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Ausgabe:

1986

Spalte:

109

Kategorie:

Neues Testament

Autor/Hrsg.:

Frankemölle, Hubert

Titel/Untertitel:

Jahwe-Bund und Kirche Christi 1986

Rezensent:

Trilling, Wolfgang

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109

Theologische Literaturzeitung III. Jahrgang 1986 Nr. 2

bei der Kennzeichnung des Mk absehen? Kurzum: Man mag zugestehen
, daß eine sozio-rhetorische Untersuchung auch eine Dimension
des Evangeliums beschreiben kann, auf das Wesen des Evangeliums
stößt man so offenbar jedoch nicht.

Kiel Jürgen Becker

Frankemölle, Hubert: Jahwe-Bund und Kirche Christi. Studien zur
Form- und Traditionsgeschichte des „Evangeliums" nach
Matthäus. 2., durchgesehene und um ein ausführliches Vorwort
erw. Aufl. Münster/W.: Aschendorff 1984. XX, 429 S.gr. 8' = Neu-
testamentliche Abhandlungen, N. F. 10. Lw. DM 98,-.

E>as Werk von H. Frankemölle (vgl. ThLZ 101, 1976, 580-583)
über das Matthäus-Evangelium konnte erfreulicherweise in zweiter
Auflage erscheinen. Es ist lediglich durch ein längeres Vorwort
erweitert, in dem nochmals einige Grundgedanken des Buches
zusammengefaßt werden; ebenso finden sich dort Hinweise auf
Literatur, die seit der I. Auflage erschienen ist. F. verweist für seine
eigene weiterfuhrende umfassende Sicht des Evangeliums auf sein
Buch „Biblische Handlungsanweisungen. Beispiele pragmatischer
Exegese", Mainz 1983. Von einer Überarbeitung seines Werkes hat
der Vf. abgesehen, da „zur Grundthese des Buches keine Gegenent-
wurfe vorliegen, sie auch von den Rezensenten grundsätzlich nicht als
fraglich angesehen wird", und so zu hoffen bleibe, „daß die vormalige
'ntention aktuell bleibt und die Grundthesen weiter rezipiert werden"
(V).

Ein Zitat aus dem Vorwort mag nochmals dazu dienen, die Hauptthese
des Buches zu verdeutlichen: „So ist das MtEv ein bewußt litcra-
fsches Werk, das nach der Exkommunikation durch die Synagoge das
AT theologisch in die universal orientierte Kirche einbringt, wobei
der Evangelist u. a. Aspekte der bundestheologischen Konzeption der
deuteronomistischen und chronistischen Geschichtsschreibung übernimmt
" (VII).

Bei der Durchsicht des Werkes und beim Aufspüren von Druckfehlern (vgl.
») ist doch manches entgangen. So fand ich S. 19, 2. Z. v. u. Fehler bei uranön:

°9.3. Z. v. o. „nicht :u entsprechen braucht"; S. 78.3. Z. v. o. „Verständn/v-
^s'; S. 125. 7. Z. v.u. „unabhängigen Sendungsreden; S. 135. 16. Z. v.o.
•genug gesagt norden"; S. 176, S.Z. v.o. I7.22f statt 27,22f; S. 365. 10. Z.
v- o- „das Mt seinen", ebenso S. 366. 14. Z. v. o.; S. 388. 5. Z. v. u. „Ljung-
"W; ebenso S. 409. letzte Zeile; S. 416. 6. Z. v.o. „Melangcs" (richtig
S-417.4. Z.v. u.).

Leipzig Wolfgang Trilling

Verhoef, Eduard: Er Staat geschrceven ... De Oud-Testamcntische
Citaten in de Brief aan de Galaten. Academisch Procfschrift.
Meppel: Kripa Rcpro 1979. 351 S. 8

Diese Dissertation wurde Oktober 1979 von der theologischen
Fakultät der Freien Universität in Amsterdam angenommen. Vcrhoef
geht von der Beobachtung aus. daß die Schriftzitate einen wesentlichen
Teil der Argumentation des Paulus bilden. Darum untersucht
er die Zitate, erst nach ihrer Textgestalt (Kap. II, S. 19-157), dann
nach ihrem Platz im jeweiligen Kontext (Kap. III, S. 158-244) und
schließlich nach ihrer Bedeutung für die Hermeneutik des Paulus
'Kap. iv, S. 245-293).

Der Vf. unterscheidet zwischen formalen und materialen Zitaten.
Formale Zitate sind durch eine Einleitungsformcl gekennzeichnet.
Von materialen Zitaten werden Anspielungen und Reminiszensen
Unterschieden (19). Diese Unterscheidungen spielen in der Folge
Leine Rolle/Anschließend werden die Einleitungsformeln besprochen
'22-36) und festgestellt, daß ihr Gebrauch mit dem zeitgenössischen
Gebrauch übereinstimmt. Darauf folgt eine detaillierte Untersuchung
der Zitate: sie werden erst mit dem LXX-Text und dann mit dem
hebräischen Text verglichen. Besprochen werden Gal 2,16c (wo
Paulus zum Zitat „aus Werken des Gesetzes" hinzufügt); 3,6

(abhängig vom LXX-Text); 3,8 (Paulus geht von Gen 12,3 aus, aber
nimmt auch Elemente aus Gen 18,18 auf); 3,10 (LXX-Text benutzt);
3,11 (idem); 3,12 (Paulus folgt dem LXX-Text, aber epikataralos
.verflucht', ist Anpassung an V. 10); 3,16 (Paulus zitiert anscheinend
nach Gen 13.15; ganz sicher ist dies aber nicht); 4,22f (trotz der Einleitungsformel
nur Anspielung); 4,27 (Jes54,l nach dem LXX-Text
zitiert); 4,30 (steht dem LXX-Text nahe).

