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Ausgabe:

1992

Spalte:

742-743

Kategorie:

Altes Testament

Autor/Hrsg.:

Fox, Michael V.

Titel/Untertitel:

The redaction of the Books of Esther 1992

Rezensent:

Meinhold, Arndt

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Theologische Literaturzeitung 117. Jahrgang 1992 Nr. 10

742

bietet kirchliches Recht im engeren Sinne, allgemeines bürgerliches
Recht und Strafrecht. Bar Hebraeus verwendet hier neben
den großen Werken auch kleinere Sammlungen, selbst ostsyrisches
Recht und im Bereich des Zivilrechts vor allem islamisches
Recht. Selb bleibt jedoch skeptisch. Aus der reichen Überlieferung
erhebt Bar Hebraeus eigentlich nur einen Auszug. Das Werk
ist jedenfalls im kanonischen Teil unvollkommen. Aus den weiteren
Sammlungen sei insbesondere Dionysios Bar SalTbJ (t 2. XI.
1171) mit seinen Bußkanones erwähnt. Für die „drei östlichen
Klöster" wird im Rahmen der Mönchskanones eine finanziellorganisatorische
Einheit postuliert (p. 167). Das ist bemerkenswert
, wenn man an die doch erhebliche Entfernung zwischen Mär
Mattai und Mär Zakkäi denkt. Von Bedeutung sind auf den Seiten
171 bis 173 die Hinweise auf nichtjuristische Quellen. In den
Synodalkanones spiegelt sich weniger die Realität als vielmehr
kirchenpolitische Forderungen (p. 171). Ohne die historische
und literarhistorische Arbeit läßt sich ein zutreffendes Bild von
der Lebenswirklichkeit der westsyrischen Christen nicht gewinnen
.

Der zweite Hauptteil des Werkes ist den Institutionen gewidmet
. Die historische Situation der Westsyrer ist gut gesehen,
etwas schief hingegen diejenige der Ostsyrer. Letztere konstituierten
sich ja völlig neu. Ein Streit um die Konzilien von Ephe-
sos und Chalkedon mit daraus resultierender Spaltung (p. 178)
war es eben nicht, sondern eine auch theologisch völlige Neuformung
ungeordneter Verhältnisse im Perserreich. Wichtig sind die
Hinweise zu der territorialen Organisation der Westsyrer. Interessant
ist, daß im sassanidischen und dann muslimischen Westen
die neue kirchliche Organisation nicht an die alte anknüpfte (p.
'83), während sich ja sonst allgemein byzantinische Strukturen
noch lange hielten. Der Patriarch kann sich gegen mancherlei
Schwierigkeiten schließlich als Autorität überall durchsetzen.
Antiochien selbst spielt nur im Titel eine Rolle. Für die Westsyrer
bleibt es sonst von untergeordneter Bedeutung. Entscheidend Tür
die Kirche sind überall die Klöster. Klerus und Laien können sich
nur an einigen Plätzen in den Vordergrund schieben. Bemerkenswert
sind die vielen kleinen Bistümer. Metropoliten sind schwer
m ihrer Bedeutung abzuschätzen. Zumeist handelt es sich lediglich
um einen Titel. Lediglich im Osten auf persischem Territorium
kann man von „Oberbischöfen" reden. Über die Nomadenbischöfe
(pp. 190/191) kann Selb auch nur kurz berichten. Hier
sind noch weitere Forschungen vonnöten. Das Verhältnis Antiochien
- Alexandrien scheint etwas zu einfach gesehen. Ist hier der
moderne Terminus „Interkommunion" (p. 192) angebracht?
Damit sind natürlich die engen Beziehungen und die theologische
Union von 616 in keiner Weise geleugnet. Doch herrscht zumindest
theoretisch immer noch das Territorialprinzip vor.

eologische Einheit und eigenständige Entwicklung der jeweiligen
Kirchen im Inneren schließen sich nicht aus (so auch bei den
Armeniern; pp. 192/93). Daher ist von Selb richtig gesehen, daß
es auch in Gegenden mit gemischter Besiedlung Proselyten praktisch
nahezu nicht gab (p. 195). Man war seinen Oberen in jeder
Hinsicht treu. Zu beachten ist auch, daß es in Westsyrien immer
Chalkedonenser gab (pp. 195/96). Hier könnte man nun die
^rage nach den Maroniten als ursprünglichen Chalkedonensern
erheben. Das Verhältnis Franken - Westsyrer war nicht so einfach
und glatt (p. 197; cf. die Literatur bei Müller, Geschichte der
orientalischen Nationalkirchen, Göttingen 1981, p. D287, Anmerkung
68). Die Julianisten sind keine Sondergruppe für sich,
sondern abgespaltene Westsyrer (p. 197). Zum Maphrian cf. auch
"se Nabe-von Schönberg: Die westsyrische Kirche im Mittelalter
(800-1150), Diss. Heidelberg, pp. 21-24 (einer, der vermehrt,
vergrößert). Dieses nicht zitierte Werk bildet das zeitliche Mittel-
s,ück zu den Arbeiten von Hage und Kawerau, die pp. 41, 43 ge-
nannt sind. Selb stellt fest, daß die westsyrische Kirche häufig an
das Organisationsrecht der Reichskirche anknüpft, es aber auch

