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Ausgabe:

1990

Spalte:

382

Kategorie:

Praktische Theologie

Titel/Untertitel:

Von der Begleitung Sterbender 1990

Rezensent:

Winkler, Eberhard

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Seite 1

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3X1

Theologische Litcraturzeitung 115. Jahrgang 1990 Nr. 5

382

Das dritte Kapitel (S. 48-62) ist der konfessionsverschiedenen Ehe fähig ist. Die in reformatorischer Sicht konstitutive Spannung
«Her dem Eindruck des Ökumenismus gewidmet. Die entscheiden- zwischen der kirchlichen Institution einerseits dem mundigen
den Verlautbarungen, sowohl der katholischen Kirche als auch die Christen andererseits, wird bei Neuner zugunsten der Institution auf-
Bemeinsamen Worte der Katholischen Deutschen Bischofskonferenz gehoben, alsderen Elementdie „Hauskirche interpretiert wird,
und des Rates der EKD sc. den, II. Vatikanum werden dokumentiert Die andere Frage betrifft die gegenwärtige Praxis Die im Kodex
«nd interpretiert. Dabei zeig, sich einerseits, daß konlessionsverschie- 1983 nochmals bekräftigte Forderung der katholische Ted habe das
fene Ehen nicht mehr als zu vermeidende Gefahr betrachtet werden, Versprechen einer katholischen Kindererz.ehung auch dann abzuändern
daß sie zur wachsenden Einheit unter den Kirchen betragen geben, wenn sich die Brautleute bereits zu einer evangelischen
können, sofern die Verwurzelung der Ehepartner in der jeweils eige- Kindercrzichung entschlossen haben, ist mehr als ein ..Schonhu.s-
nen Konfession ernst genommen werde. Andererseits sei nicht zu ver- fehler". (S. 55) ■ .
kennen, daß nach wie vor grundsätzliche Differenzen zwischen den Es ist gut. daß Peter Neuner m.l seinem wichtigen Buchd*^egen-
K.rchen bestehen, die das Eheverstündms selbst betreffen. wärtige Schweigen ,n der wssenschal.hcen Theote■•»**

rv _._ _,...... . . innl'essionsversch edene Ehe gebrochen und neben sorgtaltigen Inloi-

Diese Dillcrenz im Eheverständnis wird im vierten Kapitel kontcssionsvcrsuncuc 6 , . . „„,„,.,-, i„i»i«-hM
(S- 63-88, untersucht: ist die Ehe ein Sakrament, wie katholische und mationen nachdenkenswerte und auch zum o, u tiv-kntischen
orthodoxe Kirchen lehren oder ein „weltlich Ding", wie es Luther Widerspruch anregende Überlegungen veroflentlicht hat .
'annuliert? Neuner möchte beide Aussagen nicht als unaufhebbaren München ChristofBlumter
Widerspruch beurteilen. Einerseits begründet er die Sakramentahtät
der Ehe von Getauften in der Kirche als dem Grundsakrament.
Andererseits zeigt er sehr instruktiv an samtlichen einschlägigen Texten
Luthers, daß nach dessen Auffassung die Ehe von Gott für die Godziki pctcr u. Jürgen Je/iorowski [Hg.]: Von der Begleitung
Menschen gestiftet sei Ein weltlich Ding" sei die von Gott gestiftete Sterbender. Referate und Beschlüsse der Generalsynode der
Ehe Luther zufolge, weil sie als Schöplungsordnung der Erhaltung der VELKD in Veitshöchheim 1988. Hannover. Luth. Verlagshaus
W<--1< dient, nicht ihrer Erlösung; weil sie ein weltweites, nicht auf 1989.202 S. 8" = Zur Sache. 30. Kart. DM 16.80.
Chn«en begrenztes Phänomen ist und weil die Eheschließung ein VELKD-Synode 1988 gehal-
jelthcher Rechtsakt ist. kein kirchliches Handeln. Eine ökumenische J£ «JJ^. md cmer Prcdlgl übcr Ps 16 von ,. Hanselmann

erständigung über die konfessionsverschiedene Ehe halt Neuner der Arbeil in s,eben Gruppen, die Synodalbeschlüsse,
*«noch für grundsätzlich möglich. Die Bedenken der evangelischen d e^ ücmeindcn und ..Elementare Hilten für die Begleiche
gegenüber den Bestimmungen des katholischen Kirchenrechts 'nc & drc, Hauptvorträge und einen Literaturbericht.
*'en weithin abgebaut worden; trotz eines unterschiedlichen Sakra- » Strahlentherapeut Rolf Sauer reflektiert „Erfahrungen
jentsbegriffes werde die Ehe in beiden Kirchen unter dem Motiv d« Der Erlange> ^ ^ ^ |
Bundes gesehen; die Ehe gelte in beiden Kirchen als grundsätzlich »< ' , Enlschcidungshilfcn in Grenzsi.uatio-

«aunöslich, und es sei auch nicht mehr umstritten, daß die Ehelosig- ^J^JSSU*- ^bot ffir die Bereuenden. Aus

