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Ausgabe:

1986

Spalte:

448-449

Kategorie:

Kirchengeschichte: Reformationszeit

Autor/Hrsg.:

[Bullinger, Heinrich]

Titel/Untertitel:

Briefwechsel. Bd. 2: Briefe des Jahres 1532. Bd. 3: Briefe des Jahres 1533 1986

Rezensent:

Koch, Ernst

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Theologische Literaturzeitung III. Jahrgang 1986 Nr. 6

448

Geß: Akten u. Briefe zur Kirchenpolitik Herzog Georgs von Sachsen. Bd. 2.
Leipzig. 1917, 43 Anm. 5; 122: zum Annaberger Stadtschreiber, Antonius
Beuther, der 1521 Herzog Georg verdächtig war, vgl. Geß: A. a. O., Reg. sowie
Bd. I, 267; 136f. Ein Interesse an einer Übersetzung von Erasmusbriefen an
Kardinal Albrecht und Kurfürst Friedrich ist auch 1523 in Mitteldeutschland
noch gut vorstellbar; 143: Der Reisebegleiter von Justus Jonas hieß Caspar
Schwalbe; 159: Die Begründung, „daß die katholische Seite auf dem Kampfplatz
der Reformationsflugschrift geringer vertreten war und zeitlich verspätet
der Flut lutherischer Reformschriften entgegentrat", weil sie mit den traditionellen
Mitteln, „vor allem mit der Predigt und der Beichte" auf die Massen einwirkte
, bedarf der Differenzierung; 178: Bauernkrieg und die Auseinandersetzung
mit Müntzer und Karlstadt reichen zur Erklärung der späten Fertigstellung
von Luthers „De servo arbitrio" nicht aus; 180: Emser war nur bis 1511
Herzog Georgs Sekretär; 222: Geldenhauers Appell an die geistlichen Fürsten
wirkte auf die Zeitgenossen kaum so peinlich, wie H. annimmt; 268: Witzel war
nicht nur „kurzfristig", sondern 5 Jahre in Eisleben tätig; 273: Zu Sebastian
Roth vgl. Geß: A. a. O.. Bd. 1,631.

17 Abbildungen von Titelblättern sowie Register (Namen, Druckorte
und Drucker, Bibelstellen) sind der wichtigen Arbeit von H. beigegeben
.

Druckfehler: 14: vorherrschend; 67 Anm. 8: Marx Wirsung; 237: Kanzler
Beyerfebf. 332); 317: Böckmann; 325: Liebmann . . . Habilitationsschr.

Berlin Siegfried Bräuer

[Bullinger. Heinrich:] Kxegetische Schriften aus den Jahren
1525-1527. Bearb. von H.-G. vom Berg u. S. Hausammann.
Zürich: Theo). Verlag 1983. 287 S. gr. 8° = Bullinger Werke. III.
Abt. 1. Bd. Lw. sfr. 80.-.

Nach dem Beginn der Bullinger-Werkausgabe im Jahre 1972 und
der Ankündigung ihres Plans ist nun der 1. Band der Abteilung Theologische
Schriften erschienen. Damit sind 3 der 4 geplanten Abteilungen
begonnen, und es steht lediglich noch der Beginn der Abteilung
IV: Historiographische Werke aus.

Bedeutung für die gesamte Abteilung haben die in diesem Band niedergelegten
Editionsgrundsätze. Nach ihnen ist „eine Auswahl der
wichtigsten theologischen Texte des Zürcher Reformators", jeweils
als Vollabdruck in der Originalsprache ohne Glättung, zur Edition
vorgesehen, nachdem ursprünglich einmal eine Gesamtausgabe erwogen
worden war. Allerdings ist die Schreibweise bei den deutschen und
lateinischen Texten auf Kleinschreibung vereinheitlicht (Ausnahmen
, die vor allem den Satzahfang und Eigennamen betreffen,
sind festgelegt). Die u/v- und i/j-Laute werden nach heutigem Lautwert
wiedergegeben, caudiertes e bleibt erhalten. „Die Interpunktion
folgt den heute geltenden Regeln und dient als Lesehilfe." Einer
Transskriptionstabelle für deutsche Texte, die sich an die Editionsgrundsätze
der Tschudi-Edition anlehnt, ist zu entnehmen, daß ein
und derselbe Druckbuchstabe bis zu drei Schreibweisen des Originals
entsprechen kann. Das bedeutet, daß die Textfassung der Edition
zumindest germanistischen Ansprüchen nicht voll genügen dürfte.
Aber auch für den theologischen Benutzer, für den die Ausgabe in
erster Linie gedacht ist, werden sich Unsicherheiten einstellen. Um
dies am vorliegenden Band auswahlweise zu exemplifizieren: Bullinger
hat im Widmungsschreiben zum Manuskript seiner Auslegung des
Römerbriefs mit Nachdruck daraufhingewiesen, dieser Text sei „nit
me, dann ein denckzedel, nitt für jederman, sunder für mich" (22),
d. h. das Manuskript für seine in Kappel gehaltenen Vorlesungen bzw.
eine Abschrift davon, und er hat auf den Unterschied zwischen mündlich
Vorgetragenem und schriftlichem Text aufmerksam gemacht.
Man kennt inzwischen auch die Bedeutung der Rhetorik für Bullingers
Schriftauslegung. Gerade unter diesen Gesichtspunkten wäre
die Beibehaltung der Interpunktion wünschenswert gewesen. Ein
zugefugtes Ausrufezeichen z. B. kann bereits den Stellenwert einer
Aussage in ihrem Gesamtzusammenhang verändern. Die Einleitung
zum vorliegenden Band teilt mit, daß das Anliegen der Bearbeiter „in
erster Linie die Edition eines verstehbaren Textes" sei (10). Zwar ist
dies im Hinblick auf den Umfang der Rommentierung gesagt, aber es
bleiben gerade auch dann Fragen an die Textgestaltung zurück.

