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Ausgabe: | 1990 |
Spalte: | 214-215 |
Kategorie: | Kirchengeschichte: Alte Kirche, Christliche Archäologie |
Autor/Hrsg.: | Boling, Robert G. |
Titel/Untertitel: | The early biblical community in Transjordan 1990 |
Rezensent: | Timm, Stefan |
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Theologische Literaturzeitung 115. Jahrgang 1990 Nr. 3
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der Universitätstheologie damals ihre Stellungnahmen zur Ver- Julius Kaftan als Kirchenführer in der Weimarer Zeit eine effektive
fassungswirklichkeit der parlamentarischen Demokratie wirksam kirchlich-religiöse sinnstiftendc Wertpropagierung vermißten, wird
werden ließen. Eine bloß innertheologische, etwa auf Variationen des die integrative Tendenz eines volkstumsorientierten. nationalen Poli-
Staatsverständnisses von Rom 13 begrenzte Darstellung wird dabei tikverständnisses sichtbar, die zur Aushöhlung einer funktionsfähigen
nicht geboten wohl aber betontermaßen auch auf das Staatsverständ- parlamentarischen Demokratie des Weimarer Verfassungsstaates bei-
nis der Lutherrenaissance eingegangen. trug. Die „Vergemeinschaftung" der Staatsbürger wird durch theolo-
Einem klärenden Einführungskapite! über modernes Verfassungs- gisch wertsetzende Integrat.on politisch-konservativen Charakters er-
verständnis wie über die Weimarer Reichsverfassung von 1919 folgt zielt. Dabei galt die Pflege rechter „Staatsgesinnung" damals „wichti-
zunächst die erörternde Beschreibung des Prozesses der „Delegitimie- ger als alle Einzelfragen" (258). Die konzeptionellen Anleihen dieser
rung" dieser Verfassung durch die dominierende Staatsrechtslehre. Theologie bei der metajunst.schen Staatsrechtslehre steht im. Mittel-
Gegenüber vereinzelten Auffassungen wie der von Hans Kelsen, der es punkt; viel parlametarisch Umsetzbares in praktisch-politischer Hin-
von seinem liberalen Staatsverständnis her ablehnte, „metaphysische sieht wurde nicht vermittelt: die „verfassungspoht.schen Optionen-
Spekulationen in die Staatsrechtswissenschaft zu integrieren" (410, sind nur spärlich gewesen (258ff) und verstehen sich im wesentlichen
beherrschte eine breite Palette von Konzeptionen das Feld, die im als Vertiefung antiparlamentar.scher Staatsgesinnung und Autontats-
Parlamentarismus den Inbegriff des als westlerisch beargwöhnten Steigerung des Staates. So hat sich „weitgehend abgekoppelt von der
Liberalismus und Rationalismus erblickten. Innerhalb der „Krisen- konkreten Verfassung und Rechtsordnung" (265) eine theologisch
hermeneutik" der Theologie (6011) begünstigte antiliberales Harmo- unterstützte Staatsrechtsdebatte als allgemeine Staatsdiskussion voll-
niedenken eine faktisch destabilisierende Kritik an den Verfassungs- zogen, deren Legitimation im vermeintlich nationalen „Wertganzenverhältnissen
von Weimar, die ohnehin starken politischen und öko- gesucht wurde, de facto aber zur Aushöhlung der demokratisch-
nomischen Belastungen ausgesetzt waren. Die zeitgenössische Staats- rechtsstaatlichen Fundamente von Weimar d.ente.
rechtslehrc war von der Suche nach neuer Verbindlichkeit" Die als systematisch-theologische Dissertation von der Evang.-
(103-262)beherrscht In interdisziplinär souveräner Analytik werden Theol. Fakultät in München angenommene Monographie bietet eine
die staatsrechtlichen Konzeptionen vorgestellt (F.. Kaufmann, staatsrechtlich und theologisch anspruchsvolle Problemerorterung.
H-Gerber, C. Schmitt. J. Binder, R.Smend.E. R. Huber, G. Leibholz deren theologiegeschichthchcr Ertrag auch die kirchliche Zeit-
u- a.). Während sich - wie ich zu bedenken gebe - etwa das Kirchen- geschichte wesentlich bereichert.
rechtsverständnis von G. Holstein gerade durch seine metajuristische Leipzig Kurt Meier
'heonome Transzcndierung bloß formaljuristischer Konzeptionen im
K'rchenkampf als wirksame Abwehr kirchlicher Überfremdung er-
w'es (Unterschied zwischen Rechts- und Wesenskirche), haben sich ArCfiaOlOgie
demgegenüber entsprechende transjuristische Konzeptionen in einer
Lädicrung der Weimarer Verfassungsstaatlichkeit ausgewirkt. Der Vf. Boling, Robert G.: The Early Biblical Community in Transjordan.
2eigt die geistespolitisch durchaus wirksame Funktion solcher integra- Sheffield: Almond Academic 19.88. 80 S. 8° = The social World of
tiver Theorien auf, die sich nicht mit dem verfassungsrechtlich Biblical Antiquity Series. 6. Lw.£ 15.95.
