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Ausgabe:

1984

Spalte:

853

Kategorie:

Praktische Theologie

Titel/Untertitel:

Die Lesepredigt. Eine Handreichung 16. Jahrgang 1984

Rezensent:

Adler, Johannes

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853

Theologische Litcraturzeitung 109. Jahrgang 1984 Nr. 1 I

854

früheren Banden intensiviert worden. Übrigens wurde auch die Lücke
in der Berücksichtigung von homiletischer Hilfsliteratur aus der DDR
(vgl. unsere Bemerkung in ThLZ 108, 1983 Sp. 465) gelegentlich
geschlossen (erwähnt werden u.a. EPM; H.-G. Fritzsche, Leittexte:
besonders häufig G. Voigt).

Der von Horst Dietrich Preuß redigierte Band wurde Herbert Breit,
dem verdienstvollen Mitinitiator, Mitherausgeber und Mitarbeiter
der NCPH, mit dem Votum von Psalm 78,4 zum 75. Geburtstag
gewidmet.

Berlin C hristian Bunncrs

Die Lesepredigt. Eine Handreichung. 16. Jahrgang 1982/83. Ordnung
der Predigttexte: 5. Reihe. München: Kaiser 1983. VII, 496 S.
8 Lw. DM 44,-.

Die obengenannte Handreichung wurde bereits wiederholt in dieser
Zeitschrift besprochen. Auch der neue Band entspricht der Wertung,
die dabei jeweils zum Ausdruck kam: Textnähe, verständliche Sprache
ohne viele Fremdworte und theologische Modetermini, Anschaulichkeit
. Wcltoffcnheit ohne Weltformigkeit. In der Liste der Mitarbeiter
nehmen die Landpfarrer einen gebührenden Platz ein, wissen
rie wohl am besten, an wen sieh die Lescprcdigl richtet. Dem
Lektor, der nicht nur im Gottesdienst die Predigt verliest, sondern sich
auch für deren Entstehung interessiert, stehen hinführende Bemerkungen
(..Zur Auslegung" - „Zur Besinnung") zur Verfügung.
Gebets- und Liedvorschläge machen diese Handreichung noch praktikabler
. Auch am Krankenbett kann sie Verwendung finden.

Berlin (West) Johannes Adler

Praktische Theologie:
Liturgiewissenschaft

Kalb, Friedrich: Grundriß der Liturgik. Eine Einführung in die
Geschichte, Grundsätze und Ordnungen des lutherischen Gottesdienstes
. 2., Überarb. Aull. München: Evangelischer Presseverband
für Bayern 1982,367 S. 8*. Lw. DM 38,-.

Als 1965 dieser Grundriß in erster Auflage erschien, war eben die
liturgische Szene über Konfessionsgrenzen hinweg in unerwartete
Bewegung geraten: Die römisch-katholische Kirche schickte sich an,
lr" einer umfassenden .Reform von oben" die Maßgaben der 1963 vom
"■ Vatikanischen Konzil beschlossenen Liturgiekonstitution in liturgische
Praxis zu überführen und dabei jahrhundertealten Traditionen
Ben Abschied zu geben; in den evangelischen Landeskirchen
Beutscher Zunge artikulierte sich in neuen,-.offenen' Gottesdienstformen
(Jugend-, Familien-, Aktionsgottesdienste u. ä.) eine gegen die
gerade erst abgeschlossene Agendenreform der fünfziger Jahre gerichtete
neue liturgische Bewegung - beides Teil eines weltweiten theologischen
und kirchenreformerischen Aufbruchs. Zugleich kündigte
s'ch in der auf die kirchliche Praxisbezogenen theologischen Arbeit so
etwas wie eine .anthropologische Wende' an: Methoden und Einsichten
der Humanwissenschaften fanden verstärkt Berücksichtigung und
eröffneten neue Zugänge zu den Phänomenen ritueller Kommunikation
.

Von all dem war in dem damals erschienenen Buch nur wenig zu
sPüren. Der Grundriß verstand sich als Kommentar zu dem gerade
vollendeten vierbändigen Agendenwerk der VELKD (wobei dem bay-
fschen Hintergrund besondere Aufmerksamkeit galt). Zwar wurde
Bie in den Agenden jetzt festgeschriebene lutherische Liturgie im
historischen und konfessionellen Kontext behandelt. Die durch das
"• Vatikanum bereits in Gang gesetzte Reform der römischen Liturgie
W|c die damals schon erkennbaren kritischen Anfragen an die .neuen'
Agenden fanden jedoch nur ganz unzureichend Berücksichtigung. Der

Stil damaliger offizieller Agenden-Liturgik - Orientierung an steilen
dogmatischen und liturgiehistorischen Grundsätzen, mangelnde
Berücksichtigung pastoraler Bedingungen und Bedürfnisse - schlug
sich auch in diesem Lehrbuch nieder.

