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Ausgabe:

1987

Spalte:

200-202

Kategorie:

Kirchengeschichte: Neuzeit

Autor/Hrsg.:

Vézina, Birgit

Titel/Untertitel:

Die "Gleichschaltung" der Universität Heidelberg im Zuge der nationalsozialistischen Machtergreifung 1987

Rezensent:

Bräuer, Siegfried

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199

Theologische Literaturzeitung 112. Jahrgang 1987 Nr. 3

200

bindung des Geistlichen mit dem Politischen des E. wird - mag sie
auch in mancher Hinsicht naiv gewesen sein - nicht herausgearbeitet.
Viele reklamieren ihn in Europa für sich, und als intellektuelle
Gründergestalt war er mannigfach rezipierbar - doch wäre dies in
seiner Kritik an der Machtpolitik und in seiner Friedenssehnsucht
schwer möglich, seine Wirkung blieb auf den engen Bereich der
Geistesgeschichte über Jahrhunderte begrenzt.

Bis auf dieses Desiderat hat A. zahlreiche Korrekturen am herkömmlichen
, ja eingefahrenen Erasmusbild vorgenommen, sein wirklich
lesenswertes Buch wird manche Fragen neu aufwerfen und die
Erasmusforschung zur Diskussion anregen. Dabei neue Wege aufgezeigt
und auf neue Aspekte hingewiesen zu haben, wird das Verdienst
A.s bleiben.

Berlin Hans-Ulrich Delius

Concilium Tridentinum. Diariorum, actorum, epistularum, tracta-
tuum. Nova Collectio edidit Societas Goerresiana. Tomus Tertius;
Diariorum Pars Tertia; Volumen Secundum. Collegit edidit illu-
stravit H. Mazzone. Freiburg-Basel-Wien: Herder 1985. LX, 352
S.4-. DM 272-,

Dieser Band enthält die Rechnungsbücher des Konzils. Die zuerst
von Sebastian Merkle gesammelten und bearbeiteten Unterlagen für
diese Edition sind beim Luftangriff auf Würzburg am 16. März 1945
vernichtet worden. Die Texte waren bereits in CT I angekündigt und
durften in keinem Falle um ihres Wertes willen fehlen. Ihrer Bedeutung
nach stehen sie den Diarien kaum nach. In einem Jahrzehnt sind
sie neu erarbeitet worden, nachdem der neue Bearbeiter die Grundfragen
der Edition mit Hubert Jedin, dem besten Kenner und
Geschichtsschreiber des Konzils, durchberaten hatte. Von Merkles
Arbeit ist nur die Einteilung erhalten geblieben.

Die Uberlieferung der Libri pecuniarum ist unvollständig. Von den
Kontobüchern Antonio Manellis, des vom Papst ernannten Schatzmeisters
des Konzils, sind nur Teil 1 (1545-1549) und Teil 3
(1561-1563) erhalten. Dieser Bestand ist jedoch wichtig genug. Ist
doch die finanzielle Seite des Konzils ein nicht unwesentliches Stück
der Konzilsgeschichte. Als Antonio Manelli, über den die Einleitung
Näheres berichtet, im Januar 1546 die Konzilskasse übernahm,
begann die genaue Rechnungsführung, über die er alle zwei Monate
zu berichten pflegte. Seine Kontobücher sind pedantisch genau und
enthalten über das Rechnerische hinaus manche „überflüssigen" aber
historisch interessanten Angaben; sie sind durchgehend italienisch
geschrieben.

Diese Rechnungsbücher, die in der Edition gut kommentiert sind
(die Kommentare sind lateinisch verfaßt), sind für die Konzilsgeschichte
von erheblichem Nutzen. Durch sie lassen sich andere
Angaben kontrollieren und sichern. Auch für den Konzilsablauf
geben sie einiges her. Die Subsidien, die die Konzilsväter erhielten,
lassen ihre Stellung und auch ihren Einfluß erkennen. Eingestreut
sind Schreiben des Papstes an den Depositar, Anweisungen der
Legaten über Zahlungen und den Zusammhang erhellende Angaben
.

Bereits vor der Eröffnung des Konzils, d. h. seit Juli 1545, lagen
Rechnungen für das Konzil vor. Nach Jedin sind sie von Manelli
nachträglich zusammengestellt worden. Sie beziehen sich auf die Vorsitzenden
, den Konzilssekretär Masarelli und die seit Oktober auf die
Eröffnung des Konzils wartenden Bischöfe, die Unterstützungen
erhielten. Diese waren bald einmalig, bald laufend und betrugen im
Verlauf des Konzils zwei Drittel der Gesamtausgaben. Daneben
werden Ausgaben für die verschiedensten Zwecke verzeichnet: Für
unmittelbare Konzilserfordernisse, Dienstreisen, Post, Honorare usw.
Die Subsidien an die „armen" Bischöfe liefen auch in den sitzungsfreien
Zeiten weiter. Dabei galten für die einzelnen Zahlungsempfänger
verschiedene Bedingungen. Nicht unwichtig waren die Ausgaben
für Notare und Schreiber der Konzilspapiere (cose del concilio). Jede
dieser Zahlungen wird inhaltlich beschrieben, wodurch manches

näher bestimmbar wird. Erklärlicherweise sind auch die Ausgaben für
gottesdienstliche Zwecke nicht ganz gering: abgesehen von Honoraren
für Organisten und Chorsänger sind es Kosten für liturgische Gewänder
, Kerzen und ähnliches. Vereinzelt werden Bücher und Arzeneien
genannt.

