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Ausgabe:

1985

Spalte:

655-657

Kategorie:

Altes Testament

Autor/Hrsg.:

Mogensen, Bent

Titel/Untertitel:

Israelitiske leveregler og deres begrundelse 1985

Rezensent:

Hammershaimb, Erling

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Theologische Literaturzeitung 110. Jahrgang 1985 Nr. 9

656

Chr. kommt Israel zu seiner Selbstbestimmung als eine Einheit, die
aus 12 Stämmen besteht.

Der vierte Teil (pp. 185-261), behandelt die Organisation des vormonarchischen
Israel und bietet eine Zusammenfassung der Ergebnisse
. Israelitische Clans und Stämme haben Palästina ab dem 14. Jh.
v. Chr. besiedelt. Eine Invasion Josuas vom Ostjordanland nach Zentralpalästina
ist nicht zu bestreiten.

Die Israeliten waren sehr bald auf ihre ethnische Behauptung gegenüber
den Landesbewohnern bedacht. Die soziale Struktur ist durch
die Großfamilie und die verwandtschaftlichen Bande gekennzeichnet.
Die Großfamilie lebte durchweg nicht in befestigten Städten, sondern
in Dörfern, meist zwei bis vier Großfamilien. Vereinzelt gab es auch
größere, befestigte Siedlungen, die zu lokalen Zentren heranwuchsen.
Neben dem verwandtschaftlichen Band spielte der Landbesitz eine
immer größere Rolle. Der Landbesitz der Großfamilien ist nach Vf.
die Wurzel einei" agrarisch-kapitalistischen Kultur, die die Staatsbildung
verzögerte. Die Entwicklung verläuft von der Großfamilie zum
Clan und dann erst zum Stamm.

Eine Eliteklasse - weder eine religiöse, noch eine militärische - hat
es in der israelitischen Gesellschaft der vormonarchischen Zeit nicht
gegeben.

In der Religion der vorstaatlichen Zeit gab es neben Jahwe auch
andere Götter. Der Ahnenkult spielte eine nicht geringe Rolle. "No
more was Israel free of pantheons in her earliest years." (p. 247) All
das ist natürlich ohnehin schon seit Jahrzehnten bekannt. Vf. geht
aber insofern einen Schritt weiter, als er behauptet, daß die israelitische
Religion nichts Kanaanäisches annehmen brauchte, weil sie eine
kanaanäische Religion war. Das ist allerdings eine Behauptung bar des
Beweises. Hier einem Pankanaanäismus zu huldigen, widerspricht
nicht nur den alttestamentlichen Quellen, sondern auch heutiger
Kenntnis kanaanäischer Religionsformen im syro-palästinischen
Raum, vor allem aber wird die subtile Auseinandersetzung des Alten
Testamentes mit der kanaanäischen Religion völlig verkannt!

Trotz mancher Einwände gegen das vorliegende Buch ist seine Lektüre
sehr anregend und gibt streckenweise eine geistvolle Auseinandersetzung
mit anderen Fachkollegen wieder.

Man sollte vielleicht einen Kernsatz des Vf. nicht übersehen:
"Historical Israel is not the Israel of the Hebrcw Bible. Rather, histori-
cal Israel produced biblical Israel. This distinetion, however formula-
ted, has generated the entire academic ficld of biblical studies. But the
foregoing chapters suggest that the Israel of the pre-monarchic period
is not significantly different. .. from the picture painted in the biblical
sources."(p. 239)

Ein Index der hebräischen Wörter (p. 263), der Zitate aus den
Amarnabriefen (pp. 265-274), der Bibelstellen (pp. 275-313), ein
Sachregister (pp. 315-326) und ein Autorenregister (pp. 327-334)
schließen den Band ab.

Wien KarlJaros

Mogensen, Bent: Israelitiske leveregler og deres begrundelse. Kopenhagen
: Gad 1983. VIII, 286 S. 8° = Bibel og historie, 2. Kart, dkr
146.-.

Die praktische Seite des Problems, das der Vf. untersuchen will,
besteht darin, herauszufinden, wie Lebensregeln am besten befolgt
werden. Das ist ein Problem, das jeder Erzieher kennt, und seit dem
Altertum hat man gewußt, daß das gute Beispiel mehr bedeutet als
viele Regeln. Der Vf. hat aber speziell die theoretische oder formale
Seite der Sache untersucht. In einem einleitenden Kapitel zeigt er
zunächst, daß sowohl Lebensregeln als auch ihre Begründung etwas
sind, mit dem wir aufgewachsen sind und das wir aus unzähligen Kinderbüchern
(z. B. Struwelpeter), aus Büchern über gutes Benehmen, in
der Reklamesprache usw. kennen. Und in bezug auf das Hauptthema
der Abhandlung, das die Lebensregeln des AT betrifft, zeigt der Vf.,
daß wir in den Nachbarkulturen Israels, bei Sumerern und besonders

in Ägypten, entsprechende Lebensregeln finden, die in ihrer Formulierung
und Begründung starke Ähnlichkeiten mit denen aufweisen,
denen wir im AT begegnen.

