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Ausgabe:

1990

Spalte:

750-751

Kategorie:

Kirchengeschichte: Reformationszeit

Titel/Untertitel:

Die Augsburger Konfession. [Deutsch und Russisch] 1990

Rezensent:

Gaede, Käthe

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749 Theologische Literaturzeitung 115. Jahrgang 1990 Nr. 10 750

Mittelalter- (XXIII) Nach seinem Tode 1986 wurde seine Arbeit ins Politik vom Papst anerkannt worden und Fuldas Pos.t.on als fiihren-
Deutsche übersetzt unter der Betreuung von Harald Zimmermann, des Kloster Deutschlands klargestellt. Besonders die Libertasbestim-
der am Abschluß einer neuen Edition der Papsturkunde 896-1046 mung war wichtig und zeigt deutlich, daß der päpstliche Stuhl unter
arbeitete (ThLZ 110 1985 6I6P 111 1986, 518; 115, 1990, 3160- Clemens II. keine Eingriffe in d.e materielle Integrität des Klosters
Nur wenige Klöster haben so viele Papsturkunden wie Fulda, doch ist duldete" (395). Leo IX, bestätigte 1049 Besitzrechte und das Zehntdk
Überlieferung problematisch: Das erste Original stammt von recht sowie einen „Primat des Fuldaer Abtes über alle Abteil! den
1024, „alle vorangegangenen Urkunden sind somit sub judice. Trotz deutschen Reichsteilen" (445). Dies war von den Fu dacr Voraus-
des Echtheitsanspruches wird das Urteil oft negativ ausfallen müssen" Setzungen aus gesehen ein vorläufiger Höhepunkt in der Reihe von
(3f). Insgesamt hält R. noch mehr Texte Tür verfälscht als die bisherige Papstpr.vileg.en"(446).

Forschung, die gewiß nicht unkritisch war. Aber R. sagt auch: „Die Kapitel 5 „Otlohs und Eberhards Fälschungen (451 -556) bietet

unechten Tcxtelcmcnte sind ebenso gute Quellen wie die echten, aber Fuldas echte Papstpriv.lcg.en nach 1064: sechs Originale zwischen

natürlichnurgeeignet.andereFragenalsdienachdemechtenPrivileg 1122 und 1151. Offensichtlich hatte Fulda schon .057'*eKuta,m.-

zu beantworten" (22) tion und die Summe PäPstllcher Vorrechte erlangt (454)- Dcr Moneh

Kapital 1 „ProteYtionspolitik" geht auf das Privileg des Papstes Ot.oh von St. Emmeram war 1054 und 1062-1066 in Fulda. Von ihn,

Zachanas für Bonifatius von 75. ein. Angelsächsischer Tradition stammen zwei Verzeichnisse päpstliche,Regien sowie einzdne

entsprechend äußerte Bonifatius den Wunsch. „Fulda möge dem Fälschungen; so sollte Papst Gregor .V. dem Ab,H™b.nusMauru

Besitz des Papstes übereignet bleiben" (99). Die Bonifa.ius-Korres- Privilegien erte.lt haben. „Otloh hat in ^^^^^'^

Pondenz wurde ,n Ma.nz gesammelt, wo man diese Bitte wegl.eß: Der zur Verfügung stehenden, an Fulda verliehenen

Mainzer Bischof Lullos hatte „,n den Jahren 763-765 das Eigentums- einer Urkunde zusammengefaßt . Der Sinn war

rech, an Fulda" usurpiert (100) König Pippin stellte 765 das Rech. Fuldas in die Zeit Gregors IV. an den Anlan gd es 9. Jh. zuruckzuverlc-

„• . , v v ' V • j a i.i„it om" ,471, Der Codex Fberhard. ist spätestens 1158 geschrieben

wieder her: Abt Sturm von Fulda bekam sein Amt wieder und erhielt gen (4/1). L»er couex cuc. v &

a , . J " , ,. _ „, , r-„,j. omrArnn- n-hrina, 58 Papsturkunden; damals war „die Existenz-

-das Zachar as-Bonifatius-Priv leg ausgehändigt. Das Kloster Fulda worden, eroringt jö raimu „r„clhnrt . ..... M70,

s,anr, ri k -a a a ■■ c»iihi*«M /1Oft mSsHchkeit des Fuldaer Mönchskonvents ernsthaft bedroht (479).

sland danach wieder unter dem |us des päpstlichen Stuhles (iu_j. '""S"" . r>.i„h ,,„a ck.rho.vi-

rv „ 1 r-w ru,,riiph sind de Unterschiede zwischen Otloh und Eberhard.

Dieser Status wurde mehrfach bestätigt, zuletzt 1151 von Papst Deutlich sind die umersc „w .

c ,„ minhc flnindthema waren Fu das Status a s päpstliches Moste, und

-ugen III. Rathsaek spricht von einer „partiellen Exemtion Fulda «9^°^^^.^ und pflichten für beide Beteiligten.

ha„e Beschränkungen der Amtskompetenz des D™bischofs d, da au »ult.besonderen Schutz zukommen

erre,ch,"(,05).DiePäPs,ehaben,,spätes,ensse,tderM,,tedes 3. Jh dcn Befehlen des Papstes gehorchen.

FWda als ein exemtes Kloster betrachtet" (106). Das war 75 noch lassen das *Q***^£ semcn Ab( ;„ Rom welhcn lasscn

-eh, so deutlich gewesen. „Wie andere Klosterbesitzer auch hatte a ^ * dje Textergänzungen Otlohs

Bon.fet.us die Bitte an den Paps, gerichtet, sein Kloster in dasjus und «^D«e I heme ^ „^„^ dic antib,scho,l,,h,

- dick.des päpstlichen Stuhles aufzunehmen." D,e Antwort des ^ zahlreichen Urkunden zum Ausdruck

' ha«'e -nur die Protektion gegen d.e Intervention Geistlicher Erstellung Otlohs d ^ eigentliche

■ d« Klostergüter zur Folge. Der Diözesanbischof fand keine beson- komm <5«>^b^n £J £ „ rcvldiercn: Ebcrhaa1 war

*« Erwähnung" (107). - Kapitel 2 „Exemtions- und Zehmpo 't,k He,cMe von Faschc,n^ Fälschung der

".ersuch, 7 Urkunden, die „durch Kopien aus dem 9. Jh. uberl-efert ^e^«C«^m« (554). Bischofsgewalt und Papsttum

-rden" <„,). Zuerst ließ Hrabanus Maurus den Entwurf Iur e, ^T^^^SSS. J** wichtiger war für ihn der Adel, der

^-Privileg anfertigen, das ..eine Excmtionsbesfmmung enthieIt. ^^^^^^ dadurch die Existenzgrundlage der

*■ Hrabanus während seines Studienaufenthaltes in Tours kennen- denKtart red ^ ^ Möglichkeit,

elernt hatte" (232). Der Paps. ging zwar auf den Versuch nicht ein zu versorgen, beeinträchtig, worden war" (555).

dennoch entstanden ähnliche Urkunden, die Mainzer Anspruch A m fJKr inr K|oster ,ulda. ,hre un,erschied-

-uckweisen sollten. „Der Zehntstrei, des Mainzer Bischof, mn MmggU* und Formulierungen zeigen, wie sich die

da war nur einer unter mehreren" (233). Papst Stephan V s eilte hchcnt P ^ und zugleich papstlicnc

?*3 Rir Fulda ein Zehntprivileg aus. das schon andere Kloster (z. B. »^«^^h yon etwa hundcr, Jahrcn geändert hatten. Ihre

Wvey887)erhalten hatten (234). Fälschumten sind Zeugnisse der Entwicklung in Deutschland von der

. Kapitel 3 ..Prestigepolitik" (239-366) untersucht päpstliche Vika- Mi* J Jes |2 Jh A(s Que„e zur römischen

"»-und Primatstexte u.a. für Magdeburg (253-276). Trier "^^^^u^ FuWt haben ihre unechten Urkunden

«277-312) und Fleury (313-366). Papst Benedikt VIII. kam 1020 7^3»w«?<>56)

"aeh Fulda. Privilegien wurden verlesen und ein neues hinzugerügt. dagegen Appendiccs (557-636). Quellen und Literaturver-

Jer Mönch Theoderich. der vorher in Fleury gewesen war und dortige LS gJ Konkordanz der benutzten Papstbriefe (655-680).

Bestrebungen kannte, hat wahrscheinlich zwei interpolierte Urkun- zeicn 0rtsre„ister können ein weiteres Hilfsmittel sein, um

J? redigiert, die 1020 verlesen wurden. „Wie Erzbischof Tagino von Personen- und<MWis.e r ko

^deburg und Erzblschor Megingaud von Trier benutzte Ab. die reichhaltigen Bande auszuwerten.

K|ehard von Fulda den Primatsbegriff als Glied in einer Prestige- Rostock uertijaenoier
Politik, die wegen der geminderten Lage Fuldas in der 2. Hälfte des

Reiten Jahrzehnts des I 1. Jh. erforderlich wurde. Für eine päpstliche , . ■ . Daf nrmation«?zeit

Pr|ma,surkunde geben die Urkunden nichts her" (361). Aber auch KirChengeSChlChte. Ref OrmatlOtlSZeit

• unechte" Urkunden sind aufschlußreich: „Die Primatsbestimmun-

*« und die Archimandntenwürde waren von Fulda erdacht, um der Dje AugsburKcr Konfession. [Deutsch und Russisch Mj.einem

Kapitel 4 .Emanzipationspolitik" geht auf Papst Clemens IL ein, 8*.

cn einstigen Bischof Suidgcr von Bamberg. Gleich nach se.ner E,n- r , jtwort zu dicser zweisprachigen Ausgabe (russische Über-

^ung 1046 bestimmte er neu: „Die Äbte Fuldas sollten,mmer vom mj. ^ ^ Ratsvorsitzende der EKD. Bischof

^ geweiht werden, der zu entscheiden hatte, ob ein Abt eingesetzt «««"8 J . rf Bedcutung dicscr Publikation hin. Sic

sollte, und an den die Fuldaer Äbte immer und in allen Ange- Martin Kruse, au i Russischen Orthodoxen

lc^nhei,en appellieren konnten. Ferner war die Fuldaer Pnmats- kann „nicht nur lur