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Ausgabe: | 1991 |
Kategorie: | Dogmen- und Theologiegeschichte |
Titel/Untertitel: | Neuerscheinungen |
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Theologische Literaturzeitung 116. Jahrgang 1991 Nr. 3
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Ott, Ludwig t: Eschatologie. In der Scholastik. Aus dem Nachlaß
bearb. von E. Naab. Freiburg-Basel-Wien: Herder 1990. XII,
258 S. gr. 8" = Handbuch der Dogmengeschichte. Bd. IV: Sakramente
. Eschatologie, Fasz. 7b. Kart. DM 92,-.
Allmählich wird das Handbuch der Dogmengeschichte vollständig.
Von Band IV fehlt nur noch Fasz. 6: Ehe. Mit Fasz. 7b wird das
Thema Eschatologie abgeschlossen. Die praktizierte Editionsweise
bringt es mit sich, daß der Fasz. über die scholastische Eschatologie
zuletzt erscheint. So können - und das ist eine generelle Schwäche
dieses Verfahrens- kaum Bezüge zueinander hergestellt werden.
E. Naab hat den Band aus dem Nachlaß des Vf.s erstellt. Notwendig
war dabei „eine durchgreifende Straffung, Kürzung und Überarbeitung
der Vorlage". Das von Ott hinterlassene Manuskript behandelt
die beiden Hauptzeiträume „Frühscholastik" und „Hoch- und Spätscholastik
" (wobei auf die Fragwürdigkeit, das ganze Mittelalter unter
„Scholastik" zu subsumieren, hier nicht eingegangen werden kann).
Der erste Teil lag beim Tod des Vf.s maschinenschriftlich vor, der
zweite nur stenographisch. Der Bearbeiter hat den einleitenden Paragraphen
weggelassen. Daß dabei Hinweise auf die Vermittlung patri-
stischen Quellenmaterials auf das Mittelalter und vor allem die Eschatologie
der frühmittelalterlichen Schrifterklärer entfielen, kann man
nur bedauern.
Beide Hauptteile sind nicht ganz homogen gearbeitet. Es überzeugt,
daß thematisch gearbeitet wird: Tod - Suflragien für die Verstorbenen
- Fegfeuer - Vorzeichen des Letzten Gerichts - Auferstehung - Das
Letzte Gericht - Weltende und Welterneuerung - Hölle - himmlische
Glückseligkeit; im zweiten Teil fehlt ein Kap. über Tod, jedoch
kommt ein Kap. über „Gottesanschauung" hinzu. Im 1. Teil (Frühscholastik
, 1-84) berücksichtigt Ott mehr Theologen als im zweiten
(Hoch- und Spätscholastik, 85-258). In beiden Teilen arbeitet er aus
den Quellen heraus. Das ist angesichts der Tatsache, daß es sich um
einen Zeitraum von fast einem Jahrtausend und z. T. um ungedruckte
Quellen handelt, eine enorme Leistung. Freilich wird man über die
Auswahl der berücksichtigten Theologen und der damit doch irgendwie
verbundenen Wertung geteilter Meinung sein können.
Beim Teil „Frühscholastik" setzt Ott meist bei Julian v. Toledo (gest.
690) ein und stellt so den Anschluß an Patristik und Spätantike her.
Dann aber folgt oft ein Sprung ins 12. Jh. Honorius Augustodunensis,
Hugo v. St. Viktor, die sententiae Anselmi (aus der Schule des Anselm v.
Laon), Robertus Pullus, Petrus Lombardus, Magister Udo (der wohl als
erster die lombardischen Sentenzen kommentiert hat), Robert v. Melun,
Simon v. Tournai, Petrus v. Poitiers, Mag. Martinus, Praepositinus,
Alanus v. Lille, Radulfus Ardens, Petrus v. Capua, Gerhard v. Novara,
Petrus Cantor, Stephan Langton, Guido v. Orchelles, Gaufried v. Poitiers
und schließlich Wilhelm v. Auxerre kommen häufig zu Wort, eine
erstaunliche Anzahl bekannter und weniger bekannter Denker. In manchen
Abschnitten werden Beda, Paschasius Radbertus, Haimo v.
Auxerre, Haimo v. Halberstadt oder Rather v. Verona berücksichtigt,
einige Theologen auch einmal genannt (wie Johannes Scotus Eriugena,
Rupert v. Deutz, Otto v. Freising und Richard v. St. Viktor). Schulzusammenhänge
werden kaum sichtbar.
