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Ausgabe:

1985

Spalte:

674

Kategorie:

Kirchengeschichte: Mittelalter

Autor/Hrsg.:

Hiestand, Rudolf

Titel/Untertitel:

Papsturkunden für Templer und Johanniter 1985

Rezensent:

Blaschke, Karlheinz

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Seite 1

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Theologische Literaturzeitung 110. Jahrgang 1985 Nr. 9

674

Autor auch bei seinem einleitenden Beitrag. Darin stellt er fest: „Die
Alte Kirche ist in Mode gekommen" (8), verweist dann freilich auf
den garstigen Graben, der uns von den Kirchenvätern trennt: „Uns
diese Menschen vorzustellen, wie sie leibten und lebten in ihrer klaren
, harten Umgebung, erscheint untunlich; einem Zyprioten oder
Anatolier dürfte es leichter fallen als etwa einem Gelehrten aus
Oxford oder Marburg" (9). Nach Abschnitten über die Namenlosen,
die Blutzeugen und die Asketen folgt Abschnitt IV „Die Autoren" (I,
19—29). Er beginnt mit Lukas, verweilt länger beim Diognetbrief, muß
dann aber auf jene Autoren eingehen, die später ohnehin ausführlicher
dargestellt werden. Die Dichter kommen zu Wort, zumal Pru-
dentius und Venantius Fortunatus, zuletzt die Künstler (I, 34-37).

Mehrere Beiträge betreffen von verschiedenen Seiten aus denselben
Zeitabschnitt mit denselben Problemen. Überschneidungen sind
daher unvermeidlich, widersprüchliche Äußerungen werden geäußert
. Zum Bußstreit nach 200 sagt Campenhausen, Tertullian
z'ele „nicht, wie man vielfach gemeint hat, auf den ,fernen' Papst in
Rom, sondern auf den katholischen Bischof seiner Heimatstadt
Karthago" (I, 118). Im Cyprian-Artikel schreibt Wickert, es sei „der
römische Bischof Kallist gewesen, der sich gegen den schrillen Protest
des karthagischen Laientheologen Tertullian dazu bereit fand, Ehebruch
, unter der Bedingung ernster Buße versteht sich, unter die Vergebung
zu stellen" (I, 163). Die Päpste werden ausgespart für die
spateren Bände 11 und 12. Aber van der Meer weist gleich in der Einleitung
mehrfach auf sie hin: „Bischof Klemens" und „Papst Viktor"
(13), Damasus (17), Gregor d. Gr. (19) sowie die Märtyrer-Päpste des
3. Jahrhunderts (22). Überraschend ist seine Behauptung: „Seit 325
Präsidierten Bevollmächtigte "des römischen Bischofs den ökumenischen
Konzilien" (13). Spätere Beiträge zeigen es anders. Vom Konzil
in Nicäa 325 liest man: „Der Bischof von Rom ließ sich durch zwei
Diakone vertreten . . . Konstantin führte selbst den Vorsitz, was ihm
nach römischer Senatstradition die Möglichkeit gab, den Gang der
Verhandlungen aktiv zu bestimmen" (Schleich, I, 210). Konstantin
..nahm die Lösung entschlossen selbst in die Hand, indem er das
Konzil von Nicäa (325) einberief und dessen Verlauf merklich und
nachhaltig beeinflußte" (Ritter, I. 221). Ruhbach sagt von Konstantin
: „Die Leitung des Konzils behielt er sich ausdrücklich vor" (I,
230). Konstantin rief „das Konzil von Nicäa (32*5) zusammen, in dem
sein Hofbischof Ossius von Cordoba den Vorsitz hatte" (Smulders, I,
252). Deutlich sichtbar wird die Spannung zwischen dem Papsttum
und dem 2. ökumenischen Konzil 381 in Konstantinopel. Basilius
bemühte sich umsonst um Anerkennung in Rom. „Aber seine dogmatische
Position wurde von den Freunden mit dem Abschluß des trini-
tarischen Dogmasauf dem Konzil von Konstantinopel 381 durchgesetzt
, welches gegen den Widerstand Roms ökumenische Geltung
erlangte" (Hauschild II, 17). Im Artikel „Gregor von Nazianz" wird
über den Konzilsvorsitz gesagt: „Bald nach Konzilsbeginn starb der
Vorsitzende, Meletios von Antiochien. Zu seinem Nachfolger wurde
von den versammelten Vätern, wie es nahe lag, Gregor, der Bischof
des Tagungsortes, bestimmt" (Wyß, II, 25). Es wird festgestellt, daß
man im Westen auf jene Synode „nur kühl reagierte und ... auf dem
durch Ambrosius von Mailand beherrschten Konzil von Aquileja
(September 381) die Beschlüsse von Konstantinopel ignorierte"
(Lippold II. 80). Über die 5. ökumenische Synode 553 in Konstantinopel
formuliert Raddatz, daß Kaiser Justinian den „Papst Vigilius
zur Zustimmung" nötigte (II, 168). Podskalsky schreibt: „Es sollte
demonstriert werden, daß Treue zur Kirche auch ohne die Personja
das Amt des Papstes möglich sei" (II, 271). Zum Konflikt mit Papst
Vigilius sagt er entschuldigend weiter, „daß das Urteil über die drei
Kapitel verschiedene Tatbestände betraf, also eine Fakten-, keine
Lehrfrage darstellt (insofern besteht kein Bezug zum Dogma der
Päpstlichen Unfehlbarkeit)" (II, 272).

