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Ausgabe:

1991

Spalte:

15-16

Kategorie:

Allgemeines

Autor/Hrsg.:

Brüdermann, Stefan

Titel/Untertitel:

Göttinger Studenten und akademische Gerichtsbarkeit im 18. Jahrhundert 1991

Rezensent:

Mager, Inge

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Theologische Literaturzeitung 116. Jahrgang 1991 Nr. 1

16

Geschichte der neutestamentlichen Arbeit an der Universität Halle-Wittenberg
1888-1918 = Wiss. Beiträge der Martin-Luther-Universität Halle 1976/13.
Über BüchselS. 21 f.

41 Johannes von Walter starb 1940, postum erschien 1942 seine „Theologie
Luthers". 1947 wurde die 2. Aufl. seiner 4bändigen Geschichte des Christentums
nachgedruckt. Friedrich Brunstäd starb 1944, seine „Theologie der lutherischen
Bekenntnisschriften*' erschien 1951; Gesammelte Aufsätze und Kleinere
Schriften kamen 1957 heraus. Friedrich Büchsei starb 1947; sein Buch
„Jesus - Verkündigung und Geschichte" lag abgeschlossen vor und konnte
1947 gedruckt werden.

44 Quell, Gottfried: Friedrich Brunstäd und Friedrich Büchsei zum Gedächtnis
. Akademische Gedächtnisrede vom 9. 11. 1945, gedruckt in ThLZ73
(1948) 171 IT.

45 Quell folgte 1958 einem Ruf an die Theologische Fakultät der Humboldt-
Universität Bcrlin;er starb 1976.

46 Jepsen lehrte in Greifswald über seine Emeritierung hinaus (1965) und
starb 1979.

47 Carlsen, Ruth: a. a. O. (Anm. 4), 259.

4* Geschichte der Universität Rostock 1419-1969, Berlin 1969,1,267.
w Zitate aus der Darstellung von Sabine Pauli (Anm. 5), 349.

50 Schreiner ging nach Münster, wo er 1945 wieder eine Professur erhielt;
eine Anfrage, ob er nach Rostock zurückkommen wolle, lehnte er ab. Schreiner
wurde 1956 emeritiert und starb 1962. Die Gedenkrede von Eugen Gersten-
maier in Münster erschien im Druck: „D. Dr. Helmuth Schreiner in memo-
riam".

51 Geschichte der Universität Rostock 1419-1969, Berlin 1969, I, 268. Zu
dieser Beurteilung sagte ich am 2. 2. 1989 in einem Kurzreferat „Die Theologische
Fakultät Rostock und der Reichsbischof 1933/34": „Einen Konflikt mit
der staatlichen Obrigkeit haben sie bestimmt nicht gewollt, Atheismus und
Marxismus waren ihnen fremd. Aber der Protest gegen den von Hitler aufgedrängten
Reichsbischof war doch mehr als nur ein innerkirchlichcr Vorgang.
Über das Wesen des faschistischen Staates werden sie sich doch wohl ihre eigenen
Gedanken gemacht haben". Rostocker Wissenschaftshistorische Manuskripte
, Heft 17 (1989), 91 f.

52 Beste, Niklot: Der Kirchenkampf in Mecklenburg 1933-1945. Berlin
1975,89.

" Beste, ebd., 134.

54 Die Stellungnahme des Senats stand in den meisten Tageszeitungen der
DDR am 23. 8. 1968 auf der Titelseite. Es hieß in jener Erklärung: „Niemals
werden wir es zulassen, daß die Völker der CSSR ihrer sozialistischen Errungenscharten
beraubt und der Frieden in Europa gefährdet wird. Daher stehen
wir fest hinter den politischen und militärischen Maßnahmen, die von der Sowjetunion
, der DDR und den anderen sozialistischen Bruderländcrn zum
Schutz der sozialistischen Ordnung in der CSSR getroffen wurden. Diese
Maßnahmen sind ein echter Ausdruck des sozialistischen Internationalismus
und dienen der Erhaltung des Friedens."

55 „Rektor und Senat des Wissenschaftlichen Rates distanzieren sich mit dem
Ausdruck tiefsten Bedauerns entschieden und einmütig von einer Erklärung aus
dem Jahre 1968, in der der damalige Rektor und Senat - in personell völlig
anderer Zusammensetzung-den Einmarsch von Truppen des Warschauer Vertrages
in die CSSR begrüßt hatte. Damals hatte lediglich der seinerzeitige Dekan
der Fakultät, für Theologie, Professor Dr. Kiesow. seine Zustimmung und
Unterschrift verweigert" (Rostocker Universitätszeitung I [1990] I).

Allgemeines, Festschriften

Brüdermann, Stefan: Görtinger Studenten und akademische Gerichtsbarkeit
im 18. Jahrhundert. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht
1990. 592 S. gr. 8° = Göttinger Universitätsschriften. Serie A:
Schriften, 15. Lw. DM48,-.