Als Auftakt zur Untersuchung definiert der Vf. die Lebensregel als
„eine Aussage, die in der Form eines Gebots oder Verbots oder in auffordernder
Anredeform dem alltäglichen Leben der Menschen, d. h.
ihrem Leben miteinander und mit ihrer täglichen Arbeit, Normen
gibt" (S. 41).

Nicht in den Bereich der Untersuchung fallen Gebote und Verbote,
die sich auf das kultische Leben bezichen, z. B. kultisch-technische
Anweisungen für den Bau eines Altars (Ex 20,24-26) oder Regeln für
kultische Handlungen und Feste (Ex20,8ff; 34,18 ff), ebenso die
vielen Speisegesetze. Gleiches gilt für viele Ermahnungen, die an und
Tür sich den Alltag betreffen, aber so wenig konkret formuliert sind,
daß sie nicht als Lebensregeln angesehen werden können. Dies gilt
z. B. für eine Ermahnung zu Rechtschaffenheit wie in Dtn 16,20 oder
für zahlreiche Ermahnungen in Prov. Viele Aussagen sehen aus wie
Lebensregeln, schildern aber in Wirklichkeit die Rechtsstellung einer
Person in einer bestimmten Situation (s. Dtn 19,16-19).

Die Untersuchung von Lebensregeln im AT ist in zwei große
Abschnitte gegliedert: 1. Die Lebensregeln in den belehrenden Schriften
, d. h. Prov und Koh, 2. die Lebensregeln in den geschichtlichen
Büchern, d. h. der Dekalog, das Bundesbuch, das Heiligkeitsgesetz und
Dtn.

M. geht bei der Behandlung der Stellen, die er in seine Untersuchung
einbezieht, in der Weise vor, daß er zunächst die Form der
Lebensregeln bestimmt, ob es sich um ein Verbot, ein Gebot oder eine
allgemeine Sentenz handelt. Dann bestimmt er. welchem Begründungstypus
die Regel zuzurechnen ist. ob es sich um eine finale
Begründung handelt, eine konsekutive Begründung, eine Sanktionsbegründung
, eine Reflexionsbegründung, oder ob die Regel möglicherweise
gar nicht begründet wird. Schließlich wird die Haltung
bestimmt, die die Begründung voraussetzt. Sic kann auf vernünftiger
Überlegung beruhen, sozial oder religiös sein. Nach jedem der oben
genannten Abschnitte wird eine Übersicht über diese Bestimmungen
in ihrem zahlenmäßigen Auftreten gegeben, so daß man sehen kann,
was für den betreffenden Abschnitt das Typische ist.

Sehr erhellend ist die detaillierte Analyse von Prov 22.17-24.22.
wo der Vf. einen Vergleich mit Amenemope einbezieht, wo sich sowohl
in Form, Begründung wie religiöser Einstellung auffallende
Parallelen zeigen.

In einem besonderen Abschnitt werden abschließend die Ergebnisse
der Analysen zusammengefaßt. Danach folgt ein Kapitel, das einen
forschungsgeschichtlichen Rückblick gibt. Hier wird die Auffassung
vertreten, daß es schwierig ist, eine überzeugende Antwort auf die
Frage nach dem Sitz im Leben der Ermahnungen in Prov und Koh zu
finden. Was die Lebcnsregeln im Pentateuch betrifft, so ist der Beitrag
Albrecht Alts fürdic spätere Forschung maßgebend. M. weist die Einwände
zurück, die viele Forscher gegen Alt erhoben haben und die
darauf beruhen, daß man übersehen hat, daß Alts Definition des Apodiktischen
sich nicht auf einzelne Sätze kategorischen Charakters
bezieht, sondern auf kurze, unbedingte, rhythmisch geformte Sätze,
die in Reihen auftreten. Solche Reihen sind für die Jahwe-Religion
typisch. M. meint, daß Alt in diesem Punkt noch immer Recht hat.
denn niemand hat Material gefunden, das die Originalität der apodiktischen
Satzreihen in Frage stellen könnte (S. 237).

Im letzten Kapitel faßt M. die Ergebnisse seiner ganzen Untersuchung
zusammen. Erstellt fest, daß die atl. Lebensregcln in vier verschiedenen
Formen vorkommen: I.Verbote (mit 'a oder o
2. Gebote, 3. Kombinationen von Ver- und Geboten, 4. kasuistisch
eingeleitete Ver- oder Gebote. Alle vier Formen können mit Begründungen
versehen sein. In Prov, Koh, dem Heiligkeitsgesetz und Dtn
sind alle diese Formen repräsentiert, im Bundesbuch nur Verbote,
kombinierte Ge- und Verbote und kasuistisch eingeleitete Vorschriften
, im Dekalog nur Verbote und Gebote. Hinsichtlich der inhaltlichen
Thematik interessieren sich fast nur Prov und Koh für Anstand