Es versteht sich von selbst, daß in einem solchen Sammelband keine
Uniformität bestehen kann. Die Vielfalt der Ansichten ist sogar reizvoll
. Nachstehend die Autoren und ihre Beiträge. Band I: Frits van der
Meer: Die Alte Kirche. Einleitung: Henning Paulsen: Ignatius von

Antiochien; Caroline P. Bammel: Justin der Märtyrer; Karlmann
Beyschlag: Marcion von Sinope; Norbert Brox: Irenäus von Lyon;
Hans von Campenhausen: Tertullian; A. M. Ritter: Klemens von
Alexandrien; Henry Chadwick: Origenes; Ulrich Wickert: Cyprian;
Antonie Wlosok: Laktanz; Thomas Schleich: Konstantin der Große;
A. M. Ritter: Arius; Gerhard Ruhbach: Euseb von Cäsarea; Reinhart
Staats: Antonius; P. Smulders: Hilarius von Poitiers; Charles
Kannengiesscr: Athanasius von- Alexandrien; A. de Halleux:
Ephraem der Syrer. - Band II: Wolf-Dieter Hauschild: Basilius von
Caesarea; Bernhard Wyß: Gregor von Nazianz; Frits van der Meer:
Makrina. Porträt einer Familie; Ekkehard Mühlenberg: Gregor von
Nyssa; Gert Haendler: Wulfila; Adolf Lippold: Theodosius der
Große; Louis Goosen: Martin von Tours; Claudio Moreschini:
Ambrosius von Mailand; Peter Stockmeier: Johannes Chrysostomus;
G. J. M. Bartelink: Hieronymus; Alfred Raddatz: Theodor von
Mopsuestia; Cornelius Mayer: Aurelius Augustinus; G. Podskalsky:
Nestorius; Hermann-J. Vogt: Cyrill von Alexandrien; Kurt Smolak:
Thcodoret von Cyrus; Cornelia J. de Vogel: Boethius; G. Podskalsky:
Justinian I.; Peter Hauptmann: Maximus Confessor; A. Kallis:
Johannes von Damaskus.

Rostock Gert Haendler

Kirchengeschichte: Mittelalter

Hiestand, Rudolf: Papsturkunden für Templer und Johanniter. N. F.

Vorarbeiten zum Oriens Pontificius II. Göttingen: Vandenhoeck &
Ruprecht 1984. 340 S. gr. 8° = Abhandlungen der Akademie der
Wissenschaften in Göttingen. Philol.-hist. Klasse, 3. Folge, 135.
Kart. DM 147,-.

Im Anschluß an den ersten Band (vgl. ThLZ98, 1973 Sp. 444)
werden hier die Archivberichte aus dem Zentralarchiv des Johanniter-
ordens in Malta und aus einer Reihe von Archiven und Bibliotheken
im Bereich der Ordenszungen Provence, Frankreich. Spanien und
Deutschland veröffentlicht, wobei sich das Nationalarchiv und die
Nationalbibliothek in Paris und das Departementalarchiv in Marseille
als besonders ergiebig erweisen. Minutiöse Formularstudien
sind den feierlichen Privilegien und Gnadenbriefen gewidmet, das
Templer-Privileg „Omne datum Optimum" und die Johanniter-Privilegien
„Christianae fidei religio" und „Quam amabilis Deo" werden
in ihrer Überlieferungsgeschichte behandelt und im vollen Wortlaut
wiedergegeben. Die eingehende Beschäftigung mit den Formalien
bringt dabei eine Fülle inhaltlicher Tatsachen zutage, denn in
gewissen Wandlungen des Formelwerkes spiegeln sich wichtige Sachverhalte
und Entwicklungen der Ordensgeschichte und des Verhältnisses
beider Orden zur Kurie. - Die sodann edierten 126 Urkunden
stammen aus den Jahren 1 113 bis 1199. Sie betreffen vor allem päpstliche
Schutzerklärungen für die Orden und einzelne Ordensniederlassungen
, Schenkungen, Privilegien und Schlichtungen von Streitfällen,
wobei mehrfach Konflikte zwischen Ordenshäusern und der Ortsgeistlichkeit
auftreten, überhaupt aber die hervorragende Stellung
beider Orden im Gefüge der hochmittelalterlichen Kirche deutlich
wird. Ein Initienverzeichnis und eine Nummernkonkordanz mit
Jaffe-Loewenfeld schließen den Band ab.

Friedewald Karlheinz Blaschke

Series Episcoporum Ecclesiae Catholicae Occidentalis ab initio usque
ad annum MCXCVIII. Series V: Germania. Tomus II: Archiepis-
copatus Hammaburgensis Sieve Bremensis. Coadiuvantibus
H. Kluger, E. Pack, R. Grosse. Curaverunt St. Weinfurter et
O. Engels. Stuttgart: Hiersemann 1984. X, 90 S. 4-. Lw.
DM 140,-.

Erfreulich schnell erschien der 2. Band der neuen Reihe, über deren
1. Band {Erzbistum Köln) in der ThLZ berichtet wurde (108; 1983