Gegebenen begnügten, sondern durch ihre transjuristische Integra-
*mstendenz die Weimarer Verfassung zu delegitimieren halfen. Libe- Das Büchlein ist aus einem Forschung aufenthalt des Autors in Jor-
Denkmuster die die demokratische Gewaltentcilung ernst nah- danien hervorgegangen, wo er 1984 als Held archaeolog.st am Madaba
°*n, wurden hier unter staatsrechtlichem Aspekt für die politische Plains Regional Survey teilnahm. Die M» archäologischen For-
Krisensitua.ion nach 1918 mitverantwortlich gemacht, während eine schungsergebnisse in Jordanien ( bis 1986) sind im ersten Teil ,n stark
"»«apolitisch begründete Sichtweisc einen ausgesprochen antiparla- komprimierter Form zusammengefaßt. Transit.ons in Old Transjor-
mentarischen Rechtstrend steuerte. Selbst an Leibholz, der im Dritten dan (S. 11 -35). N. Gluecks Pionierarbeiten im Ostjordanland seien
Re*h zur Emigration gezwungen war, wird dies deutlich, wie der inzwischen in doppelter Weise korngiert worden, hinsieht ich der Bc-
APPeM an die ..Rechtsidee" den Autontätsstaat begünstigte und kaum Ziehungen zwischen Nomad.smus und Urbanen Siedlungsformen und
Chancen für den freiheitlichen Rechtsstaat beläßt. Tanner konsta- hinsichtlich der Bodenfunde selbst. Die Ergebnisse der Surveyarbei.cn
lie«: -Die Staatsrechtswissenschaftler rücken damit nicht nur auf in für die Mittelbronzc-H- bis zur E.sen-I-Zc,t listet B. in statistischer
de" Rang von Hermeneutcn von Kultur und Geschichte. Sie erklären Form auf (S. 14-35) Dabei zeig, sich, daß das nordhche Jordantal in
Slch damit auch zu Wächtern über das Sinn- und Wertsystem, welches der Mi<telbronze-.l-Ze,t die dichteste seßhafte Bevölkerung hatte, die
J«* Gemeinschaft integrieren soll. Diese Wächter sind mit Mitteln zur Spätbronzezeit hin aber fast auf die Hallte reduzier, wurde
desRP(.u(1. :.....„A-i (M. Ibrahim). Im nördlichen Jordanien ist der Ubergang von der Mu-
"■centszwangs ausgestattet. (147) 11 ' . _ _., , . , . , , ..
, Analog zur Suche nach neuer Verbindlichkeit in der Staatsrechts- tclbronze-I.-Ze,t zur Spatbronzezeit gekennzeichne, durch eine all-
eh* wird der „nationale Kulturstaat als Leitideal lutherischer Theo- mählich anwachsende Siedlungsdichte, die: sichm.der Spatbronzezei,
lo^n" (186-262) abgehandelt. Während staatsrechtliche Konzeptio- aber zu ganz anderen Orten hin verlagert hat (S Mittmann) Im z.en-
"en- die die demokratisch-parlamentarische Bindung politischer tralen moabitischen_HochlandIgibt es,nderSpa.bronzezeitdoppelt so
an die Weimarer Reichsverfassung favorisieren (E. Troeltsch. viele Siedlungen als in der Mittelbronzc- .-Zeit (J. M. Miller). Im
F°emer, M. Rade). Seltenheitswert hatten, beherrschten konträre alten Edom sind durch den Survey am südlichen Wad, e -Hesa, spatt-
B^ncilungswclscn das Fcld, ^ den Trend begünstigten, durch den bronze-eisenzeithche Siedlungsplatze entdeck, worden B. MacDo-
"der Positivismus der Vorkriegszeit abgelöst worden ist durch eine na.d u. a.). die Grabungen C. Bennerts hatten nur spateres Ma
nei* Wendung zur Metaphysik die auch die Politik an einem trans- erbracht. So lagen die frühen edomitischen Siedlungen im Nord.ul
frischen Gese.z S fi Zi.a, von O. Piper,. Selb, Alfred de des al.en Edom (S. 26). Die Besiedlung ^ -
Q^rvain stimmte damals de, Libera.ismuskritik Carl Schmitts zu: Qurayya) reiche hingegen schon bis in die ^T"^?* *
konstatierte H.-D. Wendland 1934 im Rückblick ein neues sei Qurayya "a very good eandidate lor the place name (Beth-)-
Jeit«>ter politischer Metaphysik, das die Erniedrigung der Religion Yahweh" der ägyptischen Listen (S. 260.
Ur Privatsache überwinden werde. Als einflußreicher Repräsentant, Der zweite Teil: The Biblical Tradition " C^texUS^)
C^n Grundintentionen mit denen rührender Integrafonsiunsten ein mit M. Noths Amphiktyoniethese und ^mTZ Nu
^«mimmten, gih E. Hirsch. Daneben werden ebenso eindringend einer Kri.ik an J. Bnghts Anabg.sch^lussen aus^Man ^nd Nu
£ Ho.,, f. Brunstäd. Paul Althaus behandelt. Gerade in Beschrän- kommt kurz auf die Thesen G. E. Mende h»Iis und ^ Oottwalds
KU"8 auf diese theologischen Haup.repräsentanten. die ähnlich wie sprechen, widmet sich dann aber konzentriert Num 20.14 21.35