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Ausgabe:

1990

Spalte:

437-438

Kategorie:

Kirchengeschichte: Mittelalter

Autor/Hrsg.:

Nilsson, Bertil

Titel/Untertitel:

De sepulturis 1990

Rezensent:

Haendler, Gert

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Seite 1

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437

Theologische Literaturzeitung 115. Jahrgang 1990 Nr. 6

438

reichenden und lange nachwirkenden Folgen für die europäische
Geschichte, zugleich ein unermeßlicher Erfolg auch für das Ansehen
und die Führungsstellung des Papsttums in der westlichen Christenheit
, auf der anderen Seite, was die Verständigung zwischen Abendland
und Byzanz und die Einheit der gesamten Kirche und Christenheit
betraf, ein denkwürdiges Versagen, das ebenso lange nachwirkende
historische Folgen hatte" (434). Ein Anhang rekonstruiert
Urbans Frankreichrcise 1095/96. „Dabei werden immerhin 55 Reisestationen
(gelegentlich mit längerer Aufenthaltsdauer) erweisbar"
(456). Das Buch bringt neue Erkenntnisse über einen besonders wichtigen
Papst. Die persönliche Einstellung des Autors bleibt zurückhaltend
. Zur grundsätzlichen Ablehnung der Kreuzzüge vom christ-
hchen Standpunkt aus sagt er: „Erst im modernen Denken wird die
Tragik empfunden, die darin lag, daß der Papst begeistert etwas als
WiMc und Werk Gottes verkündete, das dem ursprünglichen Geist
und Wesen des Christentums nicht entsprach" (376). Es sei aber daran
erinnert, daß Erzbischof Anselm von Canterbury, der jene Jahre im
süditalienischen Exil erlebte und dort auch Mohamedanern begegne
, dem ersten Kreuzzug keinen Beifall zollte.

Rostock Gert Haendler

nici. Es gab „Spannung zwischen dem internationalen und dem nordischen
Recht" (309). Teil 2 untersucht „Graven och Begravningsplat-
sen" (Gräber und Begräbnisplätze) (37-165). Das Begräbnisrecht lag
beim Bischof, der auch das Eigentumsrecht hatte'Ein Friedhof mußte
geweiht sein, im Falle einer Entweihung erfolgte eine reconciliatio
oder reconsecratio. Es gab ein Asylrecht des Friedhofes, die Beerdigung
im Kirchenraum war umstritten. Teil 3 „Graven och Individen"
(Grab und Individuum) berichtet von der Freiheit des einzelnen, seine
Grabstätte zu wählen, doch kam auch der Familie Bedeutung zu. Gebühren
für die Grabstätte bürgerten sich ein (4. Laterankonzil 1215).
Jeder Getaufte hatte ein Recht auf ein kirchliches Begräbnis, das nur
in Ausnahmefällen verweigert werden konnte. Insgesamt sind die
Unterschiede zwischen den nordeuropäischen Gesetzen und dem entstehenden
Corpus Juris Canonici nicht allzu groß: die landschaftlichen
Gesetze waren auch von der Tradition der Kirche berührt.
„Die nordischen Gesetze folgten im Prinzip dem Entwicklungsmuster
, das das kanonische Recht... durchlief. Sie wurden auch zunehmend
konform mit kanonischem Recht" (316). Dieses Einzel-
ergebnis kann weithin verallgemeinert werden.

GH.

Jtfer, Nikiaus: Bibliographie zu Meister Eckhart. Freiburg/ „.__.

Schweiz: universitätsvertag 1989. xi, 153 s gr 8* = Dokimion, 9. Kirchengeschichte: Reformationszeit

Kan.sFr28.-.