bricht (p. 227). Die Söhne und Töchter des Bundes (p. 249) beziehen
sich auf den altsyrischen Enkratismus (dazu das auf p. 51 genannte
Werk von Vööbus, Celibacy ...). Klar zeigt Selb auch die
Entwicklung des Eherechts von einer rein weltlichen Angelegenheit
bis hin zur kirchlichen Einsegnung Ende des 8. Jahrhunderts
(p. 257). In der Frage des Mönchswesens weichen - wie zu erwarten
- oft Theorie und Praxis weit von einander ab. Es gab durchaus
Klöster und Zeiten mit Privateigentum zur freien Verfügung
der Mönche (p. 282). Wichtig sind im Rahmen der Bußdisziplin
die Verbote (p. 289/90). Besonders schwierig war immer die
Frage der Häretiker und Fremden (pp. 294-298). Zum Schluß
wird das Problem des Verhältnisses zu den verschiedenen Obrigkeiten
behandelt, sowie die Rechtsquellenlehre. Kirchliches
Recht ist göttliches Recht (p. 302). Schließlich kennt auch die
westsyrische Kirche die Oikonomia, den Gedanken der Milderung
der absoluten und strengen Anwendung des kanonischen
Rechtes aus Gründen der Nachsicht und Billigkeit (p. 304). Eine
Zeittafel und ein Sachregister schließen das Buch ab. Eine Karte
ist separat beigegeben.

Nach dem Gesagten dürfte klar sein, daß hier ein Standardwerk
vorliegt, das für jeden, der sich für Recht und Leben der
westsyrischen Kirche interessiert, eine nur schwer auszuschöpfende
Fundgrube darstellt.

Remagen/Rhein (Bonn) C. Detlef G. Müller

Altes Testament

Fox, Michael V.: The Redaction of the Books of Esther. On Rea-
ding Composite Texts. Atlanta, GA: Scholars 1991. X, 195 S.
gr.8° = SBL. Monograph Series, 40. Pb. $ 18.95.

Seit längerem ist der Vf., Professor für Jüdische Studien an der
Universität von Wisconsin-Madison, als profunder Kenner des
Estherbuches und seiner Probleme ausgewiesen. Das zu besprechende
Buch bestätigt diesen Ruf. Darin geht es um den neuerlichen
und umsichtig angesetzten Versuch, die offensichtlich überaus
komplizierte Redaktionsgeschichte des Estherbuches - oder
wie der Vf. formuliert: der Estherbücher - aufzudecken, zu beschreiben
und weitreichende literaturwissenschaftliche Folgerungen
daraus zu ziehen. Mit dem Plural sind der (griechische)
Alpha-Text (AlphaT), der lediglich in mittelalterlichen Manuskripten
erhalten ist, und der (hebräische) Masoretische Text des
Estherbuches (MT) gemeint; der AlphaT wird als Appendix B
dankenswerterweise angefügt (156-167). Überhaupt ist das Buch
gut ausgestattet, denn es enthält außerdem ein Abkürzungsverzeichnis
(X), einen Appendix A mit den Septuaginta (LXX)-
AlphaT - Entsprechungen (155), mehrfach - nach Sachen, Autoren
(einzelne fehlen), Stellen, griechischen und hebräischen
Wörtern - gegliederte Indices (175-195) und ein Literaturverzeichnis
(168-174). Bei letzterem fehlt das Buch von Wolfram
Herrmann „Ester im Streit der Meinungen", Frankfurt/M. u.a.
1986, vor allem aber überrascht das Fehlen des gewichtigen Sammelbandes
"Studies in the Book of Esther", von Carey A. Moore
1982 in New York herausgegeben; die darin wiederabgedruckten
Arbeiten zum hebräischen wie griechischen Estherbuch sind nur
zu einem Teil genannt bzw. herangezogen.

Eine instruktive Übersicht (9) läßt erkennen, wie der Vf. die
Geschichte der Esthertexte sieht. Ein erschlossener hebräischer
Proto-Esther-Text (cf. 90) habe eine doppelte Geschichte gehabt:
Auf der einen Seite sei er durch einen Redaktor erweitert und
zum MT neu bearbeitet worden; übersetzt und mit den Zusätzen
zu Esther versehen sei daraus der LXX-Text geworden. Auf der
anderen Seite sei der hebräische Proto-Esther-Text übersetzt und
mit einigen Veränderungen zum Proto-AlphaT geworden. Aus