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Ausgabe:

1988

Spalte:

906-908

Kategorie:

Kirchengeschichte: Reformationszeit

Autor/Hrsg.:

Lausten, Martin Schwarz

Titel/Untertitel:

Christian d. 3. og kirken, (1537 - 1559) 1988

Rezensent:

Montgomery, Ingun

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Theologische Literaturzeitung 11 3. Jahrgang 1988 Nr. 12

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gubernationes als Obrigkeiten innerhalb der Kirche. Calvin seinerseits
„verwandelt" die Tradition insofern, als er einen Hinweis auf

I Tim 5.1 7 hinzufugt, um ganz eindeutig zu zeigen, daß die weltlichen
Obrigkeiten auch in das Innere der Kirche gehören. Die dritte Bibelstelle
. ITim 5.171'. wurde - nach McKee- in den ersten 30 Jahren des
16 Jh. so ausgelegt, daß sie als Beweis eines doch kirchlichen aber
nichts mit Predigen zu tun habenden Amtes galt. Was bei Bucers und
besonders Calvins Exegese geschieht, sei keine exegetische ..Revolution
", sondern eine Bearbeitung der existierenden Vorbilder. Die Vfh.
hat also völlig recht, wenn sie am Ende des ersten Teils des Buches
behauptet: '"In eaeh of these cases. Rom. 12.8. ICor. 12.28 and

II im. 5.17 the major pari of the content later found in Calvin's
teaching on the Office ofcldcr was rcady to hand."

Der zweite Teil des Werkes, der sich mit der Mehrheit der kirchlichen
Ämter beschäftigt, enthält eine auf einem anderen Standpunkt
stehende Analyse der Stellen Rom 12.8 und 1 Kor 12,28. Die Leser,
die sich nur für die Frage der kirchlichen Ämter interessieren, können
in aller Ruhe mit diesem 2. Teil anfangen. Die Bibelstelle, die hier am
ausführlichsten diskutiert wird, ist natürlich Eph 4.11. die als Grundlage
für Calvins Unterscheidung zwischen den vorübergehenden und
den ständigen kirchlichen Ämtern diente. Die Vfn. bemerkt mit
Recht, daß Eph 4.1 I bei den Kirchenvätern und bei den mittelalterlichen
Theologen keine feste Regel für ihre eigene Kirchenregierung
bedeutete. Nochmals zeigt die Vfn.. wie Calvin die Exegese und Lehre
von Bueer systematisiert hat. um eine klare Theorie der kirchlichen
Ämter auszuarbeiten.

Dieses Buch ist zweifellos ein interessanter Beitrag zu unseren
Kenntnissen über die Wurzeln von Calvins Theologie. Besonders
wertvoll ist die Untersuchung der Beziehungen zwischen der Bibel
und der Tradition, die für Calvin gleichgcwichtige Autoritäten zu sein
scheinen. Es ist nur zu bedauern, daß das Buch so viele kleine technische
Fehler und Ungenauigkeiten enthält. Nirgendwo wird erklärt,
warum diese und nicht andere mittelalterliche Theologen als Beispiele
zitiert werden. Es wird auch nicht präzisiert, ob die Auslegung
der zitierten Theologen typisch ist und ob ihre Bibelkommcntare Calvin
bekannt waren. Manche Leser werden erstaunt sein, die bloßen
Namen von z. B. "Sedulius Scotus". "Atto of Vercellae" (!) oder
"Hervcus of Bourg Dieu" zu sehen. Es hätte sich doch gelohnt zu
erklären, daß die Bibelkommcntare von Sedulius Scotus (8. Jh.)
Kompilationen aus Origenes sind, daß Atto der II. im 10. Jh. Bischof
von Vercelli war und daß seine Kommentare, oder genauer zu sagen
seine Kirchenväterkompilationen, erst im 18. Jh. veröffentlicht wurden
. Es hätte sich auch gelohnt zu sagen, das Hervcus von Bourg Dieu
im 12. Jh. lebte und daß seine Kommentare schon im frühen 16, Jh.
zum Druck kamen.

Es gibt auch einige terminologische und historische Unklarheiten.
Nikolaus Hemmingius (S. 84, 113) wird von der Vfn. als sich außerhalb
der reformierten Tradition haltender Theologe betrachtet.
Trotzdem wird der Leser gleichzeitig informiert, daß seine Kommentare
"clearly follow the Rcformcd tradition". Es ist schwer zu erkennen
, was die Vfn. unter "patristic and medieval period" (z. B. S. 39)
versteht; man hat aber den Eindruck, daß es damit wie auch bei der
der Reformatoren, um eine Epoche geht. Vielleicht wird deshalb
Thcophylactus (S. 46) als ..patristischcr Theologe" klassifiziert, während
Sedulius Scotus als „mittelalterlicher" gilt!

