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Ausgabe:

1984

Spalte:

895

Kategorie:

Kirchengeschichte: Mittelalter

Autor/Hrsg.:

Smet, Joachim

Titel/Untertitel:

Die Karmeliten 1984

Rezensent:

Selge, Kurt-Victor

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Seite 1

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895

Theologische Literaturzeitung 109. Jahrgang 1984 Nr. 12

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im 11. Jahrhundert befaßte sieh ein Konzil mit dem .Wucher*, d. h.
der Geldleihe gegen Erstattung von Zinsen, durch Christen, war doch
die Kirche mit ihren reichen Pfründen die Hauptgeldgeberin des
frühen Mittelalters. Schließlich verbot Innozenz IM. auf dem
4. Latcrankonzil energisch das Zinsennehmen, wobei unausgesprochen
blieb, daß man diese verwerfliche Tätigkeit den ohnehin verdammten
Juden überlassen sollte. Dieses Konzil des Jahres 1215
stellte aber nur den Endpunkt in der Entwicklung dar. der den Juden
den sozialen Abstieg brachte, ausgedrückt in der immer schmählicheren
Darstellung der besiegten ..Synagoge'" in der religiösen Kunst.

Das sich nun anschließende Kapitel über den italienischen Geld-
verleih ist leider verlorengegangen. Von einigen Ungenauigkeiten und
Abschweifungen abgesehen, ist es sehr zu begrüßen, daß diese Untersuchungen
von Liebeschütz nun zugänglich sind.

Wien Brigitte Slemhcrger

Smet. Joachim. OCarm.. u. Ulrich Dahlum OCD: Die Karmelitern
Eine Geschichte der Brüder U. L. Frau vom Berge Karmel. Von den
Anfangen (ca. 1200) bis zum Konzil von Trient. Freiburg-Basel-
Wien: Herder 1981.464 S. gr. 8°. Lw. DM 58.-.

Das Vorwort des Übersetzers und Bearbeiters Ulrich Dobhan
(Unbeschuhter Karmelit. OCD) nennt das Werk des Karmcliten
J. Smet. das auf 4 Bände geplant war. aber anscheinend bei diesem
1970 fertiggestellten und 1975 als Privatdruck in Rom in englischer
Sprache gedruckten ersten Band steckengeblieben ist. ..die erste
kritische Gesamtdarstellung der Geschichte des Karmelitenordens".
In der Tat ist es eine immens fleißige Kompilation von Namen und
Daten des Ordens von den Anfängen auf dem Karmel um 1200 bis
zum Ende des Konzils von Trient; doch liegt der Wert wohl im
wesentlichen in der damit gegebenen Nachschlagemöglichkeit und
dem Zugang zur sorgfältig zusammengestellten Detailliteratur. Von
kritischer und vor allem von historischer Darstellung und Einordnung
der einzelnen Fakten, die den Leser erschlagen, vermag ich nicht allzu
viel zu entdecken, abgesehen davon, daß in der Tat chronistisch vorgegangen
wird. Aber es fehlt an jeder historischen Perspektive im
eigentlichen Sinn; die Verfasser erklären dem Leser in der gleichen
ermüdenden Weise und höchst oberflächlich jeden obskuren Namen
der Ordensgeschichte und die großen Geschichtsereignisse wie /.. B.
Pest und abendländisches Schisma. Größte Unsicherheit und Unregelmäßigkeit
herrscht in der Namengebung, bei der es zweckmäßig
gewesen wäre, sich z. B. vom Lexikon für Theologie und Kirche
beraten zu lassen. Ludwig der Bayer erscheint z. B. als ..Ludwig
von Bayern". Dankenswert ist das sorgsame Abschreiten der einzelnen
Ordensprovinzen und der Ansatz zu Zusammenfassungen. Nach
der Ausbreitung in Europa ab ca. 1235/40 und der Angleichung an
die Mendikanten mit ihrem städtischen Wirkungsfcld gab es um 1300
ca. 150 Ordenshäuser, um 1400 dann ca. 300. Aber dies Wachstum
des 14. Jh. ist doch mit folgendem Satz sehr mißverständlich beschrieben
: „Am Ende des Jahrhunderts gab es ungefähr 300 neugegründetc
Häuser, ebensoviel also wie im Jahrhundert vorher, aber dieses
Wachstum hatte sich in einem doppelt so langen Zeitraum vollzogen"
(S. 73). - Der Leser wird immerhin im weiteren über die Akzentverlegung
zur Theologie im 14. Jh.. über die antiwyclifitischen und anti-
hussitischen Aktivitäten, die Förderung der mariologischen Entwicklung
, im 15. Jh. über Ordensreform. Frauenkonvente (ab ca. 1450).
Renaissance und schließlich über Reformation und Konzil von Trient
informiert.