Es ist kaum möglich, Einzelheiten zu besprechen, nur weniges sei
genannt. Nach J. Le Goff (Die Geburt des Fegefeuers, 1981, deutsch
Stuttgart 1984, dtv 4532, 1990), von Ott nicht berücksichtigt, ist das
Fegefeuer als Reinigungsort erst ein Theologumenon am Ende des
12. Jh. Bei Ott bleibt unklar, wie aus dem reinigenden Feuer ein Reinigungsort
wird (5, 19-29, 95-107). Nach Ott (anders Le Goff) hat
bereits im 9. Jh. Paschasius Radbertus das Fegefeuer als Reinigungsort
verstanden (20). Julian v. Toledo zitiert Augustin, ein Christ dürfe
keinesfalls daran zweifeln, daß das Fleisch aller Menschen auferstehen
werde; ein Gedanke, den fast alle frühscholastischen Theologen teilen
und damit die „Allgemeinheit der Auferstehung" (32); doch die Verwandlung
ist allein den Gerechten vorbehalten. Honorius Augustodunensis
meint, „auch die im Mutterleib Gestorbenen werden auferstehen
, wenn sie den Lebensgeist, das ist die menschliche Seele, empfangen
haben" (34), ein Gedanke, der sicher auch zur Debatte um den
„§ 218" gehört! Gerade dieser Mann hat sehr stark die Volksfrömmigkeit
geprägt bzw. ist von ihr geprägt worden. Bemerkenswert bleibt,
daß der Gedanke vom Letzten Gericht so wenig christologisch bestimmt
ist. Gar nicht im Blick ist, daß Christus das Gericht auf sich
zieht. Sicher, die Schrift und Augustin werden viel zitiert, aber der Gebrauch
der Schrift ist „vernünftig", „gesetzlich".
Im 2., der „Hoch- und Spätscholastik" gewidmeten Kap. wird jeder
Abschnitt nach dem gleichen Schema abgehandelt. Den Anfang
macht meist Hugo v. St. Cher, von dem öfter versichert wird, er sei
abhängig von der summa aurea des Wilhelm v. Auxerre, dann folgt
(zumeist) Alexander v. Haies bzw. die summa fratris Alexandri, darauf
Albert, Thomas, Bonaventura, Richard v. Mediavilla (dann
manchmal Heinrich v. Gent, Gottfried v. Fontaines und Aegidius v.
Rom), darauf Johannes Duns Scotus, Petrus Aureoli, Dürandus de S.
Porciano, Petrus de Palude, oft Johannes Capreolus und Johann
Major (gest. 1550). Noch mehr für diesen als für den ersten Zeitraum
gilt, daß man manchen Denker vermißt, andererseits wird manch
wenig Bekannter zu Recht berücksichtigt. Die Erarbeitung aus den
Quellen ist gewiß bewundernswert, hat aber zur Folge, daß die Quellenbasis
schmal bleibt. 15 Theologen kommen zu Wort. Ganz ausgespart
bleiben die Mystik, manche „Querdenker" und - selbst bei den
Genannten - die Schriftkommentare. Von Thomas heißt es wiederholt
, daß er im wesentlichen seinem Lehrer Albert folgt (u. a. 87, 91,
95, 107) und daß er von Duns Scotus kritisiert wurde (118, 148 u. ö.).
Diese Einbettung oder gar Einebnung des Thomas entspricht der
Bedeutung, die er im Mittelalter selbst hatte. So häufig die Denker
auch die Schrift zitieren, die Zitate sind dicta probantia. Im letzten
Abschnitt wird, vom Schema abweichend, der Visio-Dei-Streit um
Papst Johannes XXII. dargestellt (244-253). Seine Meinung, daß die
Seelen der Gerechten bis zum Tage der Auferstehung auf die Gottesschau
warten müssen, erschien vielen Zeitgenossen geradezu als häretisch
. Einen Tag vor seinem Tode zog er seine Aussagen noch zurück.
Gerade beim Thema „Gottesschau" - aber gewiß nicht nur da - hätte
eine Berücksichtigung der Mystik nicht fehlen dürfen. Dabei hätte
auch deutlich herausgearbeitet werden müssen, daß das Thema „Gottesschau
" mit der Gotteserkenntnis und der Selbsterkenntnis des
Menschen zusammenhängt (Dietrich von Freiberg, M. Eckhart,
Nikolaus von Kues, alles Denker, die gar nicht berücksichtigt werden
).
Der Aufbau ist, wie gesagt, stets derselbe. Man wünschte sich doch
eine stärkere Durcharbeitung, eine stärkere Hervorhebung der Unterschiede
.
Interessant ist die Feststellung, daß, weil Petrus Lombardus nicht
weiter vom Antichrist spricht, auch die weiteren Scholastiker das
Thema nicht aufgreifen. Nur Thomas befaßt sich kurz damit.
Den Gebrauch des Petitdruckes verstehe ich nicht. Er ist am Platz,
wenn für eine dargestellte Meinung eine eingehendere Begründung
gegeben wird. Aber nach meinem Eindruck werden wahllos die gleichen
Theologen einmal in Petit, einmal in Normalgröße abgehandelt
- unabhängig von der Gewichtigkeit ihrer Aussagen.
Man hat mit dem Fasz. ein Buch zur Hand, das fast in Form eines
Lexikonartikels die einzelnen Quaestiones der Eschatologie theologiegeschichtlich
aufbereitet. Man ist zuverlässig informiert, will man
wissen, was die Genannten jeweils zur aufgeworfenen Frage gesagt
haben. Einen Gesamtüberblick wird man sich dabei jeweils selbst verschaffen
müssen.
Freiberg/Leipzig Karl-Hermann Kandier
van Banning, Joop: II Padre Nostro nell' Opus Imperfectum in Matthaeum
(Gr. 71,1990,293-313).
Blazquez Martinez, J. M., y A. B. Freijeiro: La sociedad del bajoimperioen la
obra de Salviano de Marsella. Discourso leido el dia 14 de enero de 1990 en el
acto de su reception publ. Madrid 1990. 87 S. gr. 8' ■ Real Academia de la
Historia.