Die hier anzuzeigende Neuauflage trägt nach Anlage und Aussage
kein gänzlich verändertes Gesicht. Sic weist aber wichtige Ergänzungen
und Verbesserungen auf: Die Ergebnisse der nachkonziliaren
Liturgiereform sind ebenso eingearbeitet wie die inzwischen erfolgte
Neuordnung der Lese- und Predigtperikopenrcihen in den evangelischen
Landeskirchen und die Anregungen des Strukturpapiers „Versammelte
Gemeinde" für einen dynamischen Gebrauch von
Agende I. Besonders in den Abschnitten, die sich mit den Amtshandlungen
befassen, wird auf sozial- und pastoralpsyehologische Erkenntnisse
Bezug genommen. Bemerkenswert ist vor allem der mit viel
Verständnis geschriebene, auch in seiner Kritik stets sachliche
Abschnitt über die „Gottesdienste in .offener Form'" (Jugend-,
Kommentar-, Familiengottesdienst; Feierabendmahl; 184-191; vgl.
auch 45-47). Das Bemühen, auch im Stil der gewandelten Szene zu
entsprechen, ist spürbar, vermag freilich die Ausdrucksformen jener
seinerzeit maßgebenden deduktiven und restriktiven Liturgik nur
streckenweise zu mildern.

Im einzelnen: In dem viel zu knappen Einleitungskapitel („Bezeichnung und
Begründung des christlichen Gottesdienstes", 1.3-18). das sich nach wie voran
der Gottesdienstlehrc Peter Brunners orientiert, finden sich neue Abschnitte
über die Bedeutung symbolischer Kommunikation und die notwendige Spannung
von Aktualität und Wiederholbarkeit (161). In Kap. I („Die Geschichte
des Hauplgotlesdienstes", 19-47) gibt es neue bzw. überarbeitete Passagen zur
anglikanischen Liturgie (37). zur Bewertung der Aufklärungsliturgik (39), zur
römischen Messe (40-42). zur Agendentätigkeit im 19. Jh. (43) und zur neueren
Entwicklung im evangelischen Bereich einschließlich der hier in Gang gekommenen
Revisionsarbeit am Agendenwerk (45-47). Kap. 2 („Der gottesdienstliche
Ort". 48-62) verweist auf neuere Überlegungen zum Kirchenbau (57).
zum Tischcharakter des Altars (58) und zum Gestühl (59f; interessant hier der
Verzicht auf die noch in der I. Aull, empfohlene .ständische' Gliederung der
Gemeinde!). Kap. 3 („Die gottesdienstliche Zeit". 63-83) berücksichtigt die
neue römische Ordnung und die Ergebnisse der evangelischen Perikopenreform
(67. 73. 75. 80). In Kap. 4 („Ordinarium lind Proprium". 84-98) ist aus der
1965 noch „bedauerlichen" schwedischen Perikopcnreform von 1942 inzwischen
eine „durchaus begründbare Revision" geworden (vgl. 89f: überarbeitet
wurden auch Passagen zur gottesdienstlichen Stellung der Frau, zum Sprechgesang
und zum liturgischen Verhalten: 90. 96-98). Ganz neu eingefügt wurde
Kap. 5 („die Musik des Gottesdienstes". 99-107). Kap. 6 („Der Hauptgottesdienst
mit Predigt und heiligem Abendmahl". 108-175) enthält neue bzw. überarbeitete
Abschnitte überall da, wo die obengenannten Reformen und die Anregungen
des Strukturpapiers einzuarbeiten waren; bemerkenswert die Auslührungen
zum Abendmahlsgottcsdicnst (109). zur Begrüßung (III, 124: eine
„zuchtvoll formulierte Begrüßung" wird zugelassen), zu neuen Glaubensbekenntnissen
(139). zur Dialogpredigt (1431). zu Stellung und Funktion der
Abkündigungcn (145). zur Gabenbcrcilung (147). zum Fürbittengebet (150:
1965 noch: keine „weiteren Formulare" über die agendarischen Texte hinaus
verwenden: heute: „Gedruckte Gebete stellen wohlüberlegte Beispiele und Hilfen
dar"), zur Kommunion (164II'; für Feiern „mit Traubensaft"), zum Tischabendmahl
(166). zur Handkommunion (167). Daß hier-statt von der Liturgiekonstitution
- noch vom „Schema über die Liturgie" geredet wird, dürfte ein
Versehen sein (148): ob man so bestimmt behaupten darf, der römische Kanon
sei kein „eucharistisches Gebet" mehr gewesen (155 u. ö.). ist sehr fraglich.
Nicht erwähnt wird auch die Kommunion- bzw. Pcrsonenepiklese in den neuen
römischen Hochgebeten und ihre unglückliche Trennung von der Gaben-
cpiklesc (156). In Kap. 7 („Die sonstigen Predigt- und Abendmahlsgottesdienste
". 176-191) findet sich der bereits erwähnte Einschub zu den .ofienen'
Formen. Kap. 8 („Die Tagcszcitcngottesdienstc", 195-214) und Kap. 9 („Die
Andacht, die Betstunde, die Vigilien". 215-221) weisen kaum Veränderungen
auf (vgl. jedoch zur Osternacht 221). Die Kapitel zu den Amtshandlungen
(Taufe 230-248. Konfirmation 249-259. Beichte 260-276. Trauung 277-290.
Begräbnis 290-301. Krankcnabcndmahl. Übertritt. Wiedereintritt. Gcdächt-
nislagc 302-306) haben sich jedoch zum Teil erhebliche Überarbeitungen (auch
.Entrümpclungcn') gefallen lassen müssen; hier wurden die neuere Diskussion
um den Stellenwert und die Funktion gotlesdienstlicher Rituale (225). die
Amtshandlungcn-Liturgik von Frieder Schulz (228) und die begonnene
Agendenrevision berücksichtigt (leider ohne Kenntnisnahme weitergehender