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Ausgabe:

1988

Spalte:

35-36

Kategorie:

Kirchengeschichte: Alte Kirche, Christliche Archäologie

Titel/Untertitel:

Livres III - VI 1988

Rezensent:

Holtz, Gottfried

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Theologische Literaturzeitung 113. Jahrgang 1988 Nr. 1

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Strecker, der neben weitgespannten und vielbeachteten neutesta-
mentlichen Studien der Arbeit an den Pseudoklementinen die Treue
hielt, hat in zweieinhalb Jahrzehnten die als Abschluß der Berliner
Edition gedachte mehrbändige Konkordanz erstellt. Der hier anzuzeigende
erste Band enthält das lateinische Wortregister, dem später
noch ein griechischer und syrischer Teil sowie der Nachweis der
Eigennamen und Schriftsteller folgen sollen. Nächst der unumstrittenen
Sachkunde des Hg. ist seine wissenschaftsorganisatorischc
Leistung hervorzuheben, durch die es ihm gelang, einen im Laufe der
Jahre wechselnden und gemäß der sprachlichen Kompetenz für die
einzelnen Teile unterschiedlichen Mitarbeiterkreis in den Dienst der
großen Aufgabe zu stellen.

Das Wortregister erschließt die lateinisch überlieferten Recognitio-
nen (=GCS51) und die Epistula Clementis (ad Jacobum) in ihrer
lateinischen Fassung (= GCS 42,5-22). Die Voranstellung der lateinischen
Konkordanz ergibt sich daraus, daß hier der umfangreichere
(und sachlich bedeutendere) Teil der Pseudoklementinen erfaßt ist.
Zudem bot sich ein besonders günstiges Feld der Zusammenarbeit mit
dem im Erscheinen begriffenen Thesaurus linguae latinae (ThLL),
bildet doch die Übersetzung der Recognitionen durch Rufinus von
Aquileja (ca. 345-410) ein wichtiges Zeugnis für den Ubergang von
der klassischen zur mittelalterlichen Latinität.

Der Hg. verweist im Vorwort (VI) darauf, daß es sich im vorliegenden
Werk im Unterschied zu den „modernen" durch Computer
zusammengestellten Wortindices um eine konventionell erarbeitete
Konkordanz handelt. So können sachliche Gesichtspunkte zur
Geltung gebracht werden. Da es um die Erschließung des spezifisch
pseudoklementinischen Wortschatzes geht, wird auf Personal- und
andere Pronomina, Präpositionen. Konjunktionen, Partikel und die
Formen von esse Verzicht geleistet. Was aufgenommen wird, erscheint
vollständig mit allen Belegstellen einschließlich der wichtigsten
Varianten. Mit Ausnahme sehr häufig vorkommender Verben
und Wortverbindungen werden alle Belege mit knappem Kontext aufgeführt
. Bei umfangreichen und theologisch bedeutenden Stichworten
erfolgt keine mechanische Anreihung, vielmehr eine Gliederung des
Materials nach Bedeutungssparten, wie sie etwa im neutestament-
lichen Bereich die Schmollersche Konkordanz vor der Alandschen
auszeichnet. Die Dominanz des Sachlichen erweist sich auch insofern
als hilfreich, daß vor allem bei Substantiven und Adjektiven die
wichtigsten Verbindungen in alphabetischer Folge geordnet aufgenommen
werden. So finden sich unter divinus (160) die jeweiligen
Belege für divinus honor, divinus Providentia, divina scientia, divina
scriptura, die natürlich noch einmal bei den entsprechenden Substan-
tiva erscheinen, abrufbereit beieinander.

Es wird künftig leichter sein, den großen Schatz der pseudoklementinischen
Literatur in philologische und historisch-theologische Erkenntnisse
umzumünzen. Die Erforschung der ersten christlichen
Jhh., vor allem von Geschichte und Theologie des Judenchristentums
, wird reichen Gewinn davontragen.

Leipzig/Halle (Saale) Wolfgang Wiefel

Les Constitutions Apostoliques. Tome II Livres III—VI. Introduction,
texte critique, traduetion et notes par M. Metzger. Paris: Cerf 1986.
415 S. 8° = Sources Chretiennes, 329. ffr 299.-.

ThLZ 112, 1987 brachte einen Bericht „Sources Chretiennes
1985", der auch auf Band I der Apostolischen Konstitutionen ausführlicher
einging (3150- Die dort angekündigte Gliederung wird
eingehalten. Band II bietet das Kapitel 3 der Einleitung: Die Theologie
der Apostolischen Konstitutionen (10-39). Es gibt keine Formulierungen
, die unbestreitbar arianisch wären (16ff), das Verhältnis
zwischen Gott-Vater und Gott-Sohn wird ausführlich erörtert (24IT),
die Ekklesiologie geht vom „neuen Israel" aus und verwendet noch
andere Bilder (380- Kapitel 4 stellt die Gliederungen der Kirche vor:
Volk und Laien, Kleriker, Bischöfe, Presbyter, Diakone usw. (4011).