T »dLU«:haus ein eigenständiges Zeugnis für Christus sein kann und nc oe • ^ ^ denk, Manfrcd Seilz über „Klinische

7 'hkrcn Wert ^" (S. ««) ... r und pastorale Aufgabe" nach (47-67). Der Homburger

<m fließenden fünften Kapitel (S 89-1' > «"J ASsthcsio,oge Paul Ziehe fragt: ..Darf oder muß der Arzt Sterbe-

H; , , ------ --1-----,---- ---- An'isthesioloBC Faul l-rilsciw iragi: „wan uuti i"»"*'

1K Lebenssituation der Menschen in konlcssionsvcrschicdencn Ehen Ana _ b {68_100) und fordert eine medizinische Ethik, die dem

0 sende Feststellungen. Einmal sc,, statistisch gesehen, in den letzten hüte leis. ^ wjsscn und Gcwjssen hef die dem patic„tcn
•vehnten die konfessionsverschiedene Ehe zum Normalfall gewo - • Emschcidungen m treffen. Das Buch ist ein guter Beitrag

E.W.

^■Dennoch gebe es das bleibende konfessionelle Problem. Die Her- dienenden Entscheidungen zu trci

Verr! untcrscnicdlichen Konfessionen prägt Einstellungen und zu einer zeitgemäßen Ars moriendi
Tieri ' ^cnscrlen- obwohl die Differenzen kaum wahrgenom-
ve ,,Wcrt)en- Es sei schwer zu entscheiden, ob die konfessions-
ob . ,et|ene Ehe in die Distanz von den Herkunftskirchen führe oder
den nC S°'cnc Distanz bereits die Voraussetzung konfessionsverschie-
we Üb SC'' ^uenc nacrl c'ncr gemeinsamen Glaubenspraxis

lichd erschwert' weil dic Gemeinschaft im Gottesdienst einschließ- Ökumenik: Allgemeines

der üb" W ^ Eutnar'st'e nicnt möglich sei. Neuner schließt mit

erlcgung ab, daß auch die konfessionsverschiedene Ehe Sakra- r_ _.. . , ,,, . _ „

en. t^^j |.n I i , , txi Gössmann, Elisabeth, u. Dietmar Bader fHg. : Warum keine Ordma-

Hauskirc^ , Hauskirche verstanden werden müsse. „Diese ^ rfer Fru? L.nterschiedlicht. Einstellungen in den christlichen

Herrenm«hi angt nach tler Sichtbarmachung auch im Zeichen des Kirchen. München-Zürich: Schnell & Steiner 1987. 120 S. 8" =

(S.||, anls- denn ohnc Eucharistie kann Kirche nicht sein." Schriftenreihe der Kath. Akademie der Erzdiözese Freiburg. Kart.

U ' DM 18,-.
Aut sonders diese Schlußüberlcgung zeigt deutlich, daß das Herz des

Öenk^ "der S'Ch streng im Namen des spezifischen katholischen Der Band vereinigt Beiträge zu einer Tagung, die mit dem Ziel ver-

ansatzes bewegt" (S. III), für die Menschen in konfessions- anstaltet wurde, „Verständnis zu wecken zwischen denen, die als

l n'edenen Ehen schlägt. Sein Buch ist auch dem „Arbeitskreis Kirche bereits ordinierte Frauen kennen und anderen, die dic Ordina-

NeuCSSIOnSVCrscnicdcncr Enen in München-Schwabing" gewidmet. tion der Frau bisher ablehnen." (7)

jj "ers Schlußplädoyer könnte der römisch-katholischen Kirche E. Gössmann beginnt mit „Äußerungen zum Frauenpriestertum in

Vtnri?** zci8cn, aufdem weitere Vorbehalte gegenüber konfessions- der christlichen Tradition". Sie stellt zwei Linien in der lateinisch-

aUs cdcnen Ehen überwindbar erscheinen. Dennoch stellen sich westlichen Tradition heraus. Auf der einen ist neutestamentlich (kein

Un,Protcs'antischcr Sicht Fragen. Ich nenne nur eine grundsätzliche kirchliches Amt für Frauen), dogmatisch (Frau nicht im Vollsinn

ljsc,einc Praktische: Einmal wird hiercinc in sich konsequente katho- imago dei) und kirchenrechtlich (Streit um dic Diakonissenweihe)

sic|i c p|"axistheonc konfessionsverschiedener Ehen entwickelt, die die Nichtordinierbarkeit begründet worden. (9ff) Auf der anderen

hCvv'Warkundigim Kontext gegenwärtiger ökumenischer Diskussion haben Frauen im Gegenzug u.a. eine „weibliche imago-Dei-Spiri-

bZ!?1, 8ber n;lcn meinem Urteil hinsichtlich der sakramentalen tualität" und ein ..analogiebewußtes Gottesbild" entfaltet (19) als

Endung der Ehe in der Ekklesiologic nicht ökumenisch konsens- „Kompensation", „Unterwanderung" und „Protest". (18) Fazit: Die