In der Anlage gleichen sich die Ausgabebücher der ersten und der
dritten Konzilsperiode ganz. Nur die Höhe der Ausgaben ändert sich
erheblich. Entsprechend der größeren Beteiligung in den Jahren
1561 /63 werden an die Bischöfe statt der früheren 3-4 000 scudi
monatlich jetzt 30-40 000 ausgezahlt. Auch ein anderer Unterschied
wird gelegentlich bemerkbar: während in der ersten Konzilsperiode
die Auseinandersetzung mit der Reformation deutlich im Vordergrund
stand und reformatorisches Schrifttum stark beachtet wurde, ist
diese Auseinandersetzung nach 15 Jahren nicht mehr zu bemerken.
Nicht mehrSeripando, sondern Kardinal Hosius ist bestimmend.

Formal ist zu den Rechnungsbüchem noch zu bemerken, daß Einnahmen
(Entrata) und Ausgaben (Uscita) monatlich aufgerechnet
werden, wobei bisweilen ein ungedeckter Rest bleibt. Im Verlauf
wurde deutlich, daß die Konzilskosten anfangs unterschätzt worden
waren und daß das Rechnungswesen aus diesem Grunde differenziert
und neues Personal eingestellt werden mußte.

Zur Edition ist zu sagen, daß sie des bisherigen Werkes würdig ist:
die Bearbeitung des Materials im Hauptteil wie in den Anhängen ist
vorzüglich. Dasselbe gilt von der Kommentierung.

Münster/W. Robert Stupperich

Bieber, Anneliese: Bugenhagen als christlicher Volksschriftsteller (De
Kennung 8,1985,80-88).

Buske, Norbert: Das Paris-Urteil auf der pommerschen Agende von 1542
(De Kennung 8,1985,59-79).

-[Hg.]: Die pommersche Kirchenordnung von Johannes Bugenhagen 1535.
Text mit Übersetzung, Erläuterungen und Einleitung. Hg. im Auftrag der
Evangelischen Landeskirche Greifswald. Berlin: Union Verlag 1985. 276 S. m.
9 Abb., l6Taf. kl. 8

Gülzow, Henneke: D. Johannes Bugenhagen-Pommer und das Mare Balti-
cum (Mare Balticum 1985,85-90).

Hein, Lorenz: Auswirkungen der Kirchenordnungen von Johannes Bugenhagen
auf den niederdeutschen Raum (De Kennung 8, 1985,46-58).

Landessynode Greifswald: Thesen über Johannes Bugenhagen zu seinem
500. Geburtstag im Jahre 1985 (De Kennung 8, 1985,5-20).

Leder, Hans-Günter: Zum gegenwärtigen Stand der Bugenhagenforschung
(De Kennung8, 1985,21-45).

Lüders, Klaus: Nachbetrachtungen zu den Bugenhagen-Seminaren (Mare
Balticum 1985,95-97).

Lund, Heinz: Die Bedeutung Bugenhagens für Lübeck (Mare Balticum 1985,
90-95).

Pettke, Sabine: Humorvolles und Besinnliches aus Leben und Werk
Johannes Bugenhagens (De Kennung 8,1985.89-100).

Kirchengeschichte: Neuzeit

Vezina, Birgit: „Die Gleichschaltung" der Universität Heidelberg im

Zuge der nationalsozialistischen Machtergreifung. Heidelberg:
Winter 1982. 181 S. gr. 8" = Heidelberger Rechtswissenschaftliche
Abhandlungen, N. F., 32. DM 70,-; geb. DM 90,-.

Noch immer gehört die Rolle der Universitäten im „Dritten Reich"
zu den wenig aufgearbeiteten Bereichen der Faschismusforschung.
Umfangreiche Arbeiten sind bislang nur als Dissertationen erschienen
und teilweise sogar - z. B. über Halle und Jena - ungedruckt geblieben
. Die vorliegende Heidelberger juristische Dissertation konzentriert
sich auf die ,,G!eichschaltungs"-Bemühungen im Rahmen der
NS-Hochschulpolitik an der Heidelberger Universität. Neben Verlautbarungen
, Vorlesungsverzeichnissen u. a. gedrucktem Material
konnten - soweit erhalten - Archivalien (Fakultätsakten sind nach
1935 nicht erhalten) sowie Informationen Beteiligter (u. a. des Mine-