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Ausgabe:

1992

Spalte:

386-387

Kategorie:

Ökumenik, Konfessionskunde

Titel/Untertitel:

Glaubensbekenntnis und Treueid 1992

Rezensent:

Stein, Albert

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Theologische Literaturzeitung 11 7. Jahrgang 1992 Nr. 5

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Presse ist ein mächtiger, aber keineswegs ein «//mächtiger Faktor Okumenik ! CathoÜCa

unseres gegenwärtigen öffentlichen Lebens" (zit. Söscmann,
a.a.O., 412).

c- . . „__.. . . . . , „ i. . r> r Glaubensbekenntnis und Treueid. Klarstellung zu den „neuen"

Ein besonderes Kapitel wird durch M. G/r.vc/ja/.v Beitrag aufge- .. ■ . c , r. , ■ ,,• , . , , .. .... „ .. ..

_. _ ,.r _ , „,j(_„ . , t, romischen Formeln für kirchliche Amtstrager. Mit Beitragen

schlagen: „Die Berliner Stadtmission (451-474). Er beschreibt von G. Thils u. T. Schneider. Mainz: Gründewald 1990. 143 S.

dann die große Bedeutung, die die Berliner Stadtmission für das g = Gründewald-Reihe. Kart. DM 19,80.

kirchliche Leben in Berlin gewann, besonders in ihrer Blütezeit

unter Adolf Stoecker, aber auch die Faktoren, die zu ihrem Nie- Schon nach dem Tridentinischen Konzil hatte die katholische
dergang führten: Distanz zur kirchlichen Institution und Span- Kirche ihren geistlichen Amtsträgern aufgegeben, sich auf das all-
nung zwischen sozialer Verantwortung und persönlicher Fröm- gemeine Glaubensbekenntnis und auf die Haupt lehren des Kon-
roigkeit. Das sind Fragen von bleibender Bedeutung. Aus zils durch ein öffentliches Glaubensbekenntnis eidlich zu verkatholischer
Sicht folgt eine Darstellung der „Katholischen Ak- pflichten: nach dem Ersten Vaticanum war dieser Text um die
tion" von D. H. Müller (475-497), gleichzeitig ein Beitrag zur Unfchlbarkeitslchre erweitert worden. Seit 1910 wurde in ähnli-
Emanzipation der Laien in der katholischschen Kirche. Ein eher Form die Ablcgung des „Antimodernisteneides" zur Pflicht
'nteressanter. weithin unbekannter Beitrag zur Bewältigung der gemacht ; seine Zielrichtung und seine Auswirkungen sind Ge-
neucn Herausforderungen in einer Großstadt auf katholischer schichte. Bald nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil kam es
Seite waren die „Märkischen Katholikentage", die H. Rosa! 1967 zum Erlaß einer neuen Eidesform durch die Glaubenskon-
(499-51 1) als Ausdruck katholischer Selbstbehauptung in der gregation, welche die bisherigen Verpflichtungen stark verkürzt
Diaspora deutet. Sie wurden bis in die Anfänge der NS-Zeit zusammenfaßte; 1972 wurde ein einheitlicher Treueid für die
durchgeführt und drückten den Willen zur Öffentlichkeit aus. Diözesanbischöfe vorgelegt. Das neue Rechtsbuch der römischem
derzeitigen Vorsteher des Spandauer Johannesstifts, H. A. katholischen Kirche, der Codex Iuris Canonici von 1983, sieht in
r wurde der Beitrag „Milde Stiftungen und Sozialstaat" can. 833 vor, daß „das Glaubensbekenntnis nach der vom Apo-
(513-523) geschrieben, der, ausgehend von der Geschichte der stolischen Stuhl gutgeheißenen Formel persönlich abzulegen"
«milden Stiftungen", deren schöpferisches Zusammenwirken ist; der verpflichtete Kreis geistlicher Amtsträger reicht vom
m't dem Sozialstaat darstellt. Unter Verweis auf Wichern wird Konzilsmitglied über Kardinäle, Bischöfe und Teilhaber an
Bezeigt, wie die „milden Stiftungen" eine besondere Antwort der ihrem Amt bis zu den Pfarrern, ja den Kandidaten für die Diako-
christlichen Liebe auf die Not der Zeit gewesen sind, ein Zuge- nenweihe und zahlreichen anderen, auch den Vertretern theolo-
ständnis an die rechtlichen Möglichkeiten der damaligen Zeit gischer Lehre und den Ordensoberen. Nach längerer Vorarbeit
und eine ständige Herausforderung, auch im geordneten Sozial- kam es am 9. Januar 1989 zur Publikation der neuen Formeln in
staat das Überschießende der christlichen Caritas nicht aus den den Acta Apostolica Sedis, erst am 19. September 1989 jedoch
^ugen zu verlieren. zur Mitteilung über Tatsache und Datum der päpstlichen Bestäti-