Mit dieser Göttinger historischen Dissertation liegt bereits Bd. 15
der anläßlich des 250. Universitätsjubiläums 1987 begonnenen hochschulgeschichtlichen
Reihe der Göttinger Universitätsschriften vor.
Der Vf. bietet in seiner umfangreichen, überwiegend aus der archiva-
lischen Überlieferung geschöpften Untersuchung nicht nur einen
Abriß der im 18. Jh. praktizierten akademischen Gerichtsbarkeit,
sondern nahezu eine Sozialgeschichte der Georgia-Augusta über ein
gutes halbes Jahrhundert. Durch geschickte Auswertung und exemplarische
Darbietung der Akten des Universitätsgerichts wird unter
Hinzuziehung einschlägiger Regierungsverordnungen und Reskripte
einschließlich sonstiger zeitgenössischer Zeugnisse ein authentisches,
höchst lebendiges Bild des universitären Alltags gezeichnet, wie es in
solcher Mannigfaltigkeit für Göttingen bisher nicht vorlag. Neben
gebührender Würdigung des Siebenjährigen Krieges wie der Französischen
Revolution als Entwicklungskomponenten kommen auch
bereits über die Jahrhundertwende hinausweisende Tendenzen
umrißhaft in den Blick, so daß man sich eine Fortsetzung der Arbeit
wünschte. Obgleich das Göttinger Material im Mittelpunkt steht,
trägt der Vergleich mit anderen Universitäten zur Konturierung des
hier Spezifischen bei.

Der Vf. will zeigen, „auf welche Weise das Verfassungsinstrument
.akademische Gerichtsbarkeit' verwendet wurde, um das Leben an der
Universität zu regeln, und wieweit ihre gesetzlichen Regelungen und
Maßnahmen in der Realität .griffen'". Darüber hinaus sollen
„Schlüsse auf das Leben der Studenten und der Menschen in ihrer
Umgebung" möglich werden (29). Nach der Schilderung der Entstehung
und Entwicklung der universitätseigenen Gerichtsbarkeit unter
den Universitätsangehörigen bis zur Göttinger Hochschulgründung
führt der Vf. zunächst die Zusammensetzung und Funktionsfähigkeit
der Universitätsgerichtsdeputation vor. Im Hauptteil entfaltet er dann
die Arbeit des Gerichts in seinen einzelnen Aufgabenbereichen, wie
sie sich in den erhaltenen Prozeßakten widerspiegeln: Lehrbetrieb,

studentisches Miteinander, Duell- und Ordenswesen, Kommunikation
mit Stadtbevölkerung und Militär, Studienfinanzierung, Sexualleben
, Kriminalität, städtische Polizei. Zwischendurch stehen übergeordnete
Probleme wie die Entwicklung der Studentenschaft im
18. Jh., die Funktion von Ehre und Repräsentation, das Verhältnis
von adligen und bürgerlichen Studenten sowie ihr Bezug zur sozialen
Umwelt zur Diskussion.

Besondere Erwähnung verdient im Zuge heutiger frauengeschichtlicher
Interessen das 15. Kap. über Prostitution, uneheliche Kinder
und studentische Heiraten. Die in solchen Zusammenhängen geführten
Prozesse wegen Satisfaktion und Alimentation wurden in der
Regel auf dem Rücken und meist zu Lasten der betroffenen Frauen
ausgetragen, während das Gericht die studentischen Sexualbcdürf-
nisse großzügig und flexibel behandelte. Bei eidlicher Leugnung der
Vaterschaft kam es nicht einmal zur Verhängung von Unterhaltszahlungen
.

Abschließend reflektiert der Vf. über die „Prinzipien der akademischen
Gerichtsbarkeit" und kommt entgegen der älteren Forschung
zu dem Ergebnis, daß sie kein Relikt der alten korporativen akademischen
Unabhängigkeit war, sondern zum Zwecke der studentischen
Disziplinierung im Dienste der Landesregierung stand, um der studentischen
Frequenz willen jedoch großzügig verfuhr.

In einem summarischen Schlußkapitel versucht der Vf., nochmals
an den einzelnen Konfliktfeldcrn entlanggehend, ein positives Bild
des studentischen Alltagslebens zu rekonstruieren. Ein tabellarischer
Anhang, reiche Quellen- und Literaturlisten und zwei Register runden
das materialreiche, auch punktuell mit Gewinn zu benutzende
opus magnum ab, das eine echte Bereicherung der Göttinger Universitätsgeschichtsforschung
darstellt.

Göttingen Inge Mager

Dinzelbacher, Peter [Hg.]: Wörterbuch der Mystik. Unter Mitarb.
zahlr. Fachgelehrter hg. Stuttgart: Kröner 1989. XVIII, 530 S. kl. 8'
= Kröners Taschenausgabe, 456. geb. DM 38,-.

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