Nach diesem Abschnitt versucht Vf. eine Klassifizierung der Zitate
nach Übereinstimmung mit LXX und dem hebräischen Text. Er
unterscheidet (a) Übereinstimmung mit beiden, (b) Übereinstimmung
mit LXX und Abweichung vom hebräischen Text, (c) Übereinstimmung
mit dem hebräischen Text und Abweichung von LXX, (d)
Abweichung von LXX, wo dieser vom hebräischen Text abweicht.
Zusammenfassend stellt Verhoef fest, daß es nicht möglich ist von
dem LXX-Text zu sprechen. Es läßt sich aber auch nicht mit Sicherheit
feststellen, welcher Rezension dieses Textes Paulus jeweils gefolgt
ist. Zudem gibt es Abweichungen vom überlieferten LXX-Text, die
vermutlich ihren Ursprung in Paulus' Art und Weise des Lesens
haben („in de manier van lezen", 117). Damit soll wohl auf
Änderungen, die durch die paulinische Argumentation veranlaßt
sind, hingewiesen werden: 3,8. 10. II. 13; 4,40. Die Freiheit, die
Paulus sich erlaubt, ist bedingt durch die „Gebundenheit" an die
Sache, die Paulus in diesem Brief verteidigt (118).

Im 3. Kapitel werden die Zitate in ihrem Kontext untersucht.
Zunächst bietet Verhoef, H.-D. Betz folgend, eine Einteilung des Gal
und eine Wiedergabe der Argumentation. Der Brief fangt mit einem
biographischen Teil an (1,6-2,21) und schließt mit einem paräneti-
schen Teil (5,1-6,10). Zwischen diesen beiden Teilen steht die theologische
Beweisführung (3,1-4.31). Letztere wird etwas ausführlicher
analysiert (161-168), wobei festgestellt wird, daß die Schriftzitate in
den Rahmen des Gegensatzes Gesetz-Glaube und Sklave-Freier gehören
(169). Dieser Analyse folgt eine Besprechung der einzelnen Zitate
im Rahmen der paulinischen Argumentation: als erstes das Zitat im
biographischen Teil des Briefes (2,16 = Zitat Ps 143,2) - das Zitat
besagt nicht, was es in der Argumentation sagen soll, nämlich daß kein
Mensch aus Werken des Gesetzes gerechtfertigt wird -. dann folgt das
Zitat im paränetischen Teil (5,14 = Zitat Lev 19.18).

Den Hauptinhalt dieses Kapitels aber bildet die Behandlung der
Zitate in Gal 3 und 4. In 3,6 erhält Gen 15,6 einen neuen Inhalt,
nämlich die Rechtfertigung durch den Glauben; in 3.8 muß en soi ,in
dir' von Gen 12,3 aus genealogisch interpretiert werden, wodurch das
Genesiswort einen anderen Inhalt erhält; in 3.10 setzt Paulus beim
Zitieren von Dtn 27.26 voraus, daß kein Mensch imstande ist das
Gesetz zu halten, was aber geradezu das Gegenteil von Dtn ist; in 3,1 I
wird mit Hilfe von Hab 2,4 die Rechtfertigung aus dem Glauben argumentiert
, aber dort ist eher von Gottes Treue als von des Menschen
Glaube die Rede; in 3,12 erhält Lev 18,5 eine Bedeutung, die es im
ursprünglichen Zusammenhang nicht hatte; in 3,13 macht Paulus
Gebrauch von Dtn 27,26, und zwar in einer Weise, die nach unseren
Maßstäben nicht mehr legitim ist; in 3,15-18 wird das Wort Sperma
.Samen' interpretiert im Sinne eines einzigen Nachkommens, was
aber in Gen 13.15 nicht gemeint ist; in 4,22 werden die Geburtsgeschichte
Ismaels und Isaaks gekünstelt exegesiert; in 4,27 wird mit
Hilfe von Jes 54,1 illustriert, daß die Gemeinde Christi zur Nachkommenschaft
der Sara gehört; in 4,30 schließlich zieht Paulus Konsequenzen
aus Gen 21,10, die dort nicht gemeint waren. An vielen
Stellen werden Philo und andere jüdische Exegeten herangezogen,
woraus deutlich wird, daß Paulus sich allgemein akzeptierter exegetischer
Methoden bediente.

Im letzten Kapitel versucht Verhoef Schlußfolgerungen hinsichtlich
der paulinischen Hermeneutik zu ziehen. Paulus' Schriftgebrauch
wird durch die Argumentation des Briefes bestimmt und die Argumentation
durch die Situation der Gemeinden. Untersucht wird, ob
und inwieweit Wt rabbinisch exegetischen Regeln Gebrauch gemacht
wird, ob und wie Paulus Allegorese und Typologie verwendet. Der
entscheidende Gegensatz zwischen Paulus und der zeitgenössischen