,6 u. ö.), und die geschichtliche
Entwicklung wird als geradlinig auf das Königtum
hinauslaufend beschrieben (vgl. 1 Sam 1-12).

Mit dieser Untersuchung, die sich dem Trend der neueren Forschung
entsprechend dem Problem des Werdens des Ri-Buches
auf rg Wege zu nähern sucht, hat Becker eine Studie vorgelegt, die
auf Grund ihrer zurückhaltenden und sachlich gut begründeten
Entscheidungen durchaus dazu angelegt ist, die Diskussion ein
gutes Stück voranzubringen.

Halle/S. Konstantin Zobel

Dus, Jan: Israelitische Vorfahren - Vasallen palästinischer Stadtstaaten
? Revisionsbedürftigkeit der Landnahmehypothese
von Albrecht Alt. Frankfurt/M.-Bern-New York-Paris: Lang
1991. II, 118 S. 8° - Europäische Hochschulschriften. Reihe
XXIII: Theologie, 404. Kart. DM 39,-.

Eine Publikation zu rezensieren, deren Vf. durch ein undemokratisches
Regime jahrelang an seiner Tätigkeit als Pfarrer und
Alttestamentler gehindert wurde, fällt nicht leicht. Die Umstände
, unter denen das Manuskript entstanden ist, sind also
stets mitzubedenken; sie sind aber kein Grund, auf die zahlreichen
Schwächen dieses Buches nicht einzugehen, insbesondere
dann, wenn der Vf. glaubt, ein mehr als 10 Jahre altes Manuskript
auch nach der,Wende' und nach Durchsicht der „wichtigsten
" (9;11) neueren Literatur zum Thema und unter bewußter
(11) Nichtbeachtung der archäologischen Forschung1 unverändert
(9; 11) in Druck geben zu können. Am ärgerlichsten sind
dabei die Arbeitshypothesen, von denen der Vf. ausgeht und die
er häufig nicht begründet, vor allem seine Frühdatierung des
Deuteronomiums und der Priesterschrift in die Zeit vor 1050 v.
Chr. (laut Vf. das Jahr der Schlacht von Eben-Eser, (13.15ff) und
die Behauptung, Israel sei bis 1050 v. Chr. ein theokratisch-