Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1986

Spalte:

619-620

Kategorie:

Ökumenik, Konfessionskunde

Autor/Hrsg.:

Rodriguez, Pedro

Titel/Untertitel:

Iglesias particulares y prelaturas personales 1986

Rezensent:

Wendelborn, Gert

Ansicht Scan:

Seite 1

Download Scan:

PDF

619

Theologische Literaturzeitung 111. Jahrgang 1986 Nr. 8

620

lischen Kirchenrechtes über Scheidung und Wiederheirat nicht ein für
allemal formuliert sind, sondern der Kritik offenstehen (S. 499). Das
von ihm vorgelegte Werk bedeutet in dieser Richtung eine wissenschaftlich
imponierende, seelsorgerlich einfühlende und dem ökumenischen
Gespräch sich öffnende Anfrage. Nicht nur der großen Zahl
vom katholischen Kirchenrecht betroffener Menschen, sondern auch
der kirchenrechtlichen Verständigung zwischen den Kirchen wird es
dienen, wenn die Anfragen des Vf. von seinen Fachgenossen und von
seinen kirchlichen Oberen aufgenommen werden. Ein Anfang dazu
wird jetzt in einem Pressegespräch des Regensburger Kirchenrechtslehrers
Prof. Dr. Matthäus Kaiser in der renommierten Herder-
Korrespondenz (40, 1986, 20ftj sichtbar. Dort teilt er nicht nur mit,
daß sich die Anträge auf kirchliche Eheannullicrung jetzt in Deutschland
deutlich erhöhen, in den USA und den Niederlanden aber schon
seit einiger Zeit eine recht großzügige Annullierungspraxis besteht.
Sein eigener Lösungsvorschlag geht dahin, ähnlich wie in der Ostkirche
und den protestantischen Kirchen zwar die Unauflöslichkeit
der Ehe festzuhalten, eine Wiederheirat von Geschiedenen aber als
eine unter Umständen sittlich vertretbare Handlung anzusehen. Bis
sich diese Auffassung vielleicht durchsetzt, wird jedenfalls Mackins
Buch auch dem evangelischen Leser dabei Hilfe leisten, hinter vereinfachten
Vorstellungen über „den" Katholizismus die wirkliche
katholische Kirche im Ringen um die ihr heute aufgegebenen Ord-
nungs- und Lehraufgaben ebenso wie um die evangeliumsgemäße
Seelsorge zu entdecken.

Karlsruhe Albert Stein

Rodriguez, Pedro: Iglesias Particulares y prelaturas personales. Con-
sideraciones Teologicas a proposito de una nueva institucion
Canonica. Pamplona: Ed. Universidad de Navarra 1985. 248 S. gr.
8° = Teolögica. pts 1200,-.

Der Untertitel des Buches lautet: „Theologische Erwägungen über
eine neue kanonische Einrichtung". Dabei handelt es sich um die Per-
sonalprälaturen. Die Bedeutung der Frage wird deutlich, wenn man
sich erinnert, daß der gegenwärtige Papst durch die Apostolische
Konstitution „Ut Sit" am 28. IL 1982 ausgerechnet Opus Dei zur bisher
einzigen Personalprälatur erhob. Der Verlag, in dem dieses Buch
erschien, steht Opus Dei sehr nahe, und so dienen denn auch seine
Ausführungen dem Nachweis, daß Personalprälaturen eine neue
hierarchische Einrichtung der röm.-kath. Kirche darstellen, der prinzipielle
Bedeutung zukommt. Mit dem Vf. werden evangelische Leser
sich vergegenwärtigen müssen, daß die Zukunft dieser neuartigen Erscheinungsform
der hierarchischen Organisation dieser Weltkirche
heute noch gar nicht absehbar ist. So sehr der Vf. Klarheit über ihr
Wesen wie ihre Funktion postuliert, weist doch auch er darauf hin,
daß ihre juristische Fundierung noch nicht in allen Details erfolgt ist.
Evangelische Theologen werden gut daran tun, die weitere Entwicklung
sehr aufmerksam zu verfolgen. Über den jetzigen Entwicklungsstand
können sie sich durch dieses sehr katholische Buch,
dessen Ausführungen man sich freilich wesentlich gedrängter vorstellen
könnte, ausgezeichnet informieren.