Berlin (West) Kurt-Victor Sclge

Kirchengeschichte: Reformationszeit

Luther. Martin: Werke. Kritische Gesamtausgabe. Briefwechsel.

17. Bd.: Theologisches und Sachregister. Weimar: Böhlau 1983.
XX. 648 S.4 .

Nachdem 1978 das „Personen- und Ortsregister" in der kritischen
Luther-Gesamtausgabe als Brielband 15 mit einem Zusatzregister
erschienen war-s. meine Rezension ThLZ 105, 1980 Sp. 286-288 -.
folgten 1980 das „Sonderregister Luther", das „Korrespondentenverzeichnis
", das ..Bibelstellenregister" und das ..Zitatenregister" in
WABr 16 - s. ThLZ 107. 1982 Sp. 439f. Jetzt nun. Anfang 1984.
erschien noch mit der Jahreszahl 1983 als WABr der letzte Band
dieser Abteilung, die nun wie auch die Tischreden und die Deutsche
Bibel endlich nach 53 Jahren vollständig ist.

WABrenthält nun das „Theologische und das Sachregister", beides
zusammengefaßt. Ein Anhang bietet dann ein griechisches Stichwortverzeichnis
, wobei dieses ohne weiteres hätte eingearbeitet werden
sollen, zumal ausdrücklich noch die UnVollständigkeit dieses Verzeichnisses
betont wird und griechische Stichwörter ohnehin auch
unter ihrer lateinischen Schreibweise zu suchen sind und das Sonderregister
Luther [SRL] unter der Abtei hing Griechisches in lateinischen
Briefen zusätzlich zu benutzen ist.

Seit 1977 hatte Norbert Müller aus den Händen von Erdmann
Schott die seit 1956 (!) laufenden Arbeiten übernommen. Er wurde
dabei von Christian Köckern unterstützt.

Zehn lange Seiten stehen diesem umfangreichen, sich über knapp
700 Seiten erstreckenden Register als „Vorbemerkung zur Edition"
voran. Der Benutzer ist dazu verurteilt, sich hier mühsam hindurchzuarbeiten
und wird auch nicht sofort alles bei vier ersten Lektüre einsichtsvoll
finden. Bei nur gelegentlicher Benutzung - und das dürfte
die Regel sein - wird man auf das .Studium* der Einleitung verzichten,
ist aber trotzdem nicht verloren, denn man findet sich relativ leicht
hinein, wenn man das Register ohne die Vorbemerkung benutzt. Wer
sich jedoch die Mühe macht, sie intensiv durchzuarbeiten, wird mit
einer Fülle von Einzelheiten aus Luthers Briefen belohnt, die man
hier so ohne weiteres gar nicht vermutet, wie etwa Aspekte aus
Luthers Theologie. Lästig ist jedoch auch hier wieder der Zwang, wie
auch bei den beiden vorangehenden Registerbänden, in mehreren
Registern nachzuschlagen. Das gilt nicht nur zu den erwähnten
griechischen Stichwörtern, sondern man muß. wie schon beim Personen
- und Ortsregister, wo man aus völlig unerlindlichen Gründen ein
Hauptregister, ein Zusatzregister und ein Personenregister in
WABr 14 benutzen muß - eine Zusammenarbeitung wäre ohne
Schwierigkeiten möglich gewesen - auch jetzt nicht nur WABr 17.
sondern das SRL. das .Sonderregister Luther" durchsehen, denn natürlich
kennt das Theologische und Sachregister nun das Stichwort
.Luther* nicht.

Das Theologische und Sachregister [TSR] ist eine alphabetische
Kombination, und zwar setzt es sich gewissermaßen aus drei
Registern zusammen, nämlich aus einem Wort-, einem Begriffs- und
einem Sachregister. „Durch eine differenzierte Aufschlüsselung in
lexischer (d. h. wortschatzmäßiger. H.-U. D.) wie in semantischer
(d. h. bedeutungsmäßiger. H.-U. D.) Hinsicht gewährleistet es eine
umfassende Erschließung des in den Bänden 1-14 vorliegenden Briefmaterials
." (S. IX)

Die schon vor Jahrzehnten (!) festgelegte Bezeichnung dieses Registers
ist nun nicht eine sachliche Zweiteilung des Materials. Damit
würde man natürlich an Luthers Sprachgebrauch vorbeigegangen
sein, denn bei Luther erscheinen ja durchaus auch keineswegs theologische
Dinge in einem theologisch bestimmten Sinnzusammenhang.
Das Register will also sowohl den theologischen als auch den nicht-
theologischen Aspekt erfassen, wobei aber eindeutig der Schwerpunkt
aufersterem liegt. Besonders berücksichtigt wurden aus der Germanistik
die Redensarten und Sprichwörter, aber auch besondere Wortformen
, wodurch es seine besondere Bedeutung für die Sprachwissen-