Was nun die rein technischen Fehler betrifft, ist es nicht klar, warum die
Namen der Drucker aus dem 16. Jh.. die im Literaturverzeichnis erwähnt
werden, im Akkusativ stehen, selbst wenn es keine Präposition gibt. Die Druckfehler
dagegen sind nicht sehr häufig: z. B. S. 43 Anm. 13. "Whcre the printed
version appeared alter the 15.30s it marked"[!J; S. 47. "Desiderus Erasmus" [!]:
S. 57 Anm. 56. "ralincbant" [!]; S. 67 Anm 3. "lanquores" [!]: S. 200.
"Aretius' comment shows howsome theologianseould follow Talvinist' exege-
sis and but apply historieal development" [!]. Zum Schluß erlauben wir uns.
eine methodologische Frage zu stellen: es ist doch sehr nützlich und interessant,
die Bibelkommcntare untersucht zu haben. Wäre es nicht auch interessant, die
Benutzung von allen diesen Bibclstcllcn in ckklcsiologischen Traktaten zu
untersuchen. Traktaten wie z. B. De offieiis [l.l] von Ambrosius, wo Eph 4.1 I

zitiert wird?

Trotz dieser kleinen Mängel leistet das Werk von E. A. McKee
einen großen Dienst für alle, die sich für die Wurzeln der Theologie
von Calvin interessieren.

Genf Irena Backus

Schwarz Lausten, Martin: Christian d. 3. og kirken (1537-1559).

Kobenhavn: Akademisk Forlag 1987. 246 S. 8" = Studier i den
danske rclbrmationskirke, 1. Kart. dkr. 175,-.

-: Biskup Peder Palladius og kirken (1537-1560). Kobenhavn: Akademisk
Forlag 1987. 452 S. 8' = Studier i den danske reformations-
kirke,2. Kart. dkr. 350,-.

-: Reformatiunen i Danmark. Kobenhavn: Akademisk Forlag 1987.
217 S. rn.Abb.8-. Kart. dkr. 148.-.

Der dänische Reformationshistoriker Martin Schwarz Lausten legte
drei gewichtige Bände vor zur 450-Jahr-Feier der Einführung der
Reformation in Dänemark am 2. September 1537. Ausgangspunkt ist
die Kirchenordnung, das in der Verfassung verbürgte Kirchengesetz.
Der König oder andere Glieder der weltlichen Obrigkeit sollen die
Kirche leiten zusammen mit den Superintendenten als den Vertretern
der geistlichen Obrigkeit. Diese doppelte Verantwortung für die
Kirche behandelt der Autor in den beiden erstgenannten Büchern. Zu
fragen ist, ob es zweckmäßig ist, die Verantwortung der geistlichen
und die der weltlichen Obrigkeit in zwei verschiedenen Bänden
getrennt voneinander zu schildern. Staat und Kirche waren Komponenten
einer Einheit. Der König haftete für alle Funktionen der
Gesellschaff; damit kam ihm auch die Verantwortung für die Kirche
zu. Der König mußte sich als gläubiger Christ bekennen, um diesen
Aufgaben nachgehen zu können. Nur als solcher konnte er mit dem
Rat zusammen Gesetze für die Kirche erlassen, Einkommen der
Kirche und Gehälter ihrer Pfarrer festlegen sowie freie Stellen
souverän besetzen. Jeder neue Superintendent oder Geistliche mußte
sich dem König eidlich verpflichten. Die Superintendenten wurden
auf diese Weise zugleich königliche Beamte und Diener der Kirche.
Das Ziel der königlichen Herrschaff war zweierlei und doch eins, die
Ehre Gottes und das allgemeine Wohl zu fördern. Auch in theologische
Lehrfragen mischte sich der König ein. was der Kirche nicht
immer recht war. Seiner Ansicht nach tat er dies zum besten des Landes
und als Folge seines jus reformandi.

Das Buch über Christian III..behandelt in fünf Kapiteln verschiedene
Aspekte der weltlichen Obrigkeit für die Kirche im Lande. Es ist
keine leichte Aufgabe, den Verlauf der Reformation zu schildern vom
Handeln des Königs aus. Der Versuch, die Reformation aus dieser
Perspektive zu erfassen, ist jedoch faszinierend. Martin Schwarz
Lausten will hinter dem äußeren Verlauf der Dinge die Theorien
erfassen, welche den König getrieben haben, z. B. beim Organisieren
der Kirche, bei der Festlegung kirchlicher Rechte oder des Verhältnisses
der geistlichen zur weltlichen Obrigkeit. Die Rolle des Fürsten bei
der Einführung der Reformation ist bei Christian deutlich sichtbar.
Schon als Herzog ließ er 1525 mit Gewalt die Reformation in seinem
Lehen verbreiten. Er hat sein Reformationsrecht angewendet und das
Kirchenregiment übernommen, neue Kirchenordnungen ausgefertigt.
Pfarrer ein- und abgesetzt sowie die Finanzen der Kirche geordnet.
Dabei hatte er enge Verbindungen zu Fürsten in Deutschland. Nach
dem Tode Königs Frederiks I. werden die Reformbestrebungen Christians
noch zielbewußter. Der Rezeß vom 30. Oktober 1536 ist das
Gesetz, das die Reformation formal in Dänemark einfuhrt. Es waren
die beiden Voraussetzungen gegeben, die nach Luthers Lehre ein Eingreifen
weltlicher Obrigkeit erforderten: Es war ein Notstand, da die
geistliche Obrigkeit - Bischöfe und Prälaten - gescheitert waren; es
gab einen getauften Herrscher-Christian-, der die legitime cura reli-
gionis ausüben konnte. Das Buch zeigt, wie diese Voraussetzungen das
Handeln des Königs geleitet haben. Bei der Krönungsfeierlichkeit
wird das deutlich sowohl in der Predigt Bugenhagens wie auch in den