Das Buch unterteilt sich in einen historischen und einen systematischen
Teil. Der erstere sieht die Genese der neuen juristischen
„Figur" in Entscheidungen des II. Vatikanums. Dabei wird auf das
Schema De Distributione Cleri (10. 11. 1961), das Schema De Clericis
(22.4. 1963), die Dekrete Presbyterorum Ordinis und Ad Gentes
(Schlußsitzung vom 7. 12. 1965), deren zum Thema gehörige Passagen
ebenso wie die Entwicklungsstufen des neuen C1C als Anhang
dankenswerterweise dokumentiert werden, eigens hingewiesen, ebenso
auf die Ausführungsbestimmungen des Motu Proprio Ecclesiae
Sanctae (6.8. 1966) und die Apostolische Konstitution Regimini
Ecclesiae Universae Pauls VI. (15. 8. 1967). Die weiteren Ausführungen
zeigen dann, wie bei der Erarbeitung des neuen CIC seit 1977
diese theologische Grundlegung in eine prägnante kirchenrechtlichc
Form gebracht wurde. Vf. verschweigt nicht gewisse zeitweilige Meinungsverschiedenheiten
der Kommissionsmitglieder über den Charakter
der künftigen Personalprälaturen, ist aber bestrebt, diese Differenzen
als zweitrangig und als aus Mißverständnissen einer Minderheit
geboren zu erweisen. Die Selbstdurchsetzung der Mehrheit begrüßt
er warm und sieht sie durch die Promulgierung des neuen CIC
1983 endgültig gesichert.

Vf. ist sehr bemüht, die Einrichtung der Personalprälaturen als eine
höchst begrüßenswerte Folgewirkung der geistlichen Vertiefung durch
das II. Vatikanum zu erweisen. Für ihn sind sie ein Erweis des Reichtums
seiner Kirche auch in organisatorischer Hinsicht fern von aller
juristischen Eintönigkeit. Auch legt er Wert darauf, ihre Neuartigkeit
herauszustellen. Prinzipiell unterscheidet er sie von priesterlichen
Vereinigungen wie von Ordensgemeinschaften. Sie sind ein-neuartiger
Bestandteil der hierarchischen Struktur der Kirche und nur dem
Hl. Stuhl untergeordnet. Doch dienen sie keinen kalt juristischen oder
gar Machterwägungen, sondern antworten zeitgemäß auf neue Erfordernisse
auf pastoralem und Missionsgebiet. Sie vertiefen insofern
den charismatischen Charakter dieser Kirche und zeigen, wie sehr
sich die Kirche auf die heutige Umwelt einzustellen weiß. Priester und
Laien beiderlei Geschlechts, Zölibatäre wie Eheleute, arbeiten hier
unter einem vom Papst eingesetzten Oberen, zu einem Zweckverband
verbunden, zum Wohl der Gesamtkirche zusammen.

Ein wichtiger Einwand gegen die neuen Personalprälaturen bestand
darin, daß durch sie aufs neue die Rechte der Diözesen eingegrenzt
werden. Um diese Behauptung zu entkräften, untersucht Vf. besonders
im systematischen Teil seines Buches intensiv das Verhältnis
von Partikularkirchen und Personalprälaturen. Partikularkirchen bestanden
bisher in Form von Diözesen, Apostolischen Vikariaten, Prä-
fekturen und Administrationen, aber auch von territorialen Präla-
turen und exemten Abteien. Den jetzigen Personalprälaturen ähnelten
bisher am ehesten die Vacariatus Castrenses. Mit Lumen Gentium
betont Vf., daß auch die Partikularkirchen von göttlichem Recht sind
und unter ihrem Ortsbischof die Einheit, Einzigkeit, Katholizität und
Apostolizität der kath. Kirche als von Christus.gestiftetes Geheimnis
darstellen. Man darf weder die Gesamtkirche nur als Addition der
Partikularkirchen noch letztere als unvollkommene und bloß stückweise
Ausprägung des Charakters der Universalkirche betrachten,
weil apostolische Sukzession und Eurcharistic beiden eigen sind. Zugleich
habe Lumen Gentium dem Gottesvolk einen neuen Rang
zuerkannt. Die Personalprälaturen aber seien keine portiones populi
Dei, sondern coetus christifidelium. Sie beschneiden die Rechte der
Diözesen nicht, sondern verhelfen diesen zum vollständigen Gebrauch
ihrer charismatischen Gaben, ohne durch die Diözesatigrenzen
gebunden zu sein.

Rostock Gert Wendelborn

Systematische Theologie: Dogmatik

Thompson, William M.: The Jesus Debate. A Survey And Synthesis.
New York-Mahwah: Paulist Press 1985. VIII, 437 S. gr. 8". Kart.
$ 12.95.

William M. Thompson ist schon durch sein Buch "Jesus, Lord and
Saviour: A Theopatic Christology and Soteriology" (New York 1980)
bekannt geworden. Auch das vorliegende Werk gehört vor allem in
den Bereich der systematischen Theologie, wenn es auch gleichzeitig
die Ergebnisse der Bibelwissenschaft wiedergibt und reflektiert. Ähnlich
verfahren auch z. B. W. Pannenberg, E. Schillebeeckx oder
W. Kasper, deren Arbeiten T. oft zitiert. In diesem Fall behandelt T.
sein Thema in einer noch breiteren Perspektive. Er beschäftigt sich
auf der einen Seite auch mit den methodischen Voraussetzungen der
christologischen Reflexion und auf der anderen Seite mit ihrer Wirkungsgeschichte
und breiteren Implikationen für das geistige Leben,
für die Kirchenstruktur und für die Welt- bzw. auch Umweltverantwortung
- eine anspruchsvolle Zielsetzung, die nur um den