Das Vorwort des vorliegenden Bandes gibt Auskunft über das
Schicksal des bereits im November 1976 abgeschlossenen Manuskripts
und erinnert an den Anteil, den der im Dezember 1979 verstorbene
Joachim Staedtke an Planung und Zustandekommen des
Bandes hat. In jedem Falle gut beraten war man bei der Planung dieses
Bandes, wenn man neben dem Text der Vorlesung über den Römerbrief
von 1525 den Text der Vorlesung über den Hebräerbrief von
1526/27 mit ausgewählt hat, obwohl eine Fülle weiterer Texte zur
Verfügung gestanden hätte. Die Bedeutung des Hebräerbriefs für die
frühe Reformation scheint neben der Bedeutung des Römerbriefs
noch immer verkannt zu werden. Hinzu kommt, daß Bullingers im
Manuskript vorliegende Römerbrieferklärung von 1525 nur bis
Rom 5,21 reicht. Nunmehr liegen also diese wichtigen Schriftauslegungen
der frühen Reformation durch ihre Edition für die Forschung
bereit, zu der der beigegebene Kommentar bereits ein Beitrag ist (die
Römerbrieferklärung ist bereits mehrfach Gegenstand von Untersuchungen
gewesen).

Zu begrüßen ist, daß die Worterklärung der schweizerdeutschen
Texte relativ ausführlich ist. Demgegenüber tritt vor allem der Nachweis
von Sekundärliteratur, nicht jedoch der Nachweis patristischer
Bezüge, etwas zurück. Zu bedauern ist, daß der Text keine Zeilenzählung
enthält und damit die Zitierung erschwert wird.

Register der Bibelstellen und der Personcnnamen beschließen den
Band.

Außer der im Vorwort ausgesprochenen HolTnung, daß dem ersten
Band weitere Bände in Kürze folgen werden, ist über die weitere Planung
der Abteilung nichts mitgeteilt. Der Fortgang der Edition wird
für die theologische Würdigung Bullingcrs von großer Bedeutung
sein.

Leipzig Ernst Koch

[Bullinger, Heinrich:] Briefwechsel. Bd. 2: Briefe des Jahres 1532.
Bd. 3: Briefe des Jahres 1533. Bearb. von U. Gäbler, E. Zsindely,
K. Maeder, M. Senn unter der Benützung der Abschriften von
E. Egli u. T. Schieß. Philologische Beratung durch B. Bonsack u.
H. Wanner. Zürich: Theologischer Verlag 1982 u. 1983. 302 S. u.
290 S. gr. 8° = Bullinger Werke. II. Abt. 2. und 3. Bd. Lw. sfr 93.- u.
Lw. sfr 110.-.

Nach längerer Pause (vgl. ThLZ 100, 1975, 490 erscheinen zwei
weitere Bände des umfangreichen Editionsvorhabens. Der Herausgeber
hat gewechselt: Ab Bd. 2 ist der Zwinglivercin alleiniger Herausgeber
des Briefwechsels. Die Einleitung zu Bd. 2 teilt einige Änderungen
der Editionsgrundsätze mit, deren Ziel es ist, die Edition sparsamer zu
gestalten. Sie betreffen neben der Beschreibung der handschriftlichen
Druckvorlagen - die künftig wegfallen soll - dem textkritischen
Apparat und der räumlichen Aufteilung des Drucksatzes auch den
Umfang des Kommentierungsapparates. Dies Letztere ist spürbar
geworden. Speziell in den schweizerdeutschen Texten wird ein nicht
kundiger Benutzer immer wieder auf ohne Kommentar kaum verständliche
Partien stoßen (vgl. z.B. Bd. 2. 39,9; 92,32-32; Bd. 3.
267,46ff. Eher ein Versehen ist vielleicht die sonst meist vorgenommene
Identifizierung von Leo Jud Bd. 2, 46; 43. Hingegen ist nicht
ohne weiteres erschließbar, wer die Bd. 2, 109,4 genannte Person ist.
Bd. 2, 93,54 und Bd. 3. 37,23 fehlt die sonst vorgenommene Auflösung
der Latinisierung des eigenen Namens durch Haller. Bd. 2.
117,40 wäre ein Verweis auf ebd., 112,19 nützlich gewesen). Die biographischen
Rückverweise bei Personennamen sind generell gestrichen
worden, der Benutzer wird auf das Register verwiesen, wo allerdings
Querverweisungen bei unterschiedlichen Schreibweisen von
Namen hilfreich gewesen wären.

Der Umfang des überlieferten Briefwechsels nimmt zu. Hatte mit
Bd. 1 ein einziger Band die Jahre 1524 bis 1531 umfaßt, so füllt nun
nicht nur der Briefwechsel eines Jahres einen Band, sondern er steigt
auch der Zahl nach (1532: 113 Stücke, 1533: 145 Stücke). Auch der
Korrespondentenkreis erweitert sich. War aus dem Briefwechsel der
Jahre bis 1531 ein erheblicher Teil bereits veröffentlicht, so über-