Aus Hw c,i i ail.,. , . Saxer, Ernst: Huldrych Zwingli. Ausgewählte Schriften. In neuheischen
l a u V™Alo,S M Haas "* h,cr e,ne entsagun8- hochdeutscher Wiedergabe mit einer historisch-biographischen
IcnD t Arbe"vor • lurd.c die wissenschaftliche Welt dem Vf. tie- Einführung. Neukirchen-Vluyn: Neukirchener 1988. VIII. 184 S.
ank wissen wird. g- = Grundtexte zur Kirchen- und Theologiegeschichte. I.Pb.
1 Titel sind gesammelt worden. Die Sammlung will die gesamte DM 36,-.
"aturzu Meister Eckhart seit 1800 zusammenstellen und ordnen.
^Ur beim nationalsozialistischen und völkischen Schrifttum ist Voll- Die neue Reihe ..Grundtexte zur Kirchen- und Theologie-
an<Jigkeit nicht erstrebt worden: es schien dem Vf. zu zahlreich zu geschiente", die mit dieser Publikation eröffnet wird, versteht sich
n. Auch Rezensionen der verzeichneten Bücher sind nicht gezielt nach Aussage ihrer Herausgeber als Ergänzung zu der 1987/88 in 2.
faucht Worden. Die Arbeit von Anette Schwagmcier über die Eck- und 3. Auflage erschienenen fünfbändigen „Kirchen- und Theologien
-Forschung in derZeit von 1860-1977 ist mit Gewinn benutzt geschichte in Quellen". Sie ist Für Selbststudium, Kolloquien, Arbeits-
rden. gruppen und Seminare gedacht, aber auch für einen weiteren Leser-
ln I I große Abschnitte ist das Material geordnet worden; darunter kreis, der sich über kirchengcschichtlich bedeutsame Zusammen-
l'nd dle Überlieferung und Editionen genauso zu finden wie Darstel- hänge ein eigenes Urteil bilden möchte. Für die deutschsprachig angeben
in Handbüchern und in literatur-. Philosophie- und kirchen- legte Veröffentlichung ausgewählt werden sollen „wirkungsgeschicht-
V,chll'htlichen Werken. Monographien sindgcsammelt wie biogra- K* relevante Texte". Drei demnächst folgende Bände werden ihrem
E khhC Litera,ur- Es schließen sich die Untersuchungen zu den von Inhalt nach angekündigt.

T hart verarbeiteten Traditionen, zu seiner Sprache, zu einzelnen Daß die Reihe mit diesem Band eröffnet wird, beruht auf der

e'len des Werks und zu seiner Lehre an. Beobachtung, daß das „Werk Zwingiis, das jeder Theologe in den

d ln Anhang bietet ausgewählte Titel zum deutschnationalen. Grundzügen kennen sollte" (S. V). für Nichtfachleute schwerer zu-

e"tschgläubigen und nationalsozialistischen Eckhartbild und gänglich ist als Texte Luthers. Freilich konnte der Grundsatz, der für

ckartdichtungen. die neue Reihe gilt, die dargebotenen Quellen ungekürzt vorzustellen.

Ausführliche Indices schließen das Buch ab. mit dem und an dem nicht eingehalten werden. So werden von „Auslegen und Beweis-

6 111 weitergearbeitet werden wird. gründen der Schlußreden" (1523) nur die Art. I, 8-19 sowie 20 in

Rostock Auswahl dargeboten. Alle übrigen Texte sind vollständig übersetzt.

Peter Heidnch darunter von den dogmatischen Werken Zwingiis auch die Fidei expo-
sitio von 1531. Theologisch wichtige Themen Zwingiis (Geschichts-

■^'Issori H theologie. Abendmahlslchrc. Evangelium und Gesetz. Taufe. Trini-

j mc"' De Sepulturis. Gravrätten i Corpus Iuris Canonici och ,ä( christusnachfolge, Gegensatz von Fleisch und Geist) werden in

Das Cr h nPrdisk laKst'ftning. Zusammenfassung: De Sepulturis. Form von Übersetzungen von Brieftexten vorgestellt. Brieftexte sind

hehcr „n |rC , mLdcm CorpuS lur'S Canonici und ,n mlltf la]!e,r" auch der Weg. die Einbindung der Zürcher Reformation in die euro-

se" Intern TÄ^o^*^^ ^lmqU'^ *S" päische Geschichte und Kirchengeschichte (Marburger Religions-

44 v Lrn- ly89. 349 S. gr. 8 = Bibliotheca Theologiae Practicae, v i c l • u

■ Kart. SEK 200 - gesprach, Werbung um Karl V. und Franzi, von Frankreich) zu

j^. dokumentieren. Alle Texte stellen entweder Neuübersetzungen dar

desn Arbcit un,ersucht fast zwei Jahrhunderte: Von der Entstehung oder beruhen-so die Brieftexte und das Pestlied-auf der Durchsicht,

tuti CCretum Gratiani um 1140 bis zu den Kommentaren der Consti- Korrektur und Anpassung von vorhandenen Übersetzungen. Der ein-

kUr"nCs Clenentinae um 1325. Die deutsche Zusammenfassung gibt zige Text, der in Gegenüberstellung von Originalfassung und neu-

Sehc Ergcbnissc O09-330). die schwedische Arbeit ist auf jeder hochdeutscher Übersetzung geboten wird, ist das Pestlied.

denn"1" Qucllenz'tatcn und Litcraturhinweisen belegt. Teil I geht Die dargebotenen Textübersetzungen sind vom Bearbeiter knapp

sehe "Cn nach' c'nerscits norwegischen, isländischen und schwedi- kommentiert worden, enthalten aber alle eine Einleitung, die sie in

1 G«ct/.cn, andererseits dem entstehenden Corpus Juris Cano- ihren Kontext stellt. In jedem Falle stellen die Einleitungen .m Text