Ein beeindruckender Bericht über die Geschichte des St. Hed- gung in Form einer „Nota" des Präfckten derGlaubenskongrega-

W'g-Krankenha uses (E. LiedtkelCh. Rieden, 525-563) beschließt tion. Die scharfe Rüge eines solchen Verfahrens bei einer den

den Hauptteil des Buches. Kreis der Pflichtigen gegenüber bisheriges Recht ausdehnenden

Ein kurzer IV. Teil von allgemeinem Charakter ist dem Ver- Neuregelung, die inzwischen von einem namhaften Kanonisten

hältnis von Liturgie und Seelsorge gewidmet. H. Kornemann von geäußert wurde1, erscheint beachtlich.

der Gemeinsamen Arbeitsstelle der EKD stellt „Liturgie als Secl- Das anzuzeigende Bändchen unternimmt den Versuch, ange-

Sorge in der evangelischen Kirche der Gegenwart" (568-584) dar sichts einer Welle zeitweise heftiger Kritik an Tatsache und Wort-

Und beschreibt so die Wiederentdeckung des Liturgischen in der laut der neuen Vcrpflichtungsformcln Beiträge zu einer sachli-

evangelischen Kirche. Seine Bedeutung entfaltet er in drei Di- chen Auseinandersetzung zu leisten und insbesondere den

Pensionen: katabolisch. anabolisch, ökumenisch. Alle drei Di- Betroffenen Verständnis- und Entscheidungshilfen an die Hand

Pensionen (Gott dient uns; wir dienen Gott; wir dienen einan- zu geben (5). Dem dient auch die Dokumentation der neuen

der) enthalten auch einen seelsorgerlichen Aspekt; denn Gottes Texte (16-20), ihrer Vorgänger (127-141) und der vorerwähnten

^0rge für den Menschen kommt darin zum Tragen (s. oben. G. Nota (142f). Eine gemäß dieser Nota von der Glaubenskongrega-

^auter). tion approbierte deutsche Übersetzung lag den Verfassern noch

Für die katholische Kirche scheint dagegen die Wiedercntdek- nicht vor, so daß sie eine eigene private Übersetzung liefern muß-

Kung des Liturgischen nicht nötig zu sein. Dennoch äußert auch ten. Inzwischen ist zwar in Österreich2, aber noch nicht in

^ Richter, katholischer Liturgiewissenschaftler in Münster, in Deutschland eine approbierte deutsche Übersetzung der beiden

seinem Beitrag, „ Liturgie und Seelsorge in der katholischen Kir- Formeln erschienen. Dieser für den Außenstehenden schwer ver-

ehe seit Beginn des 20. Jahrhunderts" (585-608) die Sorge, die ständliche Umstand wird seine Ursache kaum in den mehr

J-'turgik könne ein vergessenes Thema werden. Mit deutlichem sprachlichen Übersetzungsproblemen haben, welche die Verfas-

I e?ugzur Berliner Situation verweist er auf den Einfluß von Ber- ser den bisher umlaufenden Privatübersetzungen nachweisen1,

^jner Theologen auf die Liturgische Bewegung, vor allem Guar- Für katholische Theologen ist besonders bedeutungsvoll, daß

ln|. Krawinkel und Sonnenschein. Als Beispiel für das Zusam- der Schlußsatz der Glaubensbekcnntnisformcl einen „religiös

J^enwirken von sozialem Handeln und liturgischem Tun führt er gegründeten Gehorsam des Willens und des Verstandes" auch

as Leipziger Oratorium an. Die beiden abschließenden Beiträge gegenüber solchen Lehren vorschreibt, welche Papst oder Bi-

"terstreichen noch einmal den ökumenischen Horizont der schofskollegium „nicht in endgültiger Weise auszusprechen be-

erausforderung an Scclsorgc und Diakonie durch die Groß- absichtigen". Es fehlt dabei allerdings die noch in can. 752/CIC

Stadt

1983 gemachte Einschränkung, daß gegenüber solchen Lehrich
wünsche dem Buch viele Leser, beweist es doch durch die aussagen keine Glaubenszustimmung gefordert wird. Der Beibehält
seiner Beiträge, daß Wicherns Verdikt über Berlin:,. Hier trag von G. Thilo referiert in diesem Zusammenhang eine Auße-
n Berlin muß man gottlos werden - ob man will oder nicht", rung Johannes Paul II., wonach über die kirchliche Lehre von der
'cht das letzte Wort über diese Stadt bleiben muß. Empfängnisverhütung nicht unter Theologen frei diskutiert werden
könne (49); überzeugend vermißt Thilo nun eine Klarstellung
, daß der geforderte Gehorsam des Willens und Verstandes
Berlin Günter Kruschc mit Hilfe der bisherigen Kriterien des Zweiten Vatikanischen