Es folgen die Liturgie (66ff) sowie Taufe und Katechumenat (89ff).
Am Schluß stehen die Themen Kirchenzucht und Buße (97IT) sowie
Regeln für die Gemeinschaften und das Leben in der Familie (105 ff).
Zwei Drittel des Bandes sind dem Abdruck der Texte gewidmet:
Buch III über die Witwen (115-165), Buch IV über die Waisen
(167-196), Buch V über die Märtyrer (197-285) und Buch VI über
die Spaltungen (287-395). Ein Index der Schriftstellen zeigt, daß aus
dem Alten Testament vor allem Psalmen und Sprüche herangezogen
werden; aus dem Neuen Testament sind es in erster Linie das Matthäus
-Evangelium und die Apostelgeschichte. Am Ende wird versprochen
, daß Band III der Apostolischen Konstitutionen mit den
Büchern 7 und 8 sowie Generalregistern in naher Zukunft erscheinen
sollen.

G. H.

Kirchengeschichte: Mittelalter

Jasper, Detlev: Das Papstwahldekret von 1059. Überlieferung und
Textgestalt. Sigmaringen: Thorbecke 1986. XIII, 137 S„ 1 Farbtaf.
gr. 8° = Beiträge zur Geschichte und Quellenkunde des Mittelalters,
12. Lw. DM48,-.

Kap. I bietet den Stand der Forschung über das Papstwahldekret
(Pwd). Die echte „päpstliche" Fassung und die verfälschte „kaiserliche
" Fassung sind ähnlich: Sie sind als Synodalkonstitution überliefert
, die eine Rede des Papstes Nikolaus II. enthält. Der echte Text
„hat die Auswahl des Papstkandidaten in die Hände der Kardinalbischöfe
gelegt und die übrigen Kardinäle, den Klerus und das Volk
Roms zu Mitwählcrn bestimmt" (4). Ein Vorbehalt nennt noch
Rechte Heinrichs IV. in unbestimmter Form (Königsparagraph). Die
verfälschte Fassung nennt alle Kardinäle als Wähler. „Die Differenzierung
zwischen Kardinalbischöfen und dem Kardinalklcrus der
echten Fassung ist aufgegeben, und Klerus und Volk Roms werden
nicht mehr als Wahlberechtigte genannt." (7) Der „Königsparagraph"
wird erweitert und in die Wahlordnung hineingenommen. Die verfälschte
Fassung nennt die Unterzeichner. „Danach wurde das Dekret
von Papst Nikolaus IL, fünf Kardinalbischöfen, vier Kardinalpriestern
, drei Kardinaldiakonen und dem Subdiakon Hildebrand, dem
späteren Papst Gregor VII., weiteren namentlich nicht genannten
Diakonen sowie 74 Erzbischöfen und Bischöfen unterschrieben." (8)
Anders die echte Fassung: Die Codices „nennen als Unterzeichner
Papst Nikolaus IL, die Kardinalbischöfc Bonifatius von Albane
Humbert von Silva Candida und Petrus Damiani in gleicher Reihenfolge
wie die Fälschung und kürzen dann ab: Et ceteri episcopi
numero LXXVI cum presbiteris et diaconibus subscripscrunt" (8). Es
sieht so aus, „daß das verfälschte Pwd. in Frankreich trotz Kanonistik
und Streitschriften unbekannt war, während das echte in Deutschland
und Italien nur geringe Resonanz hatte" (17).

Bei der Neuausgabe für die Monumenta Germaniae Historica fand
der Bearbeiter Jasper eine neue Handschrift: „Das echte Papstwahldekret
der Handschrift Bergamo Bibliotheca Civica MA 244"
(Kap. II). Diese Handschrift hat eine wichtige Unterschriftenliste
(25 ff) und ist „der beste im Augenblick bekannte Text des Pwd." (33).
Kap. III „Die Unterschriften des Subdiakons Hildebrand und des
Archidiakons Mancius" kommt zu dem Ergebnis: „An der Unterschrift
Hildebrands ist alles bis auf den Namen falsch. Er war bereits
Archidiakon, konnte also schlecht als Subdiakon unterschreiben . . .
Wir müssen wohl von dem vertrauten Gedanken, daß Mancius als
Archidiakon und Hildebrand als Subdiakon das Pwd. unterzeichneten
, Abschied nehmen" (46). Kap. IV „Die Unterschrift des Bischofs
Wilhelm und die Zusammenhänge der Codices der verfälschten
Fassung" treibt die Differenzierung der Texte weiter voran (47-51).
Kap. V „Kurzformen des Papstwahldekrets" führt zu der Frage, ob
die Verfälschung „ein Werk der von Gregor VII. abgefallenen Kardinäle
sein könne" (71). Die Frage wird verneint. Als Ergebnis formu-