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Ausgabe:

1990

Spalte:

441-442

Kategorie:

Kirchengeschichte: Neuzeit

Titel/Untertitel:

Die zweite Oldenburgische Kirchenordnung von 1725 1990

Rezensent:

Haendler, Gert

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Seite 1

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Theologische Literaturzeitung 115. Jahrgang 1990 Nr. 6

442

«Owlinatio Ecclesiastica ...", die zuletzt (1934) E. Feddersenjn den auf ältere Verordnungen, bei denen es „sein Bewenden" habe (33).

«Onften des Vereins f. Schleswig-Holstcinische Kirchengeschichte Ähnlich knapp wird in Kapitel 13. 15, 16 und 17 verfahren (440.

H'ronenthcht hatte, liegt der Originaldruck von 1537 zugrunde. Die Dem Text der Kirchenordnung (19-51) folgen 23 Beilagen (53-124).

^ndgültige dänische Kirchenordnung des Jahres 1539, die bis in die Beilage 5 handelt von „Hochzeiten, Kindtaufen. Begräbnissen, Ver-

L'genwart nincin bereits verschiedentlich veröffentlicht worden ist, löbnissen und dergleichen" (59-63). Eine Instruktion „Wonach sich

W|rd nach dem ältesten Druck von 1542 wiedergegeben. Organisten, Küster und Schulmeister im Lande in ihrem Amte ver-

>-'der die Einleitung noch der Abdruck der Texte bieten im stren- halten sollen" erläutern die kurzen Hinweise von Kapitel 14 der

8en Sinne Neues. Die eigentliche Bedeutung der Edition liegt darin, Kirchenordnung (68-71). Eine Landschulordnung von 1706 mit

sie die drei entscheidenden Entwicklungsstadien der dänischen 19 Punkten erhellt die knappen Angaben von Kapitel 6 der Kirchen-

""chenordnung zum ersten Mal in einem handlichen Band vereint Ordnung (71-76). Eine „Spezialerinnerung fürdie Prediger" von 1637

und in dieser Form neu zugänglich macht. Erwähnung verdienen auf fordert u. a. „alles Lehren und Fleiß auf die Zeit und Zuhörer richten,

cn Fall die z. T. umfänglichen, kommentierenden und zahlreiche damit ein jeder dadurch gebaut werde" (78). Einflüsse von Pietismus

vuellen-und Literaturverweise enthaltenden Anmerkungen des Her- und Aufklärung werden sichtbar; eine Synode oder Gemeindever-

"sgebers zu Text 3 (S. 15011"). Allerdings bieten sie kein Optimum an tretung kommt an keiner Stelle vor.

ommemierung und Verweisen. Denkbar und vielleicht sogar „ , ,
wünsrhor,- - . . Rostock Gert Hacndler
'N-nenswert wäre gewesen, ohne den Umfang der Edition ins
"gemessene anwachsen zu lassen, etwa an wichtigen Stellen der Kirnordnung
die zahlreichen in ihr verwendeten bzw. ihr voraus- rt-„-..irü p„u„rt ru„ l- 11,.„„.,„., <",„„,„- u j.. f c u
gehenden n , , „ , Stupporicn, Kobert |Hg.J. Hermanne remer. Haupt der „Grcitswalder
gleich t ° Kirchenordnungen Bugenhagens) ver- Schule". Briefwechsel und Dokumente. Köln-Wien: Böhlau 1988.
nend heranzuziehen und auf diese Weise Übereinstimmungen XI.586 S., I Porträt gr. 8- = Mitteldeutsche Forschungen, 97.
w- Ähnlichkeiten, aber eben auch die Eigenart der dänischen Ording
profilierter aufzuweisen. Dieses Buch stellt, wie der Hg. treffend im Vorwort bemerkt, eine
ie von Vf. erarbeitete Ausgabe wird vor allem für die weitere aus Briefen und Dokumenten bestehende Biographie Cremers dar.
orschungsarbeit an der Kirchenordnung in Dänemark willkommen Zugleich steht mit diesem Buch das Bild kirchlichen und akade-
T'n S'e erleichtert diese durch die Konzentration der maßgebenden mischen Lebens in der 2. Hälfte des 19. Jh. in Deutschland aus sehr
x|e, ersetzt jedoch nicht die intensive Beschäftigung mit den bisher bestimmter Perspektive vor uns. Und gerade Briefe sind hierfür auffliegenden
einschlägigen Untersuchungen zur dänischen Kirchen- schlußreich, zumal in ihnen Dinge klarer und ungeschützter gesagt
r ni|ng und deren Ergebnissen. Zweifellos wird sie darüber hinaus werden können als coram publico. Des näheren ist diese Perspektive
auch die Aufmerksamkeit aller an der dänischen Reformations- charakterisiert I. durch dasgeistliche Bemühen des Pastors und Predi-
Seschichte Interessierten finden, wobei freilich die sprachliche Bar- gers, dem es vor allem anderen um das Hineinrufen des rechtfertigen-
n.ere hinderlich sein könnte. Obwohl Wünsche offenbleiben, die aber den Glaubens durch das biblische Wort in die Herzen der Menschen
v'gleicht die Möglichkeiten dieser Edition überschreiten, verdient die geht(S. 461); 2. durch das kirchliche Engagement des Synodalen, dem
We und umsichtig besorgte Ausgabe der dänischen Kirchen- das Gedeihen evangelischen Christentums gegen Rationalismus und
* nung Anerkennung und Dank. Ein Quellen- und Litcraturver- Schwarmgeisterei ebenso angelegen ist (S. 499) wie die Selbständigkeit
. nis- ein Abkürzungsverzeichnis, ein Personen- und Ortsregister evangelischen Kirchcntums entgegen dem, die Kirche als religiöse
die k - ^ Sacnrcg'slcr runden diese wichtige Qucllenpublikation ab, Bedürfnisanstalt des Staates zu verstehen (S. 117); 3. durch den gegen
e künftig sicherlich das bevorzugte Arbeitsmittel für alle Beschäfti- den theologischen Liberalismus, namentlich Ritschis und seiner
8UnE mit der dänischen Kirchenordnung sein wird. Schule, eingenommenen Standpunkt eines die Bibel zuerst als im
Grrirc. i-i ■ inneren Leben erfahrbares Wort Gottes anerkennenden und beken-
"WHvald Hans-Günlcr Leder .

nenden akademischen Lehrers (S. 382).

Wie sehr Cremer die Predigtaufgabe am Herzen lag, zeigt sein
lebenslanges Bemühen um die Homiletik. Auch wenn ihm die bis

KirchengeSChiChte: Neuzeit 1890 (sdt l8_70) a"dau^rndc DoPpelbelastung von Professur und

0 Pfarramt mehr und mehr zur schweren Bürde wurde, wollte und

konnte er doch innerlich nicht auf den Kanzeldienst als solchen ver-

tyhMcnu__r- , . . ziehten. Sein kirchliches Engagement auf Seiten des konservativen

^SS^S^^lK?* . Oldenbur^chc- Kirchen- Unjon„ ^ jhn ^ Mmh|tfter, Kja.lu.n.

, 'unji»on 1725 nebst Anhangen, im Auftrage des Ev.-luth. Ober- ,UB K ... .

*lr<*enrats in Oldenburg bearb u neu hg Göttingen: Vanden- mannern zusammen, mit denen crgcmeinsame Wege suchte und ging.

n°eck & Rllprct.ht 1988 ,30 s | Taf g. . studicn zur Kirchen- Der Briefwechsel mit Stoccker, v. Bodelschwingh u. a. gibt davon ein

Schichte Niedersachsens, 29. Kart. DM 24,-. beredtes Zeugnis.

Fundament seines Denkens ist die paulinische Rechtfertigungslehre

güP'c*Wei'eOldenburgischc Kirchenordnung war von 1725 bis 1848 als Ausdruck des rechtfertigenden Glaubens. Mit diesem streng

D:. 'g: Slc vvurdc vom Landesherrn in Krall gesetzt,-dem König von zusammengehörig sieht Cremer die Erkenntnis der abgrundtiefen

DJncmark: „Wir Friderich der Vierte, von Gottes Gnaden König zu Sünde, so daß er als den eigentlichen religiösen Gegensatz in seiner

H^Cniark-Norwegen, der Wenden und Goten. Herzog zu Schleswig. Zeit ein unterschiedliches Sündenverständnis und damit auch

D stc'n. Stormarn und der Dithmarschcn. Graf zu Oldenburg und Menschenbild identifiziert (S. 406). Dieses Fundament bildet auch die

"Anhörst p.p. Tun kund hiermit..." (19). Der Herausgeber Grundlage für seine Beiträge zum Benennen und Lösen der sozialen

K' ' an erster Stelle „dem Ricksarkivet in Kopenhagen, wo sich das Frage. Er wehrt sich sowohl gegen die Entlassung des weltlichen

reinT"' 'ur Kirchcnordnung sowie die von Oldenburg aus cinge- Bereichs aus der christlichen Verantwortung als auch gegen d.e Ethi-

eh'e B,Ust.hrjft um Er|aß cjncr ncucn Kjrchcnordnung ncbst Ent- sicrung des Glaubens. Die Entwicklung des zunächst auch von ihm

einer solchen befinden" (12) Man bringt keinen Neudruck, mitgetragenen „Evangelisch-Sozialen Kongresses" luhrte dazu, daß

De,?™ "eine Umsetzung des damaligen Wortlauts in heutiges er mit dem Einwand, daß das „Evangelische" in „Sozialen" aufzu-

Kan ,SC, "ach wissenschaftlich anerkannten Regeln" (II). Die 18 gehen drohe (S. 338) und damit Gefahr bestehe, das Evangelium zu

, HP"C| d" Kirchenordnung bieten mitunter genaue Vorschriften, korrumpieren (S. 88), seine Mitarbeit aufkündigte. Das Ubersch.e-

seien ,T'Che Verwandschafisgrade als Ehehindcrnis zu betrachten ßende und Andere des Wortes „evangelisch" ist die Dimension des

(24~28). Auf nur vier Zeilen verweist Kapitel 6 „Von Schulen" Glaubens an die Erlösung durch den Kreuzestod